Erfolg von Rechtsanwalt Langhans vor dem Amtsgericht Nördlingen
SchwachSuper
Durch Beschluss der Richterin bekommt Mutter ihre beiden Kinder zurückWenn der Grund der Herausnahme wegfällt, darf man nicht nach anderen Gründen suchen, das hat das Amtsgericht Nördlingen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, wenn alleine auf eine Gefährdung durch psychische Erkrankung begründete Inobhutnahme durch ein fachpsychiatrisches Gutachten aus der Welt geschafft wird, dann auch kein Grund mehr für weitere ausforschende Beweisaufnahmen besteht. Dies hat Rechtsanwalt Michael Langhans aus Donauwörth für seine Mandantin erkämpft. Denn dem steht der Schutz der Familie entgegen: Das vor allem vom Jugendamt noch geforderte und möglicherweise wünschenswerte familienpsychologische Sachverständigengutachten wurde nicht mehr eingeholt, da zum einen nach dem eingeholten psychiatrischen Gutachten inzwischen die Gründe weggefallen sind, die zur Herausnahme der Kinder geführt haben.Aus Sicht des Anwaltes mag es zwar noch einige Fragen geben, deren Beantwortung aus familienpsychologischer Sicht wünschenswert wären; diese Tatsachen hätten allerdings nie zur Herausnahme der Kinder bei der Kindsmutter geführt. Deshalb kann die fehlende Begutachtung insoweit auch nicht dazu führen, die Kinder nun, nachdem die psychiatrischen Gründe, die ursprünglich die Wegnahme der Kinder gerechtfertigt haben, wegggefallen sind, weiterhin der Kindsmutter vorzuenthalten. Dem steht der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Familie entgegen, der insoweit für die Kindsmutter und eine Rückführung der Kinder zur Kindsmutter spricht. Niemand müsse aktiv seine Erziehungsfähigkeit beweisen, dies gilt auch und gerade bei ausgeheilten temporären Krankheiten, sagt der Jurist. (red.) Und hier zum Urteil: http://www.langhans.lawyer/wp-content/uploads/2015/08/BeschlussAGNoeGe.pdf |
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