2 Comments
Inhalt: [ausblenden]
- 1 Kindeswohl vs. Ungerechtfertigte Inobhutnahme
- 2 RA Thomas Saschenbrecker über Missstände bei Familiengerichten
- 3 Erziehung ist ein Grundrecht
- 4 Gelsenkirchen – noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs
- 5 Inobhutnahme Jugendamt: Werden Kinder bewusst geklaut?
- 6 Fadenscheinige Gründe für Inobhutnahmen?
- 7 Familie unter Druck: Alles nur wirtschaftliche Interessen?
- 8 Die Vertuschung geht weiter
- 9 Die Diskrepanz: Kommerz vs. Kindeswohl
- 10 Kehrtwende Beweis für unfähiges Jugendhilfesystem
- 11 Jugendhilfe – Ein Wirtschaftszweig boomt
- 12 Inobhutnahme Jugendamt: Helfen ist keine Option
Kindeswohl vs. Ungerechtfertigte Inobhutnahme
Das Kindeswohl ist zu schützen. Um jeden Preis!? Zunächst mag man davon ausgehen, dass bei einer Inobhutnahme Jugendamt und Familiengericht richtig handeln. Lieber ein Kind zu viel aus der Familie herausgeholt, als abermals ein Kind zu riskieren, über dessen Tod wir in den Medien erfahren. So wäre auch unsere Denkweise gewesen, wären da nicht die vielen Missstände, die seit Jahren, gar Jahrzehnten im Zusammenhang mit der Deutschen Jugendhilfe zu beklagen sind.Bericht
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen