06.09.12

Amtshaftungsklage gegen das Landesjugendamt

Erste Amtshaftungsklage von Heimkindern gegen ein Landesjugendamt. Heimkinder behaupten, dass Jugendamt habe die Aufsichtspflicht verletzt und sei haftbar für die Schäden.


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Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen – und dies auch hatte – von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch’schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutarchten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.
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3 Kommentare:

  1. Anonym11:25

    2006 obhut joel- justin sievert:21.9.2000 Ohne Gefährdung mitarbeiterin bottrop fr claudia budde fristlos entlassen !! Eintrag in personalakte !!
    2010 julian- dominik sievert:22.6.2010 mit 8 wochen obhut ohne Gefährdung in obhut- fr.knörle jugendamt Oberhausen amtsleitung entzogen !! Eintrag in personalakte !!
    Hr.Krämer Hr Becker strafversetzt Eintrag in personalakte !!

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  2. Julian - domink sievert:22.06.2010
    Auslandische pflegefamilie
    Erschleichung aufenthalt mit deutschen pflegekinder
    Keine gültige arbeitserlaubnis
    Misshandlung
    Verwahrlosung
    Vernachlassigung
    Fr.gatzke bottrop- amtsvormund- ministerium entlassen eintrag in personalakte

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  3. Julian - domink sievert:22.06.2010
    Auslandische pflegefamilie
    Erschleichung aufenthalt mit deutschen pflegekinder
    Keine gültige arbeitserlaubnis
    Misshandlung
    Verwahrlosung
    Vernachlassigung
    Fr.gatzke bottrop- amtsvormund- ministerium entlassen eintrag in personalakte

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