(Der Vater hatte seinen Sohn gegen den Willen der Mutter nach Dänemark gebracht. (Symbolbild)
© imago / Dean Pictures
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Wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf
APA-Anfrage sagte, habe das Obergericht am 6. Juni der Beschwerde des
Vaters bzw. seines Anwalts Folge gegeben und den EU-Haftbefehl
aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, der Mann sei sozial
integriert und kooperiere mit den dänischen Behörden, denen sein
Aufenthaltsort bekannt sei, lautete sinngemäß die Begründung.
Tatsächlich habe sich die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der
Ausstellung verändert, räumte Bacher ein: "Er hat sich über das Mittel
der Rechtshilfe auch für eine Befragung unsererseits zur Verfügung
gestellt." Darin gab er zwar den Vorhalt der Kindesentziehung zu, berief
sich aber auf das ihm in Dänemark zuerkannte Obsorgerecht und die
seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgte Ausreise der Mutter mit dem
Sohn.
Das OLG gehe aber ebenfalls von einer strafrechtlich relevanten
Handlung aus, so Bacher. Das in Dänemark gültige Obsorgerecht sei
irrelevant, die Rechtslage in Österreich musste dem Verdächtigen bekannt
gewesen sein, sodass von einer "strafbaren Selbstjustiz" zu sprechen
sei. Seitens der Staatsanwaltschaft seien die Erhebungen abgeschlossen,
ausgenommen jener gegen den Komplizen, zu dessen Identität der Däne die
Aussage verweigert habe.
Zwar sei noch ein Einstellungsantrag anhängig, Bacher geht aber davon
aus, dass es nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft demnächst zu
einer Entscheidung über Anklage oder nicht kommen wird. Wird eine
Anklage eingebracht, würde der Vater über den Rechtshilfeweg eine Ladung
zur Verhandlung bekommen. Sollte er dieser nicht Folge leisten, stünde
ein neuerlicher Haftbefehl im Raum.
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