06.11.13

Mahnwache für die kleine Amelie


von Gert Ungureanu



Balingen - Zwei Wochen lang haben sie jeden Morgen vor dem Balinger Landratsamt Mahnwache gehalten: Cornelia Schneider und ihre Tochter Stefanie Haasis. Das Jugendamt hat der Mutter das Sorgerecht für die jetzt zweijährige Amelie vorläufig entzogen. Zu Unrecht, finden die beiden Frauen.
Das Kreisjugendamt und das Sozialdezernat des Landkreises wollen dazu keine näheren Angaben machen und verweisen auf Datenschutz und laufendes Gerichtsverfahren. Nur so viel ist vom Amt zu erfahren: Das Kindeswohl sei ernsthaft gefährdet gewesen, und in einem solchen Fall habe das Amt einschreiten müssen. Die Entscheidung, ob das Sorgerecht entzogen wird, treffe aber nicht das Jugendamt oder das Sozialdezernat, sondern das Gericht. Den beiden Frauen zufolge geschah das aufgrund einer Aussage des Chefarztes der Rehaklinik Murnau.
Die Geislingerinnen schildern die Sache aus ihrer Sicht: Die Kleine sei Mitte Januar krank geworden, der Kinderarzt habe sie in die Kinderklinik nach Reutlingen überwiesen. In Reutlingen habe es geheißen, das Kind sei zu klein und zu leicht, könne mit 15 Monaten noch nicht laufen, kurz, es sei unterernährt, und das Jugendamt müsse informiert werden. In der Mitteilung ans Jugendamt hieß es, die Situation sei lebensbedrohlich gewesen, das Kind hätte innerhalb von kürzester Zeit sterben können.
"Die Mitteilung bekam auch mein Noch-Schwiegersohn", erzählt Cornelia Schneider. "Er ging zum Amt und behauptete, meine Tochter sei psychisch krank, weil sie sich vegetarisch ernähre. Er sagte, meine Tochter bestelle Sachen im Internet, lasse sich Gemüse mit dem Kühlwagen liefern wasche und putze zu viel." Man habe ihm geglaubt.

Die Kleine kam mit ihrer Mutter in die besagte Reha-Klinik nach Murnau, wo sie von einem Gerichtsmediziner untersucht und für völlig normal befunden worden sei. Am 4. April erhielt Stefanie Haasis ein Schreiben vom Amtsgericht: Den Eltern wurde das Sorgerecht vorläufig entzogen. "Am 15. rief Herr Türk vom Jugendamt in der Rehaklinik an, dass ich mich innerhalb von drei Stunden von Amelie verabschieden muss. Danach habe ich sie nicht mehr gesehen", erzählt Stefanie Haasis.

Die Kleine sei in eine Pflegefamilie in Frommern gegeben worden, mittlerweile kenne sie auch die Adresse. "Aber ich darf sie seit einem halben Jahr nicht sehen." Aus der Kripo-Akte gehe hervor, "dass sich die Kleine in Murnau zehn Tage lang die Seele aus dem Leib geschrien hat nach der Mama". Die Sache zog weite Kreise, die Ehe der Familie Haasis zerbrach, ihr Noch-Ehemann lebe jetzt in dem gemeinsam gekauften Haus in Balingen. Sie habe dort nichts zu suchen, er habe das Türschloss ausgetauscht. Die anderen beiden Kinder – die achtjährige Schwester und der siebenjährigen Bruder – sind von Freitag, 12 Uhr, bis Dienstag, 12 Uhr, bei der Mutter, die jetzt bei ihrer Mutter im elterlichen Haus wohnt, und von Dienstag, 12 Uhr, bis Freitag, 12 Uhr, beim Vater in Balingen. Auch die anderen beiden Kinder seien laut Akte psychisch auffällig, sagt Cornelia Schneider. Das Mädchen, weil sie gut in Mathe und Deutsch sei, aber nicht schwimmen könne, und der Junge, weil er Türme aus Bauklötzen hoch baue.

Zunächst sei der siebenjährige Junge verschwunden. Tagelang wussten die beiden Frauen nicht, wo er sich aufhielt. "Ich habe am vergangenen Freitag vor der Schule gewartet, da hat die Klassenlehrerin gesagt, sein Papa habe ihn krank gemeldet. Ich habe bei ihm in der Firma angerufen, er hat gemeint ›Der ist doch nicht krank, du bist krank", erzählt sie. Neuerdings behaupte ihr Noch-Ehemann, sie dürfe auch den Jungen nicht mehr sehen, und ihm werde geglaubt.

Jetzt hoffen die beiden Frauen, dass es eine richterliche Entscheidung geben werde und sie die kleine Amelie wieder sehen dürfen, ja sogar zurückbekommen. Aber wann die Verhandlung sein wird, steht nicht fest. Amtsgerichtsdirektorin Traude Kurz will dazu gar nichts sagen und verweist auf ein laufendes Verfahren. "Wir hatten noch nicht einmal Akteneinsicht", sagen die beiden Frauen. "Die seien bei der Gutachterin, hat es geheißen. Uns hat niemand angehört."
 


04.11.13

Von der Fürsorge zur faktischen Entmündigung - Richterin erschüttert




.. von Andrea Jacob ...

Von der Fürsorge zur faktischen Entmündigung
Gießen, 31.10.2013 um 21:36 Uhr

In Allendorf-Lumda lebt das Ehepaar Becker nun alleine. Das Kreisjugendamt Gießen hat ihnen auf brutale Weise im Oktober des letzten Jahres ihre 3 Kinder weg geholt. Die Kinder wurden getrennt. Frau Becker ist wieder schwanger und wird heute oder morgen ihr Baby bekommen. Heute war ich mit dem Ehepaar bei ihrer Hebamme in Staufenberg, die mir schilderte, dass sie fast ein Jahr in der Familie gewesen sei und keinen Grund für die Kindesherausnahmen sehen konnte.

Die Brutalität mit der die stillende Frau Becker in Anwesen-heit der Hebamme ihr Baby von der Brust gerissen bekam, sei kaum zu beschreiben erzählte mir erschüttert die Hebamme Frau Barbara Leske.

Die Jugendamtsmitarbeiterinnen Frau Fardipur und Frau Lange hätten die aus Angst zitternde Mutter dazu angehalten noch ein Essen für die Kinder zu kochen und sie anzukleiden, damit sie selbst keine Arbeit mehr mit ihnen hätten. Frau Becker sei fast zusammengebrochen, habe aber gehorsam das letzte Essen für ihre Kinder gekocht und habe die Kinder dann angekleidet. Frau Becker ist keine Person, die gelernt hat, sich zu wehren.

Am selben Abend habe die Hebamme einen Anruf aus der Nachbarschaft der Beckers erhalten, sie solle schnell kommen, denn man vermute, Frau Becker habe sich etwas angetan. Der Ehemann sei soeben von seiner Arbeitsstelle zurück gekehrt und schreie und weine völlig verzweifelt. Als die Hebamme dort angekommen ist, fand sie das Ehepaar nur noch wimmernd am Boden liegen.
Die Hebamme Frau Leske hat mich gestern Abend, am 30.10.2013, angerufen, weil sie sich große Sorgen um die erneut hochschwangere Frau Becker mache. Denn das Jugend¬amt komme zurzeit täglich zu Frau Becker und versuche nach¬zusehen, ob das Baby schon da sei. Auch sie selbst sei mehr¬fach vom Jugendamt angerufen worden und sollte genötigt werden, gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen, indem sie dem Jugendamt Informationen geben sollte. Dies, obwohl Frau Leske auf ihre Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt hingewiesen habe.

Das Jugendamt habe ihr gedroht, dass sie dann eben schuld sei, wenn dem Kind etwas geschehe.

Frau Becker habe sich in ihrer Not vor dem Jugendamt im Wald versteckt und sei völlig unterkühlt und zitternd bei Frau Leske zur Untersuchung angekommen.
So könne man kein Kind zur Welt bringen, sagte die Hebamme erschüttert. Frau Becker hat seit gestern Abend wehen und liegt zitternd auf dem Untersuchungsbett, während das CTG angehängt ist.

Trotz der bereits eingesetzten Wehen bin ich mit dem Ehepaar Becker zum Notar gegangen und wir haben eine Sorgerechts¬verfügung des Ehepaars notariell beurkunden lassen, damit das Jugendamt nicht ohne weiteres auch dieses noch unge¬borene Baby entführt. Während der Beglaubigungen beim Notar wurden die Wehen sehr stark, so dass ich die Eltern nach der Unterschrift zur Hebamme schickte und selbst die beurkundeten und beglaubigten Sorgerechtsverfügungen an mich nahm. Eine davon habe ich heute mit Zeugen beim Kreisjugendamt Gießen eingeworfen und eine beim Familien¬gericht Gießen. 3 Dokumente habe ich noch zur Verfügung für alle Fälle.

das Baby ist heute Nacht, am 01.11.2013 um 3:15 Uhr geboren worden. Es ist ein kleiner Junge.

Noch am Abend des 31.10.2013 um genau 21:36 Uhr habe ich eine Unterstützungsmail an diverse Helferorganisationen abgeschickt und die Sachlage geschildert, um Unterstützung für die Familie zu erbitten.

Ich weiß nicht, was dann passiert ist, aber die zuständige Richterin Henne vom Familiengericht Gießen war am 01.11.2013 bereits um etwa 8:15 Uhr bei Familie Becker und hat sich selbst davon überzeugt, dass mit dem Kind und den Verhältnissen bei den Beckers alles in Ordnung ist. Die beiden dürfen ihr Kind behalten und haben in Aussicht gestellt bekommen, auch ihre anderen Kinder wieder zurück zu erhalten. Viel mehr noch: Sie hat sich darüber erschüttert gezeigt, dass sie sich nicht schon viel früher ein eigenes Bild über die Familie und deren Verhältnisse gemacht hat. Sie bezeichnete das als „großen Fehler“ gegenüber dem Ehepaar Becker.
Gibt es vielleicht eine Zäsur beim Familiengericht in Gießen? Ich werde weiter – auch über andere Familien – berichten.

Andrea Jacob

Vaterverbot - Mitteilung an Sommaruga - Entfremdungsfälle nehmen weiter zu


Zuletzt stirbt die Hoffnung: Das vor einem Jahr ins Leben gerufene Kontaktportal VermisseDich nimmt weiter an Zuwachs. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stehen machtlos. Der Verein Vaterverbot macht eine Mitteilung an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Aus dem Inhalt des Briefs:
Kontaktportal VermisseDich wächst weiter

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga                                    
Vor rund einem Jahr haben wir die Aktion VermisseDich ins Leben gerufen. Nach unserem gemeinsamen Treffen im Dezember 2012 waren wir uns einig, dass die neuen Fachbehörden KESB im 2013 der Kindesentfremdung entgegenwirken würden. Inzwischen ist ein Jahr vergangen. Das Resultat ist ernüchternd – wenn nicht gar erschreckend.

Die KESB sind derart überlastet, dass sie weder neue Anträge zeitgemäss beantworten können noch in der Lage sind, das Besuchsrecht umzusetzen. Auch meine persönliche Erfahrung bestätigt diesen Sachverhalt indem Anträge über ein halbes Jahr unbeantwortet blieben. Es mag sein, dass der Zeitnotstand in den kommenden Jahren sich bessert.
Ihre Auffassung, dass die Kinderrechte und die damit verbunden Besuchsrecht der KESB umsetzen könnte, wurde von mehreren Behördenmitglieder verneint, da es kein vollstreckungsfähiges Gesetz gibt.
Auch wurden wir informiert, dass inzwischen innerhalb der KESB ein Gutachten erstellt wurde über die Notwendigkeit um das Besuchsrecht zu vollstrecken. Ein ranghoher KESB-Mitarbeiter (Name ist uns bekannt) möchte von der Vollstreckung des Besuchsrechts aber dennoch nichts wissen: „So wie es früher lief, war es gut – weitere Gespräche über dieses Thema sind unerwünscht.“
In der Zwischenzeit hat die Anzahl der Meldungen auf unserem Portal www.VermisseDich.ch zugenommen, obwohl wir von unseren Verbänden erfuhren, dass die meisten Väter sich nicht trauen ein Inserat zu schalten, da sie befürchten, verklagt zu werden und ihr Kind überhaupt nie mehr sehen zu dürfen (da sie den Konflikt öffentlich zur Schau stellen würden).
Auch durch das gemeinsame Sorgerecht wird sich vermutlich nichts ändern, da A) Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB) durch die Mutter in der Praxis toleriert wird und B) viele Richter nach eigener Auskunft bei Streitigkeiten sowie bei Ortsabwesenheit (Wohnort des Vaters in einem anderen Kanton) keine gemeinsame, elterliche Sorge verfügen werden.

Ein diametrales Verhalten zum Interesse des Kindes zeigt auch ein aktueller Bundesgerichtsentscheid. Es ist zu befürchten, dass dieser präjudiziell angewendet wird: Väter werden genötigt, ihre Kinder zu verklagen, wenn diese bis zum 25. Altersjahr keine weitere Ausbildung mehr machen. Klassisches Beispiel: Ein Vater, der in die Pension geht, muss aus finanziellen Gründen sein eigenes Kind vor Gericht bringen. Aus unserer Sicht würde somit der Vater generell erniedrigt und herabgesetzt werden. Notabene: Klagt der Vater das Kind aus Liebe nicht an und bezahlt die Alimente nicht, sieht der Staat (Art. 217 StGB) vor, ihm zu bestrafen oder bis ins Gefängnis zu treiben – und das angeblich „im Interesse des Kindes bzw. der Familie“.
Anders sähe es aus, wenn es ein durchsetzungsfähiges Gesetz zum Besuchsrecht geben würde. Dann würden die Kinder ihren Eltern nicht entfremdet werden und hätten einen natürlichen Kontakt und Austausch mit ihnen. Wir sind überzeugt, dass ein Elternteil in solchen Fällen von sich aus gerne dem heranwachsenden Kind eine Ausbildung bezahlen bzw. es ohne Gerichte unterstützen würde.

Der Wissenschaft ist längst klar, dass Kindesentfremdung einer Misshandlung gleichkommt. Das zeigt im obengenannten Fall einmal mehr: Es ist essentiell, ein vollstreckungsfähiges Gesetz für das Besuchsrecht im Interesse des Kindes und der Eltern zu erlassen. Nicht nur steht das Besuchsrecht der geistigen Entfaltung des Heranwachsenden nicht im Wege, sondern die neusten Studien belegen sogar, dass eine Besuchsrechtsverweigerung beim Kind zu pathologischen Veränderungen führt[1].

Bei dieser Gelegenheit wollen wir Sie darüber informieren, dass bei der internationalen Konferenz beim EGMR am 10. Oktober 2013 von unabhängigen Studien bestätigt wurde, dass in Sachen Besuchsrecht und insbesondere Wechselmodell die Schweiz in Europa nahezu an letzter Stelle ist. Wir hoffen, dass sich dieses Szenario nicht beim kommenden Unterhaltsrecht fortsetzt und es dann gilt: Vater zahlt (mehr), Mutter betreut.
Für Ihre Stellungnahme sind wir Ihnen dankbar. Auch wäre ein erneuter persönlicher Austausch am Ende des Jahres wünschenswert.

Bis dahin verbleiben wir
hochachtungsvoll,
Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz
 

[1] Dr. Vittorio Vezzetti, Paediatrician

http://www.vaterverbot.ch/Mitteilung_an_Sommaruga_-_Entfremdungsfaelle_nehmen_weiter_zu.html

Ministerium schließt Wohngruppe in Frehne - Vorwurf: Gewalt gegen Kinder


Das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Jugendwohngruppe in Frehne (Amt Meyenburg) geschlossen. Hintergrund sind Vorwürfe gegen den Leiter der Einrichtung: Er soll seine Schützlinge mehrfach misshandelt haben.


Quelle: dpa


Frehne/Potsdam. 

Gegen den Vorsitzenden des Trägervereins "Kinder- und Jugendhilfe ohne Grenzen" laufen zurzeit mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mehrfachmisshandlung von Schutzbefohlenen. „Da diese Vorwürfe nicht eindeutig aufgeklärt werden können, sieht das Ministerium keine Möglichkeit, dass die Einrichtung in absehbarer Zeit wieder öffnen kann", sagte am Freitag Ministeriumssprecher Stefan Breiding auf Nachfrage. Die Betriebserlaubnis wurde deshalb zurückgezogen.

Das Ministerium als Dienstherr des Landesjugendamtes hatte im Juni einen Belegungsstopp verhängt, der bis September gelten sollte. Grund waren einmal mehr Vorwürfe gegen den Erzieher und Leiter der Einrichtung, der zugleich der Vereinsvorsitzende ist. Er soll einen in Frehne untergebrachten 15-Jährigen misshandelt haben. Die Polizei, Vertreter des kreislichen Jugendamtes und des Landesjugendamtes waren vor Ort gewesen, konnten aber die Vorwürfe im Einzelnen nicht aufklären. Die jungen Insassen wurden dann vom Landkreis Prignitz in Obhut genommen und auf andere Betreuungsstellen verteilt.

Ein Polizeibeamter hatte in dem Zusammenhang wegen des Verdachtes, dass die Behörde ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkomme, auch Anzeige gegen das Landesjugendamt erstattet. Pressesprecher Breiding hat dazu bis jetzt keinerlei Informationen: „Die Staatsanwaltschaft hat sich weder beim Ministerium, noch beim Landesjugendamt gemeldet.“

Von Beate Vogel

Immer wieder Vorwürfe


Die Wohngruppe Frehne wurde als ein integriertes Wohnprojekt für Kinder und Jugendliche betrieben. In Trägerschaft des Vereins Kinder- und Jugendhilfe ohne Grenzen aus Schwetzingen bei Heidelberg (Baden-Württemberg) wurden dort seit Januar 2006 maximal sechs Jugendliche im alten Gutshaus nach dem Familienprinzip mit innewohnenden Erziehern betreut. Aufgenommen wurden Jugendliche, die einer sozialpädagogischen Hilfestellung bedürfen, zum Beispiel solche mit einer seelischen Behinderung, belastenden Lebenserfahrungen oder Störungen des Sozialverhaltens.

Im April 2010 wurden sechs in der Wohngruppe Frehne lebende Jugendliche aus der Einrichtung herausgenommen. Damals hatte es Ermittlungen seitens der Polizei gegeben, nachdem ein Mädchen Vorwürfe wegen Misshandlungen erhoben hatte. Ein Erzieher, der auch der Leiter der Wohngruppe und Vereinsvorsitzender war, musste auf Veranlassung des kreislichen Jugendamtes die Einrichtung verlassen. Nach dem Vorfall wollte er nicht mehr dort präsent sein, um deren Fortbestand nicht zu gefährden.

Im September 2012 musste sich der damals 48-jährige Einrichtungsleiter vor dem Amtsgericht Perleberg verantworten. Ihm wurden zwischen 2008 und 2010 Körperverletzungen in sieben Fällen sowie eine Freiheitsberaubung vorgeworfen. Der Beklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Das Verfahren wurde dann eingestellt, weil die Jugendlichen im Prozess unterschiedliche Aussagen machten.

Im März 2013 wurde die Jugendwohngruppe in Frehne von einer siebenköpfigen Gruppe überfallen. Zwei Bewohner, ein Betreuer und ein Angreifer wurden verletzt. Ermittlungen zur Tat führt das Dezernat Staatsschutz unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Neuruppin.

Im Juni 2013 gab es erneut Vorwürfe wegen des Verdachtes der Misshandlung Schutzbefohlener. Alle sechs zu diesem Zeitpunkt in Frehne untergebrachten Jugendlichen nahm das kreisliche Jugendamt in Obhut. Das Landesjugendamt sprach einen sofortigen Belegungsstopp aus.

Wegen Falschaussage wurde im Juni dieses Jahres ein 18-Jähriger vom Amtsgericht Perleberg verurteilt. Der ehemalige Bewohner des Frehner Gutshauses hatte den Eigentümer belastet, später aber seine Aussage zurückgenommen.

Suizidpotential auf Grund von Trennung und Scheidung für Erwachsene und Kinder



Sandra Seubert: Suizidpotential auf Grund von Trennung und Scheidung für Erwachsene und Kinder


Scheidungen führen nicht nur zu finanziellen, persönlichen und familiären Herausforderungen, sondern nicht selten auch zu Suizid. Emile Durkheim schrieb bereits Ende des 19. Jahrhunderts neben der Religion und dem Staat vor allem auch der Familie einen protektiven Wert gegenüber dem Suizid zu. Diese Institutionen sorgen sowohl für Integration als auch Regulation. Stehen die beiden Komponenten nicht in Balance, erhöht sich das Suizidrisiko für das Individuum. Dementsprechend kann sowohl die nicht vorhandene Integration und Regulation aufgrund von Trennung, Scheidung oder Verwitwung, aber auch ein zu starkes Ausmaß der beiden Faktoren, wie dies beispielsweise in arrangierten Ehen der Fall ist, zu Suizid führen. Bis heute zeigt sich, dass jegliche Veränderungen des ehelichen Status, vor allem für Männer, ein Suizidrisiko darstellen.
So mancher selbsternannte Individualist wird als Single zum Pessimist


Im Zuge der Individualisierung werden Einpersonenhaushalte, Scheidungen, aber auch DINKS (Double Income No Kids) immer häufiger. Die Selbstverwirklichung steht für viele Menschen an erster Stelle. Hieraus können jedoch über kurz oder lang Einsamkeit, fehlende soziale Integration und im schlimmsten Fall suizidale Handlungen resultieren. Diese neuen Lebensformen sind ambivalent zu betrachten. Einerseits gewährleisten sie den Individuen mehr Freiheit, andererseits kann dies natürlich auch zu Einsamkeit führen. So kommt es immer häufiger vor, dass Singles (einschließlich getrennt lebenden, Geschiedenen und Verwitweten) ihre sozialen Kontakte nur noch unter der Woche in ihrem Beruf erleben und am Wochenende kaum Gesprächs- und Freizeitpartner haben. Diesen Personen fehlt es möglicherweise an der Integration, welche sie durch die Ehe erfahren würden. Genannte Personengruppe stellen der Forschung zufolge eine Risikogruppe für Suizid dar. 


Schützt Ehe vor Suizid?

Viele wissenschaftliche Studien stellen die These auf, dass die Heirat vor Suizid schützt, vorausgesetzt sie besteht ein Leben lang. Für Australien, Belgien, Kanada, Tschechien, Großbritannien, Finnland, Italien, USA und Deutschland wurde der Zusammenhang statistisch belegt. Trotz der wissenschaftlich belegten Schutzfunktion der Heirat geht die Anzahl der Eheschließungen in den letzten Jahren zurück. .Die Daten des Statistischen Bundesamts belegen den rückläufigen Trend der Eheschließungen in Deutschland. Während 1951 noch 10,3 Eheschließungen pro 1000 Einwohnern (EW) zu verzeichnen waren, liegt die Rate 2009 nur noch bei 4,6. Darüber hinaus ist jedoch anzumerken, dass trotz dieser Rückläufigkeit die Suizidrate in den letzten Jahren ebenfalls zurückgeht. Hierdurch wird deutlich, dass die Suizidalität multifaktoriell bedingt ist und der Familienstand einer von vielen ist.
Ausnahmefälle, in denen die Ehe keinen Schutz vor Suizid bietet, sondern das Risiko vielmehr verstärkt, stellen beispielsweise China, Japan und Taiwan dar. Anhand der Forschungsergebnisse zeigt sich, dass in asiatischen Ländern die Heirat kaum einen sicheren Schutz vor Suizid bietet, wie dies in den europäischen Ländern und der USA der Fall ist, vielmehr sind allein lebende Frauen in China und Indien besser vor Suizid geschützt. Dies ist unter anderem auf die Zwangsheirat und die hierbei verbotene Scheidung zurückzuführen, wodurch vor allem für Frauen der Suizid den einzigen Ausweg darstellt.  Die Frauen erfahren in der Ehe zu viele Vorgaben und Regulierungen, was in Durkheims Augen ebenfalls zu Suizid führt. Außerdem sind in diesen Gebieten die Eheschließungen häufig mit Mitgift verbunden. Wird diese nicht wie vereinbart an die Bräutigamseltern gezahlt, folgen Misshandlungen der Braut, welche das Suizidrisiko der Frauen erhöhen. Des Weiteren zeigen die wissenschaftlichen Studien, dass 40% der Suizidentinnen, die in einer Ehe leben, unter affektiven Störungen leiden. Bei unverheirateten Suizidentinnen wurden dagegen nur bei 30,6% Depressionen festgestellt. Ebenfalls zeigt sich, dass mit der Heirat die Integration in sozialen Netzwerken zurückgeht, eine hohe Eingliederung ist dagegen bei Unverheirateten festzustellen. Integration ist ein wichtiger Suizidschutzfaktor. Arrangierte Ehen bieten in diesen Gebieten keinen Schutz vor der freiwilligen Selbsttötung.


Risiken für Männer und Frauen nach Scheidung

Während das Suizidrisiko im Westen doppelt so hoch ist bei in Trennung lebenden Männern als bei Geschiedenen und 6,2mal höher als bei Verheirateten, liegt die Gefahr bei Frauen vor allem in der Scheidung. Genaue Zahlen liegen hierfür nicht vor. Dieser Trend ist unter anderem eventuell auf den hieraus resultierenden Statusschock zurückzuführen. Noch immer gehen viele Frauen in Folge einer Schwangerschaft nicht mehr vollständig ihrem Beruf nach, sondern übernehmen die Rolle der Mutter und Hausfrau. Im Zuge einer Scheidung sind diese nun auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Mannes angewiesen. So können sich die Frauen möglicherweise nicht mehr den gewohnten Lebensstandard finanzieren und eine Art Hilflosigkeit tritt ein. Bei Männern sind andere Auslöser und Stressfaktoren im Zuge einer Trennung/Scheidung zu beobachten. Rund 2/3 aller Trennungen gehen von Frauen aus, Männer werden hierdurch sehr stark wirtschaftlich gefordert, da diese für den Unterhalt der Frau und den eventuell vorhandenen Kindern aufkommen müssen. Männer identifizieren sich noch immer stark über ihren Beruf und die Rolle als Ernährer der Familie, wodurch sie durch die finanzielle und psychische Belastung gekränkt werden.

Genannte Risikofaktoren bestehen unabhängig von Einkommen, Bildung, Religion oder ähnlichem. Es betrifft also alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Jedoch sind Unterschiede in den verschiedenen Altersgruppen festzumachen. So suizidieren sich am häufigsten die Männer in der Altersgruppe zwischen 25 und 34 Jahren in Folge einer Scheidung. Dieses Alter ist jedoch überraschend, da man davon ausgehen kann, dass sie noch Chancen auf neue Lebenspartner haben. Der aktuelle Forschungsstand verweist auf die stärkere Einflussnahme des ehelichen Status bei Männern als bei Frauen. Hieraus lässt sich ableiten, dass Männer sich sicherer in einer Ehe fühlen als Frauen.  Eine slowenische Studie aus dem Jahr 2011 kam zu dem Ergebnis, dass 46% der Suizidenten, die ihren Lebenspartner verloren haben, bereits innerhalb des ersten Jahres danach Suizid begehen. Die Zahl bei Ehescheidungen liegt bei 37%.
Ein weiterer Erklärungsversuch für die erhöhte Risikogefahr bei Männern im Falle von Scheidungen bezieht sich auf die hierdurch fehlende soziale und emotionale Stabilität. Durch die Scheidung fehlt es den Menschen generell an der Integration in soziale Netzwerke. Dies betrifft vor allem Männer, da sie allgemein weniger Organisationen angehören und weniger intensiv Freundschaften pflegen als Frauen. Letztgenannte werden durch die sozialen Kontakte im Falle einer Trennung besser aufgefangen und unterstützt. Die sozialen Kontakte gilt es über die Jahre hinweg zu pflegen. Männer realisieren das jedoch häufig erst im Falle einer Scheidung und müssen dieses soziale Leben zu pflegen erst lernen. Ein weiteres Problem, das sich für vor allem für die Männer ergibt, liegt in dem seltenen und häufig unregelmäßigem Kontakt zu den Kindern.


Scheidung bedeutet für Kinder Verletzung des Urvertrauens 

Die Scheidung birgt jedoch nicht nur für die Erwachsenen ein erhöhtes Suizidrisiko in sich, sondern erhöht auch das der betroffenen Kinder. Das Ärtzeblatt zitierte am 27. Januar 2011 eine Studie des Journal Psychiatry Research aus Toronoto. Hieraus geht hervor, dass „Erwachsene, die in jungen Jahren die Scheidung ihrer Eltern erlebt haben, denken öfter daran, sich das Leben zu nehmen, als Menschen aus intakten Familien. Dabei zeigen sich geschlechterspezifische Unterschiede, wobei die Männer unter den Scheidungskindern wesentlich häufiger zu Suizidgedanken neigten als die Frauen.“ Männer sind besonders stark von diesem einschneidenden Ereignis betroffen. Möglicherweise wird hierdurch ihr Urvertrauen verletzt, sie müssen mit dem Verlust des Vaters als Teil der Familie zurechtkommen. Außerdem brauchen Jungs den Vater für ihre Entwicklung, ihnen fehlt es an den sozialen Kontakten zum Vater und gleichzeitig dadurch an einem Leit- und Vorbild, der mit ihnen die männliche Rolle erlebt. Die Suizidgefahr ist Untersuchungen zufolge im Gegensatz zu ihrer Vergleichsgruppe um das 3-fache erhöht. Bei Frauen ist das Risiko demzufolge nicht so stark ausgeprägt. Das ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass die Kinder in der Regel bei der Mutter bleiben und die Mädchen kein so großes Defizit wie Jungen bei Scheidungen erfahren. Durch das Leben mit der Mutter können die Mädchen, einfacher als ihre Brüder, ihre Identität finden.

Anhand der vorliegenden Fakten darf kein ökologischer Fehlschluss- also kein Rückschlüsse basierend auf Aggregatdaten- gezogen werden. Eine Änderung des Familienstandes führt nicht automatisch zu Suizid, auch schützt eine Ehe nicht grundsätzlich davor. Vielmehr kommt es darauf an, wie die Betroffenen mit diesen Stressfaktoren umgehen. Für viele Menschen sind eine Trennung bzw. Scheidung jedoch Auslöser eines Suizids. Die Daten und Zusammenhänge verdeutlichen, welche psychischen Auswirkungen solch eine Trennung sowohl für die Erwachsenen als auch für die Kinder in vielen Fällen mit sich bringt und im schlimmsten Fall zu Suizid führen kann.

Quellen:
Ide, Naiko et al. 2010: Separation as an Important Risk Factor for Suicide: A Systematic Review. In: Journal of Family, Volume 31, Issue 12, S.1689-1716

Roškar, Saška et al. 2011: Suicide Risk and Its Relationshipto Change in Marital Status. In: Crisis, Volume 32, Issue 1, S.24-30
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44463/Maennliche_Scheidungskinder_haben_haeufiger_Suizidgedanken.htm
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/LangeReihen/Bevoelkerung/Content75/lrbev06a,templateId=renderPrint.psml
Sandra Seubert im ISUV-Report 130

02.11.2013 - Kategorie Neuigkeiten


Prozess gegen Erzieher Eltern der Opfer: Unsere Familien sind gebrochen





http://www.abendblatt.de/hamburg/article120982051/Eltern-der-Opfer-Unsere-Familien-sind-gebrochen.html

Educon in Düsseldorf - Anklage: Autistische Kinder gequält


VON WULF KANNEGIESSER UND MICHAEL BROCKERHOFF - zuletzt aktualisiert: 25.03.2013 - 07:25 

 

Düsseldorf (RPO). Mitarbeiter der Kinder- und Jugendeinrichtung Educon sollen über Monate hinweg autistische Kinder misshandelt haben. Gegen elf Ex-Beschäftigte hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage vor dem Landgericht erhoben.



Das Haus der Graf-Recke-Stifung mit Educon in Wittlaer. Foto: Esser, Paul
Das Haus der Graf-Recke-Stifung mit Educon in Wittlaer. Foto: Esser, Paul

Im Mai 2008 waren erstmals ungeheuerliche Vorwürfe gegen die Firma Educon bekanntgeworden. 16 Mitarbeiter des Tochterunternehmens der Graf-Recke-Stiftung gerieten unter Verdacht, autistische Kinder über Monate hinweg körperlich misshandelt, die Schutzbefohlenen stundenlang ihrer Freiheit beraubt und genötigt zu haben. Nach fast fünf Jahren Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft nach IInformationen  unserer Redaktion jetzt Anklage gegen elf Verdächtige erhoben. Sie sollen sich demnächst vor dem Landgericht verantworten.

Es gab niemals Anzeichen für sexuellen Missbrauch in jener Einrichtung - das hat die Staatsanwaltschaft seit Beginn der Ermittlungen ausdrücklich betont. Mitte 2008 waren nach Angaben von Educon erste Vorwürfe bekanntgeworden. Die Geschäftsleitung reagierte sofort, entließ 16 der 40 Mitarbeiter und hat Selbstanzeige erstattet. Als Mitte 2009 weitere Vorwürfe publik wurden, folgten Strafanzeigen der Educon-Geschäftsleitung gegen die Ex-Beschäftigten, darunter eine Psychologin, Therapeuten und Erzieher. Sie sollen bei den ihnen anvertrauten Kindern „zweifelhafte Behandlungen“ angewandt und einen extrem rüden Umgang mit den autistischen Kindern gezeigt haben. Bei einem Arbeitsgerichtsprozess Anfang 2011, den eine entlassene Bereichsleiterin angestrengt hat, wurden Details bekannt.



Eingesperrt und festgebunden

So soll ein 15-jähriges Mädchen fast acht Stunden von drei Mitarbeitern gewaltsam festgehalten worden sein. Ein anderer Educon-Bewohner sei tagelang halbnackt in einer leeren Kammer eingesperrt gewesen. Das Arbeitsgericht wertete dies als „massive Grenzüberschreitungen“. Die Staatsanwaltschaft geht von Straftaten aus. Dass die Ermittlungen fünf Jahre dauerten, liegt daran, dass hunderte Stunden Videomaterial ausgewertet werden mussten. Denn die damaligen Betreuer hatten ihre Arbeit stets filmisch festgehalten.

Für autistische Menschen ist es schwer, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und mit ihnen zu kommunizieren. Auch das zwanghafte Wiederholen von Bewegungsabläufen und eingeschränkte Interessen gehören zum Krankheitsbild. Zudem können autistische Kinder körperliche Kontakte nur schwer ertragen. Daher gilt eine Festhalte-Therapie, bei der Kinder in der Educon-Einrichtung gegen ihren Willen teils stundenlang umklammert oder an Stühlen festgebunden worden sein sollen, nach offizieller Behandlungsleitlinie inzwischen als „entbehrlich“.
Die Educon, die als eigenständige Einrichtung in die Graf-Recke-Stiftung zurückgeholt wurde, wird nun von einem Qualitätsmanagement der Abteilung Erziehung und Bildung kontrolliert. Die 2009 neu installierte Geschäftsleitung nahm die Vorfälle zum Anlass, alle Systeme und die Gesamtorganisation genau zu überprüfen - speziell die internen Kontroll- und Meldesysteme. Mit der 150-Seiten-Anklage gegen elf Ex-Beschäftigte hat die Graf-Recke-Stiftung gerechnet, sagt deren Sprecher Roelf Bleeker-Dohmen im RP-Gespräch: „Wir können jedoch erst nach Einsicht in diese Anklageschrift Stellung nehmen. Die Ermittlungen wurden aber stets unterstützt, die Vorgänge alle transparent gemacht.“


Als Reaktion auf die Vorkommnisse ist „mit Abstimmung des Landesjugendamts das Vier-Augen-Prinzip eingeführt worden, Erzieher dürfen nicht mehr allein entscheiden“, so Bleeker-Dohmen. Eltern und Kindern, die betroffen waren, wurden Therapieangebote gemacht, „die auch wahrgenommen wurden“. Ob die Anklage zugelassen wird und wann ein Prozess beginnen könnte, prüft das Landgericht.


Quelle: top/ila

OLG Nürnberg: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Falle des eigenmächtigen Umzugs mit dem Kind



Wird ein Kind von einem Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland verbracht, so hat dies keine Auswirkungen auf das Sorgerecht: Die Entscheidung im Sorgerechtsverfahren hängt nur vom Kindeswohl ab.

1. Sachverhalt

Die Kindeseltern sind getrennt lebende Eheleute und haben drei minderjährige Kinder. Im Sommer 2012 haben  sich die Parteien innerhalb des Hauses getrennt. Am 19.01.2013 holten die Eltern der Antragsgegnerin die Kinder und die Antragsgegnerin selbst ab und fuhren mit ihr zu den Eltern. Der Antragsteller erwartete, dass die Antragsgegnerin mit den Kindern nach zwei Wochen zurückkehrte. Am 25.01.2013 rief die Antragsgegnerin den Antragsteller an und teilte diesem mit, dass sie endgültig bei den Eltern verbleiben möchte. Die Kinder würden auch bei ihr bleiben. Daraufhin beantragte der Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen und der Antragsgegnerin aufzugeben die Kinder herauszugeben. Die Antragsgegnerin beantragte ihrerseits das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die drei Kinder auf sie zu übertragen.  Das Familiengericht hat die Antragsgegnerin im Wege einer vorläufigen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vertretung in Kinder- und Schulangelegenheiten für die gemeinsamen minderjährigen Kinder übertragen. Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde ein.

2. Beschluss des OLG Nürnberg vom 22.05.2013 (7 UF 641/13)

Das Oberlandesgericht lehnte die Beschwerde des Antragstellers ab.
a)      Zunächst betonte der Senat ausdrücklich, dass es im vorliegenden Verfahren nur um eine vorläufige Regelung ginge.
b)      Im Rahmen dieser vorläufigen Regelung sei
„zu prüfen, welche von den beiden Seiten beantragten Regelungen insbesondere hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts bis zum voraussichtlichen Ende eines, soweit ersichtlich, noch nicht anhängig gemachten, aber für beide Elternteile möglichen Hauptverfahrens dem Wohle der Kinder am besten entspricht (vgl. § 1671 Abs.2 Nr.2 BGBG). Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister, sowie beachtlich und mit dem eigenen Wohl vereinbar, am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren.“
Dabei betonte das Oberlandesgericht, dass das Verhalten der Antragsgegnerin (Verbringen der Kinder ab dem 19.01.2013) unmittelbar auf die Entscheidung keine Auswirkungen habe. Die eigenmächtige Trennung der Kinder vom anderen Elternteil könne nur eine mittelbare Berücksichtigung finden. Dazu führt das Oberlandesgericht wie folgt wörtlich aus:
 „Im Hinblick auf das vom Antragsteller behauptete Fehlverhalten der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Verbringen der Kinder nach Sachsen ab dem 19.01.2013 („Kindesentziehung“) und die vom Antragsteller daraus abgeleitete Auswirkung auf die zu treffende Entscheidung ist, wie schon gelegentlich der Anhörung, nochmals klarzustellen, dass die gebotene Abwägung nicht an eine Sanktion eines, im vorliegenden Fall möglichen Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (…). Eine eigenmächtige Trennung des Kindes vom anderen Elternteil kann daher nicht als solche, sondern nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie Rückschlüsse auf eine konkrete Einschränkung der Erziehungsfähigkeit des betroffenen Elternteils zulässt oder konkret festgestellt werden kann, dass der herbeigeführte Ortswechsel aktuell das Wohl des Kindes beeinträchtigt.“
Das Oberlandesgericht hat dann festgestellt, dass die Anhörung der Kinder ergeben habe, dass die Bindung der Kinder an die Antragsgegnerin enger als zum Antragsteller sei und eine Trennung der Geschwister nicht vorgenommen werden könne.
Zusätzlich sei eine Aufrechterhaltung der Lebensmittelpunkts der Kinder bei der Mutter deswegen auch auszusprechen, weil dabei
„eine für die Kinder und den betroffenen Elternteil – hier den Vater – schonende, günstigere und wirtschaftlichere Ausübung des Umgangs des Vaters mit dem Kind möglich ist, als umgekehrt bei dem Aufenthalt beim Vater mit Umgangskontakten der Mutter in M. wäre. Anders als dem Antragsteller bei einem in T. erlebten Umgangswochenende stünde der Antragsgegnerin nämlich in M. keine großzügige Unterkunft zur Verfügung, in der sie während des Umgangs mit den Kinder leben kann.“
Schließlich spreche für die Aufrechterhaltung des Beschlusses des Amtsgerichts, dass ein  nochmaliger Wechsel für die Kindes eine Belastung für die Kinder sein könnte. Insbesondere dann, wenn die Kinder im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung  wieder zur Mutter wechseln müssten.

 3. Fazit

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass selbst bei einem unterstellten Entzug der Kinder unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine andere Entscheidung getroffen würde. Im Ergebnis bedeutet dies faktisch, dass der widerrechtliche Entzug der Kinder von einem Elternteil zum anderen Elternteil keine Auswirkung auf die Sorgerechtsentscheidung hat. Zu mindestens soll dies für die Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahrens gelten. Ob man diese Auffassung so teilen mag, ist äußerst zweifelhaft. Im Grunde genommen bedeutete dies für den „entziehenden Elternteil“, dass er die Kinder ohne Rücksprache mit dem zurückbleibenden Elternteil mitnehmen kann, ohne dass er dafür belangt wird. Dies ist befremdlich.
Rechtsanwalt Klaus Wille
und Fachanwalt für Familienrecht
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Trennungs-Plan-Gespräch in Meppen - Profi(t)familien Backhaus


Veröffentlicht am 30.10.2013
Die Familien werden genauso zerstört, wie der Rechtsstaat. Die Staatskasse wird geplündert. Auf nach Strasburg!

Gutachten - Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) - Österreich



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Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

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