25.01.15

Der Betreuer einer Leipziger Kinder- und Jugendwohngruppe hat in seinem Dienstzimmer eine 13-Jährige geschwängert.

Erzieher (44) schwängert Schülerin (13)

Missbrauchte und schwängerte eine 13-Jährige: Erzieher Marco K. (44, F.l.). Die 3. Strafkammer 
des Landgerichts schickte ihn dafür für 5 Jahre und 9 Monate hinter Gitter.
Von Alexander Bischoff

Leipzig - Unglaublich! Der Betreuer einer Leipziger Kinder- und Jugendwohngruppe hat in seinem Dienstzimmer eine 13-Jährige geschwängert.
Vor Gericht gab Erzieher Marco K. (44) zu, das Mädchen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Jetzt muss er für lange Zeit hinter Gitter.

Die überforderte Mutter kam mit ihr nicht klar, deshalb nahm das Jugendamt Jeannette im November 2011 aus der Familie.
In der Kinder- und Jugendwohngruppe der gemeinnützigen Gesellschaft „Menschenskinder“ sollte die damals 13-Jährige zur Ruhe kommen und ein geregeltes Leben lernen.

Verantwortlich dafür: Erzieher Marco K., der die aus fünf Kindern bestehende WG leitete. 

Doch schon nach wenigen Wochen nutzte der Mann seine Vertrauensstellung aus und verging sich an Jeannette.

Der Tatort in der Gohliser Str. 16 in Leipzig: Die Kinder - und Jugendgruppe "Menschen(s)kinder
 GmbH".
Staatsanwalt Michael Höhle (55) listete für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Juli 2012 insgesamt 21 Fälle auf, in denen der Erzieher das Kind sexuell missbraucht haben soll.
Zumeist holte er Jeannette in sein Dienstzimmer. Neben ungeschütztem Geschlechtsverkehr kam es dabei auch zu Analsex. Im Februar wurde das Mädchen schwanger - und ließ abtreiben.
Elf Fälle gab der nach seiner Entlassung 2013 nunmehr in der Kunststoffbranche arbeitende Erzieher zu. „Es war Liebe“, versuchte der Mann, der selbst eine 13-jährige Tochter hat, den Missbrauch zu rechtfertigen.
Tatsächlich sagte Jeannette im Zeugenstand aus, dass sie sich ihrem Erzieher damals freiwillig hingab.

Für das Landgericht spielte das keine Rolle. „Schlimmster Straftaten“ habe sich der Angeklagte schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel (60). Urteil: 5 Jahre und neun Monate Gefängnis!

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