Ratzeburg/Kankelau
Strafanzeige gegen Kreisjugendamt
Jetzt beschäftigt sich der Generalstaatsanwalt mit Schwarzenbeker Fall. Vater kämpft um fünfjährige Tochter.
16.01.2015 23:10 Uhr
Ratzeburg. Sein Tagebuch umfasst
mehr als 1000 Seiten. Seit fünf Jahren kämpft er um das Sorgerecht für
seine kleine Tochter. Eine Strafanzeige gegen das Jugendamt im Kreis
Herzogtum Lauenburg ist inzwischen beim Generalstaatsanwalt in Schleswig
gelandet. Seit kurzem lebt die fünfjährige S. beim Vater Michael K. —
allerdings nur vorläufig.
Das Oberlandesgericht hat Ende September entschieden, dass die Kleine zum Vater (57) kommt. Der Hamburger, dessen Tochter bis dahin noch bei der Kindesmutter in Schwarzenbek lebte, hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) erstattet, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung Schutzbefohlener, Aktenmanipulation, Kindesentziehung. „Eine Professorin vom Institut für forensisch-psychiatrische Gutachten in Schwedeneck/Jellenbek hat in der Sorgerechts-Verhandlung am 5. September vor dem Amtsgericht Schwarzenbek sämtliche von mir seit fünf Jahren vom Jugendamt und dem ASD Schwarzenbek vorsätzlich ignorierte Beweise auf Kindeswohlgefährdung bestätigt.
Die Mutter war zwischenzeitlich in der Psychiatrie untergebracht, doch bereits seit 2010 habe ich das Jugendamt auf ihre psychischen Probleme aufmerksam gemacht“, sagt K. Am liebsten hätte er im Sinne der Tochter ein gemeinsames Sorgerecht, „aber die Mutter zeigt sich nicht einsichtig bezüglich ihrer Krankheit“. Seinen Antrag auf gesetzliche Betreuung für die Kindesmutter habe das Amtsgericht Schwarzenbek abgelehnt.
Eskaliert sei das Ganze im September, als seine knapp fünfjährige Tochter ohne Anwesenheit von Verwandten von einer ASD-Mitarbeiterin „gewaltsam“ von der Kindertagesstätte St. Franziskus in Schwarzenbek abgeholt und zu einer Pflegefamilie gebracht worden sei. Das Kind war kurzfristig bei dem dortigen Bürgermeister in Obhut. Seit den 80er Jahren hat Familie H. Pflegekinder. Den Vorwurf K.s, dass seine Tochter am Übergabetag für September zu mangelhaft gekleidet war, nicht mal einen Slip angehabt habe, wies die Frau des Bürgermeisters als „gelogen“zurück.
Ansonsten sagte das Ehepaar nichts zu diesem Fall, begründete dies auf Nachfrage der LN mit Datenschutz. Den weiteren Vorwurf K.s, dass die Pflegemutter mit über 60 zu alt sei für eine Betreuung von Pflegekindern, entkräftete ein Mitarbeiter vom Jugendamt: Es gebe keine gesetzlichen Vorgaben, was das Alter betreffe. Wer sich als Pflegefamilie bewerbe, müsse viele Voraussetzungen erfüllen. „Wir suchen die passenden Pflegeeltern für das jeweilige Kind aus.“ Zu den weiteren von Michael K., freiberuflicher Journalist, auch im Internet erhobenen Vorwürfen wollte er sich nicht äußern: Datenschutz.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa habe seine Tochter als Folge des psychischen Stresses noch am selben Abend nach der Übergabe einen Pseudokrupp-Anfall bekommen, sagt K. und zeigt die Notfalldokumentation aus dem Hamburger Kinderkrankenhaus Wilhelmstift. „S. hatte bei der Übergabe keine warme Jacke und keine Regenjacke mit, obwohl klar war, dass es regnen würde“, schreibt er in seinem Tagebuch auf Seite 1068. „Nach dem Schwimmunterricht hatte sie Schüttelfrost wie noch nie. Hier liegt ganz klar von Seiten des Jugendamtes und Frau H. eine Körperverletzung vor“, so K.
Kreissprecher Karsten Steffen bestätigt die Vorgänge. Das Kind sei während der Verhandlung im Amtsgericht Schwarzenbek auf Anordnung der Familienrichterin in die Obhut des Jugendamtes gegeben worden.
„Es hat geweint, als es aus der Kita geholt wurde. Eine Sozialarbeiterin hat sich um die Kleine gekümmert. Im Auto war es dann schon wieder ruhig.“ Die Unterbringung beim Vater sei nur vorläufig, betonte Steffen. Zurzeit werde ein Gutachten zu beiden Eltern erstellt.
Tim Alpen, Sprecher des Amtsgerichtes Schwarzenbek, sprach von einem familienrechtlichen, „hoch sensiblen Verfahren“, das nicht in die Öffentlichkeit gehöre. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte die Strafanzeige: „Die Akten sind jetzt beim Generalstaatsanwalt in Schleswig. Der Fall wird geprüft“, sagte Günter Möller.
Michael K.kämpft derweil auf mehreren Ebenen um sein Recht. Da die Kleine jetzt bei ihm in Hamburg lebt, hat er im Dezember auch bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen ASD, Jugendamt und den Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg erhoben. Als Vollzeit-Papa, der seine Selbstständigkeit wegen der Tochter aufgeben musste, lebt K. derzeit von Hartz IV.
Die Pflegeeltern hätten Angst vor dem Jugendamt. „Einige Mitarbeiter vergreifen sich im Ton, haben kein Fingerspitzengefühl und betreiben Machtmissbrauch. Wenn Pflegeeltern um ihre eigenen Rechte kämpfen, wird ihnen angedroht, ihnen die Pflegekinder wegzunehmen“, sagte Schmid auf LN-Nachfrage und verwies auf mehrere Millionen Euro jährlich, die der Kreis durch Nicht-Unterbringung in Heimen spare.
Kritische Fragen zum Thema Pflegefamilien hatte in derselben Sitzung die Kreisgruppe des Landesverbandes für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien gestellt. „Der emotionale, politische und finanzielle Druck sowie die fachlichen Anforderungen an die Pflegeeltern wachsen, und gleichzeitig werden Leistungen und Hilfen in ihrem Umfang verringert“, schreiben Marlis Peters und Gabriele Koop im Vorwort.
Silke Geercken
Das Oberlandesgericht hat Ende September entschieden, dass die Kleine zum Vater (57) kommt. Der Hamburger, dessen Tochter bis dahin noch bei der Kindesmutter in Schwarzenbek lebte, hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) erstattet, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung Schutzbefohlener, Aktenmanipulation, Kindesentziehung. „Eine Professorin vom Institut für forensisch-psychiatrische Gutachten in Schwedeneck/Jellenbek hat in der Sorgerechts-Verhandlung am 5. September vor dem Amtsgericht Schwarzenbek sämtliche von mir seit fünf Jahren vom Jugendamt und dem ASD Schwarzenbek vorsätzlich ignorierte Beweise auf Kindeswohlgefährdung bestätigt.
Die Mutter war zwischenzeitlich in der Psychiatrie untergebracht, doch bereits seit 2010 habe ich das Jugendamt auf ihre psychischen Probleme aufmerksam gemacht“, sagt K. Am liebsten hätte er im Sinne der Tochter ein gemeinsames Sorgerecht, „aber die Mutter zeigt sich nicht einsichtig bezüglich ihrer Krankheit“. Seinen Antrag auf gesetzliche Betreuung für die Kindesmutter habe das Amtsgericht Schwarzenbek abgelehnt.
Eskaliert sei das Ganze im September, als seine knapp fünfjährige Tochter ohne Anwesenheit von Verwandten von einer ASD-Mitarbeiterin „gewaltsam“ von der Kindertagesstätte St. Franziskus in Schwarzenbek abgeholt und zu einer Pflegefamilie gebracht worden sei. Das Kind war kurzfristig bei dem dortigen Bürgermeister in Obhut. Seit den 80er Jahren hat Familie H. Pflegekinder. Den Vorwurf K.s, dass seine Tochter am Übergabetag für September zu mangelhaft gekleidet war, nicht mal einen Slip angehabt habe, wies die Frau des Bürgermeisters als „gelogen“zurück.
Ansonsten sagte das Ehepaar nichts zu diesem Fall, begründete dies auf Nachfrage der LN mit Datenschutz. Den weiteren Vorwurf K.s, dass die Pflegemutter mit über 60 zu alt sei für eine Betreuung von Pflegekindern, entkräftete ein Mitarbeiter vom Jugendamt: Es gebe keine gesetzlichen Vorgaben, was das Alter betreffe. Wer sich als Pflegefamilie bewerbe, müsse viele Voraussetzungen erfüllen. „Wir suchen die passenden Pflegeeltern für das jeweilige Kind aus.“ Zu den weiteren von Michael K., freiberuflicher Journalist, auch im Internet erhobenen Vorwürfen wollte er sich nicht äußern: Datenschutz.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa habe seine Tochter als Folge des psychischen Stresses noch am selben Abend nach der Übergabe einen Pseudokrupp-Anfall bekommen, sagt K. und zeigt die Notfalldokumentation aus dem Hamburger Kinderkrankenhaus Wilhelmstift. „S. hatte bei der Übergabe keine warme Jacke und keine Regenjacke mit, obwohl klar war, dass es regnen würde“, schreibt er in seinem Tagebuch auf Seite 1068. „Nach dem Schwimmunterricht hatte sie Schüttelfrost wie noch nie. Hier liegt ganz klar von Seiten des Jugendamtes und Frau H. eine Körperverletzung vor“, so K.
Kreissprecher Karsten Steffen bestätigt die Vorgänge. Das Kind sei während der Verhandlung im Amtsgericht Schwarzenbek auf Anordnung der Familienrichterin in die Obhut des Jugendamtes gegeben worden.
„Es hat geweint, als es aus der Kita geholt wurde. Eine Sozialarbeiterin hat sich um die Kleine gekümmert. Im Auto war es dann schon wieder ruhig.“ Die Unterbringung beim Vater sei nur vorläufig, betonte Steffen. Zurzeit werde ein Gutachten zu beiden Eltern erstellt.
Tim Alpen, Sprecher des Amtsgerichtes Schwarzenbek, sprach von einem familienrechtlichen, „hoch sensiblen Verfahren“, das nicht in die Öffentlichkeit gehöre. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte die Strafanzeige: „Die Akten sind jetzt beim Generalstaatsanwalt in Schleswig. Der Fall wird geprüft“, sagte Günter Möller.
Michael K.kämpft derweil auf mehreren Ebenen um sein Recht. Da die Kleine jetzt bei ihm in Hamburg lebt, hat er im Dezember auch bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen ASD, Jugendamt und den Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg erhoben. Als Vollzeit-Papa, der seine Selbstständigkeit wegen der Tochter aufgeben musste, lebt K. derzeit von Hartz IV.
Kritik an Mitarbeitern von mehreren Seiten
Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt
machte Peter Schmid, Vorsitzender des Fördervereins zur Unterstützung
schwerstkranker Kinder, in der Fragestunde zur Kreistagssitzung im
Dezember deutlich.
Die Pflegeeltern hätten Angst vor dem Jugendamt. „Einige Mitarbeiter vergreifen sich im Ton, haben kein Fingerspitzengefühl und betreiben Machtmissbrauch. Wenn Pflegeeltern um ihre eigenen Rechte kämpfen, wird ihnen angedroht, ihnen die Pflegekinder wegzunehmen“, sagte Schmid auf LN-Nachfrage und verwies auf mehrere Millionen Euro jährlich, die der Kreis durch Nicht-Unterbringung in Heimen spare.
Kritische Fragen zum Thema Pflegefamilien hatte in derselben Sitzung die Kreisgruppe des Landesverbandes für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien gestellt. „Der emotionale, politische und finanzielle Druck sowie die fachlichen Anforderungen an die Pflegeeltern wachsen, und gleichzeitig werden Leistungen und Hilfen in ihrem Umfang verringert“, schreiben Marlis Peters und Gabriele Koop im Vorwort.
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