Sonntag, 17. November 2013
Causa Mollath und die Folgen - Strate fühlt Prof. Kröber auf den Zahn, den hohlen - Es knirscht im Gutachten(un)wesen vom Familienrecht übers Versicherungsrecht (siehe FAKT MDR diese Woche) bis zum Strafrecht/Maßregelvollzug
Zahl der Interessenten stark unterschätzt? - Satz fürs Männer-Poesiealbum: "Wenn das Gedächtnis nachgibt, sollte man die Akten heranziehen." -Über
die falschen Selbstgewißheiten der 'Gutachter'zunft: Da scheint ja
jemand - und nicht nur einer - unbedingt die Lakotta vom SPIEGEL an
narzisstischer Uneinsichtigkeit übertreffen zu wollen ... In der
Vierteljahres-Zeitschrift „Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie“, 7. Jahrgang Nr. 4 (2013)
erschien im Springer-Verlag (das ist der wissenschaftliche Springer
Verlag, der nichts mit dem Axel-Springer-Verlag zu tun hat) unter der
Rubrik BLITZLICHT, S. 302-303, im Oktober 2013 eine Glosse zum Thema
„Aktengutachten“ von Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, der am 27.6.2008 ein
ebensolches in der Vollstreckungssache gegen Gustl Mollath erstattet
hatte.
Strate hatte sich
am Dienstag der letzten Woche mit einer Email an den Springer Verlag
ge-wandt und den Erwerb einer gut bezahlten Veröffentlichungslizenz
angeboten, um diesen Artikel auch einer größeren Öffentlichkeit zur
Verfügung zu stellen. Die Selbstgewissheiten der psychiatrischen Zunft –
so seine Absicht – sollten nicht nur im kleinen Zirkel der
Einverstandenen verbreitet werden. Dem Verlag schrieb ich:
„Ich würde gerne
diesen Artikel auf der Dokumentationsseite meiner Homepage
www.strate.net veröffentlichen und auch für die Leser der Homepage
aufrufbar machen, ohne dass sie das gesamte Heft zum vollen Preis bei
Ihrem Verlag erwerben müssen. Ich schätze überschlägig, dass es etwa
zweihundert Interessenten geben dürfte, die diesen Artikel lesen
wollten. Können Sie mir zur Veröffentlichung eine Lizenz gewähren?
Welche Lizenzgebühren würden hierfür anfallen? Sie können wegen meines
Anliegens gerne mit Herrn Prof. Dr. Kröber Rücksprache halten.“
Leider hatte er
bislang keine Antwort erhalten, so dass er jetzt mit der Kommentierung
beginne und – urheberrechtlich zulässig – gelegentlich etwas längere
Zitate einrücke:
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf
vor 3 Tagen —Rheinland-Pfalz hat sich auf der
Justizministerkonferenz in Berlin für eine Reform der Anordnung und der
Vollstreckung des Maßregelvollzugs ausgesprochen.
Justizminister Jochen Hartloff betonte, dass auch aufgrund des Falles
„Mollath“
eine Reform des Rechts des Maßregelvollzugs notwendig sei.
„Gerad…
»(+1)
Just in time stellte die ZEIT gerade ihr Dossier von der Vorwoche inkl. Interview mit RA Schwenn online:
http://www.zeit.de/2013/46/wiederaufnahmeverfahren-interview-schwenn
http://www.zeit.de/2013/46/vergewaltigung-vater-luege
Auch in Österreich gibt's wohl Probleme, wie die öffentliche Veranstaltung in Wien rund eine Woche vor dem Showdown zwischen Kröber und Strate in Potsdam zeigt:
Andere Reiche, andere Namen – gleiche Probleme:
Mittwoch 20. Nov. 2013 – 9:00 bis 18:00 Uhr – Symposion am Juridicum Universität Wien – MASSNAHMENVOLLZUG
October 28, 2013 at 4:55am
Sinnhaftigkeit, Verantwortung, Menschenrechte
Veranstaltet von:
Univ. Prof. Mag. Dr. Bernd-Christian Funk, Dr. Katharina Rueprecht,
Verein Victims Mission, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
„In den
sogenannten Maßnahmenvollzug kommt, wer unter dem ‚Einfluss einer
geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad‘ eine Tat begeht,
die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.
Das im Urteil
ausgesprochene Strafausmaß kann wesentlich geringer sein, so genügen
etwa sechs Monate oder sogar eine bedingt ausgesprochene Strafe.
Die
Eingangsschwelle ist somit extrem niedrig, wesentlich niedriger als etwa
in Deutschland, wo das im Urteil ausgesprochene Strafausmaß mindestens
zwei Jahre betragen muss, und außerdem noch zwei einschlägige Vorstrafen
vorausgegangen sein müssen.
Der österreichische Maßnahmenvollzug ist zeitlich unbegrenzt.
Anlass für die
Veranstaltung ist das Buch „Staatsgewalt. Die Schattenseiten des
Rechtsstaates“ von Bernd-Christian Funk und Katharina Rueprecht, in dem
unter anderem das Schicksal zweier Maßnahmenopfer beschrieben wird, und
zwar das von Bernhard K. und Friedrich G.Bernhard K. hat einen Arzt
schwer beschimpft.
Das Gericht
qualifizierte die Beschimpfungen als gefährliche Drohung und verurteilte
Bernhard K. zu sechs Monaten Freiheitsentzug. Es wurde paranoide
Schizophrenie konstatiert, und Bernhard K. wurde in den zeitlich
unbegrenzten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Er war 26 Jahre alt und hatte
keine Vorstrafen. Aus den sechs Monaten wurden zehn Jahre.
Über den gesamten
Zeitraum wurden ihm hochdosierte, und wie er sagt, schmerzhafte
Neuroleptika-Depotspritzen samt einer Menge anderer Medikamente
zwangsweise verabreicht.
Friedrich G.
befand sich bereits sechs Jahre über das Strafende hinaus im
Maßnahmenvollzug, als ihm im Zuge der Zwangsbehandlung, die er nach all
den Jahren nicht mehr erdulden wollte, das Rückgrat gebrochen
wurde.“[...]
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