07.01.13

Eltern-Kind-Entfremdung (= Parental Alienation Syndrome) wird als eine Sonderform einer seelischen Misshandlung unter dem Punkt 3.4.2.4. aufgeführt - Neuer Ärzteleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen




Dienstag, 24. Juli 2012 um 10:50
Christine Haderthauer, Bayerische Staatministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen, hat aktuell am 09.07.2012 in München den neuen Ärzteleitfaden ihres Ministeriums "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkennen und Handeln"  vorgestellt.


Dieser Ärzteleitfaden enthält zum Thema Kinderschutz konkrete Empfehlungen von der Praxis für die Praxis und bezieht dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit ein. Ebenso werden aktuelle Rechtsgrundlagen zum Kinderschutz erläutert und kommentiert.

Eltern-Kind-Entfremdung (= Parental Alienation Syndrome) wird als eine Sonderform 
einer seelischen Misshandlung unter dem Punkt 3.4.2.4. aufgeführt.


Aus dem Leitfaden:
 
3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung (Seite 111)
Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang vorliegen:
• Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental Alienation Syndrome nach elterlicher Trennung.

Beispiel:
 
 Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen 
 Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter
 entfremdet, indem diese entgegen tatsächlichen Gegebenheiten von der 
 vermeintlich durch den Vater verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, 
 von körperlichen Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte,    
 terrorisierenden Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.

Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsmedizinischen Institut
der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., der Techniker-Krankenkasse und der Bayerischen Landesärztekammer erstellt und ist hier öffentlich abrufbar.
 
Aktualisiert ( Dienstag, 24. Juli 2012 um 10:54 )
 

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