05.08.12

German Jugendamt - Leons call for HELP 02 08 2012 - "Dear Ladies and Gentleman, I want to come back home and the other children also. We all crying because we want to come back home. We miss our parents and our life. There is no place so beautiful like home. I am sad and unhappy. Please help us! Give us our life back. Let me be happy again and let me home to my Mama!!! Please Please Please ........Leon Krause, 23. June 2012"



Jugendamt - Spionsgenetz Arzt und Schule?






Spionagenetz Arzt/Schule? Oder wem kann man noch trauen?

Das im Januar in Kraft getretene Kinderschutzgesetz (BKiSchG) hebt faktisch die Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt auf. Dies gilt für Ärzte, Psychologen und alle die beruflich mit der Erziehung zu tun haben, insbesondere Lehrer und Erzieher.
Wenn Sie ihrem Arzt oder Psychologen von Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder erzählen, kann dieser das gesagte als „Kindeswohlgefährdung“ einstufen und ist damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Ist das tatsächlich ein Problem? 


Sollten wir nicht froh sein, dass die Behörden rechtzeitig gewarnt werden und den Kindern schneller und besser geholfen werden kann? Die Befürworter wollen uns das Glauben machen. 

Angesichts der katastrophalen Zustände in Deutschland kann man dem jedoch nicht zustimmen. Seit 2001 haben wir ein steiles Ansteigen von Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Die Beschwerden von betroffenen Eltern über Willkürakte nehmen drastisch zu. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat mehrfach in Berlin interveniert.

Basierend auf den Ergebnissen einer Studie der KatHO NRW zum Thema Kinder psychisch kranker Eltern wurde 2006 in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, dessen Zweck war: „Der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe“. Von 2006 auf 2008 stiegen die Inobhutnahmen in Rheinland-Pfalz um 77%. Die alte Vererbungslehre des 3.Reichs ist wieder eingeführt. Hier liegt das Problem. (Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2). Seit Januar ist es legal persönliche inkl. medizinischer Daten nach Belieben weiter zu geben. Es genügt der Hinweis auf den Verdacht es könne eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wem kann man noch vertrauen, zu wem kann man mit seinen Sorgen gehen? Geistliche (Seelsorger) und Anwälte sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.

Kann ich also zu meinem Pfarrer gehen und ihn um Hilfe bitten? Im Prinzip ja! Bei Geistlichen von kleineren Religionen (sogenannte Sekten) brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Bei Seelsorgern der Katholischen- und Evangelischen-Kirche könnte es jedoch zu einem Interessenskonflikt kommen. Viele Einrichtungen der Erziehungs- und Hilfe-Branche haben kirchliche Träger. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie die etablierten Kirchen mit der Situation umgehen, habe ich im Nahme vo Kinder sind Menschen sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz (Katholische-Kirche) um eine Stellungnahme gebeten. Beide haben geantwortet. Die katholischen Bischöfe konnten oder wollten keine Stellungnahme abgeben.
Hier nun einen Auszug aus der Stellungnahme der EKD. [Das Verhältnis zwischen dem Seelsorgegeheimnis – und der damit verbundenen Schweigepflicht – und dem Schutzauftrag nach § 8 SGB VIII, ist Teil einer schwierigen und weitreichenden Diskussion.

In der evangelischen Kirche hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis einen hohen Stellenwert. … ] 



Ein klares Bekenntnis zum Beichtgeheimnis. Inwieweit Kinderheimleiter oder Erzieher einen Seelsorgerischen Auftrag haben, müssen Sie im Einzelfall erfragen. 



Jugendamtwillkür - Ein offener Brief an Justiz- und Famillienministerin

 


Sehr geehrte Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
Sehr geehrte Famillienministerin Frau Schröder,
 
Nach Angaben des Bundesamts haben die Jugendämter insgesamt 33.700 Kinder und Jugendliche im Jahr 2009 in Obhut genommen. 2010 ist die Anzahl um rund 8% (auf 36.300) gestiegen. Die Zahl der Inobhutnahmen lag damit um 42% höher als noch vor fünf Jahren. Täglich sind 100 Kinder betroffen.

Mein Kind Jan ist einer davon, zu unrecht weggenommen.
 
Am 30. April 2009 wurde ich durch einen vom Amtsgericht W. willkürlich gefälschten Vorführungs/Haftbefehl von Polizei festgenommen. Die Richterin R. verweigerte mir während ganzen rechtswidriger Verhaftung jeglichen Menschenkontakt einschließlich Anwaltskontakt.
 
Eine Gefälligkeitsgutachterin, die ich vor diesem Termin nie gesehen und besprochen habe, hielt mich aufgrund meiner Proteste für “paranoid, erziehungsunfähig, misstrauisch …” Die Richterin entzog auf der Stelle mein Sorgerecht und erzwang mir auf blanko Gerichtsdokumenten zu unterschreiben, mit der Androhung, mich anderenfalls ins Frauengefängnis od. Psychiatrie zu werfen. Das Jugendamt LDK nahm mein Kind direkt von der Schule weg, bis heute.
  
Der ganze Wahnsinn hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat und einem Hauch von Menschenrechten zu tun, war von Anfang an auf den Kindesentzug gezielt.
 
Der schreckliche Wahnsinn kam deshalb zustande, 
 
I. Korrupte Justizbeamter manipulieren willkürlich für private Bekanntschaft
Exschwager Karl-H. B. verfügt über einen Beziehungsnetz durch seine Schwarzarbeiten beim Bankmanager, Anwaltskanzlei, Finanzbeamter, bis Justizmitarbeiter.
 
Die korruptem Richter verpflichten nicht den Gesetzen , sie verurteilen nicht im Namen des Volks, sondern nach Anweisung und im Interessen privater Freunde. Dafür machen sie notfalls den Täter zum Opfer und den Opfer zum Täter, indem sie Gefälligkeitsgutachten beauftragen, Akten und Urteile manipulieren oder einfach verfälschen bis willkürlich erfinden.
 
II. dem Jugendamt und Gutachter wird das Glauben zu einfach vom Gericht verschenkt, so dass sie sich beliebig vermuten, lügen erlauben
 
Keiner hat sich interessiert und prüft, ob sich um eine falsche, lügnerische Aussage für Bekannten oder absichtlich beantragten Dorfklatsch handelt, was im “Arbeitsbericht” des Jugendamts u. “´Gutachten” steht. Mutmaßungen eines Jugendamtsmitarbeiters, bösartige Denunziation aus der Schule, Nachbarschaft ohne gerichtliche Überprüfung reichen aus, um Urteile vor einem Familiengericht zu fällen, z.B.:
 
1. Mein Kind mag 007 Film und Autos
Die Gutachterin schrieb in ihrem Gutachten: Das Kind mag Gewalt, sprach vom Abhörgerät, ist misstrauisch…
 
2. Mein Kind besuchte bis zum Zeitpunkt des schrecklichen Geschehens jeden Samstag die Sprachschule, um die zweite Herkunftssprache zu lernen, was bei Bi-kulturellen Familien üblich ist.
Im Arbeitsbericht des Jugendamts hieß es: Die Mutter ist beabsichtigt und bereitet bereits vor, heimlich mit dem Kind nach ihrem Heimatland zu gehen, wo das Kind ohne Schwierigkeiten leben wird.
 
3. Mein Kind äußerte offen seinen Wunsch, seine durchschnittlichen Note (1-2) weiter zu verbessern.
Der Aussage der Schulleiterin und Gutachterin zufolge sei mein Kind ein unzufriedenes Kind,
Man sollte auch mal zufrieden sein, was man hat…“
   
Mitte November 2009, als erste der in der Pflegefamilie lebenden 5 Kinder an Schweinegrippe erkrankte, ignorierten das Gericht und Jugendamt meinen Notruf und verweigerten, dass ich mein Kind aus Pflegefamilie heraushole, bis alle 5 Kinder erkrankt wurden. Stattdessen organisierten sie ein unsinniges Kind/Mutter Treffen in Cafehaus Karstadt in Limburg.
Als ich offen und ehrlich diesen unverantwortlichen Vorschlag des Treffens ablehnte, wurde ich als
unkooperativeingestuft. Seitdem wurden mir all Besuchstermine und Umgangskontakte gestrichen.
 
Sind solche etwa die “akute Gefahr”, die Jugendämter unbedingt mein Kind wegnehmen müssen?
 
Jugendämter PFLEGEN NICHT die Kinder, sie quälen, manipulieren und traumatisieren unsere Kinder. Verschlechterte Schulleistung, zwanghafter Schulwechsel bis Schulverzicht , zentimeterlange schwarze Fingernägel, starke Abnahme, ungeschmierte und blutig abgerissene Haut, unpassende Kleidungen sind nur ungepflegtes äußerliches. Nicht zu sehen sind die Traumatisierungen, untherapierbare seelischen Schäden, starke Heimweh, Desorientierungen, weil die Mitarbeiterin des Jugendämter unsere Kinder gegen eigene leibliche Mutter/Elterteil aufhetzen, manipulieren, was unseren Kindern lebenslange begleiten wird und nie bearbeitet werden kann.
 
III. fehlende Aufsicht für Jugendämter und Pflegeträger/-Familien führt zur lukrativen Schwarzgeschäftskette
 
Kinder sind in Händen des Jugendamts ein Geschäftsmittel, eine Geldmaschine. Während zahlreiche leibliche Elternteile in schwere Krankheiten sogar Suizid getrieben worden sind, machen Jugendämter, Pflegeträger/-familien gute Geschäfte.
 
Den Ergebnissen einer Forschungsarbeit zufolge erhalten die den Jugendämtern nachgeordneten Einrichtungen je betreutem Kind oder Jugendlichen einen Satz bis zu 4000 Euro pro Monat. Von fast 4000 EURO je Kind und Monat etwa 1000 EURO zurückzuhalten, diese Summe mal 300 000 betroffenen Kinder macht eine Summe von ca. 30 Millionen pro Monat. Jede Einrichtung ist also interessiert, so viele neue Kunden wie möglich zu erhalten, um möglichst viel sicheres Geld zu erwirtschaften es gibt stillschweigende Vereinbarungen, wie viel von dem Geld an Jugendämter, an Richter und andere Involvierte schwarz zurückfließt.
Auch Richter sind also an den immensen Schwarzerlösen beteiligt! Und kein Staatsanwalt geht gegen einen Richter vor
 
Auch meine Anklage gegen Rechtsbeugungen und Amtsmissbräuche wurde 2010 von Staatsanwaltschaft Wetzlar zurückgewiesen, mit einfacher Begründung “ entbehrt notwendigen Grundlagen…”
 
Unabhängige Gutachter erhalten Aufträge und ihre Rechnungen werden von Richter nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn ihr Gutachten dem Richter zusagt. Ansonsten erhalten sie weder Geld für ihre Arbeit und ihren Aufwand noch erst recht keine Folgeaufträge. Damit ist eine direkte Abhängigkeit von Richtern hergestellt. Unbequeme Gutachter kommen auf eine schwarz Liste…” „Rechtsanwälten, die die Betroffenen vertreten, werden von Gerichten persönlich verfolgt.“
 
Daher schlagen mir die meisten Rechtsanwälten vor, schön mit den Jugendämtern und Gerichten zusammenzuarbeiten. “Nicht jeder, der Recht hat, bekommt sein Recht vor Gericht”, wurde mir öfters gesagt. Bleibe ich bei meiner eigenen Meinung, sind sie schnell in Urlaub od. krank, kündigten plötzlich das Mandantenverhältnis. Ich muss leider ehrlich sagen: Wer, der Recht hat, aber kein Recht bekommt, dann ist was mächtig faul bei der Justiz.
 
Noch schlimmer ist es, dass “Ein großer Teil Heimkinder straffällig wird, eine überaus hohe Gewaltbereitschaft entwickelt und/oder übermäßig zu Alkohol und Drogen neigt.”
 
Mit Millionen Staatsunterstützungen produzieren die Jugendämter hunderttausende traumatiesierte Problemkinder der Zukunft.
 
Keiner weiß dabei wirklich, ob jedes EURO von dem durch Jugendämter an Pflegeträger/-Familien geleiteten Kindesgeld und Unterhaltszuschuss wirklich für die Kinder ausgegeben ist oder die Pflegeeltern möglichst an Kinder gespart, in kürzesten Zeit komplettes Wohnzimmer erneut od. teuere Autos geleistet haben.
 
Der durch den Gesetzgeber gewünschte “Kindeswohl” ist Spielzeug der korrupten, kriminellen Behördenmafia geworden. Als kämpfender Elternteil wurde Spielball zwischen einzelnen Behörden .
 
Die betroffenen Kinder und Elternteile leiden jahrlange unter schmerzhaften, qualvollen Trennungen und enorm psychischen Belastungen. Nicht nur Schock, unendlich schlaflose Nächte, Zusammenbrüche, Schwere Erkrankungen sind die fatalen Folgen des Kindesentzugs. Im Kampf gegen Behördenwillkür verlor ich bereits meinen Job, meine Freiheit und Gesundheit. Es geht um Leben und Tod. Mir bleibt nichts anderes übrig als die Öffentlichkeit zu alarmieren.
 
 
  http://gegen-jugendamt-und-behoerdenwillkuer.over-blog.de/article-ein-offener-brief-an-justiz-und-famillienministerin-96480554.html

Deutschland Jugendämter - Wie lange kann Deutschland sich diese staatlich geförderten Konjunkturprogramme noch leisten?













Veröffentlicht am 03.08.2012 von
Daß die Jugendämter für die Verschleppung von Kindern Unsummen kassieren, soll jetzt dadurch unter den Teppich gekehrt werden, daß man Olivier Karrer Geldgeschäfte anhängt. Er soll durch den Wolf gedreht werden, damit die europäische Öffentlichkeit über das unvorstellbare Ausmaß der Machenschaften deutscher Jugendämter und Familiengerichte hinweggetäuscht werden kann.

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Jugendamt: Demonstration in München am Weltkindertag - 20.September 2012 - Gegen Behördenwillkür von Jugendämtern und Familiengerichten





03.08.12

Inobhutnahmen 2010 Jugendämter intervenieren bei ausländischen Kindern immer häufiger

Die Zahl der Inobhutnahmen ist im Jahr 2010 um acht Prozent gestiegen. Der Anstieg beträgt bei ausländischen Kindern sogar 16 Prozent. Im Ländervergleich ist Hamburg Spitzenreiter. Dort sind drei von fünf Kindern in Obhut ausländisch.

Ausländische Jugendliche öfter in Obhut als Deutsche © flickr.com, Robby McKee, CC 2.0, bearb. MiGAZIN
DATUM14. Juli 2011

KOMMENTARE8
DRUCKENAnsicht
Im Jahr 2010 haben die Jugendämter in Deutschland 28 300 deutsche und 8 100 ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren insgesamt rund 2 600 (+ 8 Prozent) mehr als 2009. Wie das Statistische Bundesamt außerdem mitteilt, lag die Zahl der von Schutzmaßnahmen Betroffenen damit um 42 Prozent höher als noch vor fünf Jahren.
 
Ausländische Kinder immer öfter betroffen
Auf Anfrage des MiGAZIN wurde weiter mitgeteilt, dass insbesondere die Zahl der in Obhut genommenen ausländischen Kinder unverhältnismäßig steigt. So waren 2010 in rund 22 Prozent (8 100) aller Fälle ausländische Kinder von Schutzmaßnahmen der Jugendämter betroffen, im Jahr zuvor betrug diese Quote rund 21 Prozent (7 000). Dieser Anstieg wird besonders deutlich, wenn man die Quoten separat betrachtet: So betrug der Zuwachs der Inobhutnahmen bei deutschen Kindern und Jugendlichen 5,7 Prozent, bei ausländischen Kindern lag dieser Wert bei knapp 16 Prozent.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder aufgrund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Der langfristige Vergleich verdeutlicht den unverhältnismäßigen Anstieg noch einmal: Im Jahre 2006 waren noch knapp 4 600 ausländische Kinder von Schutzmaßnahmen betroffen. Bis 2010 bedeutet das ein Anstieg von fast 77 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Im selben Zeitraum betrug der Anstieg bei deutschen Kindern vergleichsweise niedrige 32 Prozent.



Hamburg alleiniger Spitzenreiter
 
Im Ländervergleich fällt vor allem ein Ausreißer auf: In Hamburg machen die in Obhut genommenen ausländischen Kinder über 62 Prozent (53 Prozent im Vorjahr) aller Fälle aus (1 100). Im Vergleich dazu beträgt diese Quote in Berlin vergleichsweise niedrige 27 Prozent, obwohl Berlin einen höheren Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung ausweist als Hamburg. Auch in anderen Bundesländern mit ähnlich hohem Ausländeranteil – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bremen – ist maximal nur jedes vierte in Obhut genommene Kind ausländisch. Nur Hessen weist mit knapp 36 Prozent einen höheren Wert auf, bleibt dennoch weit hinter Hamburg zurück.



grafik auslaendischer kinder in obhut 2010 Jugendämter intervenieren bei ausländischen Kindern immer häufiger
Die Zahl der Inobhutnahmen bei deutschen und ausländischen Kindern gemessen am Bevölkerungsanteil © MiG



Wie diese Hamburger und allgemein steigenden Quoten bei ausländischen Kindern zustande kommen, wird noch zu klären sein. Eine mögliche Erklärung ist die stark zunehmende Zahl der Jugendlichen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Betraf dies im Jahr 2008 noch 1 100 Jugendliche, so stieg die Zahl 2009 auf 1 950 Jugendliche und 2010 auf 2 800 Jugendliche – ein Anstieg gegenüber 2008 um 157 Prozent.


Ausländische Kinder kehren seltener zurück
 
Glücklicherweise kehrten insgesamt 15 300 oder (42 Prozent) junge Menschen nach der Inobhutnahme zu den Sorgeberechtigten zurück. Eine Aufschlüsselung nach deutschen und ausländischen Kindern ergibt aber auch hier eine deutliche Schieflage. Während rund 44 Prozent (28 300) aller von Schutzmaßnahmen betroffenen deutschen Kinder zu ihren Sorgeberechtigten zurückkehren konnten, betrug diese Quote bei ausländischen Kindern nur rund 35 Prozent (8 100). (es)









 Jugendämter intervenieren bei ausländischen Kindern immer häufiger

"Independent Living" in Berlin Das tote Mädchen und der Sozialkonzern

 3. August 2012

Zoe, 2, starb praktisch unter den Augen des Jugendamtes. Gegen eine Hilfsorganisation wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Der Fall erzählt von einer Branche, die mit Steuergeld hohe Umsätze macht. Von Hans-Martin Tillack


Berlin, Jugendamt, Betrug, Staatsanwaltschaft, Kindstod, Independent Living, Spohn, Sozialverein, SPD, VerdiIn diesem Haus in Berlin-Weißensee wurde das kleine Mädchen Zoe tot aufgefunden©


Wuschelhaare, Jeans, das Hemd über der Hose – Andreas Spohn gibt sich gerne locker, wenn er Besucher in seiner Unternehmenszentrale im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg empfängt. Nein, er strebe nicht nach Reichtum, versichert der 53-jährige. Was ihn treibe, sei Idealismus.

Spohn ist der Vorsitzende des Trägerverbundes "Independent Living" (IL). Der ist seit Januar in der Kritik und das nicht zum ersten Mal. Zwei Mitarbeiterinnen hatten im Auftrag des Jugendamtes Berlin-Pankow die Mutter der zweieinhalbjährigen Zoe betreut. Das kleine Mädchen starb an einer Bauchfellentzündung, Folge eines Darmrisses durch Gewalteinwirkung.


Noch am Tag vor Zoes Tod, als das Kleinkind schon um sein Leben kämpfte, waren zwei Familienhelferinnen von "Independent Living" zu einem ausführlichen Gespräch in der Wohnung. Sie sahen, dass es dem Kind schlecht ging, aber glaubten der Mutter, dass sie zum Arzt gehen würde, obwohl sie viele Male zuvor diese Versprechungen nicht gehalten hatte. Der Geschäftsführer von "Independent Living" in Pankow spricht von einem "sehr bedauerlichen, tragischen Fall". Auch das Jugendamt verteidigt den Träger; dem sei nichts vorzuwerfen.
Den großen Bericht über Zoes Tod
Den großen Bericht über Zoes Tod ... lesen Sie im aktuellen stern: "Immer wieder", ab Seite 97



Steuergelder trotz Vorwürfe

Inzwischen ermittelt nach Informationen des stern die Berliner Staatsanwaltschaft im Fall Zoe gegen IL-Mitarbeiter – wenn auch nicht wegen des Kindstodes, sondern wegen des Verdachts auf Betrug. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine wenig bekannte Branche, die mit Steuergeld jedes Jahr hohe Umsätze macht. Mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr reicht allein das Land Berlin für Hilfen zur Erziehung an rund 780 freie Träger weiter. "Independent Living" ist einer der Profiteure.
Mitgründer Andreas Spohn war vor dem Mauerfall kurzzeitig Offiziersschüler der Nationalen Volksarmee der DDR, dann Diplom-Erzieher und Streetworker, schließlich hat er zusammen mit Partnern in den vergangenen 20 Jahren einen der größten Sozialkonzerne der Region aufgebaut. Die in dem von ihm geführten Trägerverbund organisierten gemeinnützigen Vereine und Gesellschaften erwirtschafteten im Jahr 2010 mit um die 700 Beschäftigten einen Umsatz von rund 35 Millionen Euro. Spohns Reich erstreckt sich über Berlin, Brandenburg und zwei weitere Bundesländer. "Independent Living" bietet Familienhilfe, betreibt Wohngemeinschaften für vom Jugendamt betreute Heranwachsende, führt Kitas, ein Kinder- und Jugendtelefon sowie Jugendclubs. Und obwohl es gegen den Verbund immer wieder Vorwürfe gab, fließen die Steuergelder weiter.
Allein der IL-Verein in Pankow, der Zoe betreut hatte, verzeichnete im Jahr 2010 Umsatzerlöse von an die 1,7 Millionen Euro. Wieviel davon das örtliche Jugendamt bezahlt hat, ist selbst dessen Leiterin Judith Pfennig nach ihren eigenen Angaben unbekannt. Das sei für sie "nicht relevant". Es könnten aber gut einige hunderttausend Euro sein, räumt sie ein.


Fiktion der Selbstlosigkeit

Normalerweise müssen öffentliche Behörden Dienstleistungen ab einem Schwellenbetrag von 200.000 Euro europaweit ausschreiben. Für Sozialleistungen, wie sie Spohns Gesellschaften anbieten, gilt das nicht. Hier waltet die Fiktion vom selbstlosen gemeinnützigen Helferverein.
Diese Prämisse gilt zumindest für Spohns Sozialvereine: Als gemeinnützige Einrichtungen dürfen sie keinen Profit für die Eigentümer erwirtschaften, sondern sie müssen "selbstlos" tätig sein. Daher sind sie auch von bestimmten Steuern befreit.
Doch das edle Prinzip der Selbstlosigkeit gilt nicht für alle Aktivitäten, an denen Spohn beteiligt ist. Daneben hat der umtriebige Brandenburger über die Jahre zusammen mit einem Geschäftspartner ein zweites Firmenimperium aufgebaut, den UCR Serviceverbund. Dessen vielfach untereinander verflochtene Unternehmen arbeiten weder gemeinnützig, noch selbstlos. Doch sie leben weitgehend von den Aufträgen der gemeinnützigen IL-Gesellschaften, machen für sie Buchhaltung, Computeradministration, PR, Webdesign, Hausmeisterdienste und vieles mehr. An neun dieser Gesellschaften ist Spohn – Stand Juni 2012 – persönlich indirekt als Gesellschafter beteiligt. Er präsentiert sich also als Wohltäter, kann aber am Ende selber Gewinne abschöpfen. Was er aber nicht tue, wie er versichert.


Vernetzung mit Politik

Am Briefkasten des zentralen Berliner Firmensitzes, den sich Independent Living und UCR in Bürogemeinschaft teilen, stehen die Namen von 31 Vereinen und Gesellschaften. Spohns Vereine sind darauf angewiesen, dass die Behörden immer wieder Aufträge und Fälle vergeben. Im Geschäftsbericht eines IL-Kinderheims war vor einigen Jahren offen die Rede von Problemen mit einem "Belegungsrückgang". Zwecks besserer "Auslastung" der Wohngruppen habe man eine "Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern" suchen müssen.
Bei einem Berliner IL-Verein amtiert bis heute eine Frau als Vizevorsitzende, die gleichzeitig lange Jahre im Jugendamt Berlin-Mitte arbeitete. Das Amt versichert, dass die Mitarbeiterin "zu keinem Zeitpunkt" Leistungen der Hilfe zur Erziehung an Träger zu vermitteln gehabt habe. Überdies habe sie "nach der Veröffentlichung von Vorwürfen gegenüber dem Träger" in schriftlicher Form "das Ruhen" ihrer Vereinstätigkeit erklärt. Doch im Vereinsregister blieb die Sozialarbeiterin unverändert als Vizechefin aufgeführt. "Natürlich kann man das als Problem sehen", räumt Spohn heute ein. Jede Art von Vetternwirtschaft lehne er aber ab.
Es muss kein Schaden für ihn sein, dass Wohlfahrtsunternehmer Spohn selbst politisch gut vernetzt ist. In Frankfurt (Oder) führt er seit vier Jahren die SPD-Fraktion im Stadtparlament. Eine Spohn-Gesellschaft in der Oder-Stadt reklamierte gar nicht erst - wie sonst oft bei ähnlichen Vereinen üblich - parteipolitische Unabhängigkeit für sich. Sie brüstete sich jahrelang damit, "eng" mit der örtlichen SPD zusammen zu arbeiten - sowie mit einem damaligen Landtagsabgeordneten der PDS.


Verdi kritisiert willkürliche Kündigungen

Vorwürfe über eine angebliche "SPD-Mafia" wischt Spohn trotzdem genauso vom Tisch, wie die Kritik ehemaliger Angestellter. Die hatten schon vor zwei Jahren zusammen mit der Gewerkschaft Verdi gegen die Arbeitsbedingungen bei "Independent Living" protestiert. Die Sozialarbeiter beschwerten sich über unwürdige Verträge. Sie bekämen nur geringe Stundenzahlen garantiert, müssten sich aber bereit halten, falls Fälle akquiriert würden. Verdi beklagte willkürliche Kündigungen und in der Tat unterlag "Independent Living" wiederholt vor dem Arbeitsgericht.
Dennoch konnte Spohn die Kritik bis heute wenig anhaben. Im einflussreichen Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), der viele freie Träger vertritt, führte er zeitweilig sogar den Brandenburger Landesverband. Dort ist er heute noch erster stellvertretender Verbandsratschef. Kein Wunder, dass sich "Independent Living" an den DPWV wandte, als vor zwei Jahren öffentliche Kritik an dem merkwürdigen Geflecht von Firmen und Vereinen laut wurde.



Persilschein der Prüfungskommission

Wie von Spohn erbeten, überprüften darauf die DPWV-Verbände von Berlin und Brandenburg das IL-Vereinsreich. Mitglied der vierköpfigen Prüfkommission war auch eine Managerin des Wohlfartsverbands, die unter Spohns Führung ihren Job bekommen hatte. Das Ergebnis der Prüfkommission kam einem Persilschein gleich. Das verzweigte Vereinsgeflecht sei "mit Sicherheit nicht" geschaffen worden, "um Intransparenz zu erzeugen und damit die Fantasien verschiedener Medienvertreter anzuregen", bescheinigten die Prüfer ihrem Verbandskollegen, "sondern um sich kaufmännisch adäquat zu verhalten".
"Keinerlei Beanstandungen" wollten die Prüfer auch daran formulieren, dass die Independent-Living-Vereine "Dienstleistungen zu einem großen Teil an Gesellschaften des UCR-Bereichs vergeben". Der Vereinsverbund habe ja versichert, dass bei der Auftragsvergabe stets Kostenvergleiche einzuholen seien.
Die Berliner Senatsverwaltung zieht diesen entlastenden Bericht bis heute zur Verteidigung des Trägers heran. Dabei hält man im Nachhinein selbst beim Paritätische Wohlfahrtsverband die Verquickung von Prüfern und zu Prüfenden für "nicht so klug". Man würde das nicht noch mal so machen.

Mitarbeit: Frauke Hunfeld 
 
 
 
 
 

01.08.12

Die Hälfte der Heimunterbringungen sind nicht notwendig. Väter ohne Rechte gegen Behördengewalt



Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht : Entwurf einer Typologie

 
 
 
Behrend K (2009)
Bielefeld (Germany): Bielefeld University.
Bielefeld Doctoral Thesis | German
Authors:
Behrend, Katharina
Department:
Abteilung für Psychologie
Abstract:

Die Fragestellung der Studie entstammt dem Berufsfeld des Psychologischen Sachverständigen am Familiengericht: Umgangsverweigerung (UV) ist ein bindungspsychologisch paradoxes, oft aber stabiles Verhalten von Kindern bei hochstrittigen Trennungen. Das vom amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Richard Gardner vorgestellte Parental Alienation Syndrome ist bisher vorherrschend, erklärt aber weder Psychodynamik noch Spektrum des in der Praxis beobachtbaren kindlichen Verhaltens bei UV. Gardner sieht als einzige Ursache die Instrumentalisierung des Kindes durch den Alleinerziehenden ("Gehirnwäsche"). Seine Interventionsvorschläge zielen im Wesentlichen auf Sanktionierung des betreuenden Elternteils ab. Ziel dieser zweiteiligen Studie ist der Entwurf eines Modells, das die noch bestehenden Erklärungslücken schließt. 
 
In einer Fragebogenerhebung werden (N=256) junge Erwachsene (M = 23,5 Jahre) zu ihren Gefühlen und Reaktionen angesichts früher miterlebten häuslichen Elternstreits befragt. Es werden retrospektiv drei Altersgruppen erhoben: Kindesalter, Jugendliche, Erwachsenenalter. Dabei zeigt sich, dass "Rückzug" die in allen Altersklassen am häufigsten gewählte Strategie angesichts elterlicher Konflikte ist. Ab dem Grundschulalter treten jedoch zunehmend auch "Parteinahme" und "Schlichtungsversuche" auf. Methodisches Kernstück der Untersuchung ist die als induktive Einzelfallstudie angelegte qualitative Analyse der Ablehnungsbegründungen von 103 Kindern im Alter von 4 - 17 Jahren. Dazu wurde ein differenzierteres Konzept von Instrumentalisierung entwickelt, das die Motivlage des beeinflussenden Erwachsenen einbezieht. Danach lässt sich UV auf 3 ursächliche Dimensionen zurückführen: 1. Elterliches Konfliktniveau, 2. Grad der Instrumentalisierung, 3. Kränkungen im Zuge der Trennung. Weiter werden 4 kontextuelle Risikofaktoren gefunden (Entwicklungsstand, Stieffamilienstruktur, Bindungsgeschichte zum Abgelehnten, Gerichtsverfahren). Die neu konzipierte Typologie ist in der Lage, kindliches Verhalten bei UV umfassend abzubilden: Typ 1: Streitmeidung, Typ 2: Instrumentalisierte Parteilichkeit, Typ 3: Kränkung / seelische Verletzung. Die von Gardner beschriebenen PAS-Kinder stellen eine Subgruppe des Typs 2 dar, Typ 1 und 3 sind neu. Das Modell ermöglicht die differenzierte Einzelfallanalyse, Prognose einer Reversibilität der Haltung sowie individuell abgestimmte Interventionen. Diese reichen von Deeskalation des Elternkonflikts über Kontaktherstellung (Typ 1 u. 2) bis hin zur Hinnahme der Verweigerungshaltung (Typ 3). 
 

Cite this

  • Behrend K. Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht : Entwurf einer Typologie. Bielefeld (Germany): Bielefeld University; 2009.

http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270