09.06.14

Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt



“Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. 

Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern.“

Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 -  Im Namen des Volkes

 

http://www.archeviva.com/%EF%BB%BFinobhutnahme-und-neubeelterung-durch-jugendamt-und-familiengerichte-fuer-grundgesetzwidrig-erklaert/ 

 

Kommentare 

RA Thomas Saschenbreker 
Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas


"Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt.

Eine Hoffnung auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „wir glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´ los lassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart bleiben und ein Umdenken stattfindet.
Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche selbstlose und ein Leben lang bestehende Liebe der Eltern und Sicherheit, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern."

 

 

Christina Trautmann  Syst.Coach und Mediatorin, entsorgte Mutter eines nach Kontakt mit dem Ratzeburger Jugendamt schwerst milieugeschädigten Sohnes. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Justizministerin Anke Spoorendonk und alle Beteiligten des unberechtigten Sorgerechtsentzuges und Nachhall http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html

   

"Aus dem weiteren akt. Urteil des BVG: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!"
Auf Grund der ohnehin bestehenden Gesetzeslage im Jahre 70 nach Adolf Zeiten und deren ähnlicher Vorgehensweise gegen Kinder und Eltern, den zahlreichen Rechtssprechungen in den letzten Monaten, dürfte es kein noch so inkompetenter Richter mehr wagen, sich auf die "Urteile" von sog. Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Dipl.Doof vom JA, einzulassen.
Zudem sollte nicht nur bei den Jugendämtern Schadenbersatzforderungen durchgesetzt werden können, sondern bei ALLEN beteiligten "Kindeswohltätern"!"

1 Kommentar:

  1. Bitte unterschreiben Sie die open petition :"Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie"!

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