22.06.14

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Sorgerechtsstreit zwischen dem Jugendamt Langenhagen und der Mutter der 15-jährigen Anna, hat das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Mutter entschieden.
Vor mehr als 8 Monate begann der „Kampf“ gegen das Jugendamt von Lagenhagen. Das Elternpaar von Anna lebt seit 13 Jahren getrennt, die 15-jährige Anna seitdem bei ihrer 44-jährigen Mutter Linda. Bei einer psychologischen Untersuchung äußerte Anna Suizidgedanken. Die Mutter brachte sie in eine Therapie, welche nach 2 Monaten ergebnislos abgebrochen wurde. Die Mutter holte Anna gegen den ausdrücklichen Wunsch der behandelnden Mediziner aus dem Krankenhaus.
Annas Vater zog daraufhin vor Gericht und beantrage das Sorgerecht für seine Tochter. Auch das Jugendamt Langenhagen schaltete sich in den Fall ein, da lt. Gutachten eine symbiotische Beziehung“, die das Kindeswohl gefährdet vorliegt. Anna könne sich nicht frei entfalten, da die Mutter es zu sehr einenge. Der Kontakt zwischen Mutter und Anna sei angeblich zu eng.

Im Juni 2013 urteilt das Amtsgericht, beiden Eltern die Gesundheitssorge für Anna zu entziehen.
Das Jugendamt riet zu einer erneuten Therapie. Während dieser stellten die Betreuer keine Probleme bei Anna fest.

Fragwürdige Gutachterin

Die Ernüchterung erreichte Mutter und Tochter jedoch vor dem OLG Celle, wo sich die dortigen Richter im Verfahren auf das Gutachten einer fragwürdigen Gutachterin bezogen, welche vom Jugendamt in Langenhagen empfohlen wurde.  Die höhere Instanz packt noch einen drauf und entzieht der Mutter auch Personensorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Urteil fiel entsprechend aus. Umgangssprachlich: “Kindesentzug durch das Jugendamt.”


Vollstreckung und Kontaktverbot.

Am 21. Oktober 2013 vollstreckte das Jugendamt Langenhagen das Urteil, holte Anna direkt aus dem Schulunterricht am Gymnasium Langenhagen ab und brachte sie in eine Therapiegruppe nach Gifhorn. Der Aufenthaltsort blieb auch gegenüber der Mutter geheim. Wochenlang wird der Kontakt zwischen Mutter und Tochter verboten, bevor sie unter Aufsicht Telefonate führen durften. Im laufe der Zeit werden dann stundenweise Begegnungen erlaubt, später Tagesbesuche. Die ehemals gute Gymnasiastin sackt an ihrer neuen Schule ab und hat nur noch einen Notendurchschnitt von vier.


Mutter zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Linda N. gab nicht auf und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches jetzt das erlösende Urteil sprach. Anna darf zurück nach Hause.
Das Gericht konnte eine Kindeswohlgefährdung, welche die Trennung der Tochter von der Mutter rechtfertige, nicht erkennen. Annas Depressionen seien in fernerer Vergangenheit diagnostiziert worden, neuere Erkenntnisse würden besagen, dass das Mädchen sozial integriert, motiviert, fröhlich und allseits beliebt sei. Auch seien angebliche Essstörungen nicht belegt. Mann muss daher davon ausgehen, dass das Herausreißen des Mädchens aus seinen sozialen Bezügen mehr Schaden anrichte als das Verbleiben bei der Mutter. Zudem stünden ambulante therapeutische Maßnahmen als mildere Mittel zur Verfügung, wenn denn Behandlungsbedarf bestehe.
Das Gutachten, welches zum Kindesentzug geführt hatte war in mehreren Punkten falsch, so Lindas Anwalt Pajam Rokni-Yazdi gegenüber der Presse. Das OLG hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.“ OLG und Jugendamt hätten die Grundrechte von Mutter und Kind massiv verletzt. „Ich wäre froh“, sagt er, „wenn sich manche Gerichte bei der Beweisführung mehr Mühe gäben und nicht so gutachterhörig wären.“
Das Gericht prüft jetzt, ob neu verhandelt werden muss. Eine Wiederaufnahme gilt aber als unwahrscheinlich.

Jugendamt weißt Schuld von sich.

Die Langenhagener Jugendamtsleiterin Heidi von der Ah betont indessen, dass die Behörde das Mädchen nicht aus eigenem Antrieb von der Mutter getrennt, sondern nur einen Gerichtsbeschluss umgesetzt hat.

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