Kampf ums Kind - Es muss auch anders gehen
Worum geht es ?
http://www.amtsgericht-holzminden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=15580&article_id=63392&_psmand=73
Das Kindeswohl ist für einen Familienrichter das entscheidende Kriterium bei der Entscheidungsfindung in allen Fällen, in denen Kinder betroffen sind. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wird allerdings oft sehr unterschiedlich aufgefasst. Gerade in den Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zeigt sich vielfach, dass jedes Elternteil seine ganz eigene und persönliche Auffassung davon hat, was das Kindeswohl darstellt. Leider findet häufig eine Vermischung mit den Problemen statt, die Eltern untereinander auf der sogenannten Partnerebene haben. Dabei tritt im Verständnis aller an den familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Erwachsenen nicht selten das Kindeswohl aus Kindesperspektive in den Hintergrund.
Die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung sind für die Kinder schwer zu verkraften und äußern sich in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Dabei muss jedes Kind und jede Familie für sich betrachtet werden. Allen Fällen ist aber gemeinsam, dass die Kinder, die sich noch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden, der Hilfe ihrer Bezugspersonen, nötigenfalls auch Dritter, bedürfen, um möglichst unbeschadet die Konflikte, die sie nicht selbst heraufbeschworen haben, zu überwinden.
Im Gegensatz zu diesen Bedürfnissen der Kinder ist das familiengerichtliche Verfahren sehr häufig äußerst konfliktbeladen. Es traumatisiert die betroffenen Kinder, die direkt oder auch indirekt in den Konflikt einbezogen werden, mit schwer absehbaren Folgen und erschwert es den Kindeseltern sehr viel mehr, im Interesse der Kinder eine vernünftige Kommunikationsebene zu finden.
II. Was kann sich ändern ?
Als Familienrichter beim Amtsgericht Holzminden wollen wir unseren Teil dazu beitragen, um möglichst die negativen Folgen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Um dies zu ermöglichen, soll in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärker als bisher die Stärkung der Elternkompetenz zur eigenständigen Regelung der Fragen, die gemeinsame Kinder betreffen, in den Mittelpunkt gestellt werden. Dem Kindeswohl soll tatsächlich mehr Bedeutung zukommen. Insbesondere soll möglichst vermieden werden, dass ein Elternteil als "Verlierer" den Gerichtssaal verlässt, da dann auch immer das Kind verliert.
Erklärtes Ziel der Familienrichter ist es, durch eine schnelle Verfahrenseinleitung die einem Anhörungstermin vorangehende schriftliche Auseinandersetzung, die sowohl Kindeseltern als auch Kinder zusätzlich belastet, zu vermeiden. Die Kindeseltern sollen in einer binnen zwei Wochen angesetzten mündlichen Anhörung ausführlich zu Wort kommen.
Diese Änderungen sind angelehnt an die sogenannte Cochemer Praxis. Bei einer Gesprächsrunde mit Rechtsanwälten, Jugendamtsmitarbeitern und Verfahrenspflegern Mitte März 2005 hat sich herausgestellt, dass wir nunmehr das klare Ziel verfolgen wollen, die Eltern in Trennungs- / Scheidungsverfahren in der Wahrnehmung ihre elterlichen Verantwortung zu stärken.
Die an den Verfahren beteiligten Rechtsanwälte werden ausdrücklich eingeladen, sich der in dem Merkblatt für Rechtsanwälte festgehaltenen Verfahrensweise im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit anzuschließen.
III. Merkblätter enthalten weitere Informationen
Das "Merkblatt für Eltern" in Verfahren nach § 1671 BGB (Sorgerecht) und § 1684 BGB (Umgangsrecht)" soll die Eltern auf den gerichtlichen Anhörungstermin, in dem sie persönlich angehört werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen vorzubringen, vorbereiten.
Das "Merkblatt 22" gibt Eltern Informationen über den Ablauf und das Ziel von Verfahren nach § 1666 BGB
(gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls).
Das "Merkblatt für Rechtsanwälte" zur Zusammenarbeit im Familienkonflikt: Ablauf und Zielsetzung der Verfahren nach § 1671 BGB und § 1684 BGB" soll den professionell Beteiligten am Verfahren verdeutlichen, worum es geht, damit sie sich auf die teilweise geänderten Begebenheiten einstellen können.
Weitere interessante Informationen finden Sie auf der Internetseite
www.ak-cochem.de.
Worum geht es ?
http://www.amtsgericht-holzminden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=15580&article_id=63392&_psmand=73
Das Kindeswohl ist für einen Familienrichter das entscheidende Kriterium bei der Entscheidungsfindung in allen Fällen, in denen Kinder betroffen sind. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wird allerdings oft sehr unterschiedlich aufgefasst. Gerade in den Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zeigt sich vielfach, dass jedes Elternteil seine ganz eigene und persönliche Auffassung davon hat, was das Kindeswohl darstellt. Leider findet häufig eine Vermischung mit den Problemen statt, die Eltern untereinander auf der sogenannten Partnerebene haben. Dabei tritt im Verständnis aller an den familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Erwachsenen nicht selten das Kindeswohl aus Kindesperspektive in den Hintergrund.
Die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung sind für die Kinder schwer zu verkraften und äußern sich in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Dabei muss jedes Kind und jede Familie für sich betrachtet werden. Allen Fällen ist aber gemeinsam, dass die Kinder, die sich noch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden, der Hilfe ihrer Bezugspersonen, nötigenfalls auch Dritter, bedürfen, um möglichst unbeschadet die Konflikte, die sie nicht selbst heraufbeschworen haben, zu überwinden.
Im Gegensatz zu diesen Bedürfnissen der Kinder ist das familiengerichtliche Verfahren sehr häufig äußerst konfliktbeladen. Es traumatisiert die betroffenen Kinder, die direkt oder auch indirekt in den Konflikt einbezogen werden, mit schwer absehbaren Folgen und erschwert es den Kindeseltern sehr viel mehr, im Interesse der Kinder eine vernünftige Kommunikationsebene zu finden.
II. Was kann sich ändern ?
Als Familienrichter beim Amtsgericht Holzminden wollen wir unseren Teil dazu beitragen, um möglichst die negativen Folgen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Um dies zu ermöglichen, soll in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärker als bisher die Stärkung der Elternkompetenz zur eigenständigen Regelung der Fragen, die gemeinsame Kinder betreffen, in den Mittelpunkt gestellt werden. Dem Kindeswohl soll tatsächlich mehr Bedeutung zukommen. Insbesondere soll möglichst vermieden werden, dass ein Elternteil als "Verlierer" den Gerichtssaal verlässt, da dann auch immer das Kind verliert.
Erklärtes Ziel der Familienrichter ist es, durch eine schnelle Verfahrenseinleitung die einem Anhörungstermin vorangehende schriftliche Auseinandersetzung, die sowohl Kindeseltern als auch Kinder zusätzlich belastet, zu vermeiden. Die Kindeseltern sollen in einer binnen zwei Wochen angesetzten mündlichen Anhörung ausführlich zu Wort kommen.
Diese Änderungen sind angelehnt an die sogenannte Cochemer Praxis. Bei einer Gesprächsrunde mit Rechtsanwälten, Jugendamtsmitarbeitern und Verfahrenspflegern Mitte März 2005 hat sich herausgestellt, dass wir nunmehr das klare Ziel verfolgen wollen, die Eltern in Trennungs- / Scheidungsverfahren in der Wahrnehmung ihre elterlichen Verantwortung zu stärken.
Die an den Verfahren beteiligten Rechtsanwälte werden ausdrücklich eingeladen, sich der in dem Merkblatt für Rechtsanwälte festgehaltenen Verfahrensweise im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit anzuschließen.
III. Merkblätter enthalten weitere Informationen
Das "Merkblatt für Eltern" in Verfahren nach § 1671 BGB (Sorgerecht) und § 1684 BGB (Umgangsrecht)" soll die Eltern auf den gerichtlichen Anhörungstermin, in dem sie persönlich angehört werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen vorzubringen, vorbereiten.
Das "Merkblatt 22" gibt Eltern Informationen über den Ablauf und das Ziel von Verfahren nach § 1666 BGB
(gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls).
Das "Merkblatt für Rechtsanwälte" zur Zusammenarbeit im Familienkonflikt: Ablauf und Zielsetzung der Verfahren nach § 1671 BGB und § 1684 BGB" soll den professionell Beteiligten am Verfahren verdeutlichen, worum es geht, damit sie sich auf die teilweise geänderten Begebenheiten einstellen können.
Weitere interessante Informationen finden Sie auf der Internetseite
www.ak-cochem.de.
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