Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen.
Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.
Fraglich ist ohnehin, warum Gutachten überhaupt derart häufig angefordert werden.Das ist zwar auch oftmals noch üblich, aber vielleicht nicht wirklich nötig.
Kindes - und Familienvernichtende Gutachten und der Begriff der „Erziehungs(un)fähigkeit“
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Die Kosten eines Gutachtens wird zumeist dem Elternteil auferlegt, das zum Feindbild in der HerferInnenIndustrie auserkoren wird, obwohl sich eine Vielzahl von Personen daran beteiligen.
Die überwiegende Anzahl der Gutachten sind mangelhaft und "schlampig" erstellt, somit nicht verwertbar und führen zu weiteren Eskalationen unter den Beteiligten.
Dies zumeist auf dem Rücken der betroffenen Kinder.
Diese Massnahme könnte möglicherweise dazu führen, dass sich auch "strukturkonservative" Richter wieder auf die eigenen Fähigkeiten besinnen.
Das sollten alle Eltern beachten
AntwortenLöschenGutachter sind wie Henker sie bestimmen über leben und tod sie vernichten dich und du kannst dich nicht mal wehren...wieviele sind nach einem gutachten zusammengebrochen und wollten nicht mehr leben
AntwortenLöschenEltern berichten mir immer wieder, dass sie in Gesprächen mit MitarbeiterInnen von Jugendämtern nicht respektiert und ernst genommen werden. Vertrauenspersonen der Eltern wird die Begleitung der Eltern in Gesprächen mit dem Jugendamt untersagt. Immer wieder werden Eltern unter Druck gesetzt und zur Abgabe von Erklärungen gezwungen, die die MitarbeiterInnen des Jugendamtes von Ihnen verlangen, z.B.: "Wenn Sie das nicht mitmachen/ unterschreiben, werden wir beim Familiengericht den Sorgerechtsentzug beantragen und Ihr Kind kommt dann zu Pflegeeltern, bis Sie es dann zurückbekommen kann lange dauern". So kann die nach dem Sozialgesetzbuch VIII vorgesehene Hilfe der Jugendämter für Eltern, Kinder und Familien nicht funktionieren. Hilfe setzt Vertrauen voraus, nicht die Drohung mit irgendwelchen Übeln. Eltern sind gut beraten, in solchen Situationen sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Finden Sie Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die engagiert für das Wohl von Eltern und Kindern zu kämpfen bereit sind, auch gegen Jugendämter, Verfahrensbeistände, GutachterInnen und Familiengerichte. Gehen Sie in wichtige Gespräche nicht ohne qualifizierten anwaltlichen Beistand. Widersprechen Sie sofort schriftlich, wenn in Gesprächen oder Berichten falsche Sachdarstellungen auftauchen. Lassen sie keine Unwahrheit unwidersprochen im Raum stehen. Das gilt ganz besonders auch im gerichtlichen Verfahren. Schweigen Sie nicht. Lassen Sie sich nicht ohne weiteres psychologisch oder psychiatrisch begutachten. In vielen Fällen scheinen Gutachter vom Gericht Folgeaufträge haben zu wollen. Ihre Gutachten scheinen sie dann so anzufertigen, dass die Auffassung des Jugendamtes oder des Gerichts, auch unter massiver Verletzung von Wissenschaftlichkeit und Standards oder sogar der Logik, bestätigt wird. In solchen Fällen haben Eltern kaum eine Chance, diesem Zusammenwirken - zu ihrem und der Kinder Schaden - zu entkommen. Die Schlinge zieht sich zu.... Lassen sie es nicht soweit kommen. Kämpfen Sie für Ihr Recht und Ihre Familie!
AntwortenLöschensehr gut
LöschenLassen Sie sich und ihre Kinder niemals begutachten. Sie werden sich nicht wiedererkennen bei dem was sich Jugendamt und Gutachter zusammen lügen. Die Beiträge sind hier super auf der Seite. Weiter so.
AntwortenLöschensuper schön morgen haben wir ein Gerichts Termin, da soll der Richter meine Frau zwingen, sich eine psychiatrische Untersuchung zu machen dank dem Jugendamt
AntwortenLöschenTermin 20.02.2014 um 9 Uhr