Weil
sie ihren Liebhaber Markus R. heimtückisch und kaltblütig ermordet hat,
ist die Arztgattin Nicole S. vom Bochumer Landgericht zu lebenslanger
Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die
Frau dem Mann im September vergangenen Jahres erst unbemerkt einen
giftigen Mix aus Betäubungsmitteln eingeflößt und ihn dann erstochen
hat, um das Unterschieben eines Kuckuckskindes weiter geheim zu halten.
Die 32-jährige Angeklagte hat ihren Geliebten umgebracht, weil dieser
damit gedroht hatte, einen Vaterschaftstest
zu machen und den Ehemann über das Verhältnis zu informieren, sagte der
Vorsitzende Richter. Der drohende Vaterschaftstest habe sich “wie eine
Schlinge um ihren Hals” gezogen. Die Ehe mit dem Arzt habe sie dabei
nicht gefährden wollen, weil diese ihr soziale Aufwertung und materielle
Sicherheit gebracht habe. Inzwischen hat ein Gutachten ergeben, dass
tatsächlich Markus R. der Vater des Kindes ist. Der Junge, inzwischen
ein halbes Jahr alt, lebt bei dem Ehemann der Mörderin. Von Gesetz wegen
ist er der Vater. Denn nach § 1592 Nr.1 BGB ist derjenige Vater eines
Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes
verheiratet ist…
Artikel aus der Süddeutschen Zeitung: Arzt-Ehefrau muss wegen Mord an Geliebtem lebenslang in Haft
Artikel aus dem Spiegel: Mordprozess gegen Arztgattin – Eine tödliche Affäre
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