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Neun Monate ist es jetzt her, dass der Sorgerechtsstreit um die
13-jährige Antonya für Schlagzeilen sorgte. Das Mädchen aus Worpswede
war im September aus einem Kinderheim geflüchtet, in das es Anfang 2013
nach einem Beschluss des Amtsgerichts gebracht worden war. Vergeblich
hatten die Eltern und das Kind dagegen protestiert. Aus Angst vor dem
Zugriff des Jugendamtes tauchte Antonya schließlich mit ihren Eltern in
Polen unter. Nun ist entschieden: Die 13-Jährige darf bei ihrer Mutter
und ihrem Vater bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die
frühere Entscheidung des Familiengerichts Osterholz-Scharmbeck kassiert
und den Eltern das Sorgerecht zurückgegeben.
Was wie ein Erfolg der Eltern auf ganzer Linie klingt, stellt sich für das Jugendamt des Landkreises Osterholz durchaus anders dar. „Es ist ein juristischer Erfolg für die Eltern, aber zu Lasten des Kindes“, sagt die zuständige Kreisdezernentin Heike Schumacher. Sie führt an, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung erhebliche Erziehungsdefizite der Eltern aufgelistet habe. Dennoch habe das OLG keine Alternative gesehen, die dem Wohl des Kindes unterm Strich mehr gedient hätte.
„Es spielen in diesem Fall viele Faktoren eine Rolle. Wenn das Kind jünger gewesen wäre, wäre es sicher anders gelaufen. Es wäre leichter gewesen, es aus dem System der Familie herauszulösen als in dem Alter, in dem sich Antonya befindet. Leib und Leben scheinen nicht gefährdet zu sein. Ob es das Richtige für das Mädchen ist, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Kreisdezernentin Schumacher.
Den Eltern waren im Sorgerechtsstreit unter anderem häufige Fehlzeiten ihrer Tochter in der Schule vorgehalten worden, zudem seien soziale Kontakte außerhalb der Schule unterbunden worden. Die Eltern hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sie machten den Fall über das Internet, soziale Netzwerke, Fernsehen und Zeitungen publik.
Auf die Entscheidung der Celler Richter hat die Familie zunächst grundsätzlich erleichtert reagiert, bestätigt deren Anwalt Markus Matuschczyk auf Anfrage der Redaktion. Das OLG habe die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts als unverhältnismäßig und damit als rechtswidrig angesehen. Allerdings hätten die Richter aus Celle den Tenor der Entscheidung klarer fassen sollen.
Laut Anwalt würde die Familie gern wieder zurück nach Deutschland kommen. Der Vater habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, die er schnellstmöglich antreten wolle. Voraussetzung für eine Rückkehr sei allerdings, dass der Landkreis seine künftige Rolle im Verhältnis zu der Familie klar definiere. Nach Darstellung des Anwalts möchten die Eltern eine Vereinbarung mit dem Jugendamt treffen, in der festgelegt wird, welche Pflichten sie erfüllen müssen und welche Eingriffsbefugnisse dem Jugendamt zugesprochen werden. „Dieses Angebot hat der Landkreis ohne Angaben von Gründen leider abgelehnt“, berichtet Markus Matuschczyk.
Das bestätigt der Landkreis: „Wir sehen dafür keinen Anlass. Wenn die Familie Unterstützung durch das Jugendamt haben möchte, kann sie zu uns kommen. Wir gehen nicht auf sie zu“, sagt Schumacher. Den nach der Flucht nach Polen gestellten Strafantrag wegen des Entzugs der Minderjährigen will der Landkreis aufrecht erhalten. „Das Verhalten der Eltern war unrechtmäßig, daher nehmen wir da nichts zurück“, sagt die Dezernentin. Der Anwalt hat dafür kein Verständnis: Diese Haltung des Landkreises fördere nur die weitere Konfrontation anstatt Entspannung. „Mit einer Kriminalisierung der Eltern wird in der Sache natürlich nichts erreicht. Nur das Kindeswohl Antonyas bleibt hierbei auf der Strecke“, sagt Matuschczyk.
http://www.weser-kurier.de/region/osterholz_artikel,-Eltern-erhalten-Sorgerecht-zurueck-_arid,844884.html
Was wie ein Erfolg der Eltern auf ganzer Linie klingt, stellt sich für das Jugendamt des Landkreises Osterholz durchaus anders dar. „Es ist ein juristischer Erfolg für die Eltern, aber zu Lasten des Kindes“, sagt die zuständige Kreisdezernentin Heike Schumacher. Sie führt an, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung erhebliche Erziehungsdefizite der Eltern aufgelistet habe. Dennoch habe das OLG keine Alternative gesehen, die dem Wohl des Kindes unterm Strich mehr gedient hätte.
„Es spielen in diesem Fall viele Faktoren eine Rolle. Wenn das Kind jünger gewesen wäre, wäre es sicher anders gelaufen. Es wäre leichter gewesen, es aus dem System der Familie herauszulösen als in dem Alter, in dem sich Antonya befindet. Leib und Leben scheinen nicht gefährdet zu sein. Ob es das Richtige für das Mädchen ist, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Kreisdezernentin Schumacher.
Den Eltern waren im Sorgerechtsstreit unter anderem häufige Fehlzeiten ihrer Tochter in der Schule vorgehalten worden, zudem seien soziale Kontakte außerhalb der Schule unterbunden worden. Die Eltern hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sie machten den Fall über das Internet, soziale Netzwerke, Fernsehen und Zeitungen publik.
Auf die Entscheidung der Celler Richter hat die Familie zunächst grundsätzlich erleichtert reagiert, bestätigt deren Anwalt Markus Matuschczyk auf Anfrage der Redaktion. Das OLG habe die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts als unverhältnismäßig und damit als rechtswidrig angesehen. Allerdings hätten die Richter aus Celle den Tenor der Entscheidung klarer fassen sollen.
Laut Anwalt würde die Familie gern wieder zurück nach Deutschland kommen. Der Vater habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, die er schnellstmöglich antreten wolle. Voraussetzung für eine Rückkehr sei allerdings, dass der Landkreis seine künftige Rolle im Verhältnis zu der Familie klar definiere. Nach Darstellung des Anwalts möchten die Eltern eine Vereinbarung mit dem Jugendamt treffen, in der festgelegt wird, welche Pflichten sie erfüllen müssen und welche Eingriffsbefugnisse dem Jugendamt zugesprochen werden. „Dieses Angebot hat der Landkreis ohne Angaben von Gründen leider abgelehnt“, berichtet Markus Matuschczyk.
Das bestätigt der Landkreis: „Wir sehen dafür keinen Anlass. Wenn die Familie Unterstützung durch das Jugendamt haben möchte, kann sie zu uns kommen. Wir gehen nicht auf sie zu“, sagt Schumacher. Den nach der Flucht nach Polen gestellten Strafantrag wegen des Entzugs der Minderjährigen will der Landkreis aufrecht erhalten. „Das Verhalten der Eltern war unrechtmäßig, daher nehmen wir da nichts zurück“, sagt die Dezernentin. Der Anwalt hat dafür kein Verständnis: Diese Haltung des Landkreises fördere nur die weitere Konfrontation anstatt Entspannung. „Mit einer Kriminalisierung der Eltern wird in der Sache natürlich nichts erreicht. Nur das Kindeswohl Antonyas bleibt hierbei auf der Strecke“, sagt Matuschczyk.
http://www.weser-kurier.de/region/osterholz_artikel,-Eltern-erhalten-Sorgerecht-zurueck-_arid,844884.html
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