12.12.12

Celine von Marschall - Der Fall "J." (9 Jahre) - Wie eine Mutter mit ihrem Sohn fliehen musste vor dem Vater, Kinderheim und den Behörden

… Und niemand scheint sich verpflichtet zu fühlen, eine Gerechtigkeit wieder herstellen zu wollen!


Celine von Marschall - Der Fall "J." (9 Jahre) - Wie eine Mutter mit ihrem Sohn fliehen musste vor dem Vater, Kinderheim und den Behörden

(News4Press.com)



Celine von Marschall hat in ihrem Leben als Mutter und Ehefrau alle Höhen und Tiefen erlebt. Mit dem Tod ihres ersten Mannes verlor sie nicht nur ihre große Liebe - und die Töchter einen großartigen Vater - sondern sie lernte danach einen Mann kennen, der ihr jeden Glauben an Anstand und Menschlichkeit nahm. Dieser Mann machte ihr und ihren Kindern das Leben zur Hölle. Es begann dann die Zeit in der sich immer mehr Menschen in ihr Leben drängten, um ihre aufgezwungene Hilfe anzubieten. Als alleinerziehende Mutter von vier Kindern musste sie erkennen, dass man ihr schleichend alles wegnehmen wollte, wofür sie ein Leben lang alles tat. Den Kindern und sich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Celine von Marschall musste nahezu tatenlos zusehen, wie man ihrem kleinen Sohn sein Lachen wegnahm. Beide mussten fliehen und untertauchen. Mutter und Sohn durchschritten ein Meer von Tränen, weil sie stets Angst hatten entdeckt zu werden. Celine von Marschall wollte ihr Kind nicht in ein Heim geben, um es dort verenden zu lassen. Die ständige Angst einer Mutter von ihrem Kind getrennt zu werden, um es leiden zu sehen, wird wohl ein Mann nie verstehen können. Dennoch sind es auch seelenlose Beamtinnen in Jugendämtern, Kindergärten, Schulen, Kliniken, Gerichte und Kinderheime, die tagtäglich unmenschliche Urteile fällen.

Celine von Marschall: "Ich schildere hier die Geschichte meines Sohnes "J.". In meinem Bericht kann man ganz deutlich erkennen, wie mein Kind vom eigenen Vater, dem Jugendamt, dem Gericht und anderen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, systematisch zerstört wird. Ich bin in erster Ehe verwitwet. Mit meinem verstorbenen Mann habe ich drei Töchter im Alter von 28, 25 und 23 Jahren. Die Älteste hat Jura studiert und hat gerade erst ihr zweites Staatsexamen bestanden, die anderen zwei Mädchen arbeiten erfolgreich in der Zahnmedizin und der Kreditadministration. Wir führten früher ein ganz normales Leben. Ich habe viele Jahre bei einem Rechtsanwalt gearbeitet, war Schöffin beim Amtsgericht München, war Inhaberin einer Werbeagentur mit 15 Angestellten und teilweise 60 Aushilfen und später zertifizierte ich mich noch als Trainerin für Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Mein Ehrenamt als Gründerin und Leiterin einer Selbsthilfegruppe übe ich seit 2001 aus.

Mein Sohn, der 2003 zur Welt kam, war einmal ein glückliches Kind. Er war Mitglied in einem Fußballverein, hatte viele Freunde und war sehr beliebt. Zwei Jahre, nach dem Tod meines Mannes, lernte ich einen Mann kennen. Dieser zog nach drei Monaten bei uns ein. Anfangs lief alles sehr gut. Wir heirateten im Jahr 2000. Das war im Nachhinein gesehen mein allergrößter Fehler. Von da ab änderte sich vieles. Sein Verhalten mir gegenüber, sein Verhalten meinen Kindern gegenüber. Es war ein schleichender Prozess und ich wollte es nicht wahrhaben. Es war der Wunsch meines Exmannes ein leibliches Kind zu zeugen. Nur auf normalen Weg konnte er das nicht und so entschlossen wir uns damals in eine Kinderwunschpraxis zu gehen. Aber kaum war mein Sohn auf der Welt, wurde es noch schlimmer und mir endlich klarer, dass das Verhalten meines Exmannes nicht mehr der Norm entsprach.

Er kümmerte sich nicht um unseren gemeinsamen Sohn, behandelte meine Töchter nicht gut. Sei es psychisch oder physisch. Seine Aggressionen und seine Gewalt mussten wir alle erfahren! Aus der Angst heraus und sehr großer Scham erstattete ich aber nie eine Anzeige. Trotzdem ermittelte ein aufmerksamer Staatsanwalt in unserer jetzigen Familiengerichtssache in über 100 Fällen in den Jahren 2000 bis 2002 und mein Exmann wurde am 21. März 2012 vor dem Amtsgericht München wegen Misshandlung Schutzbefohlener - meine Kinder - verurteilt. 2006 war dann letztendlich die Trennung.Weil ich damals krank war, suchte mein Exmann eine Schule für "J." Es war eine Sonderschule in München-Riem und das obwohl mein Sohn weder lernbehindert war noch an mangelnder Intelligenz litt. Im September 2009 hatte er seinen ersten Schultag. Am ersten Schultag waren wir alle dabei. Nach dem Unterricht fuhren wir alle zu uns nach Hause um den Tag gebührend zu feiern. Mein Exmann hatte davon Kenntnis und war auch damit einverstanden.

Plötzlich und unerwartet erhielt ich dann Tage später die Nachricht vom Jugendamt dort vorstellig zu werden. Laut Aussage der damaligen Sachbearbeiterin Frau Sch. soll sich mein Exmann an das Jugendamt gewandt haben. Er gab dort an, dass ich seinen Sohn entführt und ich mich im Prostituiertenmilieu angesiedelt habe. Ebenso, dass unser gemeinsamer Sohn dauerhaft bei ihm gewohnt habe. Ich fiel aus allen Wolken, konnte und wollte nicht glauben, dass er solche Lügen über mich verbreitete. Ich verstand nicht warum und was er damit bezwecken wollte. Von da ab war nichts mehr wie es war. Er stellte auch genau zu diesem Zeitpunkt den Ehegatten- und Kindesunterhalt ein. Im Dezember 2009 folgte eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht München. Es wurde das Wechselmodell vereinbart. Auch wurde vereinbart, dass wir uns bei der Clearingstelle - Prop e.V. in München - vorstellen müssen. Mit alledem war ich nicht einverstanden. Mein Sohn war noch nie über Tage hinweg von mir getrennt und hatte auch kein inniges Verhältnis zu seinem Vater.

Ich stellte fest, dass es "J." von mal zu mal schlechter ging. Er wurde immer stiller, lachte kaum noch und versteckte sich sogar oder stellte sich schlafend, wenn er wusste sein Vater würde ihn abholen. Teilweise kam er auch mit faustgroßen Hämatomen nach Hause. Mir brach es jedes Mal das Herz, ihn an den Vater zu übergeben und wusste überhaupt nicht, was ich dagegen tun sollte. Und dann kam "J." Geburtstag. Es war der 11. April 2010. Mein Ex-Mann rief an, er hätte keine Zeit für den Kleinen, ich solle ihn sofort holen. Meine Tochter und ich machten uns sofort auf den Weg. Als "J." uns schon entgegenkam, konnte er vor Schmerzen kaum gehen. Er hatte eine Platzwunde, nicht versorgt vom Vortag, am Hinterkopf. Im Auto zog er dann seine Jacke aus. Ich fuhr los und meine Tochter schrie „Mama, "J." hat lauter blaue Flecken“. Sofort fuhren wir ins Erdinger Krankenhaus. Der Arzt fragte "J.", woher die Verletzungen stammten und mein Sohn antwortete, sein Vater habe ihn wieder mal geschlagen. Für mich brach förmlich eine Welt zusammen. Ich hätte niemals gedacht, dass der eigene Vater so weit geht wie früher bei "J." Schwestern. Mein Herz klopfte und ich war den Tränen nahe, aber ich wusste, ich muss jetzt stark sein. Ich muss etwas tun!

Ein paar Tage später fand ein Termin im Jugendamt statt. Mit beteiligt an dem Gespräch waren mitunter die damalige Lehrkraft meines Sohnes, Frau Z., die Schulpsychologin der damaligen Schule, Frau Sch., mein Exmann und die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Frau L. Wie naiv war ich eigentlich? Ich dachte, das ist die Gelegenheit das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Ich legte das Attest des Krankenhauses vor, ebenso Eidesstattliche Versicherungen meiner drei Töchter, aus denen herauszulesen war, wie mein Exmann meine drei Töchter in der Vergangenheit behandelte. Ich wurde belächelt, nicht ernst genommen. Ich dachte ich wäre in einem falschen Film. Mein Exmann wurde sogar besonders zuvorkommend behandelt und mir wurde unterschwellig unterstellt, ich habe mir das alles nur ausgedacht um meinen Exmann in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Ich verstand die Welt nicht mehr, fühlte mich hilflos, sprachlos, ohnmachtlos! Wenn das Jugendamt nicht hilft, wer hilft uns dann?

Das Wochenende darauf sollte ich "J." wieder an meinen Exmann übergeben. Das konnte ich doch nicht zulassen. Was wäre ich für eine Mutter, die mit ihrem Sohn eine Woche vorher noch im Krankenhaus war und dann das eigene Kind sozusagen wieder ausliefert? Das wäre ein wahnsinniger Vertrauensbruch gegenüber meinem Sohn gewesen. Wir entschieden uns zur Anzeige. Untermauert auch von dem damaligen Therapeuten meines Sohnes, Herr F., der "J." darauf hinwies, er könne ja der Polizei einen Brief schreiben oder selbst dort hingehen. Denn niemand hätte das Recht ihn zu schlagen. Die Anzeige wurde erst letztes Jahr durch Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Mein Exmann hatte den Firmenanwalt seines Arbeitgebers beauftragt. Dieser Anwalt war im wahrsten Sinne des Wortes ein Anwalt, der aus vollen Rohren schoss. In den Schriftsätzen wurde ich regelrecht fertig gemacht. Jedes Mal, wenn ich einen Schriftsatz las, brach ich zusammen und konnte diese Gemeinheiten und Verleumdungen mir gegenüber nicht fassen! Ich selbst hatte damals einen Anwalt, Herr G., der ein ¾ Jahr kaum auf Schriftsätze und auf meine Emails reagierte. Ich ließ diesen entpflichten und habe nun seit fast 2 Jahren einen neuen Anwalt. Nachdem mein damaliger Anwalt, Herr G. auf fast nichts reagierte und der gegnerische Anwalt, Herr K. einen Schriftsatz nach dem anderen herausjagte und mich darin weiterhin auf das Übelste diffamierte war ich plötzlich eine Mutter, der man unbedingt das Kind wegnehmen müsste. Plötzlich sollte ich mich im Prostituiertenmilieu aufhalten und noch vieles mehr.

Es kam noch besser. In den Schriftsätzen wurde seitens der Gegenseite immer wieder beantragt, meinen Sohn doch in eine Pflegefamilie zu geben. Der eigene Vater? Er wollte nicht einmal das Kind zu sich nehmen, nein, eine Pflegefamilie sollte es sein. Wie schlimm sollte es denn noch werden? Im August 2010 kam dann der Tag des Grauens, wobei das noch nicht die Spitze war: Das Amtsgericht Ebersberg entschied, dass "J." in die Psychiatrie eingewiesen werden soll. Ich brach zusammen. Die Richterin, Frau R.-R. sagte wortwörtlich: „Frau von Marschall, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, habe ich noch ganz andere Möglichkeiten ….“! Gott sei Dank entschied sich aber die Psychiatrie J. durch Dr. S. nicht aufzunehmen, weil sie keinen Grund sahen.

Im Vorfeld zu dieser Verhandlung fanden Termine bei uns zu Hause statt. Es besuchte uns eine Mitarbeiterin der Clearingstelle, Frau G. sowie die Verfahrensbeiständin, Frau J.-S. Mit anwesend waren damals immer zwei meiner Töchter. Die Verfahrensbeiständin sprach auch mit meinem Sohn alleine und teilte uns danach mit, dass es J. nicht gut ginge und sie dazu raten würde, ihn einer ambulanten Psychotherapie unterziehen zu lassen. Aber plötzlich in der Verhandlung sagte sie etwas ganz anderes und unterstützte sogar den Vorschlag, dass J. in eine Psychiatrie sollte. Nach der Verhandlung gingen mir tausend Gedanken durch den Kopf, meine Familie und ich brachen zusammen.

Die Verfahrensbeiständin, Frau J.-S., muss sogar die Heckscherklinik angerufen haben um einen Termin auszumachen und riet mir meinem Sohn zu sagen, er käme in eine Einrichtung, wo es viele Kinder und Spielsachen gäbe und dass es dort ganz toll wäre. Seine Mama dürfte ihn jederzeit besuchen. Sie rief mich sogar an und fragte mich, ob ich meinen Sohn schon vorbereitet hätte. Es waren wie Messerstiche die mich trafen. Ich soll meinen eigenen Sohn, der mal ein ganz glückliches Kind gewesen ist, ausliefern? In eine Psychiatrie? Dann im Dezember 2010 sollte erneut eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg stattfinden. Ich hatte die große Angst, dass an diesem Tag beschlossen werden sollte, meinen Sohn von mir zu nehmen. Ich stellte damals einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin R.-R. um Zeit zu gewinnen. Ich war auf der dringenden Suche nach Menschen, die mich in dieser schwierigen und für mich fast ausweglosen Situation unterstützen sollten und fand auch diverse Helfer. Auch gegen die Verfahrensbeiständin, Frau J.-S. stellte ich einen Antrag auf Befangenheit.

In meiner absoluten Not schrieb ich sogar mehrere Fernsehsender an. Ich wollte auf diese Missstände aufmerksam machen und mit Hilfe der Öffentlichkeit hoffte ich so sehr, dass sich alles zum Guten wendet und die Wahrheit endlich ans Tageslicht kommt. Ich sah keinen anderen Ausweg mehr für uns. Im Laufe der Zeit nahm ich Akteneinsichten beim Jugendamt, bei der Clearingstelle - Prop e.V. - sowie in der damaligen der Schule meines Sohnes. Bei einer Akteneinsichtnahme beim Jugendamt sah ich Ungeheuerliches. Eine private Email von mir, die ich Ende 2010 an einen Fernsehsender sandte mit der Bitte um Hilfe, befand sich in dieser Akte. Wie kam diese Email an das Jugendamt bzw. in diese Akte? Ich hatte lediglich den Fernsehsender angeschrieben. Ich konnte die IP-Adresse erkennen und es handelte sich dabei um das Bayerische Staatsministerium. Die Postadresse war StMAS. Mein „fotografisches Gedächtnis“ erlaubte es mir diese Unterlagen zu sichern und diese dann an verschiedene mir vertraute Personen zu senden. Denn sonst hätte man mir wahrscheinlich nie geglaubt.

Während all dieser Zeit passierten leider auch in der damaligen Schule meines Sohnes unglaubliche Dinge. Mein Sohn wurde von der Lehrerin, Frau Z. im höchsten Ausmaß gemobbt, er erfuhr teilweise sogar körperliche Übergriffe in Form von Gewalt. Ich funktionierte zu diesem Zeitpunkt nur noch. Alles war so unreal für mich und trotzdem war es Realität. Noch nie habe ich so etwas erlebt und ich wusste nur eines: Ich muss etwas unternehmen, meinem Sohn helfen. Aufgrund verschiedener und immer wiederkehrender Vorkommnisse wandte ich mich damals wieder mal in der Hoffnung auf Hilfe an die Regierung von Oberbayern, Frau W. Diese aber beschwichtigte und hielt die damalige Lehrkraft Frau Z. als äußerst kompetent. und man glaubte mir wieder mal nicht! Es war für mich wie ein Kampf gegen Windmühlen. In meiner absoluten Verzweiflung entschloss ich mich gegen Frau Z. insgesamt fünf Dienstaufsichtsbeschwerden einzureichen. Dann spitzte es sich noch mehr zu und wieder in meiner Hilflosigkeit wandte ich mich an die Opferschutzstelle des Kriminalkommissariats in der Bayerstraße in München. Endlich habe ich Menschen gefunden, die mir glaubten und sie rieten mir dann auch zur Strafanzeige gegen die Lehrerin, Frau Z. Im Nachhinein aber verlor ich den Glauben an unserem Rechtssystem wieder einmal.

Die Dienstaufsichtsbeschwerden wurden zurückgewiesen und die Strafanzeige eingestellt. Was mit meinem Sohn in der Zwischenzeit passierte, das interessierte wohl dann niemanden mehr. J. wurde krank, hatte Kopf- und Bauchschmerzen und unheimliche Angst zur Schule gehen zu müssen. Den einzigen Ausweg den ich dann noch sah war ihn krankschreiben zu lassen. Ich dachte, wenn ich ihn an einer anderen Schule anmelde, ist alles vorbei und wollte ihn auf der Grundschule anmelden. Nur durfte ich nicht. Für eine Anmeldung ist auch die Unterschrift des Vaters notwendig. Wir hatten damals noch das gemeinsame Sorgerecht. Der war aber nicht einverstanden. Wieder in meiner absoluten Not wandte ich mich ans Amtsgericht Ebersberg und stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Ersetzung der väterlichen Unterschrift. Die Richterin R.-R. lehnte ab. Mein Anwalt, Herr Z., stellte erneut einen solchen Antrag und ich dachte mit unserer Begründung und den geschilderten Vorfällen muss ja die Richterin zustimmen. Und wieder mal scheiterte ein weiterer Versuch meinem Sohn beizustehen, ihm zu helfen, ihn aus der Misere herauszuholen. Die Richterin R.-R. lehnte wieder ab u. a. mit der Begründung man sollte doch eine Aussprache mit der Lehrerin, Frau Z., suchen. Als ob ich das nicht schon viele Male getan hätte. Wie es meinen Sohn dabei ging, das interessierte wieder niemanden, Wir wurden nicht wie Menschen behandelt, genau so kam es mir vor. Wie sollte ich meinen Sohn vermitteln, dass alles wieder gut wird, wenn wir ständig so sehr im Stich gelassen worden sind?

Ich suchte für J., als ich ihn zu Hause ließ, eine Person, die ihn während dieser Zeit unterstützen sollte. Er war dann drei Mal pro Woche dort. Frau C., eine staatliche geprüfte Erzieherin, pädagogische Fachkraft für Integration, Psychomotorikerin und Kinderschutzfachkraft nach § 8 a SGB VIII begleitete J. in seiner schulischen Entwicklung und er lernte mitunter dort sogar mehr, als in der Sonderschule. Ich war stolz auf meinen Sohn. Mit Freude lernte er bei ihr die Schreibschrift und fing sogar mit dem Einmaleins schon an. Ich dachte zwar es kann nicht noch schlimmer kommen, aber leider doch. Ende Juni 2011 fand erneut eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg statt. Die Richterin R.-R. entschied am 29.06.2011, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen werden soll und ich meinen Sohn sofort dem Jugendamt herauszugeben habe mit anschließender sofortiger Fremdunterbringung. All das, was meine Familie und ich bis jetzt erlebt haben, war fast gar nichts dagegen, wenn man hört, mein Kind, das früher ein ganz normales Leben in einer liebevollen Familie geführt hat, sollte in ein Heim, Es sollte aus einer intakten Familie herausgerissen werden, weg von seiner Mutter, seinen Schwestern, seinen Freunden. Das konnte nicht sein. Warum hat mir nie jemand geglaubt oder glauben wollen? Warum wurde nie etwas nachgeprüft? Warum wollte man uns, mein Kind kaputt machen? Sollte er als seelischer Krüppel enden? Das ließ ich nicht zu. Der Vater war im Übrigen mit dem Beschluss einverstanden. Die Gründe des Gerichts waren u. a., dass das Kind nicht mehr beschult und schädlich wäre auch der lange Kontaktabbruch zwischen Vater und Sohn. Wieder mal nicht beachtet wurde, obwohl bekannt, dass ich mich schon lange um einen begleiteten Umgang bemüht habe, ja, sogar mir Ende 2010 einen Umgangshelfer gesucht habe, der sogar persönlich beim Vater war. Nur mein Exmann war mit nichts einverstanden.

Mir wurde auch vorgeworfen, ich hätte mein Kind bestärkt den Vater wegen Körperverletzung anzuzeigen. Die Richterin R.-R. zweifelte auch meine mangelnde Fürsorge und Führung "J." an und man könne es nicht mehr verantworten, dass mein Sohn bei mir bleibt. Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich damals an RTL gewandt habe und ich den Fall an die Öffentlichkeit ziehen wollte. Ein weiterer Grund sollte sein, dass ich angeblich bei den Terminen meines Sohnes bei seinem damaligen Therapeuten, Herrn F., mit dabei gewesen sein soll. Obwohl genau dieser Therapeut dem Gericht eine Stellungnahme vorgelegt hat, in dem genau das Gegenteil steht. Mir wurde Realitätsverlust unterstellt. All das konnte ich nicht glauben. Was steckte dahinter, dass das Gericht aber wirklich alles unter den Tisch kehrte, was ich versucht habe zu beweisen und richtig darzustellen?

Am dem Tag, an dem mir der Beschluss zugestellt wurde, es war ein Tag vor meinem 49. Geburtstag, entschloss ich mich mit meinem Sohn wegzufahren. Keinesfalls hätte ich mein Kind dem Jugendamt übergeben und es zugelassen, dass er in ein Heim untergebracht werden soll. Es war die schlimmste Zeit meines bzw. unseres Lebens. Diese Angst, die wir ausgestanden haben, erwischt zu werden, kann man in Worte gar nicht fassen. Ich wusste nicht wie es weitergehen sollte. Ich wusste nicht, ob wir jemals unsere Familie wieder sehen würden. Ich wusste nicht, ob ich letztendlich inhaftiert werden sollte. Ich wusste nur eines: Wir mussten verschwinden und ich musste es verhindern, dass man mein Kind in ein Heim unterbringt und er daran zugrunde gehen würde.

Wir waren für viele Wochen von der Bildfläche verschwunden und nicht mal meine Töchter wussten, wo wir uns aufhielten. Mein Anwalt hatte von mir die Order Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. In dieser Zeit fanden - so wurde mir später dann berichtet - unzählige Hausdurchsuchungen statt. Bei uns zu Hause zweimal, bei meinem Bruder, bei meiner Schwägerin, bei einer Freundin und sogar in meiner Firma in Verona, für die ich damals tätig war. Irgendwann aber kam die Erlösung und ich glaubte es kaum: Mir wurde die Nachricht zugeleitet, dass der Beschluss vom Oberlandesgericht München außer Vollzug gesetzt wurde und wir konnten und durften endlich wieder nach Hause. Als ich endlich nach diesen endlos langen Wochen meine Kinder wieder in den Arm schließen konnte und "J." seine Schwestern wieder sah, lagen wir uns nur noch in den Armen und weinten. Ich dachte jetzt wirklich, alles wird wieder gut.

Das Oberlandesgericht München, das den Beschluss ja ausgesetzt hatte, hat mir aber leider Auflagen auferlegt. Ich habe meinen Sohn auf einem Sonderpädagogischen Förderzentrum anzumelden und muss ebenso die Anmeldung zur Ganztagesbetreuung nachweisen. Ich habe nachzuweisen, dass ich mit der Gutachterin, Frau B., einen Termin für ein familienpsychologisches Gutachten auszumachen habe. Auch wenn wir wieder nach Hause durften und die momentane Gefahr vorbei zu sein schien, dass "J." nicht ins Heim muss, fühlte ich mich wieder geknebelt und gefesselt und in meiner freien Entscheidung als Mutter absolut gehindert. "J." sollte wieder auf eine Sonderschule und ich wurde dazu gezwungen. Obwohl mein Sohn weder lernbehindert ist und er einen IQ vorzuweisen hat, der dem eines normal intelligenten Kindes entspricht. Ich fühlte mich in meinen Grundrechten als Mutter absolut beschnitten und dachte mir aber trotzdem, dass ich das lieber in Kauf nehme, als meinen Sohn in einem Heim verenden zu sehen. Er war bis zum Ende des letzten Schuljahres auf einer Sonderschule und in einem dort angeschlossenen Hort, in einem der schlimmsten Stadtteile Münchens, das sog. Glasscherbenviertel am Hasenbergl. Mein Sohn schämte sich damals so sehr, wenn er gefragt wurde, auf welche Schule er geht, dass er entweder gar nicht antwortete oder aber etwas anderes sagte.

Sogar die damalige Lehrerin, Frau W. sprach Anfang diesen Schuljahres davon, dass J. ein Regelschüler sei und empfahl mir die Anmeldung zur Regelschule zu Ostern des letzten Jahres. Welche Freude war es für mich, endlich bestätigt das jemand! Ich habe auf ihr Anraten hin auch im Oktober l. "J." einen Antrag auf Benotung unterschrieben, die man - so ihre Aussage - dazu bräuchte, um ein Kind auf die Regelschule rückzuführen. "J." leidet enorm darunter, dass er in einer Sonderschule sein muss und am Nachmittag in einem Hort. Wir hatten immer ca. 1 Std. Fahrtweg und kamen so spät nach Hause, dass keine Möglichkeit mehr vorhanden war, dass "J." neue Freunde hier an unserem Wohnort kennenlernen, geschweige dann auch mit ihnen spielen konnte. Er fühlte sich als absoluter Außenseiter und alleine. Selbst sein größter Wunsch endlich wieder in einen Verein zu gehen oder Gitarrenunterricht nehmen zu können, konnte ich ihm nicht erfüllen. Ich durfte ihn nicht vom Hort nehmen, geschweige denn die Zeit dort kürzen. "J." führt schon lange nicht mehr das Leben eines normalen Kindes und mir blutet das Mutterherz, mein eigenes Kind, das ich so sehr liebe, so leiden zu sehen.

Lange Zeit war Ruhe, bis ich die Ladung zur nächsten Gerichtsverhandlung bekam. Sie fand am 08. März 2012 statt. Mir wurde das Personensorgerecht in den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Schulbelange, Gesundheitsfürsorge, Antragstellung für Sozialleistungen und Jugendhilfemaßnahmen und Umgangsregelungen entzogen und Ergänzungspflegschaft angeordnet. Ergänzungspfleger, wie vom Jugendamt vorgeschlagen - die Innere Mission München durch eine Frau H. Weder mein Anwalt, noch ich glaubten nicht, was jetzt wieder passiert ist. Wieder einmal fiel mein Glauben ab und mir wurde buchstäblich der Boden unter den Füßen weg gezogen. Meine Tochter fand mich weinend und schluchzend vor Verzweiflung vor, als ich den Beschluss erhalten habe. Keiner aus meinem Umfeld konnte dazu noch etwas sagen. So unglaublich war das alles. Mein Anwalt hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde zum Oberlandesgericht München eingelegt. Es stand auch schon ein Gerichtstermin fest. Am 25. Juli 2012 sollte verhandelt werden.

Die Gründe, warum man mir nach der langen Zeit das Personensorgerecht entzogen hatte sind fast identisch mit der damaligen Begründung, die damals zum Beschluss für die Heimunterbringung führten. All meine endlosen Versuche, dass man mir glaubt, sind wieder einmal systematisch zerstört worden. Jetzt wirft man wir sogar noch eine klassische Vorgehensweise vor, ebenso eine Strategie. Ich würde keine Bindungstoleranz zeigen. Außerdem würden bei meinem Sohn bereits depressive Züge vorliegen und er hätte bereits seelisch großen Schaden genommen. Wobei ich mich ernsthaft ständig frage und das mit Recht, wer diesen angeblichen seelischen Schaden wohl verursacht hat. Meinem Sohn hat man mittlerweile sein Strahlen in den Augen genommen. Wir waren einmal eine Familie, die Spaß am Leben hatte und heute bestimmt unser Leben Angst, Kontrolle, ein enormer Druck. Die Gutachterin, Frau B., kam in ihrem Gutachten übrigens zur Ansicht, dass meine Erziehungsfähigkeit schwerwiegende Mängel aufweisen würde. Und das unterstellt man mitunter einer fast 50-jährigen Mutter, die bereits drei Kinder erfolgreich erzogen hat.

Der Vater hat sich mittlerweile zurückgezogen und hat an den letzten Gerichtsverhandlungen nicht mehr teilgenommen. Auch hier frage ich mich warum? Er hat eine Lawine in den Gang gesetzt und unserem Sohn damit seine Lebensqualität genommen. Zwischenzeitlich reichte ich am 10. Juli 2012 eine Petition bezüglich der Missstände an den Bayerischen Jugendämtern und den kartellhaften Kooperationsstrukturen in der Helferindustrie sowie der massiven Datenschutzverletzung durch das Bayerische Staatsministerium beim Bayerischen Landtag sowie am 17. August 2012 auch beim Europäischen Parlament in Brüssel ein. Der erwähnte Gerichtstermin am 25.Juli 2012 wurde im Übrigen verschoben. Termin zur Beschwerdeverhandlung wurde anberaumt auf den 28. September 2012. Ich besprach mich mit meinem Anwalt. Denn für mich hatten in erster Linie die Schulbelange meines Sohnes Priorität. Ich wusste nicht, muss er jetzt auf der Sonderschule bleiben? Was ist mit meinen Bemühungen meinem Sohn endlich die Chance zu geben, dass er eine Regelschule besuchen kann? Das musste unbedingt noch vor Beginn des neuen Schuljahres geregelt sein.

Mein Anwalt hatte Erfolg und es wurde ein Termin auf den 8. August 2012 angesetzt. Hier sollte allerdings nur über die Schulbelange verhandelt werden. Aus der Ladung konnte ich herauslesen, dass dieses Mal auch zwei Beisitzer mit teilnehmen würden. Auch der Therapeut meines Sohnes wurde auf unseren Antrag hin als Zeuge geladen. Am 10. Juli 2012 fand wegen der bevorstehenden Verhandlung ein Hausbesuch seitens der Verfahrensbeiständin, Frau J.-S., statt. In diesem Termin erklärte Frau J.-S. meinen Sohn in Erwachsenensprache, dass er auf der Sonderschule verbleiben muss, ebenso den Sorgerechtsentzug. Sie erzählte, sie hat mit Frau R., der Hortleitung sowie Frau B., der Konrektorin der Sonderschule telefoniert hat. Beide gaben an, dass mein Sohn J. immer fröhlich und gut gelaunt sei. Mein Sohn erwiderte darauf, dass das nicht stimmt. Frau J.-S. legte meinem Sohn dar, dass Pädagogen Fachleute sind die nicht lügen, ebenso lügen auch keine Lehrer. Ich mischte mich in das Gespräch ein und fragte Frau J.-S., ob die Lehrerin der ehemaligen Schule in München-Riem, Frau Z., dann auch nicht gelogen hat. Ihre Antwort war daraufhin erneut, Lehrer lügen nicht.

Obwohl ich das damalige Mobbing erneut aufwies, die von mir gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden, mein Gang zur Opferschutzstelle des Kommissariats 105 sowie die letztendlich gestellte Strafanzeige meinerseits waren dann entweder ausgedacht oder Lügen. Dass ich meinen Sohn aufgrund des Mobbings krankschreiben lassen musste, war mitunter ein Vorwurf des Gerichts, ich hätte meinen Sohn der Schule ferngehalten und ihn nicht mehr beschulen lassen. Das war u. a. einer der Gründe, die in den Beschlüssen vom 28. Juni 2011 sowie vom 14. März 2012 zur Fremdunterbringung führen sollten bzw. später dann zum Personensorgerechtsentzug. Anstatt aktiv zur Wahrheitsfindung beizutragen, verteilte sie gegenüber meinen Sohn Schuldzuweisungen und respektierte entgegen den Standards eines Verfahrensbeistandes nicht die Äußerungen meines Sohnes. Es kam aber noch besser: Frau J.-S. sagte zu meinem Sohn, dass sein Vater sich zurückgezogen hat, weil J. ihn nicht mehr sehen möchte. Sie erklärt auch, dass ich mich immer gegen einen Umgang zwischen Vater und Sohn gestellt habe. Hier unterbrach ich wieder mit dem Hinweis, sie möchte doch Herrn E., der an dem Gespräch mit teilnahm, selbst dazu befragen. Diesen Herrn habe ich bereits im Herbst 2010 beauftragt, als Umgangshelfer zu fungieren und einen Umgang zwischen Vater und Sohn zu begleiten. Ich wies mehrmals daraufhin, dass ich Herrn E. bereits mehrere Male bei Gericht vorschlug um ihn als Zeugen wegen meiner angeblichen Umgangsboykottierung laden zu lassen, er aber erstaunlicherweise nie geladen worden ist. Spätestens jetzt war ich der Meinung, hätte Frau J.-S. die Gelegenheit zur Wahrheitsfindung wahrnehmen können, in dem sie Herrn E. anhört!

Frau J.-S. echauffierte sich sehr und in einer etwas höheren Lautstärke warf sie mir folgendes vor: „Sie können doch nicht allein jemanden beauftragen. Nur das Gericht bestellt.“ Auch dieser Vorwurf der angeblichen Umgangsvereitelung war mitunter Grundlage für eine beschlossene Fremdunterbringung bzw. führte zum Personensorgerechtsentzug. Ich könnte hier an dieser Stelle noch einiges erzählen bzw. schildern, wie das Gespräch abgelaufen sind, das würde aber den Rahmen sprengen. Frau J.-S. fragte mich, warum Herr E. an dem Gespräch teilnimmt und ich antwortete ihr, dass ich ihn persönlich hierzu eingeladen habe. Plötzlich entgleiste Frau J.-S. verbal und nonverbal bis hin zu einem lauten Schreien. Sie breche das Gespräch jetzt ab. Es wäre nicht ihrem Niveau entsprechend. Ich bat sie im ruhigen Ton doch bitte zu bleiben. Ich dachte immer, ein Verfahrensbeistand muss die Interessen des Kindes vertreten. Doch das tat sie in keinster Weise. Es war früher schon so und heute verhält es sich ebenso. Aber ich dachte, ein Versuch ist es wert. Sie ist doch selbst Mutter und Frau und Mensch.

Mein Sohn versuchte zwischenzeitlich sich immer wieder zu Wort zu melden und Frau J.-S.
ignorierte ihn ständig. Immer wieder stellte mein Sohn die Frage, warum sie ihn nicht anhöre. Sie ging darauf überhaupt nicht ein. Letztendlich verließ Frau J.-S. schreiend und schimpfend die Wohnung, so dass ich mir sicher bin, dass unsere Nachbarn ihren Ausbruch der Gefühle mitbekommen haben. Als sie weg war, saßen wir alle nur noch da und konnten es nicht fassen, wie Frau J.-S. sich verhalten hat. Mein Sohn meinte sogar „Mama, ich fühle mich gerade wie Dreck“. Dann kam der Tag der Verhandlung und wie immer glaubte ich an das Gute! Erstens weil der Therapeut meines Sohnes geladen war und zweitens hoffte ich so sehr, dass entschieden werden soll, dass J. auf die Regelschule „gehen darf“. Der Therapeut J. sagte einmal vor mir zu meinem Sohn, wenn er es schafft auf die Regelschule zu kommen, dann würde er dafür sorgen, dass alles vorbei ist. Keine Gerichtsverhandlungen und nichts anderes mehr. Es sollte aber ganz anders kommen!
Er hat sich seinerzeit sogar dafür eingesetzt, dass J. vom Hort soll, wollte von mir sogar die Kontaktdaten der damaligen Richterin R.-R. haben um ihr zu schreiben, dass er die Therapie fallen lässt, wenn weiter so verfahren wird. Zumindest hat er mir gegenüber das so geäußert. Allerdings weiß ich bis heute nicht, ob er dieses Schreiben jemals verfasst und weggeschickt hat.

Ich hegte so viel Hoffnung in die Zeugenaussage. Doch auf einmal glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen. Er sagte dem Gericht, ich würde meinen, dass mir jeder nur Böses will. Das wiederum nahm das Gericht zum Anlass sich darüber Gedanken zu machen, ob ich nicht nochmals neu begutachtet werden sollte und ob mein Sohn überhaupt bei mir verbleiben könne. Ich versuchte wirklich in diesem Termin standhaft und selbstbewusst aufzutreten, aber das zog mir wieder einmal den Füßen unter den Boden weg. Wenn man zweimal hört, dass überlegt wird, ob mein Sohn bei mir weiterhin bleiben kann oder nicht, das war mir in dem Moment zu viel und ich bat meinen Anwalt um eine kurze Verhandlungspause, damit ich mich draußen wieder etwas sammeln konnte. Auch verstand ich die Welt nicht mehr, was der Therapeut plötzlich weiter von sich gab. Er sprach sich jetzt auch plötzlich für ein Tagesheim oder Hort aus und das obwohl er vorher dagegen war? In einer Stellungnahme schrieb er mal „Flammen müssen reduziert und neue Ventile geschaffen werden“. Er wusste ganz genau, dass sich bei meinem Sohn eine Zwangsstörung entwickelte und das aufgrund der Situation, weil es mitunter eine Auflage des Oberlandesgerichts war, dass mein Sohn in einen Hort musste. J. hatte dadurch bedingt keinerlei Möglichkeit Freunde am Wohnort zu finden, konnte keinen Sportverein besuchen oder an einem Gitarrenunterricht teilnehmen, dass er sich so sehr wünschte. Wir kamen unter der Woche oft so spät nach Hause, dass dies alles nicht mehr möglich war.

Wenn ich bedenke, wie es bei meinen drei Töchtern war, als sie noch Kinder waren. Alle 3 kamen nach der Schule nach Hause, alle 3 hatten Musikunterricht und waren in Vereinen. Alle drei konnten ihren Hobbys nachgehen und ihre Freizeit mit ihren Freunden verbringen. Für unser Familienleben war immer Zeit. Heute ist alles anders. J. hat nicht diese Vorteile wie seine erwachsenen Schwestern und darf auch nicht so ein Leben führen, wie seine Schwestern damals. Ihm wurde das alles genommen und das „zum Wohle des Kindes“.
Mein Sohn sprach seinen Therapeuten im Übrigen mal auf das Tagesheim an und er erzählte mir, Herr Dr. H. hätte gesagt, dass er von der Familie weg soll. Das wäre der Grund für das Tagesheim. Einige Menschen, die in diesen Verfahren mit involviert sind, verstehen auch nicht diese plötzliche „Sinneswandlung“. Ein evtl. Zeuge, der draußen saß und von mir in der Verhandlungspause alles erzählt bekam, sprach Herrn Dr. H. später dann auch draußen an mit den Worten „ob er sich nicht schäme“. Aber dennoch hatte der Termin in der Hinsicht Erfolg, dass mein Sohn seit September d. J. auf eine Regelschule „darf“. Die Beschwerdeverhandlung, vorgesehen für den 28. September 2012, wurde abgesetzt. Nun besucht J. die naheliegende Regelschule. Der Vormund, Frau H. hat ihn dort angemeldet, ebenso im Tagesheim. Heute ist es so, dass sich die Hausaufgabensituation einhergehend mit dem Besuch im Tagesheim als sehr schwierig gestalten. Mein Sohn weigert sich, trotz Motivation meinerseits, ins Tagesheim zu gehen. Jeder erzählt ihm auch etwas anderes. So hat er z.B. die Vormündin, Frau H., gefragt und sie versuchte ihm zu erklären, dass er dort doch die Hausaufgaben machen und mit Freunden spielen kann. Versucht J. dann das zu widerlegen kommt die Antwort, weil es die Erwachsenen so bestimmt haben.

Das Gericht wiederum hält mir die zu enge Symbiose vor, die es aber in der Realität nicht gibt. Ich habe zu meinem Sohn, wie auch zu meinen Töchtern früher, als diese noch im Kindesalter waren, ein ganz normales Mutter-Kind-Verhältnis. Fakt ist, dass mein Sohn anfängt zu „rebellieren“. Er sagt immer, niemand hört mir zu, wenn ich sagen möchte wie es mir geht und was ich möchte. Es kommt vor, dass er im Tagesheim kein Mittagessen zu sich nehmen möchte, er zieht die Hausaufgaben und ist oft sehr schlecht gelaunt, wenn er vom Tagesheim kommt. Er führt Diskussionen mit seiner Lehrerin. Er hatte Hoffnung, als ihm sein Therapeut versprach, alles würde aufhören und nichts ist besser geworden. Er möchte einfach, so wie andere Kinder auch, Freizeit haben und nicht unter Druck stehen. Er begreift es nicht, warum er ins Tagesheim muss und jeder erzählt ihm einen anderen Grund. Er muss sich Terminen aussetzen, die er nicht nachvollziehen kann. Er versteht nicht, warum ich als seine Mutter über nichts mehr entscheiden darf.

Erstaunt war ich auch vor einigen Tagen. Mit der Post erhielt ich einen Bescheid über die Gebühren für die Tagesstätteneinrichtung. Angeblich hätte ich am 15.10.2012 einen Antrag dahingehend gestellt. Da ich aber keinen Antrag stellen darf, da ich kein Sorgerecht mehr habe und meinen Sohn auch nicht „freiwillig in ein Tagesheim angemeldet hätte, vermute ich, dass die Vormündin, Frau H. diesen Antrag gestellt hat und das ohne mein Wissen bzw. meine Befürwortung. Frau H. hat meinen Sohn im Tagesheim angemeldet, nicht ich. Ich habe Frau H. auch mehrmals gesagt, dass ich für Gebühren und Kosten das Tagesheim betreffend nicht aufkommen werde. Der Vater wurde im Übrigen vollkommen außer Acht gelassen. Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Sehr froh bin ich darüber, dass mein Sohn nun einen Kampfsportverein besucht und dort Jiu-Jitsu lernt, nachdem er im vorangegangen Jahr überhaupt keinem Sport nachgehen konnte. Das Training findet 2 x wöchentlich am frühen Abend statt. Allerdings bleiben Freizeit und ein Familienleben gänzlich auf der Strecke. Nach dem Tagesheim müssen am Abend die restlichen Hausaufgaben noch erledigt werden, egal ob am Abend noch ein Training stattfindet oder nicht. Es vergeht fast kein Tag, an dem mein Sohn den Stift erst gegen 20 Uhr weglegt und die Hefte zumacht. Danach bleibt kein Spielen mehr mit der Familie oder mit seinen Freunden. Seine sozialen Kontakte kann er nicht pflegen und am Wochenende bleibt auch kaum Zeit dafür. Wir alle leiden sehr darunter, mit welcher Willkür und mit welchem Amtsmissbrauch hier gegen uns alle vorgegangen wird. Und niemand scheint sich verpflichtet zu fühlen, eine Gerechtigkeit wieder herstellen zu wollen! Kurzes Update: Am Nikolaustag, es ist der 6. Dezember 2012, erhielt ich mit der Post die Ladung zum Erörterungstermin am 1. März 2013 vor dem Oberlandesgericht München". 







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