Regierungsunabhängige
Organisationen betonten, dass die heutige Rolle der Jugendämter immer
noch nicht die festgeschriebene UN-Kinderrechtekonvention sowie die
natürlichen Rechte der Familie
beachte.
Die deutschen Jugendämter basieren heute noch in weiten Teilen
auf den 1938 von Reichsführer-SS Heinrich Himmler geschaffenen
Grundlagen, Teile des Reichsjugendwohlfahrtgeset zes sind unverändert ins heutige Sozialgesetzbuch übernommen worden.
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