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Psychologe musste sich vorerst nur wegen Falschaussage verantworten.
Die Presse)
(
Salzburg.
Er soll Gutachten wie am Fließband produziert und dabei zum Teil
schwere Fehler gemacht haben: Ein 51-jähriger Psychologe musste sich am
Freitag wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage in Salzburg vor
Richterin Martina Pfarrkirchner verantworten. Von 2005 bis 2008 soll es
zu mindestens 13 falschen Befunden gekommen sein. Seit 2009 ist der
Psychologe nicht mehr als Gutachter tätig.
Seine Befunde beeinflussten Schicksale: Es ging um Fragen der Obsorge, des Besuchsrechts oder der Fremdunterbringung.
Der Fall eines Dreijährigen aus Oberösterreich hat die Causa ins Rollen gebracht. Wegen eines falschen Gutachtens landete der Bub in einer Einrichtung für Schwerstbehinderte. Der Angeklagte hatte ein Asperger-Syndrom, eine Form des Autismus, diagnostiziert. Heute geht der Bub ins Gymnasium und ist ein guter Schüler.
Er habe systematisch gearbeitet, sagte der Angeklagte – „im Bewusstsein, dass die diagnostische Einschätzung immer hypothetischen Charakter hat“. Wenn man mehrere Psychologen den gleichen Datensatz einschätzen lasse, komme man nur selten zu identen Empfehlungen. „Wenn es das Spezifikum der Psychoanalyse sein sollte, dass sie ihre Gutachten nicht begründen kann, gehört sie nicht in den Gerichtssaal“, entgegnete Max Steller, jener deutsche Rechtspsychologe, auf dessen Einschätzung sich die Anklage stützt. Steller fand pauschale Formulierungen, Textbausteine, Fehler bei Datumsangaben, sinnentleerte Sätze und willkürliche Diagnosen. Bei drei identen Personenbeschreibungen kam der Angeklagte zu unterschiedlichen Diagnosen.
Letztlich kam es zu einer (für Beobachter gar nicht so überraschenden) Wende. Die Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig:
Es komme auch eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs infrage. Daher müsse ein Schöffengericht entscheiden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4684936/Fehlerhafte-Gutachten_Fur-Gericht-kommt-auch-Betrug-infrage?from=gl.home_panorama
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/03/prozess-gegen-gutachter-e-bachler.html
Seine Befunde beeinflussten Schicksale: Es ging um Fragen der Obsorge, des Besuchsrechts oder der Fremdunterbringung.
Der Fall eines Dreijährigen aus Oberösterreich hat die Causa ins Rollen gebracht. Wegen eines falschen Gutachtens landete der Bub in einer Einrichtung für Schwerstbehinderte. Der Angeklagte hatte ein Asperger-Syndrom, eine Form des Autismus, diagnostiziert. Heute geht der Bub ins Gymnasium und ist ein guter Schüler.
Er habe systematisch gearbeitet, sagte der Angeklagte – „im Bewusstsein, dass die diagnostische Einschätzung immer hypothetischen Charakter hat“. Wenn man mehrere Psychologen den gleichen Datensatz einschätzen lasse, komme man nur selten zu identen Empfehlungen. „Wenn es das Spezifikum der Psychoanalyse sein sollte, dass sie ihre Gutachten nicht begründen kann, gehört sie nicht in den Gerichtssaal“, entgegnete Max Steller, jener deutsche Rechtspsychologe, auf dessen Einschätzung sich die Anklage stützt. Steller fand pauschale Formulierungen, Textbausteine, Fehler bei Datumsangaben, sinnentleerte Sätze und willkürliche Diagnosen. Bei drei identen Personenbeschreibungen kam der Angeklagte zu unterschiedlichen Diagnosen.
Letztlich kam es zu einer (für Beobachter gar nicht so überraschenden) Wende. Die Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig:
Es komme auch eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs infrage. Daher müsse ein Schöffengericht entscheiden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4684936/Fehlerhafte-Gutachten_Fur-Gericht-kommt-auch-Betrug-infrage?from=gl.home_panorama
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/03/prozess-gegen-gutachter-e-bachler.html
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