23.02.14

Verdursteter Junge: Sozialarbeiter fühlt sich nicht verantwortlich

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Dienstag, 28.01.2014

Verdursteter Junge: Sozialarbeiter fühlt sich nicht verantwortlich

Er sollte sie betreuen, doch eine 26-Jährige und ihr zweijähriger Sohn starben. Jetzt steht der damals zuständige Sozialarbeiter in Leipzig vor Gericht.

Der Angeklagte heute im Amtsgericht Leipzig. Der Sozialarbeiter soll seine Kontrollpflicht gegenüber einer alleinerziehenden Mutter vernachlässigt haben.
Der Angeklagte heute im Amtsgericht Leipzig. Der Sozialarbeiter soll seine Kontrollpflicht gegenüber einer alleinerziehenden Mutter vernachlässigt haben.
©dpa
Leipzig. Der tragische Tod einer jungen Mutter und ihres kleinen Kindes vor eineinhalb Jahren in Leipzig wird seit Dienstag vor Gericht aufgearbeitet. Ein wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagter Sozialarbeiter, der sich nicht ausreichend um die Frau gekümmert haben soll, wies zum Auftakt jegliche Verantwortung für den Tod des Kleinkinds von sich.

Vor dem Amtsgericht in Leipzig sagte der Angeklagte am Dienstag, die Vorgänge vom Juni 2012 beschäftigten ihn bis heute. Damals war eine 26-jährige Drogenabhängige in ihrer Wohnung an einer Überdosis gestorben, ihr zweijähriger Sohn verdurstete qualvoll neben der Leiche seiner Mutter. Ursprünglich hätte gleich am Dienstag auch ein Urteil gesprochen werden sollen. Davon rückte das Gericht jedoch ab, weil wichtige Zeugen nicht zum Termin erschienen. Die Verhandlung hatte schon mit Verspätung begonnen, nachdem das öffentliche Interesse an dem Fall so groß war, dass das Gericht in einen größeren Saal umziehen musste.

Der Angeklagte verlas eine umfangreiche persönliche Erklärung, in der er detailliert auf die Vorwürfe einging. Er erklärte, nichts von der langjährigen Drogenkarriere gewusst zu haben. In persönlichen Begegnungen und Gesprächen habe die junge Frau auf ihn in der Regel einen stabilen Eindruck gemacht. Auch bei dem Kind habe er keine Anzeichen dafür erkennen können, dass es eventuell nicht ausreichend ernährt gewesen sei. „Eine Kindswohlgefährdung war nicht erkennbar, weshalb eine Inobhutnahme des Jungen nicht in Frage kam“, sagte er.


Der letzte persönliche Kontakt zu der 26-Jährigen fand nach seinen Angaben am 10. April statt. Damals habe ihm die junge Frau gesagt, sie wolle mit ihrem Lebensgefährten nach Stuttgart umziehen. Da jener offenbar ebenfalls ein gutes Verhältnis zu dem Kleinkind gehabt habe, habe er den Angaben der Frau vertraut. Auf die Frage, warum er sich nach dem letzten Gespräch nicht noch einmal um das Schicksal der kleinen Familie gekümmert habe, erklärte der Beschuldigte, die 26-Jährige habe seiner Meinung nach eine sehr positive Entwicklung durchgemacht. Er sei davon ausgegangen, dass sich dies fortsetzen würde. Der Sozialarbeiter war nach dem Vorfall zunächst suspendiert und später aus dem Jugendamt wegversetzt worden.


Die als Zeugin geladene Großmutter der Toten schilderte ihre Enkelin als liebevolle Mutter. Die junge Frau habe jedoch in der ständigen Angst gelebt, dass ihr der Sohn weggenommen werden könnte. Sie habe ihren Urenkel ebenfalls zum letzten Mal im April 2012 gesehen, damals habe er auf sie einen guten Eindruck gemacht. Mit Blick auf den Angeklagten sagte die 75-Jährige, sie glaube nicht, dass man einen einzelnen Menschen dafür verantwortlich machen könne, was geschehen sei.

Die Frau hatte gegen den damaligen Leiter des Jugendamtes und gegen Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet, weil sie ein Versagen des gesamten Systems der Betreuung erkannt haben wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen jedoch eingestellt, weil kein schuldhaftes Verhalten festgestellt werden konnte. (dpa)

http://www.sz-online.de/sachsen/verdursteter-junge-sozialarbeiter-fuehlt-sich-nicht-verantwortlich--2761735.html

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