Ex-Heimkind klagt Land Oberösterreich um 1,1 Millionen Euro
Der gebürtige Bad Ischler war
von 1979 bis 1983 in Leonstein untergebracht. Er berichtet von einigen
„sadistischen“ Erziehern, von Prügel, sexuellen Übergriffen, Essens-und
Freiheitsentzug.
Linz – Der Prozess, den ein ehemaliges Heimkind
gegen das Land Oberösterreich angestrengt hat, ist am Dienstag im
Landesgericht Linz fortgesetzt worden - allerdings überraschend unter
Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Programm stand unter anderem die
Erörterung eines Gutachtens, das vom Gericht über den Kläger eingeholt
wurde. Es geht um 1,1 Mio. Euro.
Der gebürtige Bad Ischler (Bezirk Gmunden)
war mit zwölf Jahren im Heim gelandet, weil seine alleinerziehende
Mutter mit ihren fünf Kindern überfordert war. Von 1979 bis 1983 war er
in Leonstein (Bezirk Kirchdorf) untergebracht. Er berichtet von einigen
„sadistischen“ Erziehern, von Prügel, sexuellen Übergriffen, Essens-und
Freiheitsentzug. Vom Land bekam er bereits 20.000 Euro zugesprochen, für
ihn steht das aber in keinem Verhältnis zu dem erfahrenen Leid - auch
wenn er immer wieder betont, einen großen Teil des Geldes spenden zu
wollen, sollte er mit seiner Klage Erfolg haben.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Am Montag stand die Einvernahme des Klägers
sowie die Erörterung des medizinischen Gutachtens am Programm. Der
Richter schloss gleich zu Beginn der Verhandlung auf Antrag der Anwältin
des Ex-Zöglings die Öffentlichkeit aus. Ein Urteil soll am Dienstag
noch nicht gesprochen werden.
Ein anderes ehemaliges Heimkind ist vor
kurzem mit seiner Klage in erster Instanz abgeblitzt: Der Mann, der nach
dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise ais Vollwaise geführt worden
war, hatte das Land Oberösterreich auf 1,6 Mio. Euro geklagt. Auch ging
es um die Frage der Verjährung. Der Kläger berief sich darauf, dass er
sich an die Geschehnisse im Heim - bis hin zu sexuellen Übergriffen -
jahrzehntelang nicht habe erinnern können und diese erst durch eine
lebensbedrohliche Erkrankung wieder an die Oberfläche gekommen seien.
Ein Gutachten hielt das für möglich, aber wissenschaftlich nicht mit
Sicherheit zu sagen. Das Landesgericht Linz wies die Klage ab, der
Ex-Zögling will in Berufung gehen. (APA)
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