Deutsches Jugendamt : Der Erziehungswissenschaftler Prof. Heinrich Kupffer sagt über das System Jugendamt
"Das
Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung
eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen
Selbstverwaltung eigenständig.
Die Ämter leisten als "Sachverständige Behörde" offiziell eine
Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen
meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort
angesiedelten Fachkompetenz aufrecht.
Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften.
Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte
Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei
Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft
beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden
gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann
zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar
"Parteiliche" Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird.
Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst
wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense
Kosten verursacht.
So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte.
Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung.
Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern,
die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der
Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und
weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die
Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen
Qualifizierung her leisten können…
Wer sich daran gewöhnt,
andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich
selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf.
Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er
führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und
Sachkompetenz."
Anmerkung:
Brisant wird die Sache dann,
wenn ein Mensch durch das Jugendamt zu Tode kommt oder zu Schaden. Wurde
hier Mord oder schwere Körperverletzung und andere Verbrechen
legalisiert?
Ein Freibrief für Psychogruppen, Esoteriker, Scientology,
Pädophile, Stasi, windige Geschäftemacher, Emporkömmlinge, etc.?
Meiner Meinung nach stellt das Jugendamt mit seiner unbegrenzten
Machtfülle und Befugnis sich aller Elemente des Staates zu seinem Nutzen
dienstbar zu machen „einen Staat im Staate“ dar – zumal hier auch die
Kontrollinstanz fehlt - und ist deshalb schon innere
Sicherheits-gefährdend. Wie geht das mit dem Grundgesetz konform?
ACHTUNG BÜRGER DER BRD + EUROPA++ WAS JETZT AUF UNS ZUKOMMT DA WAR HITLER EINe SCHNEEBALLSCHALCHT +++++++
AntwortenLöschenMAN HAT MICH VOR 20 JAHREN UNSCHULDIG INS GEFÄNGNIS GESTECKT IN DER BRD ++ WO IST HIER DER NATIONALE WIDERSTAND +++ DER BLÖDE DEUTSCHE IST BEREITS SEIT +++ 1945 TOD +++ AMEN +++
astrowolf007@aim.com ++ weitersagen