Berner wollen Heimkinder besser schützen
Besser hinschauen: Experten haben den Berner Fall «Hansjürg S.» analysiert, bei dem über 100 Heimkinder sexuell missbraucht worden sind. Das Ergebnis liegt nun vor.
Der Kanton Bern sollte die Aufsicht über die Heime vereinheitlichen und das Pflegepersonal beim Thema sexueller Missbrauch sensibilisieren. Das empfehlen die Experten, die nach sexuellen Übergriffen eines Pflegers auf über 100 Kinder die Heimaufsicht untersucht haben.
Dieser Missbrauchsfall sorgte vor rund einem Jahr für Schlagzeilen. Ein damals 54-jähriger Sozialtherapeut aus dem Kanton Bern gestand im Februar 2011, sich in den letzten drei Jahrzehnten an Heimbewohnern und Kindern vergangen zu haben.
Die Übergriffe ereigneten sich mehrheitlich in bernischen Institutionen. Deshalb beauftragte der Kanton Bern zwei Experten, die kantonale Aufsicht und die Abläufe in den Heimen unter die Lupe zu nehmen: den Berner Rechtsprofessor Markus Müller sowie Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz.
Einfachere Strukturen nötig
Müller sprach am Montag vor den Medien von einem komplexen System für die Heimaufsicht. Eltern, Heimleitungen, Trägerschaften, staatliche und private Stellen bildeten eine regelrechte Aufsichtskaskade.
Ausserdem ist im Kanton Bern die Zuständigkeit auf zwei Direktionen aufgeteilt: die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. Hier zeigen sich laut Müller Schwierigkeiten bei der Abgrenzung. Ausserdem haben sich unterschiedliche Aufsichtskulturen entwickelt.
Für den Rechtsprofessor gilt deshalb der Grundsatz: «Weniger ist mehr». Er empfiehlt dem Kanton grundsätzlich eine Regelung für die Heimaufsicht. Die Devise müsse lauten: vereinheitlichen, vereinfachen und konzentrieren.
Geeignetes Personal finden
Die Expertin Monika Egli-Alge stellte bei den Konzepten der Heime im Kanton Bern grundsätzlich einen hohen Standard fest. «Die Ideen sind da», sagte sie. Diese Konzepte geben etwa vor, dass man bei offener Tür oder jeweils zu zweit arbeiten soll.
Das Problem ist laut Egli-Alge jedoch die Umsetzung der guten Ideen. Das habe etwa damit zu tun, dass es sehr schwierig sei, geeignetes Pflegepersonal zu rekrutieren, sagte Egli-Alge.
Bei den Mitarbeitern müsse die persönliche und professionelle Integrität Priorität haben. In der Aus- und Weiterbildung empfiehlt sie einen Schwerpunkt zum Thema Nähe und Distanz zu etablieren.
Neues Modell prüfen
«Wir sind dankbar für die differenzierten Analysen», sagte der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud. Die Behörden prüften nun, ob Sofortmassnahmen einzuleiten seien.
Das Jugendamt, das Alters- und Behindertenamt sowie das Sozialamt hätten zudem den Auftrag erhalten, ein Modell zur Neuorganisation der kantonalen Aufgaben in der Aufsicht der Heime auszuarbeiten. Auch die Schaffung einer unabhängigen Fachstelle für alle Heimbereiche werde abgeklärt.
Justizdirektor Christoph Neuhaus betonte, die festgestellten Mängel in der rechtlichen Regelung seien nicht verantwortlich für den gravierenden Missbrauchsfall. Dennoch sei es richtig und erforderlich, die Verbesserungen umgehend an die Hand zu nehmen.
«Nicht richtig hingeschaut»
Der Heimverband Bern (HVBE) unterstützt die Forderung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ausserdem habe man eine Ausbildungsoffensive zu Themen der Personalrekrutierung gestartet, nachdem der Missbrauchsfall bekannt geworden sei, sagte HVBE- Geschäftsführer Ueli Affolter.
Denn wie Affolter sagte, wurde in diesem Fall «nicht richtig hingeschaut». Referenzen seien nicht richtig eingeholt oder Arbeitszeugnisse nicht richtig gedeutet worden.
Für den HVBE hat auch die Forderung nach Meldestellen hohe Priorität. Ausserdem verwies Affolter auf die kürzlich erarbeitete nationale Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung und Missbrauch.
Dieser Missbrauchsfall sorgte vor rund einem Jahr für Schlagzeilen. Ein damals 54-jähriger Sozialtherapeut aus dem Kanton Bern gestand im Februar 2011, sich in den letzten drei Jahrzehnten an Heimbewohnern und Kindern vergangen zu haben.
Die Übergriffe ereigneten sich mehrheitlich in bernischen Institutionen. Deshalb beauftragte der Kanton Bern zwei Experten, die kantonale Aufsicht und die Abläufe in den Heimen unter die Lupe zu nehmen: den Berner Rechtsprofessor Markus Müller sowie Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz.
Einfachere Strukturen nötig
Müller sprach am Montag vor den Medien von einem komplexen System für die Heimaufsicht. Eltern, Heimleitungen, Trägerschaften, staatliche und private Stellen bildeten eine regelrechte Aufsichtskaskade.
Ausserdem ist im Kanton Bern die Zuständigkeit auf zwei Direktionen aufgeteilt: die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. Hier zeigen sich laut Müller Schwierigkeiten bei der Abgrenzung. Ausserdem haben sich unterschiedliche Aufsichtskulturen entwickelt.
Für den Rechtsprofessor gilt deshalb der Grundsatz: «Weniger ist mehr». Er empfiehlt dem Kanton grundsätzlich eine Regelung für die Heimaufsicht. Die Devise müsse lauten: vereinheitlichen, vereinfachen und konzentrieren.
Geeignetes Personal finden
Die Expertin Monika Egli-Alge stellte bei den Konzepten der Heime im Kanton Bern grundsätzlich einen hohen Standard fest. «Die Ideen sind da», sagte sie. Diese Konzepte geben etwa vor, dass man bei offener Tür oder jeweils zu zweit arbeiten soll.
Das Problem ist laut Egli-Alge jedoch die Umsetzung der guten Ideen. Das habe etwa damit zu tun, dass es sehr schwierig sei, geeignetes Pflegepersonal zu rekrutieren, sagte Egli-Alge.
Bei den Mitarbeitern müsse die persönliche und professionelle Integrität Priorität haben. In der Aus- und Weiterbildung empfiehlt sie einen Schwerpunkt zum Thema Nähe und Distanz zu etablieren.
Neues Modell prüfen
«Wir sind dankbar für die differenzierten Analysen», sagte der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud. Die Behörden prüften nun, ob Sofortmassnahmen einzuleiten seien.
Das Jugendamt, das Alters- und Behindertenamt sowie das Sozialamt hätten zudem den Auftrag erhalten, ein Modell zur Neuorganisation der kantonalen Aufgaben in der Aufsicht der Heime auszuarbeiten. Auch die Schaffung einer unabhängigen Fachstelle für alle Heimbereiche werde abgeklärt.
Justizdirektor Christoph Neuhaus betonte, die festgestellten Mängel in der rechtlichen Regelung seien nicht verantwortlich für den gravierenden Missbrauchsfall. Dennoch sei es richtig und erforderlich, die Verbesserungen umgehend an die Hand zu nehmen.
«Nicht richtig hingeschaut»
Der Heimverband Bern (HVBE) unterstützt die Forderung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ausserdem habe man eine Ausbildungsoffensive zu Themen der Personalrekrutierung gestartet, nachdem der Missbrauchsfall bekannt geworden sei, sagte HVBE- Geschäftsführer Ueli Affolter.
Denn wie Affolter sagte, wurde in diesem Fall «nicht richtig hingeschaut». Referenzen seien nicht richtig eingeholt oder Arbeitszeugnisse nicht richtig gedeutet worden.
Für den HVBE hat auch die Forderung nach Meldestellen hohe Priorität. Ausserdem verwies Affolter auf die kürzlich erarbeitete nationale Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung und Missbrauch.
(sda)
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