Von: Pajam Rokni-Yazdi
Wir hatten im letzten Jahr über den Fall einer allein erziehenden
Mutter aus dem Landkreis Bispingen berichtet, der aufgrund der Tatsache,
dass ihr Sohn den Umgang mit dem Kindesvater verweigerte das Sorgerecht
entzogen worden war. Dieser Fall hat für unsere Mandantin und ihren
Sohn jetzt eine erfreuliche Wendung genommen.
Der Junge sollte zur „Neuorientierung“ in einem Heim untergebracht
werden. Diese vom Amtsgericht Soltau gefällte und vom Oberlandesgericht
Celle bestätigte Entscheidung sollte per Gerichtsvollzieher vollzogen
werden. Dieser hatte bereits einen Schlüsseldienst beauftragt, um die
Tür zur Wohnung der Mutter zu öffnen und die Polizei zur Hilfe
herbeigerufen, als in letzter Sekunde, per einstweilige Verfügung die
Herausnahme gestoppt werden konnte. Der Schlüsseldienst hatte sich
bereits an der Wohnungstür zu schaffen gemacht. Die zeitgleich
eingelegte Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde führten nunmehr zu einer
revidierenden Entscheidung durch das Oberlandesgericht Celle, bei der
die Richter Ihre eigene Entscheidung aufhoben und unserer Mandantin die
alleinige Personensorge zusprachen. In seiner neuerlichen Entscheidung
geht das Oberlandesgericht Celle in sehr zutreffender Art und Weise
davon aus, dass es unverhältnismäßig ist, ein Kind zur Durchsetzung des
Umgangsrechtes in einem Heim fremdunterzubringen. Dies ist nach Ansicht
der Richter auch dann unverhältnismäßig, wenn man wie hier vom
Oberlandesgericht unterstellt, zu der Auffassung gelangt, dass die
Umgangsverweigerung auf einer Beeinflussung des Kindes durch die
Kindesmutter beruht. Alleine der Umstand, dass sich nicht sicher
voraussagen lässt, wie das Kind auf die gewaltsame Trennung von der
Mutter reagieren wird und zudem unklar ist, ob die Maßnahme tatsächlich
geeignet ist, Umgangskontakt mit dem Vater herzustellen, führen zu dem
Ergebnis, dass die vom Gutachter angedachte Maßnahme unverhältnismäßig
ist. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist vor allem der Umstand,
dass der Senat seine eigene Entscheidung aufgehoben hat. Ein sicherlich
nicht alltäglicher Fall, aber umso begrüßenswerter, da er bei aller
Kritik die mitunter berechtigt an den Gerichten geübt wird zeigt, dass
man dort auch bereit ist, eigene Entscheidungen zu überdenken. Kritisch
zu hinterfragen bleibt nach wie vor die Arbeit mancher Gutachter die
tatsächlich zu haarsträubend in Ergebnissen kommen ohne diese fachlich
fundiert untermauern zu können. Ohne diese schlechte Arbeit bliebe so
manchem Kind eine Heimunterbringung erspart.
Schlagworte zu diesem Artikel
Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindeswohl, Bindungstoleranzhttp://www.sorgerecht-blog.de/blog/posts/nach-verfassungsbeschwerde-hebt-das-olg-celle-entscheidung-zu-sorgerechtsentzug-auf-heimunterbringung-eines-kindes-zur/
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