Gutachter und Sachverständige vor Gericht sollen
künftig etwaige Zweifel an ihrer Unabhängigkeit selbst ausräumen. Einem
entsprechenden Antrag stimmte der Petitionsausschuss des Bundestages
nach drei Jahren Beratungen jetzt überraschend zu.
Die Entscheidung kommt
einer Revolution gleich. Weil die Gutachter etwaige Interessenkonflikte
zwischen sich und ihrem Auftraggeber künftig von sich aus ausräumen
müssen, haben Geschädigte vor deutschen Gerichten bald eine höhere
Chance, dass ihr Fall von wirklich neutralen Fachleuten beurteilt wird.
Einem entsprechenden Antrag auf Initiative der beiden Bürger Horst G.
und Josef S. stimmte der Petitionsausschuss des Bundestages nach drei
Jahren Laufzeit jetzt überraschend zu. Liefern Sachverständige so
genannte „Gefälligkeitsgutachten“ ab, so dürfen sie künftig nicht mehr
bestellt werden und verlieren somit Aufträge und ihr Renommee. Der
Bundestag muss dem Vorschlag noch zustimmen.
Untersuchungen zufolge schließen sich die Richter in Deutschland in bis zu 97 Prozent der Streitfälle dem Standpunkt der befragten Gutachter und Sachverständigen an. Damit ist nach dem Urteil vieler Fachleute oft nicht mehr die Verhandlung vor Gericht für das Urteil entscheidend, sondern die häufig im Nachhinein kaum noch nachvollziehbare Wahl des jeweiligen Gutachters durch die Richter. Nun hat der Petionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die Zivilprozessordnung (ZPO, §404) so ergänzen, „dass der Sachverständige alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse an dem Ausgang des Verfahrens haben könnte“. Insbesondere muss der Gutachter von sich aus etwaige Gründe angeben, die aufgrund seiner früheren Berufs-, Sachverständigen-oder Beratungstätigkeit Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufwerfen könnten.
In den meisten Fällen folgt der Bundestag dem Ausschuss. Danach müsste Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dann den Gesetzentwurf vorbereiten lassen.
Günstigstenfalls könnte das neue Recht ab 2014 gelten.
Untersuchungen zufolge schließen sich die Richter in Deutschland in bis zu 97 Prozent der Streitfälle dem Standpunkt der befragten Gutachter und Sachverständigen an. Damit ist nach dem Urteil vieler Fachleute oft nicht mehr die Verhandlung vor Gericht für das Urteil entscheidend, sondern die häufig im Nachhinein kaum noch nachvollziehbare Wahl des jeweiligen Gutachters durch die Richter. Nun hat der Petionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die Zivilprozessordnung (ZPO, §404) so ergänzen, „dass der Sachverständige alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse an dem Ausgang des Verfahrens haben könnte“. Insbesondere muss der Gutachter von sich aus etwaige Gründe angeben, die aufgrund seiner früheren Berufs-, Sachverständigen-oder Beratungstätigkeit Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufwerfen könnten.
In den meisten Fällen folgt der Bundestag dem Ausschuss. Danach müsste Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dann den Gesetzentwurf vorbereiten lassen.
„Viele Gutachter arbeiten laufend für Versicherungen oder die Großindustrie“
Der Petent Josef S. überzeugte den Petitionsausschuss des Bundestages quer durch alle Parteien mit dem Argument, dass auf vielen wissenschaftlichen Gebieten, besonders in der Medizin und der Unfallbegutachtung, „ein großer Teil der als Gutachter in Betracht kommenden Personen in einem engen Netz aus Abhängigkeiten und Beziehungen“ verflochten sei. Die wichtigen Fachleute würden vor Gericht immer wieder von denselben Parteien oder Institutionen beauftragt. „Viele Gutachter arbeiten laufend für Versicherungen oder die Großindustrie und können deshalb in deren Vorstellungen befangen oder finanziell mit ihnen verbunden sein“, so S. Etliche Versicherungen besäßen auch insofern Macht über die meisten Sachverständigen, als sie deren Honorarabrechnungen erstatten oder kleinlich kürzen könnten (Petition Nr. 12609).
Vor allem in Unfallprozessen oder in Verhandlungen zu Kunstfehlern in der Medizin tobt schon seit Jahren ein erbitterter Streit um die Auswahl wirklich neutraler Sachverständiger. Dabei stehen Gutachter immer wieder in Verdacht, eher im Sinne von Unternehmen oder Versicherungen zu urteilen, weil sie von diesen besonders häufig beauftragt werden, und eben nicht im Sinne der Geschädigten. Kläger mussten im Zweifelsfall mit viel Aufwand beweisen, dass der gewählte Sachverständige befangen sein könnte. Das soll sich nun ändern, indem der Gutachter selbst die Gründe für seine Berufung offenlegen muss.
Versicherer führen Effizienz und Erfahrung ins Feld
Versicherer und Unternehmen hatten dagegen stets ins Feld geführt, die Versichertengemeinschaft müsse durch eine strenge Gutachtenpraxis vor Querulanten und Simulanten geschützt werden, die sich nur auf Kosten anderer Leistungen und Geld erschleichen wollten. Die häufige Beauftragung derselben Gutachter trage lediglich dem Umstand Rechnung, dass die ausgewählten Fachleute auch entsprechende Fallzahlen und die nötige Qualifikation vorweisen könnten.
Das neue Recht erlegt nun den Gutachtern die
Beweislast auf. Sie müssen selbst darlegen, warum sie neutral sind. Im
Endeffekt sollte das die Prozesse, die häufig viele Jahre dauern,
erheblich beschleunigen. Nämlich dann, wenn auch die Klageparteien die
Reputation des Gutachters als unstrittig ansehen – und sich beide Seiten
früher der Sache zuwenden können.
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