12.11.13

Die Kinderquälheime zeigen, wie Jugendhilfe nicht arbeiten soll. Junge Menschen brauchen Anlaufstellen, wo sie ihre Geschichte erzählen können


Kommentar Schließung Haasenburg

Endlich glaubt man den Jugendlichen

Die Kinderquälheime zeigen, wie Jugendhilfe nicht arbeiten soll. Junge Menschen brauchen Anlaufstellen, wo sie ihre Geschichte erzählen können.


Endlich wird so vorgegangen, wie es bei Kindeswohlgefährdung in Familien üblich wäre.  Bild: Wolfgang Borrs

Die angekündigte Schließung der Haasenburg-Heime ist der vorläufige Höhepunkt eines der größten Jugendhilfeskandale der Nachwendezeit. Endlich wird den Jugendlichen geglaubt, die von Willkür und Misshandlungen berichteten. Endlich hat die zuständige Ministerin den Mut, zu sagen, dass die Einrichtung durch Auflagen nicht mehr zu retten ist. Endlich wird so vorgegangen, wie es bei Kindeswohlgefährdung in Familien üblich wäre. Weil die Gefahr von Kindesgefährdung besteht, wird die Betriebserlaubnis entzogen.
Der Skandal liegt nicht nur im Versagen der Heimaufsicht. Auch die örtlichen Jugendämter und professionelle Helfer wie Gutachter, Richter, Verfahrenspfleger haben nicht richtig zugehört, wenn die Kinder sich beschwerten. Sie haben die Eckpfeiler des Haasenburg-Konzepts mitgetragen, etwa die Einhaltung von „Regeln und Normen“ als wichtiges Hilfeplanziel.



Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfahren jetzt erstmals, dass man ihnen glaubt. Eltern und Kinder, die mit dem Jugendamt zu tun haben, sehen sich oft einer „Wand“ von Professionellen gegenüber, die alle dieselbe Sprache sprechen. Das muss aufgebrochen werden. 

Der Untersuchungsbericht betont an vielen Stellen, dass einiges – etwa ein Belohnungssystem für erwünschtes Verhalten und das System geschlossener und später offenen Phasen – auch in anderen Heimen üblich sei. Der Unterschied wird an weichen Faktoren festgemacht, wie Mangel an Empathie. Aber birgt Geschlossenheit nicht immer die Gefahr von Machtmissbrauch? Der Fall Haasenburg macht anschaulich, wie sehr solche Konzepte schiefgehen können.
Aber auch aus anderen halb oder ganz geschlossenen Einrichtungen hört man Beschwerden. Auch anderswo gibt es Time-out-Räume und rigide Regeln. Auch dort gehören Zwangsmaßnahmen auf den Prüfstand. Eine vierwöchige Sperre des Kontakts zu den leiblichen Eltern zum Beispiel, wie sie jüngst eine Schulschwänzerin in einem bayerischen Mädchenheim erlebte, ist eine zu harte Strafe.
Auch aus anderen Heimen laufen Jugendliche weg. Diese Jugendlichen brauchen unabhängige Ombudsstellen, wo sie ihre Geschichten erzählen können. Es darf nicht sein, dass sie von der Polizei zurück ins Heim gefahren werden. Der Fall Haasenburg muss als mahnendes Beispiel dafür in die Geschichte eingehen, wie Jugendhilfe nicht arbeiten soll.

Seit fast einem Jahr berichtet die taz über die Missstände in den Haasenburg-Heimen. Hier eine Übersicht, was bisher geschah.

Erschreckende Einblicke ins Kinderheim


Schwarze Pädagogik - KJHV - Kinder-und Jugendhilfe Verbund Lübeck - Wohngruppe Moislinger Allee 143


Komasaufen bis kurz vor Tod, Entfremdungstaktik, Email Überwachung eines 15 jährigen und Brief Diktat nach Einvernahme Kinderklau Jugendamt Ratzeburg Heike Hauschild -  

KJHV Lübeck Betreuer in Sorge: Keiner hilft Markus!

11.11.13

Gerechtigkeit durch öffentlichen Druck - Systematischer Kindesentzug, Kidnapping durch Jugendämter, Heimbettenbelegung, Eltern/Kindentfremdung





Veröffentlicht am 08.11.2013
Durch Betrug und Verleumdung verlor diese polnische Mutter ihr Kind.



Systematischer Kindesentzug, Kidnapping durch Jugendämter, Heimbettenbelegung, Eltern/Kindentfremdung

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/04/systematischer-kindesentzug-kidnapping.html

Staatsversagen auf höchster Ebene - Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss - Die Irrenhausmacher







Verlagsinfo:  "Wer stört, wird zerstört! 

"Über sieben Jahre wurde Gustl Mollath in verschiedenen forensischen Psychiatrien weggesperrt.  Zweifelhafte Anklagen wegen angeblicher Straftaten führten zu einem langjährigen Martyrium. Mollath hat gestört, war unbequem. Er zeigte Schwarzgeldverschiebungen, Kapitalflucht und Geldwäsche in großem Umfang an. Und machte sich damit Feinde. Verurteilt von Staatsanwälten, Richtern, Psychiatern, Politikern und Medien als gemeingefährlicher Wahnsinniger. War es Verantwortungslosigkeit, Inkompetenz, eine Verkettung unglücklicher Umstände, eine Verschwörung oder ein Systemfehler? Die Autoren nehmen sich der Affäre Mollath an, denken aber über den Einzelfall hinaus und verdeutlichen: Die Missstände in Justiz und Psychiatrie sind groß. Kann es wirklich jedem passieren, plötzlich weggesperrt zu werden?" 





Leseprobe:
Gustl Mollath


»Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle«
 
"Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen.
    Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtsstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen.
    Ich weiß, ich hatte Glück. Großes Glück. Nur durch den Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen, die mein Schicksal nicht kalt gelassen hat und die sich auf eine unglaubliche Art für mich eingesetzt haben, bin ich nun in Freiheit. Nur durch die in meinem Fall zustande gekommene Öffentlichkeit waren die Institutionen regelrecht dazu gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Aber: Meine nun wieder gewonnene Freiheit bedeutet für mich noch lange nicht, so frei zu sein, wie es alle anderen Mitbürger sind. An mir hängt ein großer Makel. Diesen Makel kann ich nur loswerden durch ein ordentliches Wiederaufnahmeverfahren, das jetzt immerhin wahrscheinlich geworden ist.
    Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Gesetze in Deutschland sind mitnichten schlecht. Sie sind sogar überwiegend dazu angetan, für ein friedliches Gemeinwesen zu sorgen und vor Übergriffen zu schützen. Nur: Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden und wenn es keinerlei tatsächlich wirksame Kontrolle gibt, nur Pseudokontrollen?
    In vielerlei Hinsicht gelten wir Deutsche als Vorbildnation. Auf unser Land setzen viele Menschen in der Welt ihre Hoffnung. Da darf es doch nicht sein, dass es unter unserem Sofa tatsächlich ganz anders aussieht. [>182]
    Ich habe immer erwartet und erwarte weiterhin, dass die Institutionen so arbeiten, wie es theoretisch die Gesetze vorgeben. Aber in meinem Fall fand genau das Gegenteil statt.
    Ich erinnere mich noch genau daran, wie damals eine Ärztin empfohlen hat, mich auf meinen Geisteszustand zu überprüfen. Schon war ein Richter vom Amtsgericht Nürnberg zur Stelle, der den entsprechenden Beschluss gefasst hat, gerade so, als wäre es vorher schon abgesprochen gewesen. Damals war mir klar: Nun geht es um alles, nun geht es um mein Leben. Ich konnte mir damals schon vorstellen: Wenn Sie erst einmal in dieses Räderwerk aus Justiz und Psychiatrie hineingeraten, kommen Sie nie mehr raus. Und das, was die Psychiatrie aus Ihnen möglicherweise macht, was sie aus Ihnen machen kann, ist grausam. Am Ende ist nicht ausgeschlossen, dass Ihre eigene Mutter Sie nicht mehr wiedererkennt.
    Wie Sie alle wissen: Ich war in der forensischen Psychiatrie. Dort kommen die Menschen hin, die angeblich Straftaten begangen haben, aber aufgrund einer angeblich psychischen Störung nicht schuldfähig sind.
    Die jüngsten Mitgefangenen, die ich während meiner zwangsweisen Unterbringung gesehen habe, waren fast noch Kinder, erst vierzehn Jahre alt. Was ich da mitbekommen musste, was mit diesen »Patienten« gemacht wurde, darüber kann ich nicht schweigen. Diese jungen Patienten wurden missbraucht, misshandelt -und das unter den Augen des Personals und der Ärzteschaft. Wenn diesen Zuständen in der Psychiatrie nicht Einhalt geboten wird, dann handeln wir uns psychische Bomben ein. Die Jugendlichen, die in den Psychiatrien untergebracht sind, kommen teilweise aus diesem völlig destruktiven Kreislauf nicht mehr heraus. Ich habe Mitgefangene junge Mädchen gesehen, die nicht zuletzt durch diese unsägliche Medikamentengabe zu regelrechten körperlichen und geistigen Monstern aufgedunsen sind, obwohl sie tief im Inneren ganz liebe, verletzliche, gefühlvolle Menschen sind. Wie mit denen über Jahre und Jahrzehnte umgegangen wird, es ist unsäglich.
    Oft fängt die Leidensgeschichte der jungen Menschen mit problematischen familiären Umständen an. Zuerst kommen sie [>183] zwangsweise in ein Kinderheim, unter Umständen durchs Jugendamt getrennt von der Mutter, von den Eltern, von der ganzen Familie. Je nachdem dauert es nicht lange, bis sie im Alter von zwölf oder vierzehn Jahren kriminalisiert sind und in der Forensik landen. Sie haben dann ein ganz schweres Schicksal, das sich häufig über Jahre hinzieht. Um diese jungen Menschen kümmert sich schließlich niemand mehr.
    Sie stecken in einem System, einem geschlossenen System, das über die Deutungshoheit verfügt. Das System bestimmt die Wahrheit. Das System bestimmt, ob die hier Eingeschlossenen gesund oder krank sind. Dieses System ist kein imaginäres Etwas. Dieses System besteht aus vielen Personen, die es durch ihre Zusammenarbeit erst ermöglichen. Systeme der Unterdrückung, Systeme, in denen Menschen über andere herrschen, gab es schon immer. Macht braucht Kontrolle - und zwar wirksame Kontrolle.
    Ich will damit nicht sagen, dass man einfach die Anstalten abschaffen soll. Kein Zweifel besteht doch darin, dass es Menschen gibt, die wirklich sehr gefährlich sind, für sich und auch für die Allgemeinheit. Aber auch in diesen Fällen bekleckert sich die Psychiatrie nicht gerade mit Ruhm. Immer wieder passiert es, dass gefährliche Straftäter freigelassen werden und dann schlimme Straftaten begehen. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass ganz viele Fehldiagnosen gestellt werden. Einerseits werden Menschen, die eigentlich gesund sind, als krank diagnostiziert, andererseits werden Menschen, die tatsächlich gestört sind, als gesund diagnostiziert. Fast hat man das Gefühl, dass die betreffenden Ärzte, wenn ihre Diagnose dann doch mal passt, einen Glückstreffer gelandet haben.
    Wenngleich ich nicht über das Wissen eines studierten Psychiaters verfüge, so habe ich mir mittlerweile aber durchaus Kenntnisse angelesen. Innerhalb der Psychologie und Psychiatrie gibt es einen bekannten Problempunkt. Ich spreche hier vom sogenannten Bestätigungsfehler. Um diesen Bestätigungsfehler mit meinen eigenen Worten zu beschreiben: Sie haben als psychiatrischer Arzt, der eine Diagnose stellen soll, einen »Ersteindruck« vom Patienten. Dieser Ersteindruck mag auf einem Vorurteil beruhen. Aber das Problem ist, dass Sie, wenn auch nur unbewusst, dazu [>184]  neigen werden, sich im Laufe der weiteren Diagnose und Behandlung Ihren Ersteindruck immer wieder zu bestätigen. Damit will ich sagen: Es ist sehr schwierig für einen Arzt, sich selbst und seine Diagnose kritisch zu hinterfragen.
    Dabei ist es doch genau die Fähigkeit zur selbstkritischen Hinterfragung, die einen seriösen Wissenschaftler auszeichnet. Er muss bereit sein, seine eigenen Erkenntnisse, seine eigenen Überzeugungen und seine eigenen Maßstäbe selbst immer wieder kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls auch neu zu bewerten. Gerade in der Psychiatrie ist das aber kaum der Fall. Am einfachsten kann man sich wohl in der Psychiatrie bewegen, wenn man seine eigenen Diagnosen erst gar nicht kritisch analysiert.
    Wissen Sie, ein psychiatrischer Gutachter verdient recht viel Geld, wenn er weiß, was die, die bei ihm Gutachten in Auftrag geben, von ihm erwarten und möchten. Einer dieser Gutachter, der auch in meinem Fall eine Rolle spielt, sagte vor einiger Zeit in eine Fernsehkamera: »Ein Gutachter muss die Sprache der Richter verstehen.« Das können Sie jetzt interpretieren, wie Sie wollen.
    Es gibt Gutachter, die verfügen wirklich nur über sehr unzureichende fachliche Fähigkeiten. Wenn sich solch ein Gutachter dann auch noch nicht weiter um Recht und Gesetz schert, wenn ihm der Proband letztlich auch noch als Mensch egal ist und er vor allem darauf erpicht ist, dem Richter nach dem Mund zu schreiben, dann kommt das heraus, was als Gefälligkeitsgutachten bekannt ist.
    In meinem Fall gehe ich schon davon aus, dass ich Opfer von Gefälligkeitsgutachten geworden bin. Und ich will Ihnen sagen, wie es ist: In der Psychiatrie gibt es Scharlatane!
    Es ist zwingend notwendig, gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Man muss die Wahrheit verlangen, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu erreichen. Geschieht dies nicht, geht es auf unser aller Kosten. Im Moment ist es so, dass jeder Bürger Opfer des psychiatrischen Systems werden kann."
    Dieser Text basiert auf einer Rede, die Gustl Mollath am 24. August 2013 auf der Tagung »Die Richter und ihre Denker«, gehalten hat. Der Veranstalter war die Gießener Akademische Gesellschaft.  [>185] Gustl Mollath spendet sein Autorenhonorar für dieses Buch zu gleichen Teilen an die Initiative »Plantfor the Planet«, die 2007 von dem damals neunjährigen Schüler Felix Finkbeiner gegründet wurde (www.plant-for-the-planet.org), sowie an »Landmine.de«, ein Aktionsbündnis, das von Thomas Küchenmeister gegründet wurde und sich für ein Verbot von Landminen einsetzt (www.landmine.de).
http://www.sgipt.org/lit/westend/MollathWE.htm#Leseprobe




Die Irrenhaus-Macher - Binnenstruktur einer erbarmungslosen Maschinerie von Justiz und Gutachterwesen, die auf Einzelne angesetzt wird: „Unschuldige sind mit Berufsverbot belegt, mit Festnahmen und Hausdurchsuchungen eingeschüchtert worden, Kinder sind ihrer Eltern beraubt worden, ihrer Identität, ihrer psychischen und psychischen Unversehrtheit beraubt – oft für ein ganzes Leben.“

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/08/die-irrenhaus-macher-binnenstruktur.html

Missbrauch im Heim: Nun wird auch Bubenburg geklagt




Printausgabe der Tiroler Tageszeitung vom So, 10.11.2013
Seraphisches Liebeswerk

Missbrauch im Heim: Nun wird auch Bubenburg geklagt

Für Misshandlungen und sexuellen Missbrauch wurde ein Heimkind mit nur 15.000 Euro entschädigt. Nun klagt der Ex-Zögling das Seraphische Liebeswerk auf Schadenersatz.
© Dähling Der Tiroler Heimkinderskandal macht auch vor dem Internat Bubenburg des Seraphischen Liebeswerks der Kapuziner im Zillertal nicht Halt. 



Von Brigitte Warenski
Innsbruck – Der heute 58-Jährige hat eine schreckliche Kindheit hinter sich. Als sechs Wochen alter Säugling wurde der gebürtige Oberösterreicher von seiner Mutter vor eine Kirchentür gelegt, landete dann bei fünf verschiedenen Pflegeeltern, bis ihn die Fürsorge 1965 in die Bubenburg steckte. Im „Tor zur Hölle“ – wie P. G. das Internat nennt – wurde er nach eigenen Angaben jahrelang sexuell missbraucht und misshandelt. 

Als sich der Bub bei einem seiner beiden Suizidversuche das Fersenbein zerschmetterte, „verwehrte man mir einen Arzt und sperrte mich unbehandelt im Keller des Internats ein“, so P. G. Sieben Jahre lang musste es P. G. in der Bubenburg aushalten, bis man ihn 1971, „ohne mich zu fragen, einfach in die Lehre bei einem Fliesenleger schickte. Das hat mir gesundheitlich den Rest gegeben, weil ich schon immer mit meinem Kreuz Probleme hatte“, erzählt der Ex-Zögling. Berufsfähig ist der 58-Jährige heute aus physischen wie psychischen Gründen nicht mehr. Nicht nur die Psyche ist massiv angeschlagen, „ich habe auch eine Morphiumpumpe implantiert, weil ich nach neunmaliger Bandscheibenoperation starke chronische Schmerzen habe“, so P. G. Nach jahrelangen Überlegungen hat sich das Heimopfer, das von der Klasnic-Kommission nach langem Hin und Her mit nur 15.000 Euro entschädigt wurde, nun entschieden, Klage einzubringen. „Ich werde das Seraphische Liebeswerk der Kapuziner (heute slw), die die Bubenburg betreiben, auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang klagen“, kündigt P. G. an. Da das ehemalige Heimkind sich einen möglichen Schadenersatzprozess niemals leisten könnte, wurde Verfahrenshilfe beantragt. „Diese habe ich schon bewilligt bekommen.“ Wie hoch die Schadenersatzforderung sein wird, ist noch nicht entschieden. „Darüber will ich erst mit meinem Anwalt sprechen“, sagt P. G. 

Derzeit läuft am Landesgericht in Innsbruck wie berichtet bereits ein großer Heimkindprozess. Eine gebürtige Salzburgerin klagt das Land Tirol auf 900.000 Euro Schadenersatz. Die Frau war von ihrem 16. bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Erziehungsanstalt St. Martin, einer Einrichtung des Landes, untergebracht und wurde in dieser Zeit mehrfach missbraucht. Die heute 70-Jährige wurde von der Opferschutzkommission des Landes ebenfalls nur mit 15.000 Euro entschädigt.



Dissertation über die Bubenburg-Geschichte

 
Das Tiroler Aufbauwerk der Jugend hat seine Geschichte vorbildlich aufgearbeitet. Wie berichtet hat Sabine Pitscheider vom Institut für Zeitgeschichte eine 51-seitige Studie von der Gründung in den 50er-Jahren bis Ende der 80er-Jahre vorgelegt, in der auch die NS-Vergangenheit der Hauptprotagonisten durchleuchtet wurde.

Zu einer gleichwertigen Studie konnte sich das slw (Soziale Dienste der Kapuziner, früher Liebeswerk) nicht durchringen. Statt einer Studie gibt es aber eine Dissertation, die von Wolfgang Weber vom Institut für Zeitgeschichte betreut wird. „Die Dissertation wird von Florian Faisstnauer verfasst, der bereits eine Diplomarbeit über die Bubenburg geschrieben hat“, erzählt Weber. Obwohl die Kapuziner zugesagt haben, ihre Archive in Wien, Innsbruck und Brixen zu öffnen, glaubt Weber nicht, dass die Arbeit die gleiche Qualität wie die Aufbauwerk-Studie haben wird. „Wir haben leider nicht die gleiche Quellenlage, die Quellen sind hier eher schmal“, so Weber. Für slw-Geschäftsführer Franz Tichy ist die Form der Aufarbeitung ideal. „Wir kooperieren seit vielen Jahren mit Weber und seinen Studenten. Weber ist im gesamten Themenkomplex Heimgeschichte hervorragend eingearbeitet und in der einschlägigen Fachwelt bestens vernetzt.“

10.11.13

Berlin schafft als erstes Bundesland eine Ombudsstelle in der Jugendhilfe




Berlin (MOZ) Der Skandal um die Kinder- und Jugendheime der Haasenburg in Brandenburg haben unter anderem auch schwere Versäumnisse der staatlichen Heimaufsicht zutage gefördert. Berlin will nun als erstes Bundesland eine unabhängige Beschwerdestelle für Heimkinder einrichten.

Misshandlungen durch überlastete Pfleger, Missachtung von Grundrechten, körperliche Zwangsmaßnahmen - über die Missstände in den drei Haasenburg-Heimen wurde über Jahre hinweggesehen. Die Behörden in Brandenburg reagierten erst, als die Heimkinder mit ihren Berichten an die Presse gingen. Doch wohin können sich die Kinder und Jugendlichen wenden, wenn sie sich von der Jugendhilfe schlecht behandelt fühlen?
Berlin will nun im kommenden Jahr als erstes Bundesland eine unabhängige Ombudsstelle aufbauen. "Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen, also nicht nur allein Heimkinder", erklärt Ilja Koschembar, Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die Ausschreibung für die neue Stelle sei gerade fertiggestellt worden. Sie soll Anfang des Jahres besetzt werden.

An die Ombudsstelle könnten sich Kinder und Jugendliche nicht nur bei schweren Fällen wie Missbrauch oder Misshandlung wenden, sondern auch wenn sie sich zum Beispiel im Heim gemobbt fühlen oder der Kontakt zu den Eltern nicht in dem Maße gewährleistet werde, wie sich es die Kinder wünschen, erklärt Winfried Flemming, Referent bei der Bildungsverwaltung in der Abteilung Jugend und Familie. Es sei generell sinnvoll, wenn bei Konflikten eine unparteiische Person die Probleme mit etwas Abstand betrachten und zwischen den Jugendlichen und Erziehern sowie Behörden gegebenenfalls auch vermitteln könne.
Bestehende Regelverfahren der Jugendhilfe und Beschwerdeverfahren sollen durch die neue Ombudsfrau oder den Ombudsmann allerdings nicht außer Kraft gesetzt werden. Zusätzlich können aber Minderjährige dort um Hilfe bitten, die mit ihren Eltern in betreuten Wohnformen wie zum Beispiel in Mutter-Kind-Heimen leben.
Bisher konnten sich Kinder bei Konflikten in Heimen oder Pflegefamilien höchstens an den unabhängigen Jugendnotruf wenden, der 2007 vom Kinderschutzbund in Berlin eingerichtet wurde. Doch dieser habe nur bedingt Zugriffsmöglichkeiten und könne zum Beispiel bei ernsthaften Problemen von den Heimbetreibern keine unverzügliche Stellungnahme anfordern, erklärt Ilja Koschembar. "Die Ombudsperson soll dagegen mit der Macht ausgestattet werden, kritisch von oben draufzuschauen und bei Missständen entsprechende Hebel in Bewegung zu setzen. Das können auch strukturelle Probleme in der Jugendhilfe sein", so der Verwaltungssprecher.

Die Kommission, welche die Missstände in den drei Brandenburger Haasenburg-Heimen untersuchte, spricht von einem "Versagen der Kontrollgremien" und fordert in ihrem Abschlussbericht den Aufbau einer unabhängigen Kontrollagentur zur Überprüfung der Qualität der Arbeit sowie der dazugehörigen Verwaltungseinrichtungen der Hilfe zur Erziehung, in Jugendämtern sowie in den zuständigen Landesbehörden. Der aktuelle Skandal ist aber nicht der Grund, warum Berlin jetzt den Modellversuch startet.
Die Ombudsstelle ist vielmehr eine Konsequenz des Runden Tisches zur Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren und zum sexuellen Kindesmissbrauch. "Aufarbeitung ist nicht nur Vergangenheitsbewältigung, sondern bringt auch Anstöße für die Zukunft", erklärte Bildungs-Staatssekretärin Sigrid Klebba jüngst auf einer Tagung zur DDR-Heimerziehung in Berlin-Zehlendorf. Durch die Beschäftigung mit den Schicksalen ehemaliger Heimkinder, die oftmals Jahrzehnte zurückliegen, habe die Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Möglichkeiten zur Beschwerde an Aktualität gewonnen.

Als Konsequenz aus dieser Debatte sollen die Mitspracherechte junger Menschen und ihrer Familien bei der Gestaltung von Erziehungshilfen künftig gestärkt werden. Die Erprobung einer unabhängigen Ombudsstelle in der Jugendhilfe soll dazu beitragen. "Wir erhoffen uns von dem Pilotprojekt auch eine Strahlwirkung auf andere Bundesländer", sagt Koschembar.

09.11.13

Gutachter nach Skandal entpflichtet - Wegsperren per Gutachten


Wegsperren per Gutachten – Sie sind ein Dissident
Weitere Prozesstage in Gießen um das Schicksal des Kreistagsabgeordneten Dennis Stephan erwartet –  Gustl Mollath kommentierte den Verhandlungstag.  

Für eine sehr hoch gegriffene Strafe oder bislang Beschwernis, ist der bisher bekannt gewordene Anlass gering. Dem Politiker der Linke, Dennis Stephan, wird versuchte Brandstiftung vorgeworfen und „verrückt“ zu sein.Es gab in dessen gekachelten Badezimmer einen kleinen Schwelbrand und bisher juristisch und medizinisch gesehen „viel Rauch um nichts“.
Verhandelt wurde im Prozess am Montag eigentlich über den Geisteszustand des Politikers Stephan und indirekt gleich mit über die Qualität von Gutachten in der Justiz.


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Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker und der Angeklagte Dennis Stephan in der Verhandlungspause. Der Linke-Politiker wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Die Journalisten und Zuhörer waren wie bei einem Prozess gegen Schwerverbrecher mit einer dicken Glaswand vom Verhandlungssaal getrennt. Der Vorwurf: Schizophrenie. Foto: Heiderose Manthey


Der Politiker machte wortgewandte, sehr klare und gezielte Anträge – unter anderem lehnte dieser den Sachverständigen Dr. Rainer Gliemann als befangen ab. Die 3. Kammer des Landgerichts Gießen, unter Vorsitz der Richterin Regine Enders-Kunze, hatte sich jedoch lang und kompliziert bei der Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen den Sachverständigen geäußert.
Zahlreiche Beobachter aus Fernsehen, Presse und Politik etc. befanden sich in dem Zuschauerbereich – darunter auch Gustl Mollath, der in den Medien zum prominenten „WHISTLEBLOWER“ geworden ist. Mollaths Eindruck war klar zu vernehmen: “Schlechte Gutachter müssten selber mal die Wirkungen solcher Belastungen ausbaden“.

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Der meistgefragte Zuschauer war an diesem Prozesstag Gustl Mollath.In zahlreichen Interviews forcierte er die Aufklärung über die Machenschaften der deutschen Justiz und Psychiatrie. Zum gerichtlichen Vorgang explizierte er knallhart: „Der wird in die Pfanne gehauen!“


Menschen werden eben auch in Deutschland um Freiheit und Leben, um Familie und Beruf, um Geld, Einkommen und Habe und um Gesundheit und Rechte, u.a. dem Recht auf Unversehrtheit gebracht – in unnachvollziehbaren Vorgängen. 
Grundsätzlich gilt es das Procedere der Justiz und der Gutachten anzuzweifeln und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. So schreibt u.a. der Mit-Verfasser diese Artikels, Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff, immer wieder auf seinem Portal Sozialenergie, wobei er im Fokus normalerweise die Jugendhilfe und derer Gutachter flankierend beobachtet und kritisiert. Er moniert heftig: „Die Justiz greift bei weitem nicht nur ein, weil Menschen, die angeklagt werden,  richtig ‚unwertes Leben’ oder gar verrückt sind.“
Gustl Mollath musste dieses bereits sieben Jahre lang erleben und spricht aus leidvoller Erfahrung, mahnt seither öffentlich und gibt im Interview in den Verhandlungspausen der Presse gegenüber an: „Haben Sie schon mal erlebt, wie zehn Mann auf einen Körper losgehen, auf ihn drauf springen? Haben Sie solche Schreie aus einer Zelle in der Psychiatrie schon mal gehört?“ Erschüttert wendet er seinen Kopf ab.


Gustl Mollath hat Erfahrung, weiß wovon er spricht, grausame Rückerinnerungen, traumatische Geschehen erlebt und miterlebt. Als er einen Schwarzgeld-Skandal zur Anzeige brachte, wurde der nun Prominente ab 2003 offenkundig mittels Psychiatrie in der Forensik „kalt gestellt“. Ein Gutachten kann ein Todesurteil sein.

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Der Forensiker Rainer Gliemann beteuert in seiner Aussage die Richtigkeit seiner Vorgehensweise vor Beginn des Erstellens seines Gutachtens. Er wäre am Anfang der Begutachtung gewesen, als der Angeklagte keine Lust mehr zur Weiterführung des Gespräches gehabt hätte. Gliemann attestierte dem Linken-Politiker eine paranoid halluzinatorische Schizophrenie.


Der Verdacht, dass eine Geisteskrankheit vorläge, ist bisher auch den Prozessbeobachtern nicht glaubhaft zu vermitteln gewesen. Da stand kein „verwirrter armer Irrer“ vor Gericht! Eher entstand der Eindruck, dass der Politiker Stefan, der u.a. auch für Entkriminalisierung von Drogen (wie Canabis) eintritt – aus gegebenen ‚Eigen-Erfahrungen’ hier sich für diese politischen Ziele einsetzte. Scheinbar hatte Herr Stephan Drogen genommen und solche könnten psychoaktive Wirkungen gehabt haben. „Ohne Joint“ jedoch erscheint der Politiker bewusstseinsklar und somit falsch eingeschätzt worden zu sein. 

Dennis Stephan hatte jedoch auch andere politische Ziele: Unter anderem in der Asylfrage und im Sozialbereich äußerte er sich bereits politisch für Menschen engagiert gegen den nun eingesetzten Gutachter.
Verbleiben die Fragen: Wird hier ein Politiker kalt gestellt? Hatte man nach dessen Schwächen gesucht und welche gefunden?
Es gibt bisher keinen echten Beweis für die Tatvorwürfe, lediglich zusammengetragene nicht einmal klar ausgesprochene Verdächtigungen, welche eine Fremd- und Eigengefährdung daraufhin nun unterstellen. Am heutigen Tag geht der Prozess nun in die Verlängerung, denn es wurde eigentlich keine Tat, sondern eine mögliche Diagnose bisher verhandelt. 
Was dem Politiker Stephan droht, ist mehr als lebenslänglich weggeschlossen zu werden.
Ein Bericht von
Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff, Autor Sozialenergie
Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE Weiler

Legende
Hanna Ziegert Abhängigkeit der Psychiatriegutachter im Skandal Gustl Mollath bei Beckmann ARD
www.youtube.com/watch?v=IcBlL0wMrA0
Gutachten in Deutschland ARD-Fernsehnbeitrag Plusminus Thema familienpsychologische Gutachten
http://www.youtube.com/watch?v=Fv-Jo7PL-RE&feature=youtu.be
Richter: Berufsbedingt überheblich http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz/komplettansicht
Prof. Dr. Norbert Nedopil: “Qualität der Gutachten oft ungenügend.”
ttt-Beitrag: “Diagnose-Wahnsinn – Ein Psychiater warnt vor den Auswüchsen der Psychiatrie” (DSM5)
http://www.youtube.com/watch?v=OEc2EghzNFk
Die Irrenhaus-Macher – Fachtagung in Gießen
http://tv-orange.de/2013/08/die-irrenhaus-macher/

http://tv-orange.de/2013/11/wegsperren-per-gutachten-sie-sind-ein-dissident/ 




06.11.13

Haasenburg-Skandal - Drill und Drangsal haben ein Ende


Von GEROLD BÜCHNER
Potsdam – 
 

Die Misshandlungsvorwürfe gegen die Einrichtungen eines privaten Betreibers sind korrekt. Eine Untersuchungskommission stellt schwere Mängel fest. Brandenburgs Bildungsministerin schließt deshalb die Heime. 

Martin Hoffmann hat es sich nicht leicht gemacht. Zehnmal haben der promovierte Psychologe und andere Mitglieder der Haasenburg-Kommission die Einrichtungen für problematische Jugendliche besucht, zahlreiche Gespräche geführt und Unterlagen geprüft. 124 Seiten umfasst der Bericht der Kommission, die eine ganze Reihe von Empfehlungen gibt, wie auf die Misshandlungsvorwürfe zu reagieren wäre. Die Konsequenz aber, die Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) aus all dem zieht, scheint Hoffmann doch zu überraschen. Eine komplette Schließung aller Haasenburg-Heime, betont er am Mittwoch, „haben wir nicht empfohlen“, es gebe da durchaus Bedenken.







Frakturen in der Haasenburg GmbH

Die Akte Nora

Ihr wurde im Heim der Arm gebrochen. Das Ministerium wollte davon nichts gewusst haben. Dokumente stellen diese Aussage nun in Frage.
 

Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Und die schon vom Ansatz her idiotische Fragestellung nach der "Erziehungs(un)fähigkeit"






Grundsätzliche Aufgabenstellung 

 

Im Rahmen von Sorgerechtsverfahren bei Scheidung oder Kindesentzug (Fremdunterbringung) durch das Jugendamt, stellen Familienrichter regelmäßig die Frage, in wie weit die Eltern erziehungsfähig sind. Letzteres geschieht gerade so, als wäre Erziehungsfähigkeit eine meßbare Größe.
Im Scheidungsverfahren tun die Gerichte dabei so, als könne man "messen", welcher Elternteil für die Erziehung des Kindes/der Kinder besser geeignet sei. 

Frei nach Prof. Klenner ist diese Fragestellung aber allein schon vom Ansatz her idiotisch, denn vor der Trennung hätten ja meist beide Elternteile die Kinder erzogen, ohne dass ihre diesbezüglichen Fähigkeiten in Zweifel gezogen worden wären. Insofern sei es unlogisch, wenn dann beim Zerbrechen der Paarbeziehung plötzlich unterstellt würde, ein Elternteil wäre auf einmal nicht mehr oder allenfalls stark eingeschränkt erziehungsgeeignet. 

Auch bei Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt wird die Frage der Erziehungsfähigkeit aufgeworfen, obwohl hier eigentlich gefragt werden müsste bzw. nur gefragt werden dürfte: "Gefährden die Eltern oder ein Elternteil das Kindeswohl?" 

Denn laut der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es nicht zum Wächteramt des Staates, für eine bestmögliche Erziehung und Förderung von Kinder zu sorgen, sondern seine Aufgabe besteht allein darin, konkrete Gefahren vom Kind abzuwenden. 

Die (vermeindliche) Klärung diese Fragestellungen wird an so genannte psychologische Gutachter delegiert. Das geschieht, weil Juristen sich hinter der Aussage verschanzen, Psychologen könnten diese Frage besser beantworten, da die juristische Ausbildung keine weitere wissenschaftliche Ausbildung der Fachrichtungen "Psychologie" oder "Erziehungswissenschaft" beinhaltet.
Leider besitzen nur wenige Psychologen dieselbe Bescheidenheit wie ihre Kollegen aus der juristischen Fakultät: Denn in der Regel sieht auch die Fachrichtung Psychologie keine wissenschaftliche Ausbildung in der Fachrichtung "Erziehungswissenschaft" vor und so fehlt Psychologen notwendiges Hintergrundwissen, um die gestellte Gutachtenaufgabe fachlich und wissenschaftlich abschließend fundiert zu beantworten. An dieser Stelle entsteht daher eine Kluft zwischen dem Anspruch an ein gerichtspsychologisches Gutachten und den fachlichen Möglichkeiten der Gutachter. Dazu fehlen im deutschen "psychologischen Gutachterwesen" meist Selbstreflexion und Selbstkritik. Zu sehr sind Gutachter von ihren Auftraggebern finanziell abhängig.[1]
 
In 99 von 100 Fällen kommen Gutachter und auch Gutachterinnen - der Erwartungshaltung des Gerichts folgend - zu dem Schluss, die Kindeseltern XY wären "aus psychologischer Sicht" erziehungsunfähig. Analog wird dies bei Trennung/Scheidung mit Blick auf ein Elternteil (meist den Vater) behauptet. Gutachten mit derartigen Schlussfolgerungen werden indessen zumeist nicht mit wissenschaftlichen Methoden erstellt. Von daher sind sie an sich nicht gerichtsverwertbar bzw. beweiserheblich. Denn diese Gutachten geben vor, etwas gemessen zu haben, was überhaupt nicht messbar ist.[2] Das hält Familienrichter allerdings nicht davon ab, auf dieser Grundlage weitreichende Entscheidungen über die Zukunft einer Familie zu treffen. 




Rolle in Familienverfahren 

 

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, Gutachter würden Anordnungen des Jugendamtes, die von Richtern bestätigt wurden, entgegentreten. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr das Handeln des Jugendamtes und des Familiengerichts mit Legitimation zu versehen.
In der Praxis erwarten nicht wenige Familienrichter sowohl in Fällen angeordneter Inobhutnahmen als auch bei Trennungen bzw. Scheidungen von Gutachtern schlicht und ergreifend Schützenhilfe bei der Bestätigung ihrer Entscheidungen.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird der abstrakte Begriff der "Erziehungseignung" dann regelmäßig dazu missbraucht, die Eltern zu diskreditieren, um einen durch das Jugendamt verfügten Kindesentzug und die zwangsweise Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie zu rechtfertigen. Auch in Umgangsverfahren schaffen Gutachter nur Klarheit für das Gericht, nicht für das Kind.[3] Kinder wollen keinen Elternteil verlieren. Gutachter dokumentieren aber keine Kinderinteressen, sondern legitimieren allzu oft egoistische Interessen von Erwachsenen (meist Müttern). http://wikimannia.org/Gutachter



Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

Der Weg eines Kindes in die Pflegeindustrie - Jugendämter/Familienjustiz





Der Weg eines Kindes in die Pflegeindustrie:
 
Das Jugendamt bereitet eine Steilvorlage für des Amtsgericht-Familiengericht vor in dem es eine „Kindeswohlgefährdung“ nach dem SGB angibt. 
Das Familiengericht entzieht den Eltern das Sorgerecht nach § 1666 BGB. Das Gericht prüft nicht einmal den Sorgerechtsetzug, sondern bestellt einen Gutachter, der folgt uneingeschränkt den Ausführungen des Jugendamtes. Das Kind ist für immer von der Familie getrennt und lebt fortan in der Pflegeindustrie. (Heim, Pflegeeltern). 
Das hat Methode!!! 

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/11/gutachter-die-unheimlichen-richter.html


Jugendämter/Familienjustiz Deutschlands :  

Kindern absichtlich weh zu tun, sie zu demütigen, sie auszunutzen, sie wie Ware zu verschieben, sie würdelos zu behandeln, ihnen die Eltern wegzunehmen und sie zu zwingen, bei wildfremden Menschen zu leben, ist so abscheulich, machtmissbräuchlich und verächtlich, dass ich gar keine Worte finde, um meine Empörung angemessen auszudrücken. Kindesentziehung bzw. Elternentziehung ist höchste seelische Grausamkeit gegenüber Kindern und Eltern und, wie ich finde, eines der schlimmsten Verbrechen, das man ihnen antun kann.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/10/jugendamterfamilienjustiz-deutschlands.html 

 

 

Gutachter: Die (un)heimlichen Richter








Gutachter: Die heimlichen Richter
 
In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. Und ein Gericht darf jeden zum Gutachter ernennen: Die Auswirkungen für die Betroffenen können katastrophal sein.



Jeder kann Gutachter werden

Das Problem: In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. Und ein Gericht darf wegen der richterlichen Unabhängigkeit jeden zum Gutachter oder Sachverständigen ernennen, wie beispielsweise an Familiengerichten. "Wenn der Richter meint, seine Oma sei sachkundig und der Richter sie bestellt, dann ist sie sachkundig", sagt Elmar Bergmann, ein pensionierter Familienrichter.
Bundesweite, einheitliche Mindeststandards für Gutachten, beispielsweise an Familiengerichten, gibt es nicht. Studien belegen: Die Qualität vieler dieser Gutachten ist ungeheuerlich schlecht. Die Auswirkungen für die Betroffenen können katastrophal sein.


Fehlende Kontrolle durch Richter

Dass die Qualität von Gutachten auch desaströs sein kann, merken Richter häufig nicht. Der pensionierte Familienrichter Elmar Bergmann hat dafür eine einfache Erklärung: "In aller Regel wird die Zusammenfassung gelesen und damit hat es sich. Und das wird auch übernommen." Dabei müsse der Richter eigentlich jede Seite des Gutachtens überprüfen.





Sendung Panorama
31.10.13 | 21:45 Uhr
von Anke Hunold, Jasmin Klofta
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/gutachter103_page-1.html








Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html