Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen.
Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.
Fraglich ist ohnehin, warum Gutachten überhaupt derart häufig angefordert werden.Das ist zwar auch oftmals noch üblich, aber vielleicht nicht wirklich nötig.
Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren.
Der Begriff “Erziehungs(un)fähigkeit” kommt ganz klar aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären.
Kinder von ihren Familien zu separieren und der
staatlichen und kirchlichen Heimerziehung zukommen zu lassen.Damals wie
heute.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/erziehungsfahigkeitsgutachten.html
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/erziehungsfahigkeitsgutachten.html
Beim Jugendamt
sind sie genervt von den Orlowskis, das weiß er, und haben sich beim
Stadtamt beschwert, man könne ja nicht mehr arbeiten, der Amtsfriede sei
gestört, wenn die da am Montagnachmittag vor der Tür ihre Schilder
hochhalten, die pensionierte Bio- und Mathe-Lehrerin Flyer verteilt und
der pensionierte Sport- und Deutsch-Lehrer durchs Megafon seine Empörung
kundtut, seine Empörung und seinen Zorn, und dabei manchmal sogar den
Verkehrslärm übertönt.
Die Orlowskis sollen das lassen, findet man
beim Jugendamt. Die sollen da weg. Die Familie stört. Aber die
Orlowskis sind schon am richtigen Ort. Denn sie demonstrieren ja gegen
das Jugendamt. Das hat ihnen den Enkel geklaut, sagen die Orlowskis.
Ihnen, und vor allem ihrem Sohn Florian das Kind, den Sohn Christian.
Geklaut, naja – also weggenommen auf jeden
Fall. Das kann auch das Amt nicht bestreiten. Tatsächlich steigt die
Zahl der Inobhutnahmen in ganz Deutschland. Und in Bremen, wo der
Spardruck einst den Tod des Kindes Kevin mitverursacht hatte, ist das
Pendel längst auf der Gegenseite angekommen.
Schon kurz nach Amtsantritt hatte
Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) die Landesregierung dafür
gefeiert, dass sie „80 Prozent mehr für Inobhutnahmen“ ausgebe. Im
vergangenen April war ihr wichtig klarzustellen, dass keine andere Stadt
so viele Kinder in Heimen und Pflegefamilien unterbringt. Auch wenn sie
noch darauf hinweist, dass die Inobhutnahme immer das letzte Mittel
sein muss – im Jugendamt liest man die Zahl längst, wie eine
Produktivitätsziffer.
Sehr schön belegt das ein Posting
ausgerechnet des Bürgerbeauftragten des Amtes für Soziale Dienste: An
den soll man sich wenden, wenn man Probleme hat, mit den Maßnahmen der
Behörde. Auf Facebook hat er eine Nachricht über die rasante Steigerung
der jugendamtlichen Gefährdungseinschätzungen eingestellt. Und er hat
sie kommentiert. „Wow, sind wir fleißig!“, schreibt er. Sehr kurz, sehr
knackig.
Und sehr prägnant.
„Um eine Trennung des Kindes von den
Eltern zu rechtfertigen“, so hat das Bundesverfassungsgericht erst
kürzlich noch einmal klargestellt, „muss das elterliche Fehlverhalten
ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der
Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl
nachhaltig gefährdet ist.“
Da muss bereits ein Schaden eingetreten
sein, „oder eine Gefahr in einem solchen Maße bestehen, dass sich eine
erhebliche Schädigung mit Sicherheit voraussehen lässt“.
Vorsicht Profithandel mit KINDESWOHL. Erziehungsgutachten von profitorientierten Gutachter-Gruppierungen unbedingt ablehnen. Finger weg von "LÖSUNGSORIENTIERTEN GUTACHTERN" und Gutachtern aus "FRÜHFÖRDERUNGINSTITUTEN". Die erstellen die Gutachten im Sinne der Gerichte und Jugendämter, nicht im Sinne der Kinder. Ein Elternteil soll immer "ausgeschaltet" werden, und das Bestimmt das Gericht über die Gutachter. Die verdienen an einem Gutachten zw. 5.000-10.000 Euro. Gutachten sollten einheitlich wenig bezahlt werden oder kostenlos erfolgen. Erst dann wäre gewährleistet, dass Gutachtern im Sinne des realen Kindeswohl entscheiden. SO sind die Gutachter mit Geld käuflich. Dieser Sumpf muss trockengelegt werden. Deshalb GUITACHTEN ABLEHNEN, erst Recht von o.g. systemkonformen KINDER-HANDELS-UNTERNEHMEN. Ich helfe: caroline.renner@yahoo.de
AntwortenLöschen