Liebe Freunde und Bekannte,
nach einem turbulenten Wochenende kommen wir nun endlich dazu, Euch zu schreiben.
Wir sind sehr dankbar für die große Unterstützung, die uns
in den vergangenen 3½ Wochen entgegengebracht wurde. Sei es durch
anteilnehmende eMails oder auch praktische Unterstützung vielfältiger
Art.
Was wir uns schon am ersten Tag der Inobhutnahme dachten,
und was dann am Tag der Gerichtsverhandlung offenbar wurde, war, daß das
Jugendamt schon lange diese Inobhutnahme geplant hatte (seit Juni), und
daß die Kinder für ein Jahr von der Familie getrennt werden sollten. Es
ging hier um nachhaltige Familienzerstörung (»basale Neuorientierung«)
und nur nebenbei um Durchsetzung der Schulpflicht. Diese wurde lediglich
als Aufhänger für die offizielle Darstellung gewählt.
Unsere älteste Tochter (Machsejah) wohnte der Verhandlung
auf eigenen Wunsch bei, wozu sie das Recht hat, weil sie mittlerweile
vierzehn Jahre alt ist. Nach ungefähr zwei Stunden wurden sie und ihre
drei Geschwister von Richter Malkmus befragt. Danach gingen die drei
Geschwister wieder in das spezielle Kinderzimmer des Gerichts zu ihren
Betreuern zurück. Als die Verhandlung fortgeführt wurde, fragte Richter
Malkmus, ob Machsejah nicht auch schon nach unten gehen könnte, damit
die Betreuer mit den Kindern wieder zurück in die Jugendhilfeeinrichtung
(nach Wetzlar) fahren könnten. Unser Anwalt, Herr Vogt, machte einen
Einwand bzgl. Machsejah und drückte dabei seine Hoffnung aus, daß die
Kinder vielleicht »heute noch« zu ihren Eltern zurückkönnten. Daraufhin
meinte Richter Malkmus, daß er »heute sowieso noch keine Entscheidung
treffen« würde. Diese »Vorentscheidung« betrübte uns natürlich sehr, und
damit war klar, daß die Kinder mindestens noch weitere drei Wochen in
der Einrichtung verbleiben müßten, weil der eigentliche Haupttermin
(unabhängig von dem »Eilverfahren«) am 10. Oktober stattfinden sollte.
Machsejah wurde dann aber nicht mehr weiter vom Richter
behelligt, und die Verhandlung ging weiter. Obwohl nichts Neues zur
Sprache kam, was vielleicht eine entscheidende Veränderung hätte
bewirken können, fragte Richter Malkmus eine halbe Stunde später
unvermittelt die Vertreter des Jugendamts, ob sie »einverstanden« wären,
wenn die Kinder »heute den Eltern zurückgegeben« würden. Wir waren sehr
überrascht (und natürlich auch sehr erfreut) und lauschten nur noch
ängstlich den Antworten des Jugendamts. Deren Leiter, Herr Weber, hatte
plötzlich »nichts dagegen«. Er wollte sogar das Sorgerecht wieder auf
uns Eltern zurückübertragen wissen. Auch der Amtspfleger des Jugendamts
für unsere Kinder, Herr Harms, wollte den Antrag stellen, daß er aus
seiner Pflegschaft entlassen würde. Nur der Verfahrensbeistand, Herr
Wiebe, war dagegen.
Er wollte nicht nur, daß die Kinder weiterhin in der
Einrichtung verblieben, er wollte sogar, daß auch noch die
Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt/Amtspfleger übertragen würde.
Richter Malkmus schlug dann einen Kompromiß vor, daß er den
Verhandlungstermin vom 10. Oktober auf »Anfang, Mitte Dezember«
verschieben würde, so lange noch das Sorgerecht beim Jugendamt verbliebe
und dann – bei Wohlverhalten unsererseits – das Sorgerecht uns wieder
zurückgegeben werden könnte. Verfahrensbeistand Wiebe war dennoch nicht
einverstanden, mußte sich dann aber dem Willen Richter Malkmus’ beugen.
Ein Einschub bzgl. »Verfahrensbeiständen« ganz allgemein:
Unser Verfahrensbeistand erwies sich in dem ganzen Verfahren als der
viel schlimmere Feind. Er war es, der sowohl die Gerichte
(Familiengericht, OLG) als auch das Jugendamt immer wieder zur
»massiveren Intervention des Staates« aufforderte bzw. ermunterte.
Familiengerichtliche Verfahren vor dem Hintergrund »Homeschooling« sind
eine juristische Farce. Ein für die Eltern (und Kinder) wildfremder
Mensch wird vom Richter zum »Verfahrensbeistand« bestellt, der »die
Interessen [der] Kinder« angeblich »vertritt«. Solch eine Vorgehensweise
ist im besten Fall mal wieder ein euphemistischer Scherz (wobei
tyrannisierten Heimschuleltern natürlich nicht zum Scherzen zumute ist).
Daß solche »Beistände« unmöglich »die Interessen [der]
Kinder« vertreten können, liegt in der Natur der Sache. Richtigerweise
vertritt solch ein »Verfahrensbeistand« ausschließlich die Interessen
des Staates, von dem er auch bestellt wurde (und bezahlt wird)! Er denkt
mit der gleichen ideologischen Verblendung wie staatliche
Behördenvertreter (denn er hat ja gleicherweise eine »staatlich
anerkannte« Ausbildung absolviert) und hat somit auch die gleichen
illegitimen Erziehungsziele des Staates (euphemistisch getarnt als
»Rechte des Kindes«) verinnerlicht, auf dessen bisher erfolgte (bzw.
nicht erfolgte) »Bilanz« er die Kinder lediglich abklopft.
Eltern sollen dann hinnehmen, daß solche »Beistände« sich
das »Recht« herausnehmen, mit ihren Kindern »Einzelgespräche« zu
»führen«. Warum solche Geheimniskrämerei? Liegt das wieder einmal an dem
grundsätzlichen »Mißtrauen«, das der Staat gegen Eltern hegt? Eltern
jedenfalls hegen mindestens in gleicher (nur vollkommen berechtigter)
Weise ein Mißtrauen gegen solche Vorgehensweisen. Es läßt sich bzgl.
»Verfahrensbeiständen« folgendes festhalten:
Erstens, die Rahmenbedingungen, unter denen ein
Verfahrensbeistand seinen Bericht verfertigt, läßt Objektivität von
vornherein gar nicht zu. – »Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.« –
Schaut man sich Internetseiten an, in welchen Verfahrensbeistände (und
solche, die es werden wollen) sich gegenseitig Tips geben, so wird eins
ziemlich schnell klar: Man buhlt um die Gunst eines Richters, um
überhaupt sein erstes »Engagement« zu bekommen, und man wird künftig
alles unterlassen, um dessen Gunst wieder zu verlieren. Ein
»Sachstandsbericht«, der die tatsächlichen »Interessen der Kinder«
enthielte (einschließlich der damit verbundenen »Empfehlung«, die Kinder
von ihren Eltern unterrichten zu lassen), würde garantiert zur Folge
haben, daß künftige Bestellungen ausblieben oder zumindest spürbar
geringer würden. Ein vom Staat bezahlter »Verfahrensbeistand« (in
ideologisch begründeten Sorgerechtsentzügen) bleibt somit immer
staatlicher Interessenvertreter. Anstatt nämlich die bei
Heimschulkindern festgestellten Interessen »im gerichtlichen Verfahren
zur Geltung zu bringen«, unterschlägt ein solcher diese und bringt
ausschließlich staatliche Interessen »zur Geltung«.
Zweitens, Verfahrensbeistände sind aufgrund ihrer
»wissenschaftlichen« Ausbildung (die sehr stark von Ideologie geprägt
ist) gar nicht in der Lage, das tatsächliche »Interesse der Kinder
festzustellen«, statt dessen aber befangen von der Zwangsvorstellung
angeblicher »Interessen« von Kindern, die man durch seine Ausbildung nun
zu kennen meint.
Überall da, wo das tatsächliche Interesse von Kindern von
diesen Vorstellungen abweicht, wird ein Verfahrensbeistand grundsätzlich
eine Beeinflussung durch die Eltern unterstellen, weil ja die »wahren«
Interessen von Kindern zwangsläufig mit den »wissenschaftlichen« Normen
übereinstimmen müssen. Auf die Idee, daß Kinder sehr genau spüren (und
ebenfalls so genau wissen), daß sie keinesfalls in die öffentliche
Schule gehen und statt dessen lieber von ihren Eltern unterrichtet
werden wollen, kommen solche »wissenschaftlich« ausgebildeten
Verfahrensbeistände erst gar nicht.
So werden dann klare Rückmeldungen seitens der Kinder (»Ich
will nicht in die Schule gehen!«, »Wir wollen nach Hause zu unseren
Eltern!«) einfach so lange umgedeutet, bis diese wieder in das als
einzig richtig empfundene Schema hineinpassen. Ihre angebliche
Objektivität, die Verfahrensbeistände aufgrund der Illusion,
Erziehungs»wissenschaften« hätten objektive Tatsachen zutage gefördert,
irrtümlich annehmen, ist in Wirklichkeit reine Ideologie, die objektives
Erkennen geradezu verunmöglicht.
Anstatt einfach (kindlich) die Kinder nach ihrem
tatsächlichen Willen zu befragen, versuchen Verfahrensbeistände mit
unnatürlichen und umständlichen Fragen das Phantom eines von den Eltern
»unabhängigen« Kinderwillens zu extrahieren, der aber nur in ihrer
ideologisch (»wissenschaftlich«) geprägten Vorstellung existiert und
nirgends sonst.
Hier wird deutlich, wohin »wissenschaftliche« Ausbildung im
soziologischen Bereich führt: Es wird übersehen (eigentlich:
ignoriert), daß in Familien mit gut funktionierenden Bindungen die
Kinder eher das gleiche wollen wie die Eltern. Wir sagen: »eher«. Damit
meinen wir, daß der überwiegende Teil des Kinderwillens sich mit dem der
Eltern deckt; es gibt aber genügend Bereiche, wo das Kind seinen
»eigenen« Willen hat (und natürlich auch haben kann). In der »modernen«
Erziehungspsychologie jedoch gilt eine Sozialisation nur dann als
»gelungen«, wenn der Wille des Kindes möglichst früh und möglichst stark
von den Vorstellungen der Eltern abweicht. Hier haben wir aber
ideologische Vorgaben, die familienzerstörerisch wirken und keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die neueren Ergebnisse der Hirn- und
Bindungsforschung bestätigen jedenfalls die schon immer gekannten
Binsenweisheiten, daß Kinder in gut funktionierenden Familien sich in
harmonischer Weise zu ihren Eltern ergänzen (und sich nicht zwanghaft
profilieren müssen, indem sie eine möglichst oppositionelle Haltung
ihren Eltern gegenüber einnehmen).
In deutschen »rechtsstaatlichen« Familiengerichtsverfahren
wird also durch Hinzuziehung eines Verfahrensbeistands mal wieder der
Schutzraum der Familie schon im Vorfeld gewalttätig durchbrochen und der
angebliche »Kinderanwalt« entpuppt sich ganz schnell als lupenreiner
»Staatsanwalt« (der eigentlich nur in Strafverfahren beteiligt ist). Man
könnte es aber auch anders sagen: Es lohnt sich für deutsche
Familienrichter zweifellos, Verfahrensbeistände als »Advocatus Diaboli«
einzusetzen. Denn es ist ja offensichtlich, daß diese nicht die
Interessen der Kinder vertreten, sondern ausschließlich die »der
Gegenseite (ohne ihr selbst anzugehören)« – also des Staates (weshalb
eben »Staatsanwalt« die treffendere Bezeichnung wäre).
Wir raten also allen Eltern, die in familiengerichtliche
Verfahren verwickelt werden, dringend, sich auf keinen Fall mit
Verfahrensbeiständen einzulassen. Ihnen wird dann zwar gedroht, daß dies
als »unkooperativ« zur Last gelegt wird, doch ist dies noch immer das
geringere Übel. Läßt man sich auf den Verfahrensbeistand ein, so stehen
dann aufgrund dessen »Sachstandsberichts« sowohl Lügen bzgl. der Familie
als auch familienzerstörende »Anregungen« in der Akte, die ihre Wirkung
zeigen. So fehlt es – außer der Feststellung, man sei unkooperativ –
dann wenigstens an den Lügen, was an sich schon eine Art »Gewinn«
darstellt.
Auf jeden Fall wurden die beiden Beschlüsse des
Eilverfahrens zurückgenommen. Das Eilverfahren gründete sich im übrigen
vor allem auf die »Gefahr«,
»dass die Familie sich, wie schon einmal geschehen, ins Ausland absetzt oder unter steigendem äußerem Druck die Gefahr einer Selbstgefährdung besteht«.
Mit einer solchen »Gefahr im Verzug«-Konstruktion wurden
unsere Kinder aus der Familie geholt, um dann freie Hand zu haben.
Kafkaesk wird es aber spätestens dadurch, daß ein Auswandern ins
bildungsfreie Ausland als »Gefahr für das Kindeswohl« angesehen wird,
das solch ein brachiales Vorgehen (wie in unserem Fall geschehen)
offensichtlich rechtfertigt.
Unsere Verweigerungshaltung war ebenfalls eine ganz andere,
wie dies in den Medien dargestellt (und von manchen offensichtlich
geglaubt) wurde. Unsere Verweigerung bezog sich auf den Schulzwang im
allgemeinen, den wir nach wie vor nicht anerkennen (nur uns diesem
beugen). Die »Lernstandserhebungen« letzten Jahres verweigerten wir,
weil diese lediglich zur Einstufung in die Schule dienen sollten und
nicht als Überprüfung, ob alles in Ordnung sei – also um den Schulzwang
durchsetzen zu können.
Von unserer Seite wurde (teurer) Fernschulbesuch
(Studiengemeinschaft Darmstadt) angeboten einschl. unangemeldeter
Besuche von Schul- und/oder Jugendamt sowie Mitgliedschaften in
Vereinen. In diesem Angebot war alles enthalten, worum es angeblich dem
Staat ginge: Durch entsprechende Zeugnisse der Studiengemeinschaft
Darmstadt hätte der entsprechende Lernstand nachgewiesen werden können,
durch Mitgliedschaften in Vereinen wäre die ach so wichtige
»Gemeinschaft mit anderen Kindern« gesichert gewesen. Immer wieder baten
wir um »Gespräche am runden Tisch«. Auch diese Bitten wurden entweder
völlig ignoriert oder mit dem Hinweis, diese seien nicht »zielführend«
abgetan. (Als »zielführend wird nur der Schulbesuch angesehen.)
Es wurde also zu 100% auf dem Schulbesuch beharrt und
keinen Millimeter davon abgewichen. Nicht wir haben uns verweigert,
sondern das Schul- bzw. Jugendamt. Von unserer Seite war unser
Kompromißangebot auch ein echter Kompromiß, da wir mittlerweile ein
freilernerisches Konzept verfolgen, das wir als das bessere ansehen. Wir
sehen nämlich auch den Umstand, daß bestimmte Bildungsinhalte in
entsprechenden Schuljahren vermittelt werden müssen, als eine unnötige
Einschränkung natürlichen Lernens an. Aufgrund persönlicher Erfahrungen
in den letzten Jahren, wo wir das klassische Homeschooling nicht mehr so
umsetzen konnten wie vor unserer Flucht ins Ausland als auch dem Lesen
entsprechender Bücher (André Stern: Und ich war nie in der Schule)
stellten wir fest, daß unsere Kinder sich viel besser entwickelten als
unter dem starren System von staatlichen Lehrplänen. Obwohl wir davon
überzeugt sind, auch hierin völlige Freiheit von Gott bekommen zu haben
(und auch nur wir Eltern stehen dafür vor Ihm und unseren Kindern in der
Verantwortung, der Staat übernimmt keine), worin, wann und auf welche
Weise wir unsere Kinder unterrichten, wäre eben eine Rückkehr zu den
staatlichen Lehrplänen ein echtes Opfer an Freiheit und natürlichem
Leben gewesen. Doch Homeschooling darf es grundsätzlich in Deutschland
nicht geben, ob freilernerisch oder streng nach Lehrplan:
Das geistige und seelische Wohl der Kinder sei nachhaltig gefährdet, weil die Beteiligten zu 1 die für die Entwicklung der Kinder in einer pluralistischen Gesellschaft wichtige staatliche Schulerziehung ablehnten und verhinderten. Dabei könne dahinstehen, ob die Heimunterrichtung der Kinder eine hinreichende Wissensvermittlung gewährleiste; denn durch den gemeinsamen Schulbesuch sollten Kinder auch in das Gemeinschaftsleben hineinwachsen. Es sei notwendig, Kinder auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen. (BGH, XII ZB 41/07 vom 11.9.2007, Abs. 7)
Das tolle »Angebot« des Jugendamts, eine christliche Schule
besuchen zu können, war also in Wirklichkeit gar kein Angebot, denn
dies kann jeder Bürger der Bundesrepublik tun, wenn er dies will, und er
braucht dazu keine besondere Genehmigung des Schul- oder Jugendamtes
bzw. dies hätten wir auch schon 2005 tun können. Es blieb also bei 0%
Kompromißbereitschaft und 100%iger Maximalforderung von seiten des
Schul- und Jugendamtes, was nun mit der Brechstange Kindeswegnahme /
Erpressung mittels als Geiseln gehaltener Kinder nun auch erzwungen
wurde. (Paragraph 68 des Hessischen Schulgesetzes heißt tatsächlich
»Schulzwang«.)
Schließlich noch ein paar Sätze zu: »Das Paar hatte […]
ihre Kinder von der Außenwelt abgeschirmt.« Es ist wirklich unglaublich,
was wir hier an Verleumdung erleben mußten. Unsere Kinder bewegen sich
völlig frei und ungezwungen in unserem Wohnort. Eine empörte Anwohnerin
schrieb zwei Tage nach der Inobhutnahme in einem Brief »an die
zuständige staatliche Behörde«:
Auf meinen Waldspaziergängen habe ich sie kennengelernt: vier schöne Kinder, ordentlich gekleidet, niemals vorlaut oder frech, wissbegierig was Tiere und Pflanzen betrifft und friedlich im Umgang miteinander. Sie fielen mir auf, waren fröhlich und offen. Solch nette Kinder sind selten und ich habe mich mit ihnen angefreundet. Auch das liegt nicht im Trend unserer Zeit, dass Kinder zu alten Leuten so höflich sind, Ich bekam Hochachtung vor diesen Eltern, denen gelingt, was nicht alle Pädagogen für sich verbuchen können. (Gabriele Herget)
Ein anderer Nachbar schrieb ebenfalls ans Familiengericht:
Ich bin froh, dass meine Tochter mit diesen Kindern spielt weil sie sehr natürlich sind. In der Schule sprechen sie immer nur über teure Sachen oder Handys. Bei Wunderlichs lernt meine Tochter viel über die Natur. Sie lesen meiner Tochter auch aus Büchern vor und ich bin froh, dass es dort keinen Fernseher gibt (ich habe auch keins). Als mir die Eltern einmal bei einem Behördenbrief geholfen haben, haben die Kinder zusammen mit meiner Tochter sogar ein Essen alleine gekocht. (Yosof Moschfek)
Es macht sich aber eben besser, eine Familie, der man mit
absolut unverhältnismäßiger (und illegaler) Staatsgewalt begegnet ist,
in der Öffentlichkeit als »streng religiös«, und deren Kinder »von der
Außenwelt abgeschirmt« darzustellen, um dadurch mehr Verständnis bei der
Bevölkerung erheischen zu können.
Jedenfalls sind wir sehr dankbar für alle Unterstützung,
die uns entgegengebracht wurde. Am Tag der Inobhutnahme waren wir
wirklich am Boden zerstört. Doch was dann daraufhin geschah, hat uns
ungemein gestärkt und wieder aufgerichtet. Ohne diese Stärkung hätten
wir es nicht vermocht, uns zur Wehr zu setzen und um unsere Kinder zu
kämpfen. Deshalb noch einmal hier an dieser Stelle: Vielen Dank für alle
Eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Dirk & Petra Wunderlich
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