12.05.12

"Anwalt des Kindes" - Ein Nutznießer des Kapitalmarktes "Kind"



Ein weiteres Zahnrad der abgekarterten Kinderklau-Maschinerie.

Nach außenhin bezeichnet man die Verfahrenspflege auch augenblenderisch "Anwalt des Kindes".

Ebenfalls ein Nutznießer des Kapitalmarktes "Kind".

Laut offizieller Bezeichnung eine Interessenvertretung des Kinds. Eine Vertretung vor Gericht zur Durchsetzung des Kindeswohles.

Klingt gut, aber wie bereits voranführend erwähnt nur augenscheinlich.

Eine wahre Interessenvertretung wäre es dann, wenn die Verfahrenspflege nicht durch Gericht und Jugendamt beauftragt und mit diesen Hand in Hand arbeiten würde.

Die Vielzahl der Fälle und der dortig inzwischen sehr gut florierender Erfahrungsaustausch macht dieses "Zusammenspiel" deutlich.

Anstatt sich mit Eltern und Kind auseinander zu setzen und sich für die wirklichen Belange des Kindes einzusetzen, lässt sich die Verfahrenspflege den zu erstellenden Bericht von der ASD diktieren und übernimmt dessen Meinungen.

Eine unerlässliche und notwendige Regelung wäre hier z. B. eine mit Tonbandaufnahmen protokollierte Gesprächsführung mit Eltern und Kind.

Somit könnte man ohne einen großen Aufwand die Verfahrensberichte dokumentieren und die Ergebnisse der Verfahrensberichte nachvollziehen.

Gleiches muß ebenfalls bei Gutachtern geschehen.

Dann würden endlich die jeweiligen Stellen sich an den wahren Begebenheiten orientieren müssen und könnten nicht mehr ohne Weiteres die Berichte auf Gutdünken und Jugendamt-konform erstellen.

Es stinkt zum Himmel, dass in einem Land, in dem man alles, wirklich alles beweisen muss, dies bei einem so weitreichenden Eingriff in Familienstrukturen mit einem gewaltigen Arschtritt an die Verfassung unterlassen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen