Carola Storm-Knirsch 31. Oktober 2012
Psychologische Psychotherapeutin
Verfahrensbeiständin
Sachverständige
Mediatorin
Wilhelmshöher Str. 24
12161 Berlin (Friedenau)
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„JUGENDAMT, GIB’ DIE KINDER FREI UND NACH HAUSE!“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Eltern,
liebe Mütter,
liebe Väter,
liebe Kinder,
liebe Jugendliche und liebe weitere engagierten Familienmitglieder, wie
Großeltern, Tanten, Onkels, Geschwister und andere, die sich für
Kinder, mit denen sie verwandt sind oder auch nicht, einsetzen!
Hier haben sich heute Eltern versammelt, die sich dagegen wehren, dass
ihnen ohne schwer wiegenden Grund ihre Kinder weggenommen oder ihre
Rechte in Bezug auf ihre Kinder, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
das Umgangsrecht, das Recht auf gesundheitliche Fürsorge und Anderes vom
Jugendamt oder vom Gericht auf Antrag des Jugendamts entzogen worden
sind und ihnen bislang nicht wieder zurück gegeben wurden.

Hier
soll nicht behauptet werden, dass das Jugendamt, das im Auftrag des
Staates über das Wohl unserer Kinder wacht, grundsätzlich fehlerhaft
arbeitet. Viele Mitarbeiter der Jugendämter erledigen geräuschlos gute
Arbeit und greifen berechtigt in Familien ein, um das Wohl von Kindern
zu schützen und wieder herzustellen, weil ihre Eltern, warum auch immer,
- hoffentlich nur vorübergehend - versagt haben.
Hier wird
heute demonstriert gegen diejenigen Jugendämter bzw. deren Mitarbeiter,
die entweder nach einem berechtigten und mit den Eltern vereinbarten
Eingriff die Kinder nicht wieder zurück geben oder ohne rechtmäßigen
Grund Kinder weggenommen haben und nicht mehr zurück geben.

Eltern und Kinder leben gefährlich: sogar Ärzten und Hochschullehrern
werden ihre Kinder weggenommen oder Umgang mit ihnen vorenthalten, weil
sie angeblich „erziehungsungeeignet“ oder als Person „schädlich“ für
ihre Kinder seien. Derartiges erinnert fatal an vorkonstitutionelle
Handhabungen, von denen wir dachten, dass sie seit 1945 oder endlich
seit 1989 in Deutschland abgeschafft seien.
Eine regelmäßige
Überprüfung von Inobhutnahmen, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben ist,
unterbleibt häufig. Vielmehr wird festgestellt, das Kind habe sich in
der Unterbringungsstelle „gut eingelebt“ und es ginge ihm gut. Sodann
wird die „Kontinuität“ bemüht, wonach man das Kind, das nun neue
„Bindungen“ an neue Bezugspersonen eingegangen sei, nicht wieder
„umtopfen“ dürfe. Auf diese Weise wird die Teilung einer Familie
zementiert und werden Kinder ihren Eltern immer mehr und dauerhaft
entfremdet.

Über derartige Fälle könnte man ein ganzes Schwarzbuch füllen, was auch geplant ist.
Wenn man sich als Psychotherapeutin oder als psychologische Beraterin
in derartige Fälle einarbeitet, ist man häufig entsetzt darüber, wie
oberflächlich gearbeitet und mit den Familien und insbesondere den
Kindern, die ein Grundrecht darauf haben, von ihren Eltern erzogen zu
werden, umgegangen wird.
Häufig werden aus psychologischer oder
psychosozialer Sicht erhebliche Sachverhalte des Einzelfalles nicht zur
Kenntnis genommen und bei Anträgen an die Familien- oder
Vormundschaftsgerichte einfach weggelassen. Auch kommt es vor, dass
Akten manipuliert werden und gegen die Aktenordnung verstoßen wird.
Auch Richter und Richterinnen versagen oft bei der Entscheidung eines
Falles, in dem sie weder den Sachverhalt erschöpfend ermittelt und die
Wahrheit gefunden haben, noch zu einer gerechten, und somit Frieden
stiftenden gerechten Entscheidung finden, was ihre Pflicht laut Amtseid
ist. Vielleicht sind sie überlastet, vielleicht aber auch häufig nur zu
feige, sich in einen Fall hinein zu knien und eine wahrhaft unabhängige
Entscheidung zu treffen, die auch die Jugendämter oder mitunter auch
Elternteile in die Schranken weisen würde.
Auch Rechtsanwälten
muss man leider sagen, dass sie häufig um des Obsiegens ihrer
Elternteile Willen Sachverhalte verfälschen und im Interesse des
Kindeswohls Frieden stiftende Entscheidungen verhindern, wohl auch aus
finanziellen Erwägungen heraus, weil der obsiegende Elternteil, der dann
über die Kinder verfügen würde, der liquidere wäre und die
Anwaltsrechnungen eher bezahlen könnte …
Man muss sich fragen,
warum es so häufig zu derartigem fehlerhaftem und rechtswidrigem, ja
verfassungswidrigem Handeln der Jugendämter und anderer Professioneller
kommt.

Hierfür bieten sich verschiedene Erklärungen an:
Es ist schlicht Mangel an Kompetenz, der sich häufig auf Seiten der
Mitarbeiter der Jugendämter findet, wonach „irgendwie“ „irgendwas“
entschieden und gemacht wird, je nach Sympathie, Bauchgefühl oder
Inspiration.
Es ist häufig eine politische Auffassung hinter
dem Handeln der Jugendamtsmitarbeiter erkennbar, die sich entweder
„grundsätzlich“ für Mütter einsetzen nach der Devise: „Das Kind gehört
zur Mutter!“, oder neuerdings auch häufig grundsätzlich für Väter nach
der Devise: „Die Väter müssen jetzt auch ’mal die Kinder kriegen,
nachdem die Mütter sie so lange hatten!“
Es ist häufig auch
eine politische Auffassung erkennbar, wonach die Mitarbeiter der
Jugendämter als Vertreter des Staates glauben, selbst die besseren
Eltern zu sein und die Erziehung nur Personen überlassen wollen, die von
ihnen abhängig das tun, was das Jugendamt als Erziehung gut heißt –
eine staatliche Erziehung also, die die Individualität der Eltern und
Familien aufhebt und zu einer gefährlichen Gleichmacherei führen könnte.
Im Falle von psychologischen Gutachten von Diplom-Psychologen für
familiengerichtliche Verfahren kommt es häufig vor, dass Psychologen
ebenso wie die Mitarbeiter der Jugendämter psychologisch inkompetent und
ohne einschlägige Lebenserfahrung sind, ganz abgesehen davon, dass
ihnen jegliche Empathie für die Leiden der Kinder und Eltern fehlt, die
sich in Krisensituationen befinden.
Häufig sehen die
Psychologen denjenigen Elternteil als erziehungsgeeignet oder geeigneter
an, der als Sorgeberechtigter ein ganzes „Kollektiv“ oder Netzwerk von
Sozialpädagogen oder Therapeuten benötigen und beauftragen würde, sein
Kind oder seine Kinder zu behandeln.
Hier verfällt man auf den
Gedanken, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen angeschoben werden sollen,
damit eine „Helferindustrie“ an Kindern und Familien Geld verdienen und
ihre berufliche Existenz sichern kann.
Mir ist ein Fall
bekannt, wonach einer Mutter von sieben Kindern vier Kinder nach der
zunächst einvernehmlichen Inobhutnahme anderthalb Jahre lang nicht mehr
zurück gegeben wurden mit der hinter vorgehaltener Hand gegebenen
Begründung, die Einrichtung, in der die Kinder untergebracht waren,
müsste im Falle ihrer Rückgabe zwei Erzieher bzw. Sozialarbeiter
entlassen, und so etwas ginge doch nicht.
Offensichtlich geht
also häufig das Wohl von Erziehern und Sozialarbeitern über das Wohl von
Kindern und ihren Eltern, also Familien.

Auch das Wohl von so
genannten Verfahrensbeiständen geht häufig über das Wohl von Kindern und
ihren Familien. Die „Anwälte des Kindes“, wie sie auch genannt werden,
werden vom Gericht beauftragt, um die Interessen und das Wohl des Kindes
vor Gericht zu vertreten wie ein Anwalt, der den Vater oder die Mutter
vertreten würde.
Doch dieses tun die Verfahrensbeistände häufig
nicht. Sie sind in der Regel eng mit den Jugendämtern verbunden,
arbeiten dort sogar noch, betreiben ihre Tätigkeit als
Verfahrensbeistand als Nebentätigkeit und vertreten hier, ohne lange
nachzudenken, die Ansichten des Jugendamts und rechtfertigen dessen
rechtswidrige Eingriffe.
Auch neigen sie häufig dazu,
bestehende Gerichtsentscheidungen zu rechtfertigen, das Gericht, von dem
sie beauftragt worden sind, also nicht anzugreifen, wohl im Hinblick
auf künftige Aufträge …
D. h. hier handelt es sich m. E. um
eine Form von Partei-Verrat an der Person des Kindes, das vom
Verfahrensbeistand erwarten darf, dass er seine und nur seine Interessen
wahrnimmt und sich für sein Wohl nachhaltig einsetzt. Auf solche
Verfahrensbeistände können die Kinder verzichten, und der Gesetzgeber
hat seinerzeit Derartiges mit Sicherheit nicht gewollt. Besonders
schlimm ist, dass der vom Gericht eingesetzte Verfahrensbeistand von den
Eltern nicht abgelehnt werden kann.
Mit solchen Praktiken,
wonach eine Helferindustrie, die häufig vom Jugendamt beauftragt und
abhängig ist, sich auf Kosten von Kindern und Familien ihre Existenz
sichert, muss Schluss sein. Artikel 6 Grundgesetzt schützt die Familie
und nicht das Wohl der Berufsausübung der Helferindustrie. Aber
Politiker haben Interesse daran, die Arbeitslosenstatistik
aufzuhübschen, indem Heerscharen von Erziehern, Sozialarbeitern,
Umgangspflegern, Übergabepflegern, Heimerziehern, Pflegeeltern,
Vormündern, Therapeuten u. v. a. m. beschäftigt werden, ganz gleich, ob
es notwendig ist und wie es den Kindern dabei geht.

Es kommt
also darauf an, dass die mit Kindschaftssachen befassten Professionellen
sich in jeden einzelnen Fall sorgfältig einarbeiten, den objektiven
Sachverhalt ermitteln und nicht nach Schema F, was „üblich“ sei, ein
„Programm“ durchziehen und dadurch die Psyche der Kinder und auch der
Eltern sowie Geschwister beschädigen.
Jedes Kind, das sich
heute fragt: „Warum hilft mir keiner? Warum hilft keiner meinen Eltern?
Warum nehmen sie mich meinen Eltern weg?“ hat einen
verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, eine für seinen eigenen
einzelnen Fall gerechte Entscheidung des Jugendamtes und des
Familiengerichtes zu erhalten, also EINZELFALLGERECHTIGKEIT.
Beachten wir, dass es nicht darum geht, dass es einem Kind, das
untergebracht ist oder werden soll, dort besser geht als zu Hause. Es
ist nicht die Aufgabe des Staates, Kindern die optimale Versorgung zu
bieten.
Es ist ausschließlich Aufgabe des Staates, das Kind vor
Schädigung zu schützen und im Einvernehmen mit den Eltern zu fördern.
Schlichte Lebensverhältnisse sind nicht per se Kindeswohl schädigend.
Die Jugendämter sind aufgerufen bzw. verpflichtet, den Schwerpunkt
ihrer Tätigkeit auf unterstützende Tätigkeit den Eltern und den Kindern
gegenüber zu legen, an einer Modifikation des Verhaltens der Eltern
ihren Kindern gegenüber und miteinander zu arbeiten.
Derartiges
ist viel schwieriger zu bewerkstelligen als eine Kindeswegnahme, die
eine gewisse so genannte „Ruhe“ bedeutet, vor allem Ruhe für die
Mitarbeiter der Jugendämter, die so nicht in eine möglicherweise
langwierige Auseinandersetzung mit den Eltern einsteigen müssen.
Es sind die Ressourcen, über die JEDER Mensch verfügt, bei den Eltern
aufzudecken und auszuschöpfen, um die aus der Spur geratene Familie
wieder ihren Weg finden und gehen zu lassen.

Die Eltern sind
aufgerufen, nicht aufzugeben und um ihre Kinder und ihre Familie weiter
zu kämpfen. Hierbei sei empfohlen, sich wie ein zivilisierter Mensch zu
verhalten und möglichst von Lautstärke und Beleidigungen den
Jugendamtsmitarbeitern gegenüber Abstand zu nehmen, wonach sich also
Mütter stets wie eine Lady und Väter stets wie ein Gentleman zu
verhalten haben. Es gilt bei der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ein
Ziel zu verfolgen und nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich die
Rückgabe der Kinder, die darauf warten, dass ihre Eltern dieses
schaffen. Es gibt einen Korridor angemessenen oder korrekten Verhaltens,
der nicht übertreten werden sollte. Dieses gilt für Jedermann bzw. alle
beteiligten Professionellen.
Es ist geplant, einen
Arbeitskreis einzurichten zu dem Thema: „Wie bekomme ich mein Kind
zurück?“, in dem Eltern sich darüber austauschen, wie sie es am besten
anstellen, mit dem Jugendamt darüber zu verhandeln.

Gründen wir ihn!
Carola Storm-Knirsch, Psychologische Psychotherapeutin, Berlin"