Rechtstipp vom
09.04.2014
Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!
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Die Fakten:
In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der so genannten „Inobhutnahmen“ um 40%!
Hinter
diesem schönfärberischen Begriff wird die bittere Tatsache versteckt,
dass inzwischen über 120.000 Kinder (also die Einwohnerschaft einer
mittleren Großstadt) durch die Machtwahn der Behörden ihren Eltern,
Geschwistern und Familien entrissen und dadurch zutiefst traumatisiert
wurden und werden.
An einem einzigen Heimplatz verdienen die
Betreiber mehrere 1.000,- € pro Monat. Ein einträgliches Geschäft -
nicht nur für den öffentlichen Dienst: Auch alle beteiligten
„Sachverständige“, Gutachter, soziale Dienste verdienen kräftig mit. Und
die gedemütigten Eltern sollen zu all diesen Machenschaften auch noch
freudige Zustimmung erteilen, sonst droht eine noch weitere und
endgültigere Entfernung der Kinder.
Auch „Pflegefamilien“
profitieren in Wahrheit erheblich. So sorgen 85.000 (!) Kinder für ein
monatliches Zusatzeinkommen, das deutlich über dem Nettomonatslohn
weiter Teile der Bevölkerung liegt.
§27 VIII Sozialgesetzbuch –
Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis
missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen
Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich
regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten
also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den
letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich
Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine
Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von
den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der
„Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem
Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der
Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
Stattdessen weist die Kurve der „Inobhutnahmen“ auch für die nächsten Jahre steil nach oben.
Aus
meiner langjährigen Praxis kenne ich Horrorfälle wie diesen: Einer nach
Meinung des Jugendamtes „seelisch kranken“ Mutter wurden in einer
Nacht- und Nebelaktion ihre vier Kinder entrissen. Die Geschwister
wurden auseinandergerissen und weit voneinander entfernt in
verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Der Mutter wurde nicht
mitgeteilt, wo die Kinder sich aufhalten; ihr wurde auch jede
Kontaktaufnahme untersagt. Den Kindern wussten auch Wochen nach dem
entsetzlichen Erleben noch nicht einmal, ob die Mutter oder die
Geschwister überhaupt noch leben. Die Trauer und das Trauma der Kinder,
ihr Weinen und ihre Ängste, wurden von der „Sachverständigen“ (die
natürlich genau von diesen Aufträgen des Jugendamtes lebt, und zwar
nicht schlecht!) der Mutter zur Last gelegt und als Beweis für ihre
„Erziehungsunfähigkeit“ interpretiert. Mit der Mutter selbst hatte die
„Sachverständige“ insgesamt noch nicht einmal 3 Stunden gesprochen...
Leider
wurde ich erst im Verfahren vor dem OLG als Spezialist empfohlen und
beauftragt. Mit meinen Argumenten und der Hilfe einer weiteren
Sachverständigen konnten dem Behördenterror die Grenzen aufgezeigt
werden.
Aus meiner langjährigen Praxis aber weiß ich auch, dass
man sich wehren kann: Man ist dieser behördlichen Willkür und der Gier
der Profiteure nichthilflos ausgesetzt.
Sie müssen also sofort
Abwehrmaßnahmen einleiten, wenn unter einem Vorwand oder bei Regelung
des Umgangs die einschlägig interessierten Behörden oder sonstige
„Offizielle“ in Stellung bringen und sich ankündigen. Vertrauen Sie
nicht darauf, dass man es doch „nur gut“ mit Ihnen und den Kindern
meint. Denken Sie an die Milliarden, die mit den entrissenen Kindern
verdient werden.
Und schalten Sie bitte sofort einen
Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht ein, wenn Sie Ihren
Kinder gewaltsame Trennung, Ängste und schwere Traumata ersparen wollen.
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