24.10.12

Das Jugendamt hat die Kinder weg genommen - Was können wir tun? Von Rechtsanwalt Patrick Inhestern

 
 
 
23.10.2011 | Ratgeber - Familienrecht | 1951 Aufrufe
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Jugendamt, Kinder, Inobhutnahme, Anwalt, Widerspruch
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Wie sich Eltern gegen das Jugendamt wehren können

Jugendämter haben nach § 8 a Absatz 3 Satz 2 SGB VIII die Möglichkeit, Kinder ohne vorherige Anrufung des Familiengerichts in ihre Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr vorliegt, und eine Entscheidung des Familiengerichts nicht abgewartet werden kann. Eltern, bei denen das Jugendamt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, stehen emotional oft vor dem Aus. Dieser Beitrag möchte betroffenen Eltern zeigen, wie sie sich gegen das Jugendamt wehren können.

1.Widerspruch gegen Wegnahme der Kinder
SEIT 2005 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Patrick Inhestern
Hannover
97 Bewertungen
Fachanwalt Sozialrecht, Sozialversicherung, Familienrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht

Die Wegnahme der Kinder durch das Jugendamt ist eine Inobhutnahme im Sinne der §§ 8a Absatz 3 Satz 2, 42 SGB VIII. Dieser Inobhutnahme müssen Eltern zwingend widersprechen. Der Widerspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils reicht aus. Widersprechen die Eltern nicht, hat das Jugendamt nach § 42 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII ein Hilfeplanverfahren einzuleiten. Das Hilfeplanverfahren ist zeitlich und vom Ergebnis her schwer einzuschätzen – die Inobhutnahme besteht daher auf unbestimmte Dauer fort. Der Widerspruch eines oder beider Elternteile zwingt dagegen das Jugendamt dazu, entweder das Kind nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII an die Eltern herauszugeben, oder nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII eine Entscheidung des Familiengerichts zu beantragen.

2. Rechtschutz beim Familiengericht

Der Antrag des Jugendamtes führt zu einem Tätigwerden des Familiengerichtes. Die betroffenen Eltern erhalten entweder die Ladung zu einem Anhörungstermin, in dem sie Gelegenheit erhalten, ihre Sicht der Dinge vorzutragen, oder einen Beschluss, der ihnen die elterliche Sorge ganz oder in Teilen vorläufig entzieht. Während die betroffenen Eltern den Widerspruch grundsätzlich allein erheben können, sollte nach Erhalt von Post vom Familiengericht anwaltliche Hilfe genutzt werden. 
Dies ist wegen der Waffengleichheit geboten - ansonsten steht der in der Regel rechtsunkundige Bürger dem rechtskundigen, und in Bezug auf familiengerichtliche Verfahren erfahrenem Jugendamt gegenüber. Ein Anwalt kann entweder bereits die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge im Anhörungstermin verhindern, bei einem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss erneute Entscheidung nach mündlicher Verhandlung beantragen, § 54 Abs. 1 FamFG, gegen einen nach mündlicher Verhandlung ergangenen Beschluss Beschwerde einlegen, § 57 FamFG und/oder ein Hauptsacheverfahren einleiten.

3. Umgang mit dem Kind geltend machen

Wenn das Kind weg ist, und der Kontakt zu den Eltern nicht besteht, droht Entfremdung des Kindes von seinen Eltern. Um dieser Entfremdung des Kindes entgegen zu wirken, muss Umgang mit dem Kind stattfinden. Daher ist es erforderlich, dass Eltern sofort unverzüglichen und regelmäßigen Umgang geltend machen. Oftmals wird das Jugendamt hier eine Verzögerungs – oder Verweigerungshaltung einnehmen, oder die Verantwortlichkeit beispielsweise auf einen beteiligten Träger einer Einrichtung der Jugendhilfe schieben. Ein derartiges Verhalten des Jugendamtes sollten betroffene Eltern keinesfalls hinnehmen. Wenn es außergerichtlich nicht klappt, kann ein Anwalt dann einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei dem Familiengericht nach § 1684 BGB stellen. Nach dieser Vorschrift sind Eltern zu dem Umgang mit Ihrem Kinde berechtigt und verpflichtet.

4. Alternativen zur Trennung vom Kind durchdenken

Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern muss stets das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein, da diese ein schwerwiegender Eingriff in Art. 6 GG ist. Deswegen, und zur erfolgreichen Durchführung der oben angesprochenen familiengerichtlichen Verfahren sollten sich die betroffenen Eltern die Frage stellen, welche im Verhältnis zur Trennung weniger einschneidende Maßnahmen sie für notwendig halten oder jedenfalls zu akzeptieren bereit sind. Zu denken ist an die Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII. Betroffene Eltern sollten sich fragen, ob für sie beispielsweise ein Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII oder sozialpädagogische § 31 SGB VIII in ihrer Familie denkbar sind. Dem Jugendamt oder dem Familiengericht sollten entsprechende Alternativen aufgezeigt werden, die anstelle einer Trennung in Frage kommen.

5. Und sonst noch?

Auch wenn die engen gesetzlichen Voraussetzungen von Inobhutnahmen meist nicht vorliegen, sind diese oft nicht ganz unbegründet. Deswegen kommen betroffene Eltern mit einer Blockadehaltung nicht weiter. Aus anwaltlicher Sicht ist für eine erfolgreiche Bearbeitung derartiger Verfahren die konstruktive und zuverlässige Mitwirkung der betroffenen Eltern erforderlich. Im Fall ihrer Bedürftigkeit kommt bei derartigen Verfahren die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Fra

Entfremdung eines Kindes vom Vater - Buchpräsentation: "Väter in Österreich" - Dr. Robert Holzer



Veröffentlicht am 12.10.2012 von
Buchpräsentation: "Väter in Österreich" von Dr. Robert Holzer
"Der Bus" das Gedicht an seine Kinder
von Dr. Robert Holzer
am 30.August 2012 bei Väter ohne Rechte

Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern - Familientherapie
Fachleute, die mit dem PA-Syndrom nicht vertraut sind, laufen Gefahr, Schlußfolgerungen zu ziehen, die nicht im Interesse des Kindes liegen.

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Jugendamt - Eltern haben ihre Tochter Cheyenne zurück

Friedberg (lk). »Wir haben zeitweise nicht mehr daran geglaubt, dass wir sie wiederkriegen«, sagt Susanne Schlangen, während sich Töchterchen Cheyenne über das Knistern eines Stücks Plastikfolie freut, das ihr Vater Markus Schneider in den Händen hält. Vier Monate war Cheyenne in einer Pflegefamilie untergebracht.



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Cheyenne ist zurück bei Mama Susanne Schlangen und Papa Markus Schneider. (Foto: lk)
Grund der Inobhutnahme: »Hochgradiger Verdacht auf Kindesmisshandlung« durch den Vater. Nun entschied das Büdinger Familiengericht, dass die in Friedberg lebende Mutter die elterliche Sorge für das inzwischen acht Monate alte Mädchen wieder uneingeschränkt ausüben darf. Allerdings unter Auflagen. Das Jugendamt hat Bedenken.

Cheyenne, eine Frühgeburt, sei nach einer Sechsfach-Impfung sehr weinerlich und schlapp gewesen, weshalb sie mit ihr eine Kinderärztin aufgesucht hätten, schildern die Eltern, was kurz vor der Inobhutnahme passiert sei. Doch Blut- und Urinwerte hätten keinen Befund ergeben, der Urinbeutel habe allerdings rote Flecken im Intimbereich des Mädchens hinterlassen. Die Flecken seien blau geworden. Darum sei sie mit der Kleinen – nach Absprache mit ihrer Hebamme – Anfang April in die Hanauer Kinderklinik gefahren, berichtet Susanne Schlangen. Von den Medizinern habe sie den Grund für die Flecken erfahren wollen. 

Die stellten bei einer Blutuntersuchung hohe Leberwerte fest. Die behandelnde Ärztin zog aus dem schlechten Gesundheitszustand des Kindes den Schluss: »Verdacht auf Kindesmisshandlung«. Nachdem die Klinik den Verdacht weitergegeben hatte, schalteten sich die Jugendämter Hanau und Friedberg ein; das Amtsgericht Friedberg ordnete an, dass Cheyenne bei Pflegeeltern untergebracht wird.

Für ihre Erklärungsversuche oder Vermutungen, was mit dem Kind los sei, hätten sich die Ärzte nicht interessiert, sagt Schlangen, die einen Impfschaden, einen Gendefekt oder eine Blutungsneigung als Auslöser für die Leberwerte und Hämatome annahm. Stattdessen hätten sich die Mediziner nur »für meine Psyche und meine Vorgeschichte« interessiert, meint Schlangen, die aktuell im siebten Monat schwanger ist. Ihr viertes Kind wird es sein. Neben Cheyenne hat sie bereits zwei ältere Kinder. 

Beide wurden in Obhut genommen, leben bei der Mutter der 29-Jährigen. Das Kinderzimmer in Susanne Schlangens Wohnung blieb leer. Die Eltern kämpften um ihre Tochter, suchten nach einem Rechtsbeistand, fanden gleich zwei Anwälte, gaben ein medizinisches Gutachten bei einem Impfspezialisten in Auftrag. Ein Gutachten hatte auch das Friedberger Familiengericht beantragt, kurz bevor das Verfahren ans Büdinger Familiengericht abgegeben wurde, da dort das Scheidungsverfahren von Susanne Schlangen anhängig war.

Mutter: Falsche Diagnose

Der Meinung der 29-Jährigen nach bestätigen beide Gutachten »genau den Verdacht, den ich damals geäußert habe: dass das Krankenhaus falsch diagnostiziert und nicht alle Möglichkeiten ausgeschlossen hat«. Susanne Schlangens Anwalt, Heinrich Michael Roth, erklärt: »Es gab zwei Verdachtsfälle: Das eine waren die Hämatome, und das andere war der erhöhte Leberwert.« In seinem Gutachten komme der Impfexperte zu dem Schluss, dass Impfkomplikationen als mögliche Ursache für die Blutungen diskutiert werden müssten. Das andere Gutachten, eingeholt vom Familiengericht am Gießener Institut für Klinische Immunologie und Transfusionsmedizin des Uniklinikums, bestätige, dass die Ursachen für erhöhte Leberwerte ganz vielfältig sein könnten, sagt Roth.

»Nachdem dieses Gutachten eingegangen war, kam die Entscheidung vom Familiengericht, dass Cheyenne zurück kann«, ergänzt seine Kollegin, Rechtsanwältin Marion Schöfer. Ein Blick ins Gutachten aus Gießen, wo Cheyenne Ende April untersucht worden war, verrät: Die Ursachen für ihre Leberwerterhöhung können vielfältig sein. Allerdings bestätigt das Gutachten nicht die von den Eltern als mögliche Ursache für die blauen Flecken angenommene Gerinnungsstörung. Die Ärztin, die das Gutachten über Cheyenne verfasst hat, äußert aber auch: »Ob der schlechte Gesundheitszustand und die sichtbaren Hämatome ... ursächlich mit Gewalteinwendung in Verbindung zu bringen sind, lässt sich Wochen später medizinisch nicht feststellen.«

Zwielichtige Jugendamtspraktik im Kärntner Politsumpf



 

Der Kärntner Politsumpf ist für eine Wiener Journalistin
kaum durchschaubar. Erstaunliches kommt zutage, wenn man über einen
konkreten Fall eines Jugendamtes recherchiert. Einer seit Jahrzehnten
tätigen und unbeanstandeten Pflegemutter wird plötzlich ohne
Begründung das mittlerweile 10 Jahre alte Pflegekind weggenommen.


"Gefahr in Verzug" lautet die bekannte Zauberformel, mit der das in
Österreich ohne Gerichtsbeschluss möglich ist.

Eigentlicher Auslöser scheint zu sein, dass die Pflegemutter nicht
so, wie die Jugendwohlfahrt will und eigenen Ärzten mehr vertraut,
als den vom Amtsweg verordneten. Aufhänger ist dann die so genannte
"Hyperkinetische Störung" - auch ADHS genannt - an der bis zu 5% der
Schulanfänger leiden sollen. Die Gutachterin schafft den schwierigen
Spagat zwischen allgemeiner und spezieller Erziehungsfähigkeit zu
unterscheiden. 

Die allgemeine Erziehungsfähigkeit spricht sie der
Pflegemutter wohlweislich nicht ab (sonst hätte das Jugendamt einer
ungeeigneten Person Pflegekinder anvertraut), wohl aber die spezielle
Erziehungsfähigkeit für dieses konkrete Kind. Bei Gericht geht auch
nicht viel weiter.
Erstaunlicherweise gibt es aber einen praktischen Arzt, der im
Zuge seiner notärztlichen Tätigkeit im April 2012 empfahl, das Kind
der Pflegemutter zurückzugeben, weil es ihm schlecht gehe.

 Seitdem
kann er über fehlende Interventionen nicht mehr klagen. Ungereimt
bleibt auch, warum das Kind mit ADHS in der Obhut der Pflegemutter
gute Schulnoten heimbrachte, während es jetzt in Behandlung und
"optimaler" Heimunterbringung versagt. Vielleicht könnte sich die
Heimunterbringung durch die Nähe des Jugendamtes mit der Heimleitung
erklären? 

Das würde Wirtschaftlichkeit und auch das Auffüllen von
Heimplätzen garantieren. Ob das der Kärntner Politsumpf ist, muss ich
als " ausländische Wienerin" offen lassen. Vielleicht ist es auch
wieder nur ein Fall des österreichweiten Versagens der
Jugendwohlfahrt, wie Dr. Belakowitsch-Jenewein am 4.9.2012 in OTS0070
vermutet?


OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0206 2012-09-12 15:21 121521 Sep 12 NEF0005 0285

Im eBook lesen Schwarzbuch Jugendamt - Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch Jugendämter in Deutschland




http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/159340.html

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Chef des Wr. Jugendamtes MA11



 

Am 11.8.2012 wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde an
die Interne Revision Wien gegen Mag. Johannes Köhler, Leiter des
Amtes für Jugend und Familie, MA11 Wien erstattet. Vorgeworfen werden
ihm und einer weiteren Mitarbeiterin, einer DSA, dass sie sich über
zwei Gefährdungsmeldungen des Vorstandes der Universitätsklinik für
Kinder - und Jugendneuropsychiatrie eigenmächtig hinweggesetzt
hätten. Die DSA soll auch Erhebungen falsch wiedergegeben haben,
"hierdurch hat sie durch eine gezielte Dokumentation zur eigenen
Absicherung, nicht aber zum Kindeswohl gehandelt". Auch die übliche
Praxis der Verweigerung des Wr. Jugendamtes, Betroffenen
Akteneinsicht zu gewähren, wird gerügt. Generell hat diese schwarze
Pädagogik, die die Jugendämter straffrei praktizieren, verheerende
Auswirkungen auf die Psyche der Kinder. Im konkreten Fall soll durch
Beziehungsabbruch zu den Hauptbezugspersonen dem Kindeswohl geschadet
worden sein. 


 

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0016 2012-08-13 08:53 130853 Aug 12 NEF0002 0136

Deutsches Jugendamt - EuGH kritisierte mehrmals deutsche Praxis - Im Ausland regt sich der Widerstand


Im Ausland regt sich der Widerstand

Karin Jäckel
Karin Jäckel


Von Jürgen Heck
Eupen

Menschen, die scheinbar mit Windmühlenflügeln kämpfen, müssen sich - gerade wenn sie sich gegen Ämter und Dienststellen zur Wehr setzen - nicht selten den Vorwurf gefallen lassen, chronische Querulanten zu sein oder gar unter Verfolgungswahn zu leiden. Doch die wachsende Zahl der Mütter und Väter, die gegen die Allmacht der deutschen Jugendämter kämpfen, ist zumindest ein Indiz dafür, dass hier ein sehr handfestes Problem um sich greift.


Keine Fachaufsicht
Prominenteste Kritikerin ist die Autorin und freie Journalistin Karin Jäckel, die nicht nur über 80 Bücher wie etwa »Die Frau des Reformators« geschrieben hat, sondern auch seit 40 Jahren heftig Kritik an Jugendämtern übt.
Jäckel, die im Übrigen im Eifelort Gemünd aufgewachsen ist, wird nicht müde, auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Anders als unsere Gesprächspartner (siehe nebenstehenden Artikel) ist sie schon der Ansicht, dass es nicht nur Probleme in der Praxis, sondern dass es auch strukturelle Fehler gibt.

So bemängelt Jäckel vehement, dass es für die 600 Jugendämter in der Bundesrepublik keine Fachaufsicht gebe. Zudem prangert sie an, dass die Mitarbeiter in den wenigsten Fällen die erforderliche Ausbildung mitbrächten. »Derzeit ist das Jugendamt in seiner fachlichen Unkontrolliertheit und immer wieder zu beklagenden Inkompetenz zum Nachteil des Kindeswohls und der Elternliebe kein Paradestück für Deutschlands Familienpolitik«, so Jäckel in einem Vortrag.

Ihres Erachtens sorgten die Bestimmungen über die Jugendämter die allgemeingültigen Regeln der Gewaltentrennung. In der Praxis seien »inquisitorische Methoden« keine Seltenheit, bisweilen im rechtsleeren Raum: »Anders als vom Bundesfamilienministerium ausgeführt, findet - laut einer Studie von Prof. Dr. Maud Zittelmann aus dem Jahr 2006 zur Situation gefährdeter Kinder - nur in jedem fünften Fall ein familiengerichtliches Kindesschutzverfahren statt. In der Mehrheit aller Fälle bleibt das volle elterliche Sorgerecht ohne jegliche familiengerichtliche Prüfung trotz erfolgter Kindesentziehung bei den Eltern.«

Laut Jäckel ist die Forderung nach einer außergerichtlich anzurufenden Fachaufsicht über die Entscheidungen von Mitarbeitern der Jugendämter mittlerweile schon längst keine bloße Elternsache mehr. »Der seit mindestens zehn Jahren anhaltende Kampf von Kindesentziehung Betroffener, engagierter Kinderschützer, Publizisten und Experten aus den verschiedensten mit Kindschaftssachen befassten Berufen kulminierte in Hunderten von Petitionen an die Petitionskommission des Europaparlaments in Brüssel. Diese veröffentlichte im Jahr 2009 ein Arbeitsdokument, worin die deutsche Regierung dringend aufgefordert wird, eine solche Fachaufsicht einzurichten, um die in den angenommenen Petitionen gegen Kindesentziehung zutage getretenen Willkürentscheidungen und ’brutalen Methoden des Jugendamts’ (Marcin Libicki) zu bekämpfen. Dennoch werden diese in Brüssel gewonnenen Erkenntnisse in Deutschland schlicht ignoriert«, berichtete die freie Journalistin. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte mehrmals die Praxis der deutschen Jugendämter.

Kräfte bündeln
Betroffene sind in der Vergangenheit zudem dazu übergegangen, ihre Kräfte in Vereinen zu bündeln. Dazu gehört der europaweit tätige Conseil européen des enfants du divorce (CEED/www.CEEDbelgie.be) und der in Deutschland aktive Väteraufbruch (www.vaeteraufbruch.de), der auch eine Sektion für Aachen und die Euregio unterhält.
(jph)

Kampagne wirbt für mehr Pflegeeltern










Berlin (dpa/bb) - In Berlin werden Pflegeeltern gesucht. Eine siebenwöchige Werbekampagne soll dazu motivieren, sich als Pflegeeltern für Heimkinder zu melden. Besonders für kleine Kinder sei der Bedarf an Pflegefamilien groß, sagte die Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendhilfe-Verbundes, Helga Mittag, am Freitag. Grundsätzlich könne sich jeder als Vater oder Mutter auf Zeit bewerben, so Mittag. In Berlin warten nach Angaben des Verbundes derzeit rund 300 Kinder unter sechs Jahren darauf, einen Platz in einer Pflegefamilie zu bekommen. Insgesamt leben in der Hauptstadt etwa 17 000 Kinder und Jugendliche bei Pflegeeltern.

Grausamer Kinderpornoring gesprengt Insgesamt flogen 20 Österreicher auf. Ein Klagenfurter missbrauchte für Pornos die Nachbarskinder.


Bilder des Grauens fanden sich auf den sichergestellten Datenträgern, daneben wurden aber auch Sprengstoff und Waffen sichergestellt  

Bilder des Grauens fanden sich auf den sichergestellten Datenträgern, daneben wurden aber auch Sprengstoff und Waffen sichergestellt
Es ist der bisher brutalste Kinderpornoring, den Beamte des Bundeskriminalamtes mithilfe US-amerikanischer Behörden aufdeckten: Ein Täter kauerte tot vor dem Computer, der zweite hatte eine Bombe gebaut, beim dritten wucherte eine Hanfplantage. Und der vierte Täter betätigte sich selbst als Produzent, wobei er Kinder aus der Nachbarschaft missbrauchte. Insgesamt 20 Österreicher flogen bei der jüngsten Razzia auf.
Es begann mit einer weltweiten Internet-Ermittlung des Department of Homeland Security (ICE) in den USA. Diese Abteilung des US-Heimatschutzministeriums ist zuständig für grenzüberschreitende Kriminalität. Dazu gehört auch die weltweite Verbreitung von Kinderpornos im Internet.

Gondola

Seit geraumer Zeit läuft die international akkordierte Operation "Gondola". Die hat schon sehr gute Fahndungserfolge gebracht. In Alexandria im US-Bundesstaat Virginia konnte ein Sprachlehrer ausgeforscht werden, dem die Produktion von Kinderpornos mit Mädchen nachgewiesen wurde. Dafür wurde der Mann inzwischen zu 30 Jahren Zuchthaus verurteilt. Eine weitere mutmaßliche Produzentin wurde enttarnt, nach ihr wird weltweit gefahndet. Die australische Polizei konnte einen 44-Jährigen verhaften, der 50.000 abartige Bilder ins Netz gestellt hatte. Mithilfe der ICE konnte auch in Italien eine Kinderporno-Seite vom Netz genommen werden.
Durch die Operation "Gondola" konnten bisher 32 Personen hinter Gitter gebracht werden, 22 Anklagen wurden erhoben, und gegen zahlreiche weitere Verdächtige wird ermittelt.

Razzia

Kürzlich ist es der ICE gelungen, Daten auf einer US-Kinderpornoswebseite zu sichern. Dabei tauchten auch die IP-Adressen von 20 österreichischen Computern auf.  Die Daten wurden umgehend an das Bundeskriminalamt in Wien weitergegeben, das die Eigentümer der Computer ermitteln konnte. Insgesamt wurden in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern bei einer bundesweiten Razzia 1600 Speichermedien mit mehreren Zehntausend kinderpornografischen Dateien sichergestellt. Bei den Verdächtigen handelt es sich um Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren – ausschließlich Männer.
Die Frage nach einem Geständnis stellte sich bei einem 63-jährigen Akademiker aus Wien-Landstraße nicht mehr. Die Beamten  fanden ihn in seiner Wohnung tot vor dem Computer zusammengekauert. Auf dem Bildschirm waren noch perverse Fotos zu sehen.

Sprengstoffhund

Bei einem 38-jährigen Grazer Langzeitstudenten wurden 600 eindeutige Dateien sichergestellt. Vor der Hausdurchsuchung in der Wohnung mussten aber der Entschärfungsdienst und ein Sprengstoffhund anrücken. Denn der Student hatte auch Sprengmittel, Munition und gefährliche Chemikalien gelagert. Nach der Entschärfung stellten die Beamten in der Wohnung auch noch eine größere Menge Schusswaffen sowie Kriegsmaterial sicher.
Ein weiterer Grazer hatte neben seinem Kinderporno-Depot auch gleich eine Hanfplantage angelegt. Besonders erschreckend ist der Fall eines Klagenfurters, der mehrere Zehntausend Dateien angelegt hatte. Man entdeckte auf zahlreichen Fotos und Videos nicht nur den Verdächtigen selbst, sondern auch Kinder aus der Nachbarschaft, die von ihm missbraucht worden waren.

Letztes Update am 09.09.2012, 16:43

Artikel vom 09.09.2012 16:29 | KURIER | | « zurück zu Nachrichten

22.10.12

Bundesdemo gegen "Kinderhandel als Familienpolitik mit Justizunterstützung" - Am Mittwoch dem 31.10.2012 um 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr in Berlin






Bundesdemo gegen "Kinderhandel als Familienpolitik mit Justizunterstützung"

Am Mittwoch dem 31.10.2012 um 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr in Berlin

Nach München, Stuttgart, Lüneburg und vielen anderen Kundgebungen zum Weltkindertag 2012 t
rifft sich die Bewegung nun zur :
Kundgebung am Reformationstag 2012 in Berlin!

Reformation tut Not! Besonders im Familienrecht! Wir sind laut! Wir sie sind viele! Wir werden noch mehr! Und wir vergessen NIE!

Über den Auftakt der Veranstaltungsreihe München - Berlin - Strasbourg hier Bilder aus München bei "Gefährdung Kindeswohl Peter Thoma"

Nach der Landespolitik kommt nun der Bund an die Reihe: Mit klaren Forderungen, wie Ministerinnen ihre Kolleginnen mal an die Hand nehmen sollen und klarstellen können, dass Bundesgesetze auch eingehalten werden müssen!

Eingeladen sind entsorgte Väter, Eltern und Mütter, welchen die Kinder mit Gewalt geraubt wurden, Geschwister die einander nicht sehen dürfen, Großeltern die ihre Enkelkinder nicht in die Arme schließen dürfen, Onkels Tanten, Cosinen, Cousins die anverwandte Kinder vermissen, und natürlich die so genannten Erzeuger, die keine Väter sein dürfen!
Verbände und Organisationen haben am Alexanderplatz die Möglichkeit der Präsentation!

Am 31.10.2012
ab 10:30 Uhr Treffpunkt U-Bahn Bundestag südlicher Ausgang,
Auftakt 11:30 Uhr Reichstag,
13 Uhr Brandenburger Tor,
14:15 Uhr FamMinisterium,
15:15 Uhr Justizministerium,
16:00 Uhr Rotes Rathaus,
16:30 bis 18:30 Alexanderplatz

Anreise günstig über Berlin Hauptbahnhof Südausgang.
Dann die Spree über die Fusgängerbrücke queren,
an der Schweizer Botschaft und am Bundeskanzleramt vorbei
zum Platz der Republik.
Oder eine Station mit der U-Bahn zum U-Bahnhof Bundestag
dann über den südlicher Ausgang die U-Bahn verlassen.

Sage NEIN ! Zur Zerstörung von Familien!
http://sagenein.blog.de/

Reih dich ein und sage NEIN
Berlin ist die letzte Instanz vor Strasbourg.
Nach den einzelnen Länder-DEMOs vom 15.09.2012 und 20.09.2012 wird es nun ernst. Am 31.10.12 gehen nun alle Bundesländer zusammen gegen die willkürliche Familienpolitik und die willkürliche Rechtsanwendung durch die Justiz und Jugendamt nach Berlin zu den Verantwortlichen.

Die Zerstörung und Zersetzung der Familien bei Trennung und Scheidung, Inobhutnahmen, Heimunterbringungen oder Zwangsadoptionen muss aufhören. Schluss mit der Ungleichbehandlung und der Entrechtung von Eltern, von Tanten und Großeltern. Ein jedes Kind hat das Recht auf seine Familie und ein Recht gesund groß zu werden. Denn auch Kinder sind Grundrechtsträger in diesem Land!
Drum ...
Sage NEIN ... zur Willkür durch Jugendamt, Justiz und ihre Kooperationen.
Sage NEIN ... zur Verstaatlichung und der staatlichen Fremdbestimmung über die Familien.
Sage NEIN ... zur Zersetzung und Zerstörung der Familien bei Trennung und Scheidung.
Sage NEIN ... zu willkürlichen Kindes-Herausnahmen und zum Kinderhandel
Sage NEIN ... zur Ungleichbehandlung eines Elternteils
Sage NEIN ... zur Ausgrenzung der leiblichen Eltern und Großeltern bei familiengerichtlichen Verfahren.

Und wir sind wieder verdammt laut !!!


Wer noch eine Mitfahrgelegenheit oder eine günstige Zugverbindung sucht,
wendet sich an Ralf von der Lieth
unter
0163 3752942
oder unter
Violet-verzweifelt-gesucht@gmx.de

Es sind auch günstige Übernachtungen im Hostel möglich.

Jacqueline Reimann-Wilhelm leitet die Demo und plant auch den Ablauf.
Wer öffentlich eine Rede halten will, bekommt 5 Minuten Redezeit, aber bitte vorherher unter Violet-verzweifelt-gesucht@gmx.de einreichen, was Ihr sagen wollt, Jacqueline sortiert, vor welches Ministerium es gehört, oder ob es vor den Bundestag oder vor das Rote Rathaus gehört.


Ihr seid eingeladen von

Jacqueline Reimann-Wilhem
Peter Thoma
Daniel Grumpelt
und
Ralf Von Der Lieth


Mittwoch, 31. Oktober um 10:30 (UTC+01) - Berlin Treffpunkt Platz der Republik am Reichstag dann bei ARD und ZDF entlang, vorbei am Brandenburger Tor, am Familienministerium und am Justitzministerium bis zum Alexanderplatz



http://gefaehrdung-kindeswohl.jimdo.com/