31.08.13
+++ Beschluss/Urteilssammlung Sorgerecht/Familienrecht: Kindesraub Deportation (sog.Inobhutnahmen) durch Jugendämter +++
Es ist grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen (nachgewiesene Misshandlungen) rechtlich NICHT möglich, einem Kind die Familie zu nehmen und dessen Eltern zu entsorgen !
Wer jedoch Jugendamtberichte, richterliche Beschlüsse, Berichte von sog. Verfahrensbeiständen und Pseudogutachtern liest, erkennt folgendes:
Jugendamtmitarbeiter
und familienferne Verfahrensbeteiligte haben bisweilen extrem paranoide
Vorstellungen, die sie dann auf fremde Kinder und deren Eltern
projizieren. Oftmals leiden diese selbsternannten "Experten" am offensichtlichen Münchhausen Syndrom und ausgeprägtem Narzissmus ,
diagnostizieren ohne Befugnis körperliche/psychische Krankheiten für
Kinder und/oder Eltern, die dann therapiert werden sollen. Familienangehörigen werden die krudesten Dinge unterstellt, ein absurdes Lügengebäude erstellt,
um sie zu
diskreditieren, deren Kind(er) zu "retten" und der HeimkinderIndustrie
zuzuführen. Es scheint, es werden hier selbst erlittene zutiefst
traumatische Kindheitserlebnisse der vemeintlichen "Kindesretter" zu
Papier gebracht, um diese auf fremde Kinder und deren Familien zu
übertragen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Feuerwehrmann Häuser anzünden, die Brände entdecken und löschen wollen.
Um ein Kind aus intakten Familienverhältnissen in die Gewalt des Jugendamtes
zu bringen, wird im Eilverfahren, ohne Anhörung, erst das Auffenthaltsbestimmungsrecht
entzogen. Die Begründungen sind mit Berichtsfälschungen
erlogen. Danach folgt der Sorgerechtsentzug.
Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht 2014
zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das
sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.
Im
EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland!
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!
Der sog. Jugendhilfeetat
in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um
Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den
KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu
sichern.
Humankapital für Richter, Jugendamtmitarbeiter,
Gutachter, freie Heimträger, Pflegeeltern, HelferInnenIndustrie.
Mehr als
50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog.
Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000
Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten
Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den
Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit
entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz
betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten
Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern
wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot.
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden dieser gigantischen, skandalösen Jobmaschinerie, mit der Ware Kind, ist enorm.
(Zahlen Destatis)
Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert, wirtschaftlich ruiniert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren
Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia
gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten
zusammen passt.
Der Steuerzahler trägt auch dies.