18.03.12

Eid der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 12 a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

"Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse "Beteuerungsformel", wie es Absatz II so schön heißt, geleistet werden.




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