28.08.13

„Inobhutnahme“ – Wenn der Staat Kinder vor ihren Eltern schützt – oder wenn der Staat den Eltern die Kinder nimmt

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„Inobhutnahme“ – Wenn der Staat Kinder vor ihren Eltern schützt – oder wenn der Staat den Eltern die Kinder nimmt

Im letzten Jahr wurden 40227 Kinder von Jugendämtern ihren Eltern weggenommen und in staatliche Obhut genommen. Die Statistik sagt, mehr denn je zuvor. Immerhin kehrten fast 40 Prozent wieder zu den Sorgeberechtigten zurück, über das wie und wann gibt die Statistik keine Auskunft. Die anderen 60 Prozent werden einer „Erziehungshilfe“ unterzogen, landen in Heimen, bei Pflegeeltern und sonstigen Erziehungseinrichtungen. Soweit die Zahlen, dahinter stehen 40227 tragische Schicksale. 

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass die Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt öffentlich zu wenig hinterfragt und den Betroffenen zu wenig transparent gemacht wird. „Die Inobhutnahme durch das Jugendamt ist sehr ambivalent zu sehen. Sie ist manchmal absolut notwendig, um Kinder vor Gewalt zu schützen, sie ist manchmal willkürlich, ideologisch-pädagogisch gefärbt und intransparent. Dies gilt dann, wenn im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung plötzlich einem Elternteil die Erziehungsfähigkeit abgesprochen und damit der Umgang verweigert wird. Immer ist aber zu bedenken, dass der überraschende Entzug der Eltern oder eines Elternteils eine massive Störung des Urvertrauens bei den Kindern hinterlässt.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor.  

ISUV weist darauf hin, dass beim Kampf ums Kind nach Trennung und Scheidung willkürliche und unbewiesene Behauptungen mit ausdrücklicher Billigung, ja Förderung durch manche Jugendämter zum Ausschluss des Umgangs führen können. „Noch immer ist die ungeprüfte Behauptung, ein Elternteil habe die Kinder sexuell missbraucht, ein beliebtes Mittel um ihn vom Umgang oder gar von der elterlichen Sorge auszuschließen.“ (Linsler) Im Interesse der Kinder ist manchmal mehr Sorgfalt, kein autoritäres obrichkeitsstaatliches Verhalten durch Behörden, Gutachter und Verfahrenspfleger unbedingt erforderlich.
Des Weiteren weist der Verband darauf hin, dass durch die Inobhutnahme durch das Jugendamt in ein Grundrecht eingegriffen werde: Artikel 6 legt fest, dass „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern“ sind. Das Grundgesetz billigt dem Staat zwar ein Wächteramt zu, das jedoch sehr restriktiv zu handhaben ist.

Der Verband fordert mehr Engagement für gemeinsame Elternschaft, für mehr Arbeit mit Eltern und die Ausrichtung der Arbeit auf die Erhaltung des familialen Systems. Ob die Inobhutnahme pädagogisch sinnvoll ist, sei dahingestellt, ergebe sich immer nur im Einzelfall. Im Übrigen sei Heimunterbringung oder Unterbringung bei Pflegeeltern kostenintensiv und für die Pflegekinder schwierig, müssen sie sich doch auf eine neue Familie einstellen.
Der ISUV schlägt als Paradigmenwechsel, statt Ausschluss der Eltern oder eines Elternteils, als klares Signal zu gemeinsamer elterlicher Verantwortung, zu Mediation statt Inobhutnahme, zur Vermeidung von Umgangsverweigerung bei Trennung und Scheidung die gesetzliche Einführung eines Wechselmodells vor.

Kontakt


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon 0911 550478,  info@isuv.de
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg, Telefon 170 4589571, j.linsler@isuv-online.de
ISUV-Pressesprecherin RA Caroline Kistler, Maximilianplatz 17, 80333 München, Telefon 089 59997373


11.08.2013 - Kategorie Presseerklärungen


Autor: Josef Linsler

http://www.isuv-online.de/?p=148488 





Ein ISUV-Mitglied wehrt sich gegen Amtsmissbrauch am Familiengericht durch eine Petition

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