Immer
häufiger werden deutsche Sachbearbeiter des Jugendamtes mit Familien
und Kindern mit Migrationshintergrund konfrontiert. Das
Aufeinandertreffen der verschiedenen Kulturen, bringt auch komplexe und
vielseitige Probleme in der Interaktion zwischen Verwaltung und
Migranten/-innen mit sich. Viele türkische Familien empfinden wenig
Akzeptanz und Respekt in ihrer Erziehungs- und Lebensform. In
Deutschland werden öffentliche und soziale Institutionen – insbesondere
das Jugendamt - aufgefordert, sich interkulturell zu öffnen und zu
orientieren.
Jede
Stadt- bzw. Kreisverwaltung verfügt über ein Jugendamt, die in
unterschiedlichen Benennungen wie beispielsweise „Jugend und Familie
oder Allgemeiner Sozialer Dienst“ vorzufinden sind. Bundesweit sind über
600 solcher Staatsorgane aktiv im Dienst.
Die Kernaufgabe des Jugendamtes besteht darin, Kinder und junge Heranwachsende vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Zudem ist ein weiteres Ziel, Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien zu erbringen. Konkrete Arbeitsbereiche sind die Stärkung und Entwicklung der Talente und Fähigkeiten von Kindern, sowohl individuell als auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Des Weiteren werden Jugendliche für eine Integration in das soziale Leben beraten, sowie bei der Umsetzung begleitet.
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen oder bei Pflegefamilien ist in Deutschland Sache der Bundesländer und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Hierfür bildet das Sozialgesetzbuch VIII die Arbeitsgrundlage. Die Jungendämter sind auf Meldungen und Hinweise auf Kindeswohlgefährdung, Misshandlung, Vernachlässigung oder häusliche Gewalt, von Dritten wie beispielsweise Nachbarn, Bekannte, Erzieher etc. angewiesen, um frühzeitig eingreifen zu können.
Angst türkischer Familien vor dem Jugendamt
Viele türkische Familien assoziieren Jugendämter mittlerweile mit „Angst“. Das nicht „verstanden zu sein“ und sich „nicht verständigen zu können“ ruft viele Missverständnisse hervor. Häufig unterschreiben Familien mit mangelnden Deutschkenntnissen Anträge zur Vollzeitpflege bei Pflegefamilien nach SGB VIII § 33 oder zur Inobhutname des Kindes nach SGB VIII § 42, um schnellst möglich das Amt verlassen zu können, ohne sich jegliche Gedanken zu machen, was sie gerade unterschrieben haben.
Die Zusammenarbeit mit Jugendämtern wird von türkischen Migranten mit großer Skepsis betrachtet. Viele Gerüchte kursieren in diesen gesellschaftlichen Kreisen, dass das Jugendamt gegen die türkischen Familien arbeitet oder die Entziehung ihrer Kinder beabsichtigt, wodurch große Hemmungen entstehen. Um das gesellschaftliche Ansehen nicht zu stören, wird oft die Zusammenarbeit mit den Behörden verschwiegen. Zudem ist der Scham, dass familiäre Konflikte in die Öffentlichkeit geraten sehr groß, so dass sie sich weder an türkischsprachige Anwälte wenden, noch die Unterstützung von türkischen Konsulaten in Anspruch nehmen. Stattdessen stellen sie jeglichen Kontakt mit den Jugendämtern ein. Zunehmend sehen die Familien die Flucht in die Heimat als letzte Lösung.
Fehlende interkulturelle Kompetenz bei den Sachbearbeitern
Hingegen zu den größten Defiziten der Sachbearbeiter des Jugendamts zählen, der unzureichende Umgang mit kulturellen und religiösen Unterschieden der betroffenen Familien, sowie Unzulänglichkeiten, Fehlentscheidungen bis hin zu rechtswidrige Praktiken. Durch Fachpersonal aus Zuwandererfamilien kann der tatsächliche Bedarf von Klienten mit Migrationshintergrund ermittelt werden. Sie können so als „Türöffner“ fungieren und das zum Teil belastete Verhältnis zwischen Jugendamt und Familien verbessern. Im Zuge des Integrationsgesetzes von 2013 verpflichtet sich NRW, den öffentlichen Dienst stärker für Migranten/ -innen zu öffnen. Aktuell haben nur 12% der Beschäftigten eine Zuwanderungsgeschichte. Angestrebt werden 25%, was dem Anteil an der
Gesamtbevölkerung entspricht.
Unterbringung des Mündels
Von den deutschen Sachbearbeitern wird die Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, demnach eine Haltung und ein Bewusstsein für Andersartigkeit, Vielfalt und Toleranz angefordert. Sie äußert sich durch Beobachten und Selbstreflexion, sowie in Kontakt treten. Der Wissenstransfer zwischen Kulturen bildet die transkulturelle Gesellschaft mit ausreichender Kultur- und Migrationssensibilität. Für alle Beteiligten mit oder ohne Migrationshintergrund bedeutet das, die Fähigkeit interkultureller Kompetenzen zu besitzen, inbegriffen mit Offenheit, Unvoreingenommenheit, Achtsamkeit und Fairness gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen. An dieser Stelle ist ein wichtiger Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu erwähnen, an den sich alle Jugendämter halten müssen. Gemäß § 1801 BGB ist bei der „Unterbringung des Mündels“ durch das Jugendamt auf das „religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen“.
Fazit: Der Schritt für die Gemeinsamkeit zum Wohle des Kindes, geht über den respektvollen und lösungsorientierten Umgang!
Die Kernaufgabe des Jugendamtes besteht darin, Kinder und junge Heranwachsende vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Zudem ist ein weiteres Ziel, Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien zu erbringen. Konkrete Arbeitsbereiche sind die Stärkung und Entwicklung der Talente und Fähigkeiten von Kindern, sowohl individuell als auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Des Weiteren werden Jugendliche für eine Integration in das soziale Leben beraten, sowie bei der Umsetzung begleitet.
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen oder bei Pflegefamilien ist in Deutschland Sache der Bundesländer und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Hierfür bildet das Sozialgesetzbuch VIII die Arbeitsgrundlage. Die Jungendämter sind auf Meldungen und Hinweise auf Kindeswohlgefährdung, Misshandlung, Vernachlässigung oder häusliche Gewalt, von Dritten wie beispielsweise Nachbarn, Bekannte, Erzieher etc. angewiesen, um frühzeitig eingreifen zu können.
Angst türkischer Familien vor dem Jugendamt
Viele türkische Familien assoziieren Jugendämter mittlerweile mit „Angst“. Das nicht „verstanden zu sein“ und sich „nicht verständigen zu können“ ruft viele Missverständnisse hervor. Häufig unterschreiben Familien mit mangelnden Deutschkenntnissen Anträge zur Vollzeitpflege bei Pflegefamilien nach SGB VIII § 33 oder zur Inobhutname des Kindes nach SGB VIII § 42, um schnellst möglich das Amt verlassen zu können, ohne sich jegliche Gedanken zu machen, was sie gerade unterschrieben haben.
Die Zusammenarbeit mit Jugendämtern wird von türkischen Migranten mit großer Skepsis betrachtet. Viele Gerüchte kursieren in diesen gesellschaftlichen Kreisen, dass das Jugendamt gegen die türkischen Familien arbeitet oder die Entziehung ihrer Kinder beabsichtigt, wodurch große Hemmungen entstehen. Um das gesellschaftliche Ansehen nicht zu stören, wird oft die Zusammenarbeit mit den Behörden verschwiegen. Zudem ist der Scham, dass familiäre Konflikte in die Öffentlichkeit geraten sehr groß, so dass sie sich weder an türkischsprachige Anwälte wenden, noch die Unterstützung von türkischen Konsulaten in Anspruch nehmen. Stattdessen stellen sie jeglichen Kontakt mit den Jugendämtern ein. Zunehmend sehen die Familien die Flucht in die Heimat als letzte Lösung.
Fehlende interkulturelle Kompetenz bei den Sachbearbeitern
Hingegen zu den größten Defiziten der Sachbearbeiter des Jugendamts zählen, der unzureichende Umgang mit kulturellen und religiösen Unterschieden der betroffenen Familien, sowie Unzulänglichkeiten, Fehlentscheidungen bis hin zu rechtswidrige Praktiken. Durch Fachpersonal aus Zuwandererfamilien kann der tatsächliche Bedarf von Klienten mit Migrationshintergrund ermittelt werden. Sie können so als „Türöffner“ fungieren und das zum Teil belastete Verhältnis zwischen Jugendamt und Familien verbessern. Im Zuge des Integrationsgesetzes von 2013 verpflichtet sich NRW, den öffentlichen Dienst stärker für Migranten/ -innen zu öffnen. Aktuell haben nur 12% der Beschäftigten eine Zuwanderungsgeschichte. Angestrebt werden 25%, was dem Anteil an der
Gesamtbevölkerung entspricht.
Unterbringung des Mündels
Von den deutschen Sachbearbeitern wird die Aneignung von interkulturellen Kompetenzen, demnach eine Haltung und ein Bewusstsein für Andersartigkeit, Vielfalt und Toleranz angefordert. Sie äußert sich durch Beobachten und Selbstreflexion, sowie in Kontakt treten. Der Wissenstransfer zwischen Kulturen bildet die transkulturelle Gesellschaft mit ausreichender Kultur- und Migrationssensibilität. Für alle Beteiligten mit oder ohne Migrationshintergrund bedeutet das, die Fähigkeit interkultureller Kompetenzen zu besitzen, inbegriffen mit Offenheit, Unvoreingenommenheit, Achtsamkeit und Fairness gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen. An dieser Stelle ist ein wichtiger Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu erwähnen, an den sich alle Jugendämter halten müssen. Gemäß § 1801 BGB ist bei der „Unterbringung des Mündels“ durch das Jugendamt auf das „religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen“.
Fazit: Der Schritt für die Gemeinsamkeit zum Wohle des Kindes, geht über den respektvollen und lösungsorientierten Umgang!
Autor: Zehra Arslan
Zehra Arslan, geb. 1985 in Bielefeld. Von Beruf ist sie Erzieherin, Kindheitspädagogin (BA) und angehende systemische Beraterin. Sie ist Fachberatin für Pflegefamilien bei den v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel in Bielefeld.
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