Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt
“Noch einmal hat das
Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch
Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR
2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft
den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt.
Ämter,
Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das
Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen.
Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die
spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist
auch nicht bei sozialen Eltern.“
Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 - Im Namen des Volkes
Kommentare
RA Thomas Saschenbreker
Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas
"Noch einmal hat das
Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch
Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR
2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft
den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt.
Eine Hoffnung
auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt
überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „wir
glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre
Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´ los
lassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart
bleiben und ein Umdenken stattfindet.
Ämter, Gutachter und Gerichte
müssen wieder lernen, dass es für Kinder das wichtigste ist, dass Sie
bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie
wirkliche selbstlose und ein Leben lang bestehende Liebe der Eltern und
Sicherheit, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung,
erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern."
Christina Trautmann Syst.Coach und Mediatorin, entsorgte Mutter eines nach Kontakt mit dem Ratzeburger Jugendamt schwerst milieugeschädigten Sohnes. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Justizministerin Anke Spoorendonk und alle Beteiligten des unberechtigten Sorgerechtsentzuges und Nachhall http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html
"Aus dem weiteren akt. Urteil des BVG: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!"
Auf Grund der ohnehin bestehenden Gesetzeslage im Jahre 70 nach Adolf Zeiten und deren ähnlicher Vorgehensweise gegen
Kinder und Eltern, den zahlreichen Rechtssprechungen in den letzten
Monaten, dürfte es kein noch so inkompetenter Richter mehr wagen, sich
auf die "Urteile" von sog. Gutachtern, Verfahrensbeiständen und
Dipl.Doof vom JA, einzulassen.
Zudem sollte nicht nur bei den
Jugendämtern Schadenbersatzforderungen durchgesetzt werden können,
sondern bei ALLEN beteiligten "Kindeswohltätern"!"
Bitte unterschreiben Sie die open petition :"Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie"!
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