Sie befinden sich hier :
Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht » Umgangsregelung: Gericht darf keine psychologischen Beratungsgespräche anordnen
Umgangsregelung: Gericht darf keine psychologischen Beratungsgespräche anordnen
Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte
Das Familiengericht ist nicht befugt, die Teilnahme
der Eltern an fachpsychologischen Beratungsgesprächen anzuordnen, um
eine Umgangsregelung anzubahnen.
Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einen erstinstanzlichen Familienrichter in seine Grenzen. Dieser hatte die zerstrittenen Eltern verpflichten wollen, an fachpsychologischen Gesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle teilzunehmen. Damit sollte eine künftige Umgangsregelung für die gemeinsamen Kinder vorbereitet werden.
Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einen erstinstanzlichen Familienrichter in seine Grenzen. Dieser hatte die zerstrittenen Eltern verpflichten wollen, an fachpsychologischen Gesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle teilzunehmen. Damit sollte eine künftige Umgangsregelung für die gemeinsamen Kinder vorbereitet werden.
Auf die Beschwerde der Eltern hob des OLG diese
Anordnung wieder auf. Zwar sei die Teilnahme der Eltern an
psychologisch-pädagogischen Hilfemaßnahmen bzw. einer Familientherapie
eine sinnvolle Maßnahme, die Eltern zu ihrer Wohlverhaltenspflicht
anzuhalten.
Es bestehe jedoch keine gesetzliche Grundlage, nach
der eine zwangsweise Teilnahme gerechtfertigt wäre. Eine Beratung gegen
den Willen der Eltern werde zudem kaum Erfolg versprechend sein.
Schließlich müsse berücksichtigt werden, dass die Teilnahme auch in
erheblicher Weise das Persönlichkeitsrecht der Eltern berühre (OLG
Nürnberg, 9 WF 1546/05).
Kommentar schreiben
Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2013 | | http://www.streifler.de/umgangsregelung-3A-gericht-darf-keine-psychologischen-beratungsgespraeche-anordnen-_1879.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen