Die
Vergewaltigungen in einer Jugend-WG des Grazer Magistrats sind nun
Gegenstand von Untersuchungen. Bürgermeister Siegfried Nagl, der vom
Fall aus dem Medien erfuhr, zeigte sich "fassungslos und verärgert".
Foto © KLZ/
Brennpunkt Jugendamt:
Nach Vergewaltigungen in Grazer Wohngemeinschaft ermitteln Innenrevision, Oberbehörde und Staatsanwaltschaft
Der
Missbrauchsskandal in einer Grazer Jugendwohngemeinschaft lässt im
Rathaus die Wogen hochgehen. Nach der ersten "Schrecksekunde" hat das
politische Krisenmanagement begonnen. Und das gleich mit einer
Kopfwäsche von Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) für Jugendamtsleiterin
Ingrid Krammer und Magistratsdirektor Martin Haidvogl. Der Stadtchef
ist "fassungslos und verärgert", weil er von den Geschehnissen erst aus
den Medien erfahren hat. Der Bürgermeister und die ressortzuständige
Vizebürgermeisterin Martina Schröck mahnten nun die lückenlose
Aufklärung ein.Brennpunkt Jugendamt:
Nach Vergewaltigungen in Grazer Wohngemeinschaft ermitteln Innenrevision, Oberbehörde und Staatsanwaltschaft
Keine Anzeige
Drei der Burschen sitzen in U-Haft. "Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Nötigung, Missbrauchs und Vergewaltigung", bestätigt Pressesprecher Hansjörg Bacher. "Die Verdächtigen sind im Großen und Ganzen geständig." Ins Rollen gekommen ist der Fall durch eine Anzeige, zu der sich die Mutter eines der betroffenen Mädchen entschlossen hatte. Ihre Tochter hatte ein schlechtes Zeugnis nach Hause gebracht und versucht, sich zu verstümmeln. Erst auf Druck der Mutter hat das Mädchen von ihrem Martyrium erzählt.Im Magistrat prüft nun die Innenrevision alle Abläufe. Auch die Oberbehörde des Landes ist eingeschaltet worden. Besonderes Augenmerk wird man dabei wohl auf die Ereignisse im Oktober 2012 legen müssen. Damals hatte sich eines der missbrauchten Mädchen erstmals einer WG-Kollegin anvertraut. Diese hat die Information sofort weitergegeben. Im Jugendamt behandelte eine "Prüfungskommission" mit Psychologen und Experten die Verdachtsfälle. Doch mangels Indizien und auch, weil die befragten Mädchen allesamt abstritten, dass etwas passiert sei, habe sich die Jugendwohlfahrt gegen eine Anzeige bei der Polizei entschieden. Was gesetzlich gedeckt sei, stellt Haidvogl klar: "Prinzipiell wäre die Behörde ja verpflichtet, den Verdacht einer Straftat anzuzeigen. Aber es gibt eine Ausnahme, wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf."
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