13.08.15

Bremen - Kindesraub Baby Christian - Wider alle Rechtsstaatlichkeit - Familie Orlowski - Erziehungs(un)fähigkeit


Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen. 
Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.
Fraglich ist ohnehin, warum Gutachten überhaupt derart häufig angefordert werden.Das ist zwar auch oftmals noch üblich, aber vielleicht nicht wirklich nötig.

Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren. 

Der Begriff “Erziehungs(un)fähigkeit” kommt ganz klar aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären.
Kinder von ihren Familien zu separieren und der staatlichen und kirchlichen Heimerziehung zukommen zu lassen.Damals wie heute.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/erziehungsfahigkeitsgutachten.html 
 

Beim Jugendamt sind sie genervt von den Orlowskis, das weiß er, und haben sich beim Stadtamt beschwert, man könne ja nicht mehr arbeiten, der Amtsfriede sei gestört, wenn die da am Montagnachmittag vor der Tür ihre Schilder hochhalten, die pensionierte Bio- und Mathe-Lehrerin Flyer verteilt und der pensionierte Sport- und Deutsch-Lehrer durchs Megafon seine Empörung kundtut, seine Empörung und seinen Zorn, und dabei manchmal sogar den Verkehrslärm übertönt.


Die Orlowskis sollen das lassen, findet man beim Jugendamt. Die sollen da weg. Die Familie stört. Aber die Orlowskis sind schon am richtigen Ort. Denn sie demonstrieren ja gegen das Jugendamt. Das hat ihnen den Enkel geklaut, sagen die Orlowskis. Ihnen, und vor allem ihrem Sohn Florian das Kind, den Sohn Christian.


Geklaut, naja – also weggenommen auf jeden Fall. Das kann auch das Amt nicht bestreiten. Tatsächlich steigt die Zahl der Inobhutnahmen in ganz Deutschland. Und in Bremen, wo der Spardruck einst den Tod des Kindes Kevin mitverursacht hatte, ist das Pendel längst auf der Gegenseite angekommen.


Schon kurz nach Amtsantritt hatte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) die Landesregierung dafür gefeiert, dass sie „80 Prozent mehr für Inobhutnahmen“ ausgebe. Im vergangenen April war ihr wichtig klarzustellen, dass keine andere Stadt so viele Kinder in Heimen und Pflegefamilien unterbringt. Auch wenn sie noch darauf hinweist, dass die Inobhutnahme immer das letzte Mittel sein muss – im Jugendamt liest man die Zahl längst, wie eine Produktivitätsziffer.

Sehr schön belegt das ein Posting ausgerechnet des Bürgerbeauftragten des Amtes für Soziale Dienste: An den soll man sich wenden, wenn man Probleme hat, mit den Maßnahmen der Behörde. Auf Facebook hat er eine Nachricht über die rasante Steigerung der jugendamtlichen Gefährdungseinschätzungen eingestellt. Und er hat sie kommentiert. „Wow, sind wir fleißig!“, schreibt er. Sehr kurz, sehr knackig.


Und sehr prägnant.


„Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen“, so hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich noch einmal klargestellt, „muss das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“

Da muss bereits ein Schaden eingetreten sein, „oder eine Gefahr in einem solchen Maße bestehen, dass sich eine erhebliche Schädigung mit Sicherheit voraussehen lässt“.

http://www.taz.de/Grosseltern-gegen-Jugendamt/!5015603/ 


https://www.facebook.com/pages/Jugendamt-Bremen-Kinderklau/1518258591783108?sk=timeline




1 Kommentar:

  1. Anonym01:23

    Vorsicht Profithandel mit KINDESWOHL. Erziehungsgutachten von profitorientierten Gutachter-Gruppierungen unbedingt ablehnen. Finger weg von "LÖSUNGSORIENTIERTEN GUTACHTERN" und Gutachtern aus "FRÜHFÖRDERUNGINSTITUTEN". Die erstellen die Gutachten im Sinne der Gerichte und Jugendämter, nicht im Sinne der Kinder. Ein Elternteil soll immer "ausgeschaltet" werden, und das Bestimmt das Gericht über die Gutachter. Die verdienen an einem Gutachten zw. 5.000-10.000 Euro. Gutachten sollten einheitlich wenig bezahlt werden oder kostenlos erfolgen. Erst dann wäre gewährleistet, dass Gutachtern im Sinne des realen Kindeswohl entscheiden. SO sind die Gutachter mit Geld käuflich. Dieser Sumpf muss trockengelegt werden. Deshalb GUITACHTEN ABLEHNEN, erst Recht von o.g. systemkonformen KINDER-HANDELS-UNTERNEHMEN. Ich helfe: caroline.renner@yahoo.de

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