Häufig sind Menschenrechtsverletzungen zugleich auch Grundrechtsverletzungen !
Leider werden nur wenige Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht auch angenommen, so dass von dieser Seite aus deutsche Gerichte nur selten in die Schranken des Grundgesetzes verwiesen werden.
"Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun."
"Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden."
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