05.08.12
German Jugendamt - Leons call for HELP 02 08 2012 - "Dear Ladies and Gentleman, I want to come back home and the other children also. We all crying because we want to come back home. We miss our parents and our life. There is no place so beautiful like home. I am sad and unhappy. Please help us! Give us our life back. Let me be happy again and let me home to my Mama!!! Please Please Please ........Leon Krause, 23. June 2012"
Jugendamt - Spionsgenetz Arzt und Schule?
Deutsche Schande - Der Kinderklau
Verfasst von Richard Moritz
Verfasst von Richard Moritz
Spionagenetz Arzt/Schule? Oder wem kann man noch trauen?
Das im Januar in Kraft getretene Kinderschutzgesetz (BKiSchG) hebt faktisch die Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt auf. Dies gilt für Ärzte, Psychologen und alle die beruflich mit der Erziehung zu tun haben, insbesondere Lehrer und Erzieher.
Wenn Sie ihrem Arzt oder Psychologen von Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder erzählen, kann dieser das gesagte als „Kindeswohlgefährdung“ einstufen und ist damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Ist das tatsächlich ein Problem?
Basierend auf den Ergebnissen einer Studie der KatHO NRW zum Thema Kinder psychisch kranker Eltern wurde 2006 in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, dessen Zweck war: „Der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe“. Von 2006 auf 2008 stiegen die Inobhutnahmen in Rheinland-Pfalz um 77%. Die alte Vererbungslehre des 3.Reichs ist wieder eingeführt. Hier liegt das Problem. (Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2). Seit Januar ist es legal persönliche inkl. medizinischer Daten nach Belieben weiter zu geben. Es genügt der Hinweis auf den Verdacht es könne eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wem kann man noch vertrauen, zu wem kann man mit seinen Sorgen gehen? Geistliche (Seelsorger) und Anwälte sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.
Kann ich also zu meinem Pfarrer gehen und ihn um Hilfe bitten? Im Prinzip ja! Bei Geistlichen von kleineren Religionen (sogenannte Sekten) brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Bei Seelsorgern der Katholischen- und Evangelischen-Kirche könnte es jedoch zu einem Interessenskonflikt kommen. Viele Einrichtungen der Erziehungs- und Hilfe-Branche haben kirchliche Träger. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie die etablierten Kirchen mit der Situation umgehen, habe ich im Nahme vo Kinder sind Menschen sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz (Katholische-Kirche) um eine Stellungnahme gebeten. Beide haben geantwortet. Die katholischen Bischöfe konnten oder wollten keine Stellungnahme abgeben.
Hier nun einen Auszug aus der Stellungnahme der EKD. [Das Verhältnis zwischen dem Seelsorgegeheimnis – und der damit verbundenen Schweigepflicht – und dem Schutzauftrag nach § 8 SGB VIII, ist Teil einer schwierigen und weitreichenden Diskussion.
In der evangelischen Kirche hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis einen hohen Stellenwert. … ]
Das im Januar in Kraft getretene Kinderschutzgesetz (BKiSchG) hebt faktisch die Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt auf. Dies gilt für Ärzte, Psychologen und alle die beruflich mit der Erziehung zu tun haben, insbesondere Lehrer und Erzieher.
Wenn Sie ihrem Arzt oder Psychologen von Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder erzählen, kann dieser das gesagte als „Kindeswohlgefährdung“ einstufen und ist damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Ist das tatsächlich ein Problem?
Sollten wir
nicht froh sein, dass die Behörden rechtzeitig gewarnt werden und den
Kindern schneller und besser geholfen werden kann? Die Befürworter
wollen uns das Glauben machen.
Angesichts der katastrophalen Zustände in
Deutschland kann man dem jedoch nicht zustimmen. Seit 2001 haben wir
ein steiles Ansteigen von Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Die
Beschwerden von betroffenen Eltern über Willkürakte nehmen drastisch zu.
Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat mehrfach in Berlin
interveniert.
Basierend auf den Ergebnissen einer Studie der KatHO NRW zum Thema Kinder psychisch kranker Eltern wurde 2006 in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, dessen Zweck war: „Der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe“. Von 2006 auf 2008 stiegen die Inobhutnahmen in Rheinland-Pfalz um 77%. Die alte Vererbungslehre des 3.Reichs ist wieder eingeführt. Hier liegt das Problem. (Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2). Seit Januar ist es legal persönliche inkl. medizinischer Daten nach Belieben weiter zu geben. Es genügt der Hinweis auf den Verdacht es könne eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wem kann man noch vertrauen, zu wem kann man mit seinen Sorgen gehen? Geistliche (Seelsorger) und Anwälte sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.
Kann ich also zu meinem Pfarrer gehen und ihn um Hilfe bitten? Im Prinzip ja! Bei Geistlichen von kleineren Religionen (sogenannte Sekten) brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Bei Seelsorgern der Katholischen- und Evangelischen-Kirche könnte es jedoch zu einem Interessenskonflikt kommen. Viele Einrichtungen der Erziehungs- und Hilfe-Branche haben kirchliche Träger. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie die etablierten Kirchen mit der Situation umgehen, habe ich im Nahme vo Kinder sind Menschen sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz (Katholische-Kirche) um eine Stellungnahme gebeten. Beide haben geantwortet. Die katholischen Bischöfe konnten oder wollten keine Stellungnahme abgeben.
Hier nun einen Auszug aus der Stellungnahme der EKD. [Das Verhältnis zwischen dem Seelsorgegeheimnis – und der damit verbundenen Schweigepflicht – und dem Schutzauftrag nach § 8 SGB VIII, ist Teil einer schwierigen und weitreichenden Diskussion.
In der evangelischen Kirche hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis einen hohen Stellenwert. … ]
Ein klares Bekenntnis zum Beichtgeheimnis. Inwieweit Kinderheimleiter
oder Erzieher einen Seelsorgerischen Auftrag haben, müssen Sie im
Einzelfall erfragen.
Jugendamtwillkür - Ein offener Brief an Justiz- und Famillienministerin
Sehr geehrte Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
Sehr geehrte Famillienministerin Frau Schröder,
Nach Angaben des Bundesamts haben die Jugendämter insgesamt 33.700 Kinder und Jugendliche im Jahr 2009 in Obhut genommen. 2010 ist die Anzahl um rund 8% (auf 36.300) gestiegen. Die Zahl der Inobhutnahmen lag damit um 42% höher als noch vor fünf Jahren. Täglich sind 100 Kinder betroffen.
Mein Kind Jan ist einer davon, zu unrecht weggenommen.
Am 30. April 2009 wurde ich durch einen vom Amtsgericht W. willkürlich gefälschten Vorführungs/Haftbefehl von Polizei festgenommen. Die Richterin R. verweigerte mir während ganzen rechtswidriger Verhaftung jeglichen Menschenkontakt einschließlich Anwaltskontakt.
Eine Gefälligkeitsgutachterin, die ich vor diesem Termin nie gesehen und besprochen habe, hielt mich aufgrund meiner Proteste für “paranoid, erziehungsunfähig, misstrauisch …” Die Richterin entzog auf der Stelle mein Sorgerecht und erzwang mir auf blanko Gerichtsdokumenten zu unterschreiben, mit der Androhung, mich anderenfalls ins Frauengefängnis od. Psychiatrie zu werfen. Das Jugendamt LDK nahm mein Kind direkt von der Schule weg, bis heute.
Der ganze Wahnsinn hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat und einem Hauch von Menschenrechten zu tun, war von Anfang an auf den Kindesentzug gezielt.
Der schreckliche Wahnsinn kam deshalb zustande,
I. Korrupte Justizbeamter manipulieren willkürlich für private Bekanntschaft
Exschwager Karl-H. B. verfügt über einen Beziehungsnetz durch seine Schwarzarbeiten beim Bankmanager, Anwaltskanzlei, Finanzbeamter, bis Justizmitarbeiter.
Die korruptem Richter verpflichten nicht den Gesetzen , sie verurteilen nicht im Namen des Volks, sondern nach Anweisung und im Interessen privater Freunde. Dafür machen sie notfalls den Täter zum Opfer und den Opfer zum Täter, indem sie Gefälligkeitsgutachten beauftragen, Akten und Urteile manipulieren oder einfach verfälschen bis willkürlich erfinden.
II. dem Jugendamt und Gutachter wird das Glauben zu einfach vom Gericht verschenkt, so dass sie sich beliebig vermuten, lügen erlauben
Keiner hat sich interessiert und prüft, ob sich um eine falsche, lügnerische Aussage für Bekannten oder absichtlich beantragten Dorfklatsch handelt, was im “Arbeitsbericht” des Jugendamts u. “´Gutachten” steht. Mutmaßungen eines Jugendamtsmitarbeiters, bösartige Denunziation aus der Schule, Nachbarschaft ohne gerichtliche Überprüfung reichen aus, um Urteile vor einem Familiengericht zu fällen, z.B.:
1. Mein Kind mag 007 Film und Autos
Die Gutachterin schrieb in ihrem Gutachten: Das Kind mag Gewalt, sprach vom Abhörgerät, ist misstrauisch…
2. Mein Kind besuchte bis zum Zeitpunkt des schrecklichen Geschehens jeden Samstag die Sprachschule, um die zweite Herkunftssprache zu lernen, was bei Bi-kulturellen Familien üblich ist.
Im Arbeitsbericht des Jugendamts hieß es: “Die Mutter ist beabsichtigt und bereitet bereits vor, heimlich mit dem Kind nach ihrem Heimatland zu gehen, wo das Kind ohne Schwierigkeiten leben wird.”
3. Mein Kind äußerte offen seinen Wunsch, seine durchschnittlichen Note (1-2) weiter zu verbessern.
Der Aussage der Schulleiterin und Gutachterin zufolge sei mein Kind ein unzufriedenes Kind,
…“Man sollte auch mal zufrieden sein, was man hat…“
Mitte November 2009, als erste der in der Pflegefamilie lebenden 5 Kinder an Schweinegrippe erkrankte, ignorierten das Gericht und Jugendamt meinen Notruf und verweigerten, dass ich mein Kind aus Pflegefamilie heraushole, bis alle 5 Kinder erkrankt wurden. Stattdessen organisierten sie ein unsinniges Kind/Mutter Treffen in Cafehaus Karstadt in Limburg.
Als ich offen und ehrlich diesen unverantwortlichen Vorschlag des Treffens ablehnte, wurde ich als
“unkooperativ”eingestuft. Seitdem wurden mir all Besuchstermine und Umgangskontakte gestrichen.
Sind solche etwa die “akute Gefahr”, die Jugendämter unbedingt mein Kind wegnehmen müssen?
Jugendämter PFLEGEN NICHT die Kinder, sie quälen, manipulieren und traumatisieren unsere Kinder. Verschlechterte Schulleistung, zwanghafter Schulwechsel bis Schulverzicht , zentimeterlange schwarze Fingernägel, starke Abnahme, ungeschmierte und blutig abgerissene Haut, unpassende Kleidungen sind nur ungepflegtes äußerliches. Nicht zu sehen sind die Traumatisierungen, untherapierbare seelischen Schäden, starke Heimweh, Desorientierungen, weil die Mitarbeiterin des Jugendämter unsere Kinder gegen eigene leibliche Mutter/Elterteil aufhetzen, manipulieren, was unseren Kindern lebenslange begleiten wird und nie bearbeitet werden kann.
III. fehlende Aufsicht für Jugendämter und Pflegeträger/-Familien führt zur lukrativen Schwarzgeschäftskette
Kinder sind in Händen des Jugendamts ein Geschäftsmittel, eine Geldmaschine. Während zahlreiche leibliche Elternteile in schwere Krankheiten sogar Suizid getrieben worden sind, machen Jugendämter, Pflegeträger/-familien gute Geschäfte.
Den Ergebnissen einer Forschungsarbeit zufolge erhalten die den Jugendämtern nachgeordneten Einrichtungen je betreutem Kind oder Jugendlichen einen Satz bis zu 4000 Euro pro Monat. Von fast 4000 EURO je Kind und Monat etwa 1000 EURO zurückzuhalten, diese Summe mal 300 000 betroffenen Kinder macht eine Summe von ca. 30 Millionen pro Monat. Jede Einrichtung ist also interessiert, so viele “neue Kunden” wie möglich zu erhalten, um möglichst viel sicheres Geld zu erwirtschaften… es gibt stillschweigende Vereinbarungen, wie viel von dem Geld an Jugendämter, an Richter und andere Involvierte schwarz zurückfließt.”
“Auch Richter sind also an den immensen Schwarzerlösen beteiligt! Und kein Staatsanwalt geht gegen einen Richter vor…
Auch meine Anklage gegen Rechtsbeugungen und Amtsmissbräuche wurde 2010 von Staatsanwaltschaft Wetzlar zurückgewiesen, mit einfacher Begründung “ entbehrt notwendigen Grundlagen…”
“ ‘Unabhängige’ Gutachter erhalten Aufträge und ihre Rechnungen werden von Richter nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn ihr Gutachten dem Richter zusagt. Ansonsten erhalten sie weder Geld für ihre Arbeit und ihren Aufwand noch erst recht keine Folgeaufträge. Damit ist eine direkte Abhängigkeit von Richtern hergestellt. Unbequeme Gutachter kommen auf eine schwarz Liste…” „Rechtsanwälten, die die Betroffenen vertreten, werden von Gerichten persönlich verfolgt.“
Daher schlagen mir die meisten Rechtsanwälten vor, schön mit den Jugendämtern und Gerichten zusammenzuarbeiten. “Nicht jeder, der Recht hat, bekommt sein Recht vor Gericht”, wurde mir öfters gesagt. Bleibe ich bei meiner eigenen Meinung, sind sie schnell in Urlaub od. krank, kündigten plötzlich das Mandantenverhältnis. Ich muss leider ehrlich sagen: Wer, der Recht hat, aber kein Recht bekommt, dann ist was mächtig faul bei der Justiz.
Noch schlimmer ist es, dass “Ein großer Teil Heimkinder straffällig wird, eine überaus hohe Gewaltbereitschaft entwickelt und/oder übermäßig zu Alkohol und Drogen neigt.”
Mit Millionen Staatsunterstützungen produzieren die Jugendämter hunderttausende traumatiesierte Problemkinder der Zukunft.
Keiner weiß dabei wirklich, ob jedes EURO von dem durch Jugendämter an Pflegeträger/-Familien geleiteten Kindesgeld und Unterhaltszuschuss wirklich für die Kinder ausgegeben ist oder die Pflegeeltern möglichst an Kinder gespart, in kürzesten Zeit komplettes Wohnzimmer erneut od. teuere Autos geleistet haben.
Der durch den Gesetzgeber gewünschte “Kindeswohl” ist Spielzeug der korrupten, kriminellen Behördenmafia geworden. Als kämpfender Elternteil wurde Spielball zwischen einzelnen Behörden .
Die betroffenen Kinder und Elternteile leiden jahrlange unter schmerzhaften, qualvollen Trennungen und enorm psychischen Belastungen. Nicht nur Schock, unendlich schlaflose Nächte, Zusammenbrüche, Schwere Erkrankungen sind die fatalen Folgen des Kindesentzugs. Im Kampf gegen Behördenwillkür verlor ich bereits meinen Job, meine Freiheit und Gesundheit. Es geht um Leben und Tod. Mir bleibt nichts anderes übrig als die Öffentlichkeit zu alarmieren.
http://gegen-jugendamt-und-behoerdenwillkuer.over-blog.de/article-ein-offener-brief-an-justiz-und-famillienministerin-96480554.html
Deutschland Jugendämter - Wie lange kann Deutschland sich diese staatlich geförderten Konjunkturprogramme noch leisten?
Veröffentlicht am 03.08.2012 von TheStudebaker1955
Daß die Jugendämter für die
Verschleppung von Kindern Unsummen kassieren, soll jetzt dadurch unter
den Teppich gekehrt werden, daß man Olivier Karrer Geldgeschäfte
anhängt. Er soll durch den Wolf gedreht werden, damit die europäische
Öffentlichkeit über das unvorstellbare Ausmaß der Machenschaften
deutscher Jugendämter und Familiengerichte hinweggetäuscht werden kann.
Kategorie:
Tags:
- 000
- EURO
- monatlich
- DER SPIEGEL
- Olivier Karrer
- Jugendamt
- Justiz
- Polizei
- Düsseldorf
- CEED Europa
- Bamberski
- Kalinka
- Entführung
- The Studebaker 1955
- Marinella Colombo
- Beata Pokrzeptowitcz
- Katarina Rothenbach
- Familie Haase
- Heidi Schulz
- Weihnachten
- Köln
- Adoption
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Germany Christmas
- Familie
- Familienministerium NRW
- Amtsgericht
- Landgericht
- CEED
- TheStudebaker1955
- Kinderklau
- Saida
- Mord
- Verleumdung
- Marocco
04.08.12
03.08.12
Inobhutnahmen 2010 Jugendämter intervenieren bei ausländischen Kindern immer häufiger
Die Zahl der Inobhutnahmen ist im Jahr 2010 um acht Prozent
gestiegen. Der Anstieg beträgt bei ausländischen Kindern sogar 16
Prozent. Im Ländervergleich ist Hamburg Spitzenreiter. Dort sind drei
von fünf Kindern in Obhut ausländisch.
Ausländische Jugendliche öfter in Obhut als Deutsche © flickr.com, Robby McKee, CC 2.0, bearb. MiGAZIN
Im Jahr 2010 haben die Jugendämter in Deutschland 28 300 deutsche
und 8 100 ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das
waren insgesamt rund 2 600 (+ 8 Prozent) mehr als 2009. Wie das
Statistische Bundesamt außerdem mitteilt, lag die Zahl der von
Schutzmaßnahmen Betroffenen damit um 42 Prozent höher als noch vor fünf
Jahren.
Ausländische Kinder immer öfter betroffen
Auf Anfrage des MiGAZIN wurde weiter mitgeteilt, dass insbesondere die
Zahl der in Obhut genommenen ausländischen Kinder unverhältnismäßig
steigt. So waren 2010 in rund 22 Prozent (8 100) aller Fälle
ausländische Kinder von Schutzmaßnahmen der Jugendämter betroffen, im
Jahr zuvor betrug diese Quote rund 21 Prozent (7 000). Dieser Anstieg
wird besonders deutlich, wenn man die Quoten separat betrachtet: So
betrug der Zuwachs der Inobhutnahmen bei deutschen Kindern und
Jugendlichen 5,7 Prozent, bei ausländischen Kindern lag dieser Wert bei
knapp 16 Prozent.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder aufgrund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.
Der langfristige Vergleich verdeutlicht den unverhältnismäßigen
Anstieg noch einmal: Im Jahre 2006 waren noch knapp 4 600 ausländische
Kinder von Schutzmaßnahmen betroffen. Bis 2010 bedeutet das ein Anstieg
von fast 77 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Im selben Zeitraum betrug
der Anstieg bei deutschen Kindern vergleichsweise niedrige 32 Prozent.
Hamburg alleiniger Spitzenreiter
Im Ländervergleich fällt vor allem ein Ausreißer auf: In Hamburg machen die in Obhut genommenen ausländischen Kinder über 62 Prozent (53 Prozent im Vorjahr) aller Fälle aus (1 100). Im Vergleich dazu beträgt diese Quote in Berlin vergleichsweise niedrige 27 Prozent, obwohl Berlin einen höheren Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung ausweist als Hamburg. Auch in anderen Bundesländern mit ähnlich hohem Ausländeranteil – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bremen – ist maximal nur jedes vierte in Obhut genommene Kind ausländisch. Nur Hessen weist mit knapp 36 Prozent einen höheren Wert auf, bleibt dennoch weit hinter Hamburg zurück.
Die Zahl der Inobhutnahmen bei deutschen und ausländischen Kindern gemessen am Bevölkerungsanteil © MiG
Wie diese Hamburger und allgemein steigenden Quoten bei ausländischen
Kindern zustande kommen, wird noch zu klären sein. Eine mögliche
Erklärung ist die stark zunehmende Zahl der Jugendlichen, die aufgrund
einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden.
Betraf dies im Jahr 2008 noch 1 100 Jugendliche, so stieg die Zahl 2009
auf 1 950 Jugendliche und 2010 auf 2 800 Jugendliche – ein Anstieg
gegenüber 2008 um 157 Prozent.
Glücklicherweise kehrten insgesamt 15 300 oder (42 Prozent) junge Menschen nach der Inobhutnahme zu den Sorgeberechtigten zurück. Eine Aufschlüsselung nach deutschen und ausländischen Kindern ergibt aber auch hier eine deutliche Schieflage. Während rund 44 Prozent (28 300) aller von Schutzmaßnahmen betroffenen deutschen Kinder zu ihren Sorgeberechtigten zurückkehren konnten, betrug diese Quote bei ausländischen Kindern nur rund 35 Prozent (8 100). (es)
"Independent Living" in Berlin Das tote Mädchen und der Sozialkonzern
3. August 2012
Zoe, 2, starb praktisch unter den Augen des Jugendamtes. Gegen eine
Hilfsorganisation wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Der Fall
erzählt von einer Branche, die mit Steuergeld hohe Umsätze macht. Von Hans-Martin Tillack
Wuschelhaare,
Jeans, das Hemd über der Hose – Andreas Spohn gibt sich gerne locker,
wenn er Besucher in seiner Unternehmenszentrale im Berliner Bezirk
Prenzlauer Berg empfängt. Nein, er strebe nicht nach Reichtum,
versichert der 53-jährige. Was ihn treibe, sei Idealismus.
Spohn ist der Vorsitzende des
Trägerverbundes "Independent Living" (IL). Der ist seit Januar in der
Kritik und das nicht zum ersten Mal. Zwei Mitarbeiterinnen hatten im
Auftrag des Jugendamtes Berlin-Pankow die Mutter der zweieinhalbjährigen Zoe betreut. Das kleine Mädchen starb an einer Bauchfellentzündung, Folge eines Darmrisses durch Gewalteinwirkung.
Noch
am Tag vor Zoes Tod, als das Kleinkind schon um sein Leben kämpfte,
waren zwei Familienhelferinnen von "Independent Living" zu einem
ausführlichen Gespräch in der Wohnung. Sie sahen, dass es dem Kind
schlecht ging, aber glaubten der Mutter, dass sie zum Arzt gehen würde,
obwohl sie viele Male zuvor diese Versprechungen nicht gehalten hatte.
Der Geschäftsführer von "Independent Living" in Pankow spricht von einem
"sehr bedauerlichen, tragischen Fall". Auch das Jugendamt verteidigt
den Träger; dem sei nichts vorzuwerfen.
Steuergelder trotz Vorwürfe
Inzwischen ermittelt nach Informationen des stern
die Berliner Staatsanwaltschaft im Fall Zoe gegen IL-Mitarbeiter – wenn
auch nicht wegen des Kindstodes, sondern wegen des Verdachts auf
Betrug. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine wenig bekannte Branche,
die mit Steuergeld jedes Jahr hohe Umsätze macht. Mehr als 400 Millionen
Euro pro Jahr reicht allein das Land Berlin für Hilfen zur Erziehung an
rund 780 freie Träger weiter. "Independent Living" ist einer der Profiteure.
Mitgründer
Andreas Spohn war vor dem Mauerfall kurzzeitig Offiziersschüler der
Nationalen Volksarmee der DDR, dann Diplom-Erzieher und Streetworker,
schließlich hat er zusammen mit Partnern in den vergangenen 20 Jahren
einen der größten Sozialkonzerne der Region aufgebaut. Die in dem von
ihm geführten Trägerverbund organisierten gemeinnützigen Vereine und
Gesellschaften erwirtschafteten im Jahr 2010 mit um die 700
Beschäftigten einen Umsatz von rund 35 Millionen Euro. Spohns Reich
erstreckt sich über Berlin, Brandenburg und zwei weitere Bundesländer.
"Independent Living" bietet Familienhilfe, betreibt Wohngemeinschaften
für vom Jugendamt betreute Heranwachsende, führt Kitas, ein Kinder- und
Jugendtelefon sowie Jugendclubs. Und obwohl es gegen den Verbund immer
wieder Vorwürfe gab, fließen die Steuergelder weiter.
Allein
der IL-Verein in Pankow, der Zoe betreut hatte, verzeichnete im Jahr
2010 Umsatzerlöse von an die 1,7 Millionen Euro. Wieviel davon das
örtliche Jugendamt bezahlt hat, ist selbst dessen Leiterin Judith
Pfennig nach ihren eigenen Angaben unbekannt. Das sei für sie "nicht
relevant". Es könnten aber gut einige hunderttausend Euro sein, räumt
sie ein.
Fiktion der Selbstlosigkeit
Normalerweise
müssen öffentliche Behörden Dienstleistungen ab einem Schwellenbetrag
von 200.000 Euro europaweit ausschreiben. Für Sozialleistungen, wie sie
Spohns Gesellschaften anbieten, gilt das nicht. Hier waltet die Fiktion
vom selbstlosen gemeinnützigen Helferverein.
Diese
Prämisse gilt zumindest für Spohns Sozialvereine: Als gemeinnützige
Einrichtungen dürfen sie keinen Profit für die Eigentümer
erwirtschaften, sondern sie müssen "selbstlos" tätig sein. Daher sind
sie auch von bestimmten Steuern befreit.
Doch das
edle Prinzip der Selbstlosigkeit gilt nicht für alle Aktivitäten, an
denen Spohn beteiligt ist. Daneben hat der umtriebige Brandenburger über
die Jahre zusammen mit einem Geschäftspartner ein zweites
Firmenimperium aufgebaut, den UCR Serviceverbund.
Dessen vielfach untereinander verflochtene Unternehmen arbeiten weder
gemeinnützig, noch selbstlos. Doch sie leben weitgehend von den
Aufträgen der gemeinnützigen IL-Gesellschaften, machen für sie
Buchhaltung, Computeradministration, PR, Webdesign, Hausmeisterdienste
und vieles mehr. An neun dieser Gesellschaften ist Spohn – Stand Juni
2012 – persönlich indirekt als Gesellschafter beteiligt. Er präsentiert
sich also als Wohltäter, kann aber am Ende selber Gewinne abschöpfen.
Was er aber nicht tue, wie er versichert.
Vernetzung mit Politik
Am
Briefkasten des zentralen Berliner Firmensitzes, den sich Independent
Living und UCR in Bürogemeinschaft teilen, stehen die Namen von 31
Vereinen und Gesellschaften. Spohns Vereine sind darauf angewiesen, dass
die Behörden immer wieder Aufträge und Fälle vergeben. Im
Geschäftsbericht eines IL-Kinderheims war vor einigen Jahren offen die
Rede von Problemen mit einem "Belegungsrückgang". Zwecks besserer
"Auslastung" der Wohngruppen habe man eine "Verbesserung der
Zusammenarbeit mit den Jugendämtern" suchen müssen.
Bei
einem Berliner IL-Verein amtiert bis heute eine Frau als
Vizevorsitzende, die gleichzeitig lange Jahre im Jugendamt Berlin-Mitte
arbeitete. Das Amt versichert, dass die Mitarbeiterin "zu keinem
Zeitpunkt" Leistungen der Hilfe zur Erziehung an Träger zu vermitteln
gehabt habe. Überdies habe sie "nach der Veröffentlichung von Vorwürfen
gegenüber dem Träger" in schriftlicher Form "das Ruhen" ihrer
Vereinstätigkeit erklärt. Doch im Vereinsregister blieb die
Sozialarbeiterin unverändert als Vizechefin aufgeführt. "Natürlich kann
man das als Problem sehen", räumt Spohn heute ein. Jede Art von
Vetternwirtschaft lehne er aber ab.
Es muss kein Schaden für ihn sein, dass Wohlfahrtsunternehmer Spohn selbst politisch gut vernetzt ist. In Frankfurt (Oder) führt er seit vier Jahren die SPD-Fraktion im Stadtparlament.
Eine Spohn-Gesellschaft in der Oder-Stadt reklamierte gar nicht erst -
wie sonst oft bei ähnlichen Vereinen üblich - parteipolitische
Unabhängigkeit für sich. Sie brüstete sich jahrelang damit, "eng" mit
der örtlichen SPD zusammen zu arbeiten - sowie mit einem damaligen
Landtagsabgeordneten der PDS.
Verdi kritisiert willkürliche Kündigungen
Vorwürfe
über eine angebliche "SPD-Mafia" wischt Spohn trotzdem genauso vom
Tisch, wie die Kritik ehemaliger Angestellter. Die hatten schon vor zwei
Jahren zusammen mit der Gewerkschaft Verdi gegen die Arbeitsbedingungen
bei "Independent Living" protestiert. Die Sozialarbeiter beschwerten
sich über unwürdige Verträge. Sie bekämen nur geringe Stundenzahlen
garantiert, müssten sich aber bereit halten, falls Fälle akquiriert
würden. Verdi beklagte willkürliche Kündigungen und in der Tat unterlag
"Independent Living" wiederholt vor dem Arbeitsgericht.
Dennoch konnte Spohn die Kritik bis heute wenig anhaben. Im einflussreichen Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV),
der viele freie Träger vertritt, führte er zeitweilig sogar den
Brandenburger Landesverband. Dort ist er heute noch erster
stellvertretender Verbandsratschef. Kein Wunder, dass sich "Independent
Living" an den DPWV wandte, als vor zwei Jahren öffentliche Kritik an
dem merkwürdigen Geflecht von Firmen und Vereinen laut wurde.
Persilschein der Prüfungskommission
Wie
von Spohn erbeten, überprüften darauf die DPWV-Verbände von Berlin und
Brandenburg das IL-Vereinsreich. Mitglied der vierköpfigen
Prüfkommission war auch eine Managerin des Wohlfartsverbands, die unter
Spohns Führung ihren Job bekommen hatte. Das Ergebnis der Prüfkommission
kam einem Persilschein gleich. Das verzweigte Vereinsgeflecht sei "mit
Sicherheit nicht" geschaffen worden, "um Intransparenz zu erzeugen und
damit die Fantasien verschiedener Medienvertreter anzuregen",
bescheinigten die Prüfer ihrem Verbandskollegen, "sondern um sich
kaufmännisch adäquat zu verhalten".
"Keinerlei
Beanstandungen" wollten die Prüfer auch daran formulieren, dass die
Independent-Living-Vereine "Dienstleistungen zu einem großen Teil an
Gesellschaften des UCR-Bereichs vergeben". Der Vereinsverbund habe ja
versichert, dass bei der Auftragsvergabe stets Kostenvergleiche
einzuholen seien.
Die Berliner Senatsverwaltung zieht
diesen entlastenden Bericht bis heute zur Verteidigung des Trägers
heran. Dabei hält man im Nachhinein selbst beim Paritätische
Wohlfahrtsverband die Verquickung von Prüfern und zu Prüfenden für
"nicht so klug". Man würde das nicht noch mal so machen.
Mitarbeit: Frauke Hunfeld
01.08.12
Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht : Entwurf einer Typologie
Behrend K (2009)
Bielefeld (Germany): Bielefeld University.
Bielefeld (Germany): Bielefeld University.
Bielefeld Doctoral Thesis
|
German
Authors:
Behrend, Katharina
Department:
Abteilung für Psychologie
Abstract:
Die Fragestellung der Studie entstammt dem Berufsfeld des Psychologischen Sachverständigen am Familiengericht: Umgangsverweigerung (UV) ist ein bindungspsychologisch paradoxes, oft aber stabiles Verhalten von Kindern bei hochstrittigen Trennungen. Das vom amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Richard Gardner vorgestellte Parental Alienation Syndrome ist bisher vorherrschend, erklärt aber weder Psychodynamik noch Spektrum des in der Praxis beobachtbaren kindlichen Verhaltens bei UV. Gardner sieht als einzige Ursache die Instrumentalisierung des Kindes durch den Alleinerziehenden ("Gehirnwäsche"). Seine Interventionsvorschläge zielen im Wesentlichen auf Sanktionierung des betreuenden Elternteils ab. Ziel dieser zweiteiligen Studie ist der Entwurf eines Modells, das die noch bestehenden Erklärungslücken schließt.
In einer Fragebogenerhebung
werden (N=256) junge Erwachsene (M = 23,5 Jahre) zu ihren Gefühlen und
Reaktionen angesichts früher miterlebten häuslichen Elternstreits
befragt. Es werden retrospektiv drei Altersgruppen erhoben: Kindesalter,
Jugendliche, Erwachsenenalter. Dabei zeigt sich, dass "Rückzug" die in
allen Altersklassen am häufigsten gewählte Strategie angesichts
elterlicher Konflikte ist. Ab dem Grundschulalter treten jedoch
zunehmend auch "Parteinahme" und "Schlichtungsversuche" auf.
Methodisches Kernstück der Untersuchung ist die als induktive
Einzelfallstudie angelegte qualitative Analyse der
Ablehnungsbegründungen von 103 Kindern im Alter von 4 - 17 Jahren. Dazu
wurde ein differenzierteres Konzept von Instrumentalisierung entwickelt,
das die Motivlage des beeinflussenden Erwachsenen einbezieht. Danach
lässt sich UV auf 3 ursächliche Dimensionen zurückführen: 1. Elterliches
Konfliktniveau, 2. Grad der Instrumentalisierung, 3. Kränkungen im Zuge
der Trennung. Weiter werden 4 kontextuelle Risikofaktoren gefunden
(Entwicklungsstand, Stieffamilienstruktur, Bindungsgeschichte zum
Abgelehnten, Gerichtsverfahren). Die neu konzipierte Typologie ist in
der Lage, kindliches Verhalten bei UV umfassend abzubilden:
Typ 1: Streitmeidung, Typ 2: Instrumentalisierte Parteilichkeit, Typ 3:
Kränkung / seelische Verletzung.
Die von Gardner beschriebenen PAS-Kinder stellen eine Subgruppe des Typs
2 dar, Typ 1 und 3 sind neu. Das Modell ermöglicht die differenzierte
Einzelfallanalyse, Prognose einer Reversibilität der Haltung sowie
individuell abgestimmte Interventionen. Diese reichen von Deeskalation
des Elternkonflikts über Kontaktherstellung (Typ 1 u. 2) bis hin zur
Hinnahme der Verweigerungshaltung (Typ 3).
PUB-ID:
2301270 | Link: http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270
Abonnieren
Posts (Atom)









