"Im
Fall Cleve gegen BR Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte mit der Reichweite der Unschuldsvermutung
auseinandergesetzt. Das Urteil ist auch deshalb interessant, weil das
Bundesverfassungsgericht den Fall erst gar nicht zur Entscheidung
angenommen hatte. Im Wesentlichen ging es in dem Urteil um die Frage, ob
ein Gericht gegen die Unschuldsvermutung verstösst, wenn es einen
Angeklagten zwar freispricht, aber in der Begründung des Urteils zu
erkennen gibt, dass der Angeklagte wahrscheinlich eine Straftat begangen
habe."
Gott/Allah/Jahweh und/oder dem
fliegenden Spaghettimonster sei Dank, gibt es noch Männer/Väter, die
genügend Kraft und Nerven, psychische und physische Stärke, Zeit und
Geld aufbringen können, um einerseits andere Väter/Männer vor der
existenziellen Vernichtung und/oder Suizid zu bewahren und 70 Jahre nach
der Befreiung durch Einnordung Einzunordernden eine Resthoffnung
lassen, dass trotz Fällen wie Mollath, Witte,
Norbert Kuß, Arnold
oder Kachelmann es jemals auf deutschem Boden einen Rechtsstaat geben
wird, der seinen Namen verdient. Offensichtlich gibt es nicht nur in
Mannheim Nachschulungsbedarf für die, die den Rechtsstaat nicht
verstanden haben, aber auch noch meinen andere belehren zu müssen.
Herzlichen Dank an
http://emrk-online.com/hinweis-auf-schuld-in-den-urteilsgruenden-trotz-freispruchs-cleve-g-br-deutschland/
für die Kurz- bzw. Zusammenfassung. Hinweis auf Schuld in den
Urteilsgründen trotz Freispruchs – Cleve g ...
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