18.11.13

Ethische Richtlinien für Psychologen - Richtlinien für psychologische Gutachten



Ethische Richtlinien für Psychologen 

 

Psychologen, die ein ausgeprägtes Berufsethos besitzen, werden sich bei einer Tätigkeit als Gutachter den "Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V." verpflichtet fühlen. So heißt es in diesen Richtlinien, die zugleich die Berufsordnung für deutsche Psychologen sind, unter anderem

"Sie [Psychologen] achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Das berufliche Handeln von Psychologen ist geprägt von der besonderen Verantwortung, die sie gegenüber den Menschen tragen, mit denen sie umgehen. Der Schutz und das Wohl der Menschen, mit denen Psychologen arbeiten, sind das primäre Ziel dieser Richtlinien. Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben."
Weiter heißt es: "Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten. Wenn der Auftraggeber des Psychologen nicht mit der ihm anvertrauten Person identisch ist - wie häufig in der Forensischen Psychologie und Wirtschaftspsychologie -, besteht eine besondere Verpflichtung, im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten zu handeln."
 
An anderer Stelle wird gesagt: "Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Sie sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind."
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht beim Erstellen von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu lesen: "Psychologen erfinden und fälschen keine Daten." 

Leider wird in Sorge- und Umgangsverfahren gerade gegen diesen an sich selbstverständlichen Grundsatz oft verstoßen. 

Wie gesagt bilden die ethischen Richtlinien zwar zugleich die Berufsordnung des BDP. Viele von Gerichten bestellte Gutachter sind jedoch eben kein Mitglied des Berufsverbands, was für sich betrachtet schon Rückschlüsse auf die Reputation solcher "Sachverständiger" zulässt. Bevor sie in den Geldtopf des Gerichts greifen durften, haben nicht wenige Gutachter - mitunter jahrzehntelang - ein randständiges Dasein als unterbezahlte Angestellte obskurer "Institute" oder als hungerleidende Selbstständige mit einer schlecht gehenden Praxis gefristet und konnten sich entweder eine Mitgliedschaft im BDP nicht leisten oder waren nicht in der Lage, die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Wenn sie schließlich durch eine glückliche Fügung des Schicksals bzw.den dringenden Wunsch eines Richters nach einem willenlosen Erfüllungsgehilfen zum Gutachter gekürt worden sind, hätten sie zwar die finanziellen Mittel für einen Beitritt zum BDP. Allerdings wäre dann ja auch die "Ethischen Richtlinien" als Berufsordnung verbindlich von ihnen zu beachten Letzteres stünde jedoch einer Tätigkeit als Gutachter im Wege, denn um die oft klar definierte Erwartungshaltung des Gerichts zu befriedigen, müssen Psychologen gegen die elementarsten Grundsätze der "Richtlinien" verstoßen. 



Richtlinien für psychologische Gutachten 

 

In einem Verlag, der dem BDP gehört, erscheinen die so genannten "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten".[15] Da sie vom zentralen Berufsverband der deutschen Psychologen veröffentlicht werden, können sie als Prüfungsmaßstab für die Beurteilung psychologischer Gutachten herangezogen werden. Wenn auch für die Ermittlung fachlicher Mängel weitergehende Recherchen nötig sind, so taugen die Richtlinien immerhin dazu, grundlegende methodische Mängel und Formfehler des Gutachtens zu belegen. 

Weiter bitte hier: 
http://www.wikimannia.org/Gutachter 






IV.4. Gefälligkeitsgutachten
Gefälligkeitsgutachten sind nicht zulässig, ebenso wenig die Abgabe von Gutachten, die Psychologen durch Dritte ohne eigene Mitwirkung erstellen lassen.
IV.5. Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen
Stellungnahmen zu Gutachten von Kollegen sind zulässig, wobei der Abschnitt B.II.2 (1) dieser Ethischen Richtlinien besonders zu beachten ist.http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml







Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html 







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