07.03.15

Wien - Ein Kind leidet an Neurofibromatose - Regina Brandstetter fordert die zwangsweise polizeiliche Abnahme des kranken Kindes und die Überstellung in eine Wohngemeinschaft in einen Ort Eberau – 180km entfernt vom Elternhaus!

Ort: 
Wien
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Der KJHT, MA 11, Bezirk 10B, Favoritenstraße 211, unter der Leitung von DSA Regina Brandstetter fordert die zwangsweise polizeiliche Abnahme des kranken Kindes und die Überstellung in eine Wohngemeinschaft in einen Ort Eberau – 180km entfernt vom Elternhaus!
Grundlage der geforderten Maßnahme ist ein Befund des KH Rosenhügels.

Vorgeschichte:

 

Die Familie besteht aus Vater, Mutter und 4 Kindern (12, 14, 22 und 23 Jahre). Beide älteren Söhne studieren bereits. Der Vater, der jüngere Sohn und die jüngste Tochter leiden an Neurofibromatose1, eine eher seltene Krankheit. Betroffene und deren Familien leben daher in ständiger Angst vor medizinischen Problemen. Die psychische Dauerbelastung ist sehr intensiv.
Die Eltern, die sich ursprünglich wegen Schulproblemen um Hilfe an das Jugendamt wandten, erklärten sich, nach einer kurzen Krisenunterbringung – damals noch nicht anwaltlich vertreten – mit dem Vorschlag der zuständigen DSA , das Mädchen zur diagnostischen Abklärung im Neurologische Zentrum Rosenhügel unterzubringen einverstanden.
Die Mutter sagte denn Ärzten von Anfang an, dass bei ihrem Kind Neurofibromatose diagnostiziert sei. 


Nach 3 Monaten Aufenthalt kam am 14.1.2015 der Befund, der sämtliche Symptome der genannten Krankheit aufzeigt.
Diese Symptome wurden aber nicht dieser Krankheit zugeordnet, sondern ausschließlich als Verfehlungen der Eltern qualifiziert,
die Experten im AKH wurden nicht beigezogen!
Nach der Entlassung vom NZ Rosenhügel wird das Mädchen wieder ins Krisenzentrum Moselgasse überstellt, wo die Eltern, nunmehr vertreten durch RA Michaela Krankl, am 21.1.2015 erfahren, dass bereits am 14.1.2015 die Übernahme der Pflege und Erziehung durch den KJHT beschlossen wurde.
Den Eltern wird massive Vernachlässigung der Tochter vorgeworfen, das Mädchen soll langfristig in einer Wohngemeinschaft untergebracht werden.


Am 27.2.2015 teilt man ihnen in Anwesenheit des Kindes mit, ihre Tochter komme in eine „therapeutische Wohngemeinschaft“ nach Eberau – 180 km von Wien entfernt.
Am Montag, 2.3.15 wird der Mutter mitgeteilt, wenn sie das Kind zurückbringt, wird man doch noch versuchen eine nähere Wohngemeinschaft zu finden – vielleicht nur NÖ !


Sowohl am 2.3.2015 als auch am 3.3.2015 negiert man den Hinweis der Rechtsvertretung auf die Grunderkrankung und deren genauen Abklärung im AKH, es heißt nur:

„Wir haben die Pflege und Erziehung, die „Neuro-Dings-Da“ interessiert mich nicht und wenn das Mädchen nicht gebracht wird, wird die Polizei verständigt, diese wird sie zurückbringen, so ist das.“ Ich solle Klienten richtig beraten, was sie zu tun hätten, wenn sie nicht gebracht wird, wird dies in die weitere Beurteilung einfließen und beweist die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern“
Auch auf die akute Erkrankung des mj. Mädchens, ihre psychische Verfassung wird nicht Rücksicht genommen.


Eine menschlich unerträgliche Situation !


  1. 1. Krankheit mit vielen Gesichtern
    Neurofibromatose ist die häufigste neuro-kutane Erkrankung der Welt. Das vielseitige und komplexe Krankheitsbild umfasst hauptsächlich Tumore, die Nerven und Haut betreffen. Diese sogenannten Fibrome können aber auch an inneren Organen entstehen und deren Funktion gefährlich beeinträchtigen. Psychologische und orthopädische Symptome sind ebenfalls häufige Krankheits-Symptome.
    weitere Information: http://www.nfkinder.at/
  2.  

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