03.06.13

Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - 100 Tage Haft für Lübecker Mutter nach KinderKlau-Jugendamt Ratzeburg - AG Lübeck - OLG Schleswig














Lübeck Amtsgericht




Sachverhalt

AZ 28 C 1581/11 Lübeck Amtsgericht 
Einstweilige Verfügung wegen wahrheitsgemässer Veröffentlichungen von Tatsachen (mutmasslich mit Eidesstattlicher Falschaussage der RAin Klohs, ehemal. sog.Verfahrensbeiständin meines Sohnes in einem Sorgerechtsverfahren mit Entzug der elterlichen Sorge ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung nach !16 Jahren, um Anhörung zu vermeiden),  Annahme Richterin Schwede.

Ordnungsgelder, Zwangsvollstreckungungen, OHNE Anhörung, "Empfehlung", die Mutter über die Betreuungsabteilung von "amtswegen" nach Anregung RA Klohs Lübeck "abzuwickeln“. Beteiligte: RichterINNEN Schmaltz, Schwede, Hamdorf, Wilhelm (phon).
Haftbeschlüsse erstmal ohne Begründung, danach fadenscheinig.

Dienstaufsichtsbeschwerden auch zu diesem AZ wurden vom Amtspräses Stojan in Lübeck nicht beachtet. Kostenfestsetzungsanträge und Bestrafungsanträge im „2 - Wochenrhythmus“ durch RAin Julia Klohs Lübeck.
Permanente Versuche durch Rechtspflegerin Nitschke mich ohne rechtskräftigen Haft-Beschluss inhaftieren zu lassen (ca. 5x musste durch Arzt nach 2 Fuss-OP´s unnötigerweise Haftunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden). 

Das Gericht (Richter Evora) beschreibt zum selbigen AZ vom 16.05.2012 die vorläufige Rechtsauffassung, die ich teile, dass es sich in meinem Schreiben vom 25.10.2011 um einen Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung handeln könnte. 

Eine in diesem geforderte „abschliessende Stellungnahme“, wurde hinreichend erbracht. Nach einem Telefonat mit Richter Evora, der dieses Verfahren offensichtlich verschleppt und hat liegenlassen, nach meiner Beschwerde gegen Haft und Einstweilige Verfügung etc., teilte mir dieser mit, dass man wohl RAin Klohs Aussagen mehr Bedeutung zugemessen und glauben geschenkt hat, als nötig.


-        Es folgt: Versäumnisurteil (Richter Giesen) ohne Versäumnis-Verhandlungsunfähigkeit nach Fuss-Op erbracht.

-        Anrufe von Richter Giesen und direkte Drohungen, es werde ein Versäumnisurteil mit weiteren 6 Wochen Haft ergehen, sollte ich nicht zum Termin am nächsten Tag erscheinen.  Anrufe Richter Giesen bei meinem Hausarzt Dr.Otto, um die Verhandlungsunfähigkeit für ungültig zu erklären. Erstellung eines Versäumnisurteiles, ohne Haft und ohne Erwähnung der Verhandlungsunfähigkeit.Es war dem Gericht bekannt, dass ich krank bin und gehunfähig(Schmerzmitteleinfluss). Ein Gerichtstermin wurde von mir schon ein Jahr zuvor beantragt zu meinen Beschwerden, auch gegen den Haftbeschluss. Nun musste es eilig vom Tisch wie es scheint. In dem Termin ginge es darum, dass ich mich bei RAin Klohs Lübeck entschuldige, teilte mir Richter Giesen telefonisch mit. Auch solle ich den Namen Klohs nicht mehr in den Mund nehmen!


Freundlicherweise trug Richter Giesen Sorge dafür, dass die Zahlung, die ich ebenfalls zum misslungenen Verleumdungsverfahren durch RAin Julia Klohs nicht leisten konnte, aufgehoben wurde. Im Verleumdungsverfahren wurde festgestellt, dass es sich bei meinen Veröffentlichungen um Tatsachen zum unberechtigten Sorgerechtsentzug handelt.

Parallel Beschwerdeabweisung durch Richterin Kreuder-Sonnen zur Zwangsversteigerung meines Fahrzeuges, trotz Berufsplanung und in Kenntnis der Sachlage. Frau Klohs versucht zeitgleich in mein Haus zu pfänden. Mein Erbverpächter verhindert dies.

Verhaftung auf Grund eines Haftbefehles (liegt RA Heinz Möhn vor), Ausstellung Rechtspflegerin Nitschke, Amtsgericht Lübeck am 12.09.2012, 30 Tage Haft in JVA Lübeck- 12.09.2012-11.10.2012

Rückfrage durch Kripo bei Rechtspflegerin Frau Nitschke über die Richtigkeit der Anordnung durch Kripobeamten  Frau Nitschke bestätigte und ordnete an, auch eine Haftunfähigkeitsbescheinigung würde nicht mehr akzeptiert.-Festnahme. 

Der Haftbeschluss und Inhalt erweckte nicht nur in der JVA beim Personal den Eindruck der „Unrechtmässigkeit“. Auch dort wurde der Begriff „Mobbingexzess“ durch RAin Klohs Lübeck und Nutzung des Rechtssystems für eigene Zwecke gegen die verbürgte Meinungsfreiheit nach erlittenem Unrecht und Familienzerstörung, benutzt.


Während der 30-tägigen Haft und nach Ankunft zu Hause wurden mir  als „Vergünstigung“ Ratenzahlungen „angeboten“ von €50.- monatlich. 1. Rate bis zum 01.11.2012. Später dann €25.- / monatl. - Ersatzweise weitere 70 Tage Haft oder Verrechnung (insgesamt 100 Tage Freiheitsentzug für wahrheitsgemässe Meinungsäusserung, ohne rechtliches Gehör) – September bis November 2012 durch Rechtspflegerin Schneider.



Einstweilige Verfügung, Beschlüsse zu Ordnungsgeldern und der Haftbeschluss sind alle ohne Anhörung ergangen







Auch dieses desaströse Verfahren gegen mich wäre sicher nicht eröffnet worden, hätte Richterin Schwede bei Antragstellung einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, hinreichend geprüft, was RAin Klohs einreicht und zumindest eine Anhörung zur Klärung des Sachverhaltes, anberaumt.

Für Frau RAin Julia Klohs wurde zwischenzeitlich zum AZ eine Betreuung angeregt, da diese offensichtlich und in sämtlichen Unterlagen für jederman ersichtlich ihre berufliche Kompetenz missbraucht und private Problematik, auch in dieses Verfahren einbringt. Das System nutzend, Kinder und Eltern den Garaus zu machen. Zudem auch Frau Klohs Anschreiben immer fantasievoller und konfuser wirkten und die Chronologie nicht mehr überblickte.
Aussage eines Kripobeamten und anderen z.B. nach Eingang eines Strafantrages wegen Volksverhetzung in 2011 durch RAin Klohs und deren eingereichte Unterlagen: „Diese Anwältin mobbt und stalked Sie, nehmen Sie sich in acht vor ihr Frau Trautmann- sie kämpft mit allen (unlauteren Mitteln) um Ihr Kind, als wäre es ihr eigenes.

Genau das gibt auch die Aktenlage massgeblich durch RAin Klohs, seit 2010 her. Über 30 Richter zu etwa 70 AZ wurden durch RA Julia Klohs aktiviert. Das Instrument des Betreuungsverfahrens für mich, wurde laut Richterin Gschwendter AG Ratzeburg offensichtlich von RAin Julia Klohs genutzt, um mich mundtot zu machen und mich von wahrheitsgemässen Veröffentlichungen zum Kinderklau, abzubringen.

Haftunterbringung, Autowegnahme, zuvor Rechnerbeschlagnahme (wegen Unverhältnismässigkeit retour) und offensichtlicher Ruin meiner bürgerlichen Existenz, einschliesslich beabsichtigte Hauspfändung der mir fremden Rechtsanwältin, scheinen Projekte der Einschüchterung zu sein. Das Gericht wurde mehrfach darauf hingewiesen, auch auf § 226
Schikaneverbot.

 

 

 

Eingaben meines Anwaltes und von mir wurden auch hier beharrlich ignoriert, verdreht, falsch interpretiert. In den Unterlagen ersichtlich lief es darauf hinaus, sämtliche ergangenen Beschlüsse „irgendwie“ zu „rechtfertigen“. Das KFZ wurde während der Beschwerdebearbeitung, vor einem anberaumten Gerichtstermin von RAin Klohs abgeholt und versteigert für €3000.- . Wert des KFZ lt.  Mercedes in 2011  rund €9000.-

Allen Richtern und Rechtspflegern zu etlichen von RAin Klohs eröffneten AZ im Nachhall nach erfolgtem systematischen Sorgerechtsentzug, ist bekannt, auch aus einem Schreiben meines Anwaltes RA Möhn zu entnehmen, dass es hier einzig und allein um die Vernichtung meiner bügerlichen Existenz geht. 

Ich derzeit von €630.- Jobcenter lebe, da ich auf Grund der Ereignisse nicht in der Lage bin, meine Berufstätigkeit auszuführen. Ich lebe nach Abzug meiner Kosten von nachweislich €60.- im Monat, da ich auch meine Tilgungsrate u.w. tragen muss.

Der komplette Sachverhalt nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck zu o.g. AZ
Konfliktlöseangebote wurden von RAin Julia Klohs und Gericht, ignoriert. RAin Julia Klohs wurde aufgefordert, das Fahrzeug zurückzubringen.






Vorgeschichte


Im August 2009 verbrachte die überforderte Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg, meinen Sohn mit Arglist von einem Klassenkameraden in ein Heim des KJHV Lübeck („Deine Mutter

ist psychisch krank und will Dich nicht mehr haben“, Aussage meines Sohnes im Krankenhaus nach Komasaufen beim KJHV)

Mir erzählte Frau Hauschild , um die Unterschrift für die Heimunterbringung abzunötigen, mein Sohn wolle ins Heim.

Das wollte er nie!

Alle Klärungsversuche wurden von Frau Hauschild und dem KJHV Personal abgeblockt, mein Sohn brainwashed und von mir isoliert.

Im Januar 2010 lag mein Sohn nach vorangekündigter Körperverletzung durch Heike Hauschild und Jörg Böttcher im alkoholischen Koma.

Daraufhin entzog Richter Socha mir im Schnellverfahren innerhalb weniger Stunden durch Antragstellung mit weiteren Lügen der Heike Hauschild das Auffenthaltsbestimmungsrecht. Ich wollte meinen Sohn aus der Misshandlungssituation herausholen.




In Folge wurde mir innerhalb eines Jahres im Dezember 2010 das Sorgerecht im Abstimmungsverfahren und im Wissen Richter Ingo Sochas um die Kindeswohlgefährdungen im Jugendamtsmilieu, das Sorgerecht komplett entzogen.

Dem fremden Erzeuger, zu dem Falko bis heute keinen Bezug hat, übertragen.



Mein Sohn, dies ist Richter Socha bekannt, stammt aus absolut intakten Verhältnissen. Zudem ist Richter Socha bewusst, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte variantenreich in den Unterlagen Unwahrheiten über mich verbreitet haben, mich verleumden, diskriminieren und Falko mit einbinden.

Dieser dies seit Heimverbringung mit übermässigem Alkoholkonsum bis heute versucht zu kompensieren.



Da das Sorgerecht der Eltern durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt ist, kann es nur unter strengen Voraussetzungen durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB).



Mir wurde das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung, ersichtlich in den Unterlagen, durch Richter Socha entzogen. Die Methodik, siehe Zeugen/Tatsachenliste.

Richter Sochas Aufgabe, wie der aller anderen Verfahrensbeteiligten wäre gewesen, auf Frau Hauschilds (JA Ratzeburg) Lügen und Rechtsverstösse  zum KJHG entsprechend zu reagieren und wie alle anderen Verfahrensbeteiligten die Bühne zu verlassen, nachdem frühzeitig (erster Verhandlungstag) auch im Hinblick auf schriftlich erbrachte familiennahe Zeugenaussagen und der Aussage Dr.Ziemens erkannt wurde, dass hier kein Hilfebedarf nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden sind.

Auch ein für einen Laien ersichtlich falsches Gutachten von Dr.Neuhauss, hätte einem abteilungsleitenden gut ausgebildeten Richter im Familienrecht, auffallen müssen. Ebenso, dass man als Richter bei Kindern PAS und Stockholm Syndrom und Umgangsverweigerung durch Verfahrensbeteiligte nicht mitträgt. Zudem hätte ihm die falsche Anwendung des Begriffes Parental Monitoring, welche RAin Klohs als Kontrollmassnahme von Eltern darstellte, ebenfalls geläufig sein müssen. Auch andere dokumentierte Unwahrheiten und Behauptungen.
 

Ich war genötigt, mich permanent gegen unwahre und realitätsferne ständig wechselnde falsche Verdächtigungen zu wehren, wobei ich nicht beweispflichtig bin.

Zeugen wurden nicht zugelassen, Eingebungen von mir zu med./wiss./Rechtssachen, beharrlich zum Nachteil meines Sohnes und mir ignoriert.



Am 27.05.2012 habe ich das Sorgerecht gut begründet zurückgefordert.

Richter Socha argumentiert weiter mit dem ersichtlich gefälschten Gutachten des Dr.Neuhauss in Lübeck, welcher mittlerweile in diversen Foren als behandlungsbedürftiger Psychiater gilt, der Kinder und Familien vorsätzlich schädigt.

Aus dem Gutachten ist zu erlesen, dass es ersichtlich nicht zum Verfahren, nicht zu den Personen passt und die Aussagen nicht stimmen können und es eine erneute Variante der Kindesentziehung hervorbringt.





Das Sorgerecht wurde mir durch Richter Socha VOR Erstellung des Gutachtens ohne Begründung entzogen. Dies im Dezember 2010 im Abstimmungsverfahren unter den familienfremden Verfahrensbeteiligten. In den Unterlagen ist für NIEMANDEN ersichtlich, warum ich das Sorgerecht verloren habe, jedoch, wie mein Sohn misshandelt und wie mit mir bis heute verfahren wurde.



Mein Sohn ist zum Zeitpunkt dieses Strafantrages immer noch minderjährig und seit fast 3 Jahren verschwunden. Richter Socha hat mir alle Rechte an meinem Sohn entzogen, im Wissen, dass niemals und zu keiner Zeit von mir aus eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und in der Zukunft (wer kann das schon vorhersehen) vorliegt. Ganz im Gegenteil!



Von Juni bis August 2011 lässt Richter Socha meinen massiv PAS geschädigten Sohn, mit Wahrnehmungsproblematik und in der pubertären Phase, verbracht in eine Heim ohne Hab und Gut, gerichtlich  gegen die eigene Mutter antreten.

Veröffentlicht wurde von mir ein Foto nach Komasaufen, um darzustellen, wie hier mit meinem Sohn umgegangen wird, von Richter Socha gefördert.

Herr Socha nahm eine falsche Eidesstattliche Versicherung meines Sohnes entgegen, im Wissen , dass diese falsch ist.





In Abwesenheit wurde ich zu €500.- ersatzweise Haft verurteilt, weil…berücksichtigt wurde, dass die Schuldnerin sich in den Sorgerechtsverfahren unkooperativ und unbeeindruckt von den gerichtlichen Sorgerechtsverfahren gezeigt hat.. ???

AZ 123 F 155/11  

Nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck, wäre ersichtlich, dass ich die Einzige von allen Beteiligten war und bin, die sich immer FÜR Falko eingesetzt hat. Und das sein Leben lang selbstverständlich! Auch Falko konnte sich nie beklagen und hat es in den Verfahren nie getan.



Es ist davon auszugehen und in den Unterlagen ersichtlich, dass Richter Socha erkannt haben muss, dass sämtliche familienfremde Verfahrensbeteiligte mangelnde Kompetenz ungebremst und haltlos mit Lügen, Verleumdungen, Beleidigungen und Fabulierungen kompensieren. Die Realitäten wurden ignoriert.

Herr Socha hat sich vorsätzlich zum Schaden meines Sohnes daran beteiligt.

Dies ist in sämtlichen Unterlagen ebenso ersichtlich.





Zum AZ 28 C 1581/11 beschreibt RAin Julia Klohs Lübeck, dass sie sich mit Herrn Socha besprochen hätte und dieser es ausdrücklich für notwendig hält, mich einer rechtlichen Betreuung zu unterstellen.

Bis dato hat noch niemand aus meinem doch recht umfangreichen persönlichen Kreis, Nachbarschaft, Arbeitskollegen etc. festgestellt, dass ich das Wohl meines Sohnes gefährde, noch dass ich nicht in der Lage sei meine Sachen alleine zu regeln.

Dies geschieht erst durch fremde Verfahrensbeteiligte seit Heimverbringung und induziertem Komasaufen beim KJHV und ich mich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehre. Die Eigendynamik einer mobbenden Gruppe, die hilflos versucht eine „Massnahme“ nach der anderen zu rechtfertigen. Ebenso wehre ich mich gegen den anschliessenden existentiellen Ruin durch die vermutlich und ersichtlich psychisch kranke RA Klohs (ehem.Verfahrensbeiständin), welche ihre Problematik seit 2010 versucht auf mich zu projizieren und sich von dieser Gruppe im Mai 2011 isoliert hat.



(Auszug Strafantrag gegen Richter Ingo Socha AG Lübeck u.w.)







Nach Prüfung und Intervention des Justizministeriums werden die eingestellten Strafanträge seit 2010 in Schleswig weiterbearbeitet. Dazu gehört auch die mutmasslich Eidesstattliche Falschaussage der RAin Julia Klohs gegenüber Richterin Schwede zu Beginn des AZ, stalking etc.


Verfahren gegen Mitarbeiter der KJHV Lübeck und des Jugendamtes Ratzeburg
Az. 731 Js 23369/10 StA Lübeck, Zs 1/11 GenStA

Verfahren gegen Frau Rechtsanwältin Julia Klohs in Lübeck
Az: 714 Js 22427/12 und 714 Js 23921/12 StA Lübeck

Verfahren gegen Herrn Richter am Amtsgericht Ingo Socha in Lübeck
Az. 714 Js 26331/12 StA Lübeck, Zs 760/12 GenStA

Verfahren gegen Herrn Dr. med. Martin Neuhaus in Lübeck
Az. 707 Js 24847/12 StA Lübeck, Zs 709/12 GenStA
(Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften 11/2012)






2 Kommentare:

  1. Anonym14:29

    Liebe Christina,
    ich wünsche Dir viel Kraft und lass Dir nicht den Glauben an Dich selbst nehmen!
    Ich selbst habe diesen Psychoterror unbegründeten Sorgerechtsentzugs durch die zumeist selbst kinderlose Familiengerichtsbarkeit ähnlich unrealistisch und irre erleben dürfen: diese Juristen, die sich da auf das Kindeswohl fremder Kinder ohne eigene Elternerfahrungen oder eigene Kinder verstiegen haben, sind völlig überfordert mit paranoiden Wahnvorstellungen über Kinder und Eltern.
    Ich bin aus diesem Irrenhaus zusammen mit dem Kindesvater ausgestiegen, ich hatte Glück, dass ihm dieser gesammelte Mutterhass, der da jedem in Familiengerichten entgegenschlägt auch zuwider war, obwohl er davon per Sorgerechtsdelegierung wie bei Dir profitierte.
    Er wusste, dass diese Hasstiraden von FamilienanwältInnen keine Entsprechung bei unserer Tochter hatten.
    Wenn ich Dir einen juristischen Rat als selbst von dieser "Klientel" Betroffene: suche Dir Verbündete außerhalb von Gerichten und Jugendämtern. Manchmal findet man sie beim Bezirksamt, bei der Gemeinde, in der Kirche des Ortes, wo Du wohnst.
    Du stehst nicht alleine da, das, was die da mit Dir machen, versuchen viele hier in diesem Land: der Hass auf Mütter stammt aus der falschen Wahrnehmung von Realitäten wie Du richtig schreibs und aus dem Angebot unseres Rechtssystems, auf dem Rücken von Kindern Geld zu verdienen. Dieses so genannte Sorgerecht wird zu Verdienstzwecken von Anwälten inflationär missbraucht: pro Anhörung, die ein/e Anwalt/Anwältin für eine Kindesanhörung wegen angeblichen Kindesmissbrauchs o.ä. bekommt, kann sie eine Monatsmiete finanzieren.
    Ich habe deswegen in einem Forum für Sorgerecht mal gefordert, dass Richter im Familiengericht vor Ausübung ihres Amtes zunächst die Qualität leiblicher Elternschaft nachzuweisen haben, bevor man solchen Leuten Kinder oder Kindesentführungen oder Kindesanhörungen an und für sich anvertrauen lässt.
    Wie wäre es mit einer Initiative gegen die Zulässigkeit von Sorgerechtsentzug durch familienfremde Personen oder Einrichtúngen? für betroffene Mütter als Opfer missachteter Grundrechte.
    Unsere Verfassung sagt in Art 6 (4) aus, dass jede Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft hat.
    Dieses verfassungsgegebene Recht wird bei jeder gerichtlichen Kindeswegnahme missachtet, gebeugt.
    Sowohl deine Kindeswegnahme als auch meine und die jeder weiteren Mutter ist Verfassungsbruch, die nicht durch die Verfassung zu rechtfertigen ist und zur Verwahrlosung UNSERER Kinder führt.
    Mein Kind gehört nicht diesem Staat, dein Sohn auch nicht: kein Kind gehört einem Staat oder einer Behördenwillkür, sondern es sind DEIN Kind, MEIN Kind, Kinder von Müttern und Vätern.

    Es gehört ein rechtlicher Riegel vor diese Justizwillkür geschoben!

    LG Astrid

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  2. Anonym00:43

    Da sieht man was in Deutschland Recht ist Scheinbar ist Recht wen man seine Macht ausnutzt um andere Menschen ihr Leben zu zerstören! Was führ eine Schweinerei und das in einem Saat der sich Rechts Saat nennt!!! Ich wünsche ihnen fiel Erfolg, obwohl man dieses unrecht nie aus ihren und schon gar nicht aus dem Kopf ihres Sohnes heraus bekommen wird! Ich hoffe dass die schuldigen ihre Gerechte Strafe bekommen. Ich glaube wen man mir meinen Sohn zu unrecht weggenommen hätte wäre ich zum Verbrecher geworden!

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