13.05.14

Missstände in Jugendheimen





Nachdem Schicksale ehemaliger Heimkinder bekannt geworden waren, hat die Volksanwaltschaft im Vorjahr 84 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt kontrolliert und Missstände aufgedeckt. Vor allem in einem Heim in Oberösterreich - zumindest bis vor kurzem.

Die österreichischen Bundesländer haben in den vergangenen Jahren an weit über tausend ehemalige Heimkinder Entschädigungen gezahlt, weil sie in Heimen Opfer von physischer, psychischer und sexueller Gewalt geworden sind. Die Untersuchungen der Volksanwaltschaft ergaben, dass es immer noch zu wenig Schutz vor Gewalt unter den Kindern und inakzeptable Strafen für Fehlverhalten gebe.

Menschenrechtswidrige Zustände

Die meisten befragten Kinder sagen, dass sie sich in ihrer Wohngemeinschaft oder ihrem Heim wohl fühlen, heißt es im Jahresbericht der Volksanwaltschaft. Aber in manchen Einrichtungen gebe es menschenrechtswidrige Zustände und Strafen. Zitat: „Das Streichen von Kontakten zur Herkunftsfamilie und Gruppenstrafen nach Regelverstößen erachtet die Volksanwaltschaft in menschenrechtlicher Hinsicht als nicht akzeptabel.“

Kontakt zu Eltern gestrichen

Demnach sind ganze Kindergruppen bestraft worden, weil einer etwas angestellt hat. Dadurch wird aber der eine voll dem Zorn der Gruppe ausgesetzt. Und in manchen Einrichtungen werden Elternbesuche und auch das Telefonieren mit den Eltern gestrichen, wenn ein Kind etwas angestellt hat. Eine so dramatische Maßnahme wäre aus Sicht der Volksanwaltschaft aber nur gerechtfertigt, wenn durch den Elternbesuch das Kindeswohl gefährdet wäre.

http://ooe.orf.at/news/stories/2646682/

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