Ein elf- und ein
zwölfjähriger Bub sollen von drei Jugendlichen missbraucht worden sein.
Alle Beteiligten sind Betreute der SOS-Kinderdörfer.
Auf einer
Griechenland-Reise von SOS-Kinderdörfern aus Kärnten und Salzburg ist es
im Sommer zu sexuellen Übergriffen auf Kinder gekommen.
SOS-Kinderdorf-Sprecher Viktor Trager bestätigte einen Bericht in der
"Kleinen Zeitung" vom Donnerstag. Die beiden Opfer sind ein elfjähriger
und ein zwölfjähriger Bub. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich
um drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren, ebenfalls Betreute
der SOS-Kinderdörfer.
Gegen die drei wird von den Staatsanwaltschaften Klagenfurt und
Salzburg wegen Vergewaltigung ermittelt. Ein Verfahren wurde bereits
wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit eingestellt. Die anderen beiden
Verfahren sollen mit außergerichtlichen Tatausgleichen eingestellt
werden. Täter und Opfer wurden von SOS-Kinderdorf in unterschiedlichen
Einrichtungen oder zumindest in getrennten Gruppen untergebracht. Alle
Beteiligten werden psychologisch betreut.
Pädagogen dienstfrei gestellt
Insgesamt hatten an der zehntägigen Reise elf Kinder bzw. Jugendliche
und zwei Betreuer teilgenommen. Ein Opfer vertraute sich nach der Reise
einer Betreuerin zu Hause an. Die beiden Pädagogen, die die Reise
begleitet hatten, wurden nach Aufkommen der Vorwürfe dienstfrei
gestellt. Sie arbeiten nicht mehr für die Kinderdörfer, weil sie sich
nach Ansicht des Arbeitgebers nicht richtig verhalten hätten.
Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt. Opfer-Anwalt Bernd Auer
- er vertritt den Zwölfjährigen - findet das nicht richtig und fordert
weitere Ermittlungen. Auch den außergerichtlichen Tatausgleich für die
Jugendlichen lehnt er ab.
Brechen Familien auseinander, geht
viel mehr verloren als nur die Liebe zwischen der Mutter und dem Vater.
Oft leiden die Kinder am meisten während einer Trennung. Eltern können
jedoch einen Weg finden, der es den Beteiligten erleichtert, mit der
Trennung klarzukommen. Glücklich getrennt – geht das? Wir haben
verschiedene Experten befragt.
Wenn
sich ein Paar trennt, sollten die Kinder möglichst bald davon erfahren.
Leicht ist das nicht. Edith Weiser, bis Ende 2012 Geschäftsführerin des
NRW-Landesverbandes
Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), rät dazu, den Kindern
gegenüber ganz offen zu sein. Oft passiere ein typischer Fehler: "Die
Eltern sagen es ihren Kindern nicht, weil sie ihnen so lange wie möglich
die heile Welt bewahren wollen", sagt Weiser. Erfahren die
Kinder von der Trennung, fallen diese jedoch aus allen Wolken. "Sie
suchen dann die Schuld bei sich." Wenn die Eltern es dem Kind gemeinsam
sagen, sei das am besten. Es sei vor allem wichtig, dem Kind zu
erklären, was sich durch die Trennung im Alltag ändern wird. "Die Kinder
müssen eine Vorstellung davon bekommen, was die Trennung für sie
konkret bedeutet", sagt Weiser. "Und noch wichtiger: dass sich die Liebe
zum Kind nicht ändern wird – auch wenn Mama und Papa fortan nicht mehr
zusammenleben."
Gemeinsam statt gegeneinander
Vor
allem in den ersten zwei Jahren nach der Trennung ist es für viele
Eltern schwierig, miteinander umzugehen. So sehr sie sich bemühen, ist
es ihnen kaum möglich, eine gemeinsame Elternrolle anzunehmen. "Es ist
für alle das Beste, wenn es den Eltern gelingt, sich kooperativ zu
verhalten, sich gegenseitig zu unterstützen", sagt Sabine Walper. Sie
ist Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut in München. Für
viele sei dieser Weg einfach nicht möglich. Es gebe Verletzungen, über
die niemand eine Brücke bauen könne, sagt die Psychologin. Zum Wohle der
Kinder sollten sich die Eltern dennoch um einen möglichst
konfliktfreien Umgang bemühen. Geht es nicht miteinander, sollten sie
eine parallele Elternschaft anstreben. "Da können sie dann alle
Berührungspunkte so weit wie möglich minimieren – und auch Sendepausen
sind dann möglich", sagt Walper. Ganz wichtig sei es, klare
Verabredungen zu treffen, an die sich sowohl die Mutter als auch der
Vater halten. Beide könnten etwa über SMS oder per E-Mail Dinge absprechen. Die Kommunikation ist dann oft sachlicher als im persönlichen Gespräch.
Guter Partner: nein. Guter Vater: ja
Trotz
aller Bemühungen kommt es immer wieder zum Streit. Früher ging es um
die Beziehung, heute geraten die Getrennten wegen des Nachwuchses
aneinander. "Es ist wichtig, die Paarebene von der Elternebene zu
lösen", sagt Edith Weiser. In Konflikten würden diese beiden Ebenen
häufig miteinander vermischt. In den Konflikten solle jeder für sich
überlegen, was er oder sie künftig anders machen könne. Zudem gebe es
die Möglichkeit, andere um Rat zu fragen, etwa die Freunde. Oder das
ehemalige Paar beginnt gemeinsam eine Mediation.
Was
das angeht, sind sich die meisten Eltern bei der Trennung einig: Alles
soll zum Wohl der Kinder geregelt werden. Aber was wünschen sich diese
eigentlich genau? "Der größte Wunsch ist, dass Mama und Papa wieder
zusammen sind", sagt die Familientherapeutin Gisela Hötker-Ponath, die
eine Praxis in Eichenau führt. "Kinder brauchen viel Zeit, um zu
verstehen, was geschehen ist." Sie wünschten sich meist, dass beide
Eltern trotz der Trennung ein Teil ihres Lebens blieben. Egal, was
gerade zwischen den Erwachsenen passiere. "Fast alle Kinder formulieren
den Wunsch, regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern zu haben und dass die
Streitigkeiten aufhören", sagt die Sozialpädagogin. Es sei wichtig, dass
die Erwachsenen die Bedürfnisse des Kindes akzeptierten. "Die meisten
Kinder schaffen es so, sich innerhalb von zwei Jahren an die neue
Situation zu gewöhnen", sagt Hötker-Ponath.
Im
Trennungsstreit geht es hin und her: Bei wem wohnen die Kinder? Wer
darf sie wie oft sehen? Die meisten Experten sind sich hier einig: Das
perfekte Modell gibt es nicht. "Im Grunde gibt es nur ein Modell, das
zum Erfolg führen kann: das Verhandlungsmodell", sagt der
Psychotherapeut Edmund Faust, der sich in der Vätergruppe Kassel e. V.
engagiert. Es sei wichtig, sich immer wieder gemeinsam an einen Tisch zu
setzen und die eigenen Wünsche zu äußern. "Alle sagen, was sie möchten,
sowohl die Eltern als auch der Fünf- oder Sechsjährige", sagt Faust.
Immer
nur Pizza, zu viel Fernsehen, zu spät ins Bett. Sie hat oft das Gefühl,
dass er vieles falsch mache mit den Kindern – und er denkt ähnlich über
sie. Die Streitpunkte sind fast beliebig. "Selbst Eltern, die noch ein
Paar sind, fällt es oft schwer, den Umgang des anderen mit dem Kind zu
akzeptieren", sagt Michael Naumann-Lenzen. Der Kinder- und
Jugendtherapeut aus Hennef hat oft mit Paaren zu tun, die sich trennen.
Auch wenn ein Mann nicht der perfekte Vater sei – er sei nunmal der
Vater des Kindes. "Wenn die Kinder bei dem Vater immer nur Pizza
essen, aber eine gute Zeit mit ihm haben, dann ist das genau das, was
die Kinder brauchen", sagt Naumann-Lenzen. Es ginge nicht darum, ein
perfekter Vater zu sein. Es reiche, wenn er ein "good enough father"
sei, wie es im Fachjargon heiße. Wenn er sich also um die Kinder sorge
und sich diese bei ihm wohlfühlen – und dies gelte auch für Mütter.
"Wenn es den ehemaligen Partnern gelingt, das Verhalten des anderen zu
akzeptieren, haben viele Konflikte nicht mehr so eine große Bedeutung",
sagt Naumann-Lenzen.
"Ich
verstehe deinen Vater auch meistens nicht." – Viele Getrennte kennen
das: Der Ex-Partner wird in ein schlechtes Licht gerückt. "Die Eltern
sollten vermeiden, den anderen vor dem Kind schlechtzumachen", sagt
Michael Naumann-Lenzen. Ganz vermeiden ließe sich das meist nicht. "Wer
sich selbst dabei ertappt, sollte sofort nachbessern und die eigene
Aussage relativieren", sagt der Pädagoge. Die Kinder würden sonst dazu
verleitet, das Verhalten des anderen Elternteils zu bewerten. Sie
geraten in einen Loyalitätskonflikt. Die Kinder haben das Gefühl, sie
müssten sich etwa für Mama entscheiden – und nur zu ihr halten. "Eltern
sollten, was das angeht, sehr wachsam sein", sagt Naumann-Lenzen. "Das
Kind sollte immer das Gefühl haben, dass es in Ordnung ist, auch den
anderen lieb zu haben."
Innsbruck – Mit Entschädigungszahlungen und
Therapieangeboten reagierten Staat und Kirche auf die Missbrauchsfälle
in ihren Institutionen. Wie jetzt bekannt wurde, hat am 21. Oktober am
Landesgericht Innsbruck ein brisanter Prozess begonnen. Ein ehemaliges
Missbrauchsopfer fordert vom Land Tirol Schadenersatz für erlittene
körperliche Gewalt und sexuellen Missbrauch im Landeserziehungsheim
St. Martin in Schwaz.
Die Anwälte der heute 70-jährigen Frau, der
deutsche Jurist Christian Sailer und sein Innsbrucker Kollege Michael
Hohenauer, prangern nicht nur regelmäßigen sexuellen Missbrauch an der
damals 16-Jährigen an, sondern auch die Zwangs- und Schwerstarbeit im
Heim. Vom Land erhielt die gebürtige Salzburgerin 15.000 Euro. Die
Anwälte bezeichnen es als Almosen und führen eine schwere
Traumatisierung ins Treffen.
Baur: Land muss sich Prozess stellen
Sozial-Landesrätin Christine Baur (Grüne) spricht
vom Teil eines Prozesses. Es habe natürlich Vergleichsverhandlungen mit
den Anwälten gegeben, der juristischen Auseinandersetzung, die am 21.
Oktober am Landesgericht Innsbruck begonnen habe, müsse sich das Land
jetzt stellen. „Wir müssen die Vergangenheit in den Heimen so gut wie
möglich aufarbeiten und gleichzeitig versuchen, den Opfern zu helfen und
präventiv alles unternehmen, dass Gewalt und Missbrauch an Kindern und
Jugendlichen unterbunden wird.“ Sollte sich die heute 70-jährige Frau
mit ihren Schadenersatzforderungen durchsetzen, so dürfte dies auch
finanzielle Folgen für das Land haben.
„Unsere Opferschutzkommission hat versucht, die
finanziellen Ansprüche der Hunderten Missbrauchsopfer objektiv zu
bewerten“, sagt Baur. Juristisch betrete man jetzt Neuland, „deshalb
muss man die Entscheidungen des Gerichts abwarten“.
Die Verjährung werde ebenfalls beleuchtet.
Natürlich könne das Urteil Folgen haben. Das Land hat bisher 234
Missbrauchsopfer in Heimen mit zwei Mio. Euro entschädigt.
Anwalt: „Es war die Hölle“
Von ihrem 16. bis zum 18. Lebensjahr war die
gebürtige Salzburgerin im Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz
untergebracht. „Durch die zweijährigen Demütigungen und Misshandlungen
wurde Frau Heidi K. für den Rest ihres Lebens körperlich und seelisch
ruiniert.“ Außerdem sei nichts verjährt, da die Klägerin so
traumatisiert sei, dass sie das ihr widerfahrene Leid bis vor Kurzem
verdrängt habe.
Die 900.000-Euro-Schadenersatzklage der Frau
gegen das Land basiert eben auf den bleibenden seelischen und
körperlichen Qualen. „Es war die Hölle“, sagt Anwalt Christian Sailer.
Er spricht von gesundheitsschädlicher Schwerstarbeit im Garten und an
den Webstühlen, Prügel und Karzer, regelmäßigem sexuellen Missbrauch
durch den Hausgeistlichen und gewalttätigen sexuellen Perversionen durch
eine lesbische Erzieherin.
Bei den nächsten Prozessterminen werden Zeugen
einvernommen, außerdem wird ein Gutachten über das Ausmaß der
Traumatisierung der Frau eingeholt.
Arbeit als Teil des Erziehungskonzepts
Rund 100 Mädchen lebten in den 1970er-Jahren im
Erziehungsheim des Landes. Sie mussten auch arbeiten, das galt damals
als Teil des Erziehungskonzepts. Im Mittelpunkt steht dabei die
Lohnwäscherei, die 1963 eingerichtet wurde, „um eine regelmäßige
Beschäftigung und volle arbeitsmäßige Auslastung der Zöglinge zu
erzielen“, wie es in einem Bericht des Landes aus dem Jahr 1977 heißt.
Auch Landesinstitutionen ließen in St. Martin Wäsche waschen. Die
Mädchen wurden zudem an andere Firmen wie Swarovski, Eglo oder Darbo
ausgeliehen
Die Wahrnehmungen über die Arbeitstherapie gehen
jedoch weit auseinander. Angeprangert werden heute Ausbeutung,
Zwangsarbeit und geringe Entlohnung auf einem Zöglingskonto. Rund 90
ehemalige Heiminsassen machten beim Land Schadenersatz wegen Heimarbeit
in Tiroler Erziehungsheimen geltend. Nächste Woche wird das Land den
Endbericht über Heimarbeit von Kindern und Jugendlichen präsentieren.
Der
Richter ist verpflichtet die Wahrheit zu erforschen. Verstößt er
dagegen, besteht die Besorgnis der Befangenheit. Dies geht aus einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall regte eine Partei im Rahmen eines Zivilrechtsstreits an, einen Zeugen zu laden. Nachdem der Richter
dies ablehnte und der Anwalt ihn darauf hinwies es sei seine Aufgabe
die Wahrheit zu erforschen, entgegnete der Richter: "Die Wahrheit
interessiert mich nicht". Daraufhin lehnte der Anwalt den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit
ab. Sowohl das Landgericht Chemnitz als auch das Oberlandesgericht
Dresden lehnten das Ablehnungsgesuch ab. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Partei.
Verfassungsbeschwerde war begründet
Das
Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten der betroffenen Partei.
Es habe eine Verletzung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgelegen. Die
Vorschrift schütze den Anspruch des Bürgers auf eine Entscheidung seiner Rechtssache durch den hierfür von Gesetzes wegen vorgesehenen Richter.
Die Norm garantiere zudem, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor
einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist sowie die
Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten
bietet. Der also nicht befangen sei. Eine Besorgnis der Befangenheit sei
gegeben, wenn ein am Verfahren beteiligter bei vernünftiger Würdigung
aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu
zweifeln.
Wenngleich wir nicht nur im politischen, sondern auch religiösen Sinn
unparteiisch sind, dürfen wir auf folgenden Artikel zur Positionierung
des Papstes verweisen: “… Intakte Familien sind der “Motor der Welt und der Geschichte”. Sie
benötigten daher besondere Anerkennung und Schutz durch die
Gesellschaft. Das betonte Papst Franziskus vor der Vollversammlung des
päpstlichen Familienrates am Freitag im Vatikan. In der Familie entwickle der Mensch seine Persönlichkeit, erwerbe die
Fähigkeit zu lieben und zu kommunizieren, lerne den Respekt vor der
Würde der Mitmenschen und Opferbereitschaft. (…)
Der Papst bekräftigte den Wert der Ehe zwischen Mann und Frau als Basis für ein gelingendes Familienleben. (…)
Die Opfer und Krisen, die die Partner für ihre Ehe und Familie
aushielten, ließen sie zu reichen und wahrhaftigen Persönlichkeiten
wachsen, hob Franziskus hervor. Kinder könnten auf diese Weise von den
Eltern und Großeltern für ihr eigenes Leben lernen. (…)
Er rief auch zur Solidarität mit Familien in Not auf. Viele Familien
seien gezwungen, ihre Heimat zu verlassen oder würden getrennt. Andere
litten unter dem Verlust der Wohnung oder Arbeitslosigkeit. “Ihnen allen
wollen wir nahe sein.” …”
Die Online-Verbreitung von Kinderbildern eines nahen Angehörigen
ist nicht automatisch und zwingend eine strafbare Handlung. Zulässig
kann eine solche Handlung insbesondere dann sein, wenn der abgelichtete
Jugendliche eine relative Person der Zeitgeschichte ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.02.2011 - Az.: 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10).
Der Angeklagte war erstinstanzlich strafrechtlich verurteilt worden,
weil er das Bild seines Enkels ohne Erlaubnis online verbreitet hatte.
Der Enkel stand unter der Betreuung des zuständigen Jugendamtes, das
eine Veröffentlichung abgelehnt hatte. Der Angeklagte hatte die Fotos
des Jugendlichen auf seiner Webseite zum Thema "Jugendamt-Opfer"
publiziert und wollte damit das unangemessene Verhalten der staatlichen
Stellen kritisieren.
Die Richter des OLG Karlsruhe hoben die Verurteilung auf und wiesen
das Verfahren an die erste Instanz zu einer Neubewertung zurück.
Die erste Instanz habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich
bei dem Enkel möglicherweise um eine relative Person der Zeitgeschichte
handeln könnte. Dann wäre eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung
des Jugendamtes erlaubt.
Es dürfe nicht ausschließlich auf das Fehlen der Zustimmung
abgestellt werden. Es sei zwar richtig, dass ein Foto grundsätzlich nur
mit Einverständnis des Betroffenen erlaubt sei. Hiervon gebe es jedoch
bestimmte Ausnahmen. Hier sei denkbar, dass durch die vom Angeklagte
angesprochene Problematik mit dem Jugendamt das Kind eine relative
Person der Zeitgeschichte sei. Dann wäre das Handeln des Onkels nicht
strafbar.
Nur eine Stunde in der Woche durfte Steffen
S. seine Tochter Katharina sehen - unter Aufsicht im
Kinderschutzzentrum. Das Jugendamt sah in ihm eine Gefahr. Er wird
verdächtigt, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Die schweren
Anschuldigungen beruhen auf dem Bericht einer Kinderpsychologin, die mit
Katharina gearbeitet hat. In ihren Sitzungen ließ sie das Kind mit
anatomischen Puppen spielen, dabei ist diese Methode mehr als umstritten
und lässt laut Expertenmeinung keinerlei Rückschlüsse auf sexuellen
Missbrauch zu. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Trotzdem hatte das Jugendamt Katharina fast drei
Wochen lang in einem Kinderheim untergebracht und sie danach nur unter
strengen Auflagen zur Mutter zurückgelassen. Das Familiengericht hatte
die Maßnahmen des Jugendamtes bestätigt, ohne weitere Untersuchungen
einzuleiten und andere Gutachten einzuholen. Die Staatsanwaltschaft
Berlin kam mittlerweile zu einem klaren Befund: Es liegt keinerlei
Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor. Panorama über Fälle, in denen
Jugendämter mit schlimmen Folgen überreagieren.
Wir,
die Bürgerinitiative Kinderrechte, Frauen und Männer dieser Erde, von
der Absicht geleitet, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, das allgemeine
Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren
Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Erklärung.
Wir
halten diese Wahrheiten für selbstverständlich, dass alle Kinder gleich
erschaffen wurden, dass sie mit gewissen unveräußerlichen Rechten
ausgestattet wurden, worunter sind Leben, Freiheit und das Streben nach
Glück. Dass zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den
Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der
Einwilligung der Regierten herleiten; dass sobald eine Regierungsform
diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu
verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die
auf solche Grundsätze gegründet das Kindeswohl anstrebt und
verwirklicht. Wir
betrachten alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten
geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander
im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Wir
respektieren die Prinzipien der Ethik und Familien als jedwede Form des
Zusammenlebens von Menschen, wenn sie dem Kindeswohl und dem Fortkommen
und Glück junger Menschen dienen. Wir respektieren die Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaates und streben nach Frieden und Gerechtigkeit. Wir
respektieren und fördern Kinder, Tiere und die Natur/Umwelt und
verstehen diese drei Bereiche als eine Einheit, die nicht unterteilt
werden kann, weil sonst das Leben der zukünftigen Kinder die Bezeichnung
„Leben“ nicht mehr verdienen würde. Jedes
Kind hat das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Familie,
Gesundheit, Bildung und Förderung sowie Anerkennung eigenständiger
kindlicher Interessen. Die Kinder und ihre Kinder sind die Zukunft der Menschheit, die Würde des Kindes ist unantastbar.
Nach einer Scheidung wird oft um das Sorgerecht für die Kinder gestritten.
Quelle: DAV
Kinder haben nach einer
Scheidung der Eltern einen Anspruch auf Umgang mit Mutter und Vater.
Eine Möglichkeit ist dabei das Wechselmodell – doch bedarf es einiger
Voraussetzungen, damit dieses Erziehungskonzept funktioniert. Zudem
fehlt in Deutschland eine gesetzliche Verankerung.
Viele Eltern entschließen sich nach einer
Scheidung für das alleinige Sorgerecht der Mutter oder des Vaters. Der
Einfachheit halber, um nicht bei jeder Frage zum Kindeswohl das
Einverständnis – und die Unterschrift – des Ex-Partners einzuholen zu
müssen.
Das Wechselmodell als Königslösung – vermeintlich
Gleichwohl gibt es andere Möglichkeiten. Möchte kein
Elternteil auf die Erziehung und den regelmäßigen Kontakt zu seinen
Kindern verzichten, ist ein so genanntes Wechselmodell denkbar – auch
bekannt als Pendel- oder Doppelresidenzmodell. Getrennt lebende Eltern
kümmern sich dabei – in der Regel im wöchentlichen Wechsel – um die
gemeinsamen Kinder. Dass es hierbei einige Hürden zu überwinden gibt,
ist nachvollziehbar. Insbesondere nach einer schmerzhaften Trennung
dürfte ein am Kindeswohl orientierter Umgang untereinander nicht
selbstverständlich funktionieren. Für ein Wechselmodell ist dieser aber
notwendig: Es braucht ein einheitliches Erziehungskonzept. Die Eltern
müssen sich eng austauschen und beide überzeugt von der Richtigkeit des
Ansatzes sein. Andernfalls können auch Gerichte dem Wunsch einen Riegel
vorschieben.
Das Oberlandesgericht in Hamm hat hierzu Anfang 2012
eine wichtige Entscheidung getroffen (AZ: II 2 UF 211/11): In diesem
Fall strebte der Vater das wöchentliche Wechselmodell an, die Mutter
lehnte es aber ab. Im Laufe des Verfahrens kam es zum Streit und
gegenseitigen Vorwürfen. Das war letztlich auch der Grund, warum das
Gericht den Antrag des Vaters ablehnte.
Voraussetzung ist ein guter Umgang untereinander
Grundsätzlich, so die Begründung, sei das
Wechselmodell geeignet, um eine enge Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen.
Allerdings sei ein solches Umgangsmodell mit Belastungen für die Kinder
verbunden. Es fehle an einem festen Lebensmittelpunkt.
Voraussetzung für ein Wechselmodell sei daher, dass
die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen. Beide müssten
hoch motiviert und an den Bedürfnissen des Kinder ausgerichtet sein,
außerdem kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen.
Wesentlich sei außerdem, dass sie die Vorstellungen des jeweils anderen
in der Frage der Erziehung tolerierten. Sei dies nicht der Fall und
leistet ein Elternteil Widerstand gegen das Wechselmodell, könne es
nicht angeordnet werden. Eine Gefahr der Entfremdung der Kinder von
einem Elternteil bei einem anderen Umgangsmodell bestehe nicht, so das
Gericht.
In Frankreich oder den USA ist das Wechselmodell gesetzlich verankert
In vielen Ländern ist das Wechselmodell inzwischen
gesetzlich verankert – in Deutschland indes nicht, was einige
Komplikationen mit sich bringt. So darf das Kind melderechtlich nur
einen Hauptwohnsitz haben, wobei es aber eigentlich zwei hat. Ähnlich
ist es beim Kindergeld: Es wird nur an ein Elternteil ausgezahlt, dabei
kümmern sich de facto beide Eltern gleichwertig um das Kind.