Notbremse gezogen
Umgangspflegschaft
Umgangspflegschaft ist ein Rechtsinstrument. Gesetzliche
Grundlage ist § 1684 Abs. 3 BGB. Es wird angewendet, wenn zerstrittene
Paare sich nicht einigen können, wer wann das gemeinsame Kind sehen
darf und kann auch gegen den Willen des Elternteils angeordnet werden,
bei dem das Kind lebt. Zur Aufsicht der Begegnung von Kind und
möglicherweise fremd gewordenem Elternteil wird ein Umgangspfleger
bestellt. (fra)
Aus rund 33 Euro Stundenlohn können so über 160 Euro werden. Auch deshalb könnten betraute Umgangspfleger wenig Interesse daran gehabt haben, von der Massenabfertigung zur individuellen Betreuung zu wechseln, mutmaßen betroffene Väter. Zudem seien Fahrtkosten und Umgangszeiten mehrfach und falsch abgerechnet worden, behauptet der Verein Väteraufbruch.
Zwischenzeitlich hat im Kölner Familiengericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Prüfung des Landesrechnungshofs stattgefunden. Gerichtssprecher Volker Köhler bestätigt, dass dabei „einzelne Fälle aufgefallen“ seien. Einzelheiten wollen weder das Kölner Familiengericht noch der Landesrechnungshof mitteilen. Es laufe ein interner Prozess zur Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten. Nach Köhlers Angaben erhofft sich das Gericht Hinweise darauf, wie man die Abrechnungspraxis von Umgangspflegern transparenter gestalten könne, um Betrügereien oder das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen zu vermeiden.
Für sich betrachtet völlig korrekt
So
ist es ausdrücklich nicht verboten, mehrere Kinder und Eltern
gleichzeitig zu begleiten. Fürs erste Kennenlernen kann ein Treffen in
einem Indoor-Spielplatz durchaus angemessen sein. Wenn diese Praxis
jedoch über Monate entgegen gutachterlicher Empfehlung fortgesetzt wird,
scheint dies bislang kaum aufzufallen.Zu jedem Fall gibt es eine einzelne Akte und somit eine einzelne Abrechnung, die für sich betrachtet völlig korrekt sein kann.
Manches Problem falle erst auf, wenn es zu einer „
mehrerer Akten“ komme, sagt ein Justizbeamter. Das ist offenbar durch die Rechnungsprüfer erfolgt.
Eine Kontrolle des Gerichts scheint vorher nicht stattgefunden zu haben. Welche Konsequenzen das Familiengericht zieht, ist noch offen. Die internen Ermittlungen liefen noch, sagt Köhler. In einem Fall hat das Gericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits die Notbremse gezogen. Rigo Trautmanns Indoor-Spielplatz-Aufsicht soll gleich nach Übermittlung des Rechnungshof-Prüfberichts von der Liste der Umgangspfleger gestrichen worden sein.
http://www.ksta.de/koeln/familiengericht-vaeter-klagen-umgangspfleger-an,15187530,21470794.html
Guten Morgen allesamt!
AntwortenLöschenKurioserweise sind das alles ehem Mitarbeiter der Jugendämter die sich nur selbstständig machten, weil sie das große Geld gewittert haben - daneben fahren die die Quali bei den Kontakten immer mehr runter und werden trotzdem das sie Rechnungen schreiben wie die großen immernoch aus den Jugendämter von den ganzen ortsänsässigen Altkollegen gelenkt-sitzend unter der ehemals warmen fettigen Käseglocke-
Glaubt ihr das ist nur in Köln so. Ein Hornissennest ist gegeben in Gummersbach - Bergneustadt - Morsbach im ganzen bergischen Kreis und ganz komisch gibt es dortig nur ein alles absahnendes Umgangs und Pflegschaftsbüro besetzt von einem Mann und einer rau ehemalige des Kreisjugendamtes und sind mit der Resortbegleitenden alleinigen Familienrichterin in Gummersbach und einer dortigen ortsansässigen Anwaltskanzlei per Due - man kann euch allen aus diesem Nest berichten - und vorallem die machen aus allem noch nicht einmal einen Hehl - man kennt sich dortig, man liebt sich und man schätzt sich - jeder der betroffen ist - auch Threats in anderen Foren, ein jeder betroffene weis wer gemeint und von welchem Clan da gesprochen wird.
Da macht dieses Umgangsbüro noch nicht einmal einen Hehl aus dem Umstand das es wissentlich falsche Angaben dem zuständigen Familiengericht übersendet...............
Es ist unvorstellbar was in diesem Land mittlerweile alles möglich ist.
Hoffentlich wird es irgendwann mal auf EU Ebene für gerade diesen selbsternannten selbstgerechten Clan auch mal eine Gauk Behörde geben. Hoffentlich werden diese Gemeinsamen Werkeleien irgendwann mal einer Klärung unterliegen.
MfG,
K.C.
Ich selbst habe Erfahrung mit dem ach so tollen Jugendamt gemacht wo ich vor gericht saß und es der mitarbeiterin vom ja nicht schwer viel nur lügen zu erzählen ... In diesem Fall hoffe ich auf mehr Mitarbeit der Jugendämter
AntwortenLöschenich wohne in erwitte und hätte auch nicht gedacht was umgangspfleger sich alles erlauben,in diesem fall glaubt eine frau holthoff lügen zu dürfen,dass sich die balken biegen,sie lügt für die km als wenn die sie dafür bezahlen würde,verschafft der km alibis ohne überhaupt vor ort gewesen zu sein,es ist unfassbar wessen geistes kind diese person ist ,das wohl des kindes interessiert diese dame natürlich nicht.was in diesem land auf kinder losgelassen wird ist unglaublich
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