05.06.13

Demonstration in Lindau am Bodensee: Drei Länder im Kampf gegen Jugendamtswillkür

Demonstration in Lindau am Bodensee: Drei Länder im Kampf gegen Jugendamtswillkür


Demonstration gegen Familienzerstörung in Lindau am Bodensee

31.05.2013 18:04:31 - „Ein Appell an Deutschland, Österreich und die Schweiz - Wenn Eltern auf die Straße gehen müssen“

Motto: Wir sind hier ,wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut !


Foto: Dieser Widerstand den wir in Deutschland haben ist ein Witz! Na klar steht das Widerstandsrecht im Fucking GG aber was wenn das Ding nen Dreck Wert ist? Und solange diese Wahrheitsärlergiker noch dem Peinigersystem beipflichten ist sowieso Hopfen und Malz verloren! Marschieren wir mit 100 tsd Leuten nach Brüssel und Berlin und reißen die Hütten ab dann is Ruhe!! Stattdessen versucht ihr es mit Petitionen die durch mangelnde Stimmanzahl gleich unbeachtet in Müll fliegen.. Man bettelt bei seinem Peiniger nicht nach Freiheit sondern man erzwingt sie!!!! Man muss auch keine Gewalt einsetzen!! Mit Hundert tausenden nach Berlin und diese Volksverräter mit einem Taxi nach Honulullu schicken das reicht!! Was ihr macht ist protestieren aber sowas wird von faschistischen Dikatoren gekonnt ÜBERHÖRT! 






(live-PR.com) -
Die Vereinigung gegen Ungerechtigkeiten startet am 7. Juni 2013 in Lindau am Bodensee eine friedliche Protest Demonstration gegen Jugendämter und staatlicher Missachtung von Familienrechten.

Auftakt ist Willkür von Jugendämtern, ungerechtfertigte Kindesentzüge und Familienzerstörungen. Eltern und Betroffene fordern eine Aufsichtsbehörde für Jugendämter und eine familiengerechte Politik! „Jugendämter und Familienjustiz haben mit schweren Verbrechen an Kindern und Familien - jetzt und in der Vergangenheit schon zu viele negativ Schlagzeilen produziert“ sagt Frank Engelen vom Familienverband Väteraufbruch für Kinder e.V. vom Kreisverein Duisburg. Die Protestkampagne ist Teil einer bundesweiten Aktion, die am 7. Juni um 10 Uhr vor dem Jugendamt Stiftsplatz 4 in Lindau am Bodensee beginnt.

Die Lage wäre entspannter wenn Jugendämter gegen das gängige Vorurteil einer Kinderklau“-Behörde endlich etwas unternehmen würden. „Die horrenden Fälle von Kindesinobhutnahmen sind einer Vielzahl von Maßnahmen vorausgegangen, an denen Jugendämter beteiligt waren„ berichtet uns die Elternvereinigung gegen Ungerechtigkeiten.
Aktivisten und Betroffene aus ganz Deutschland, Schweiz und Österreich kämpfen gemeinsam für Menschenrechte und werden nicht locker lassen bis die Staaten reagieren. An diesen Fortschritten scheint unser Land nicht bilateral genug und auf der EU- und der UN-Ebene zu wenig beteiligt, da uns noch immer in den Ländern wie Deutschland – Österreich und Schweiz eine ordentliche gefestigte und aktive Menschenrechtspolitik fehlt. Aufgrund der unzähligen Debatten über ungerechtfertigte Kindesentzüge, Justizwillkür und unethisch psychologischen Gutachten, sollten die Länder neben der kritischen Erörterung - für Fortschritte in der Menschenrechtspolitik sorgen.
Die Regierungen stehen in der Pflicht endlich die Kinder- und Menschenrechte zu verteidigen und Gemeinsamkeiten über Parteigrenzen hinweg suchen. „Wir kämpfen hier nicht gegeneinander, sondern miteinander“ erklärt uns Dr. Hans Joachim Neuhaus vom Institut für Menschenrechte.
Es ist deshalb nur folgerichtig wenn Eltern und Betroffene auf die Straße gehen, denn die Debatte zur Lage der Jugendämter und Familienjustiz sollte nicht einseitig geführt werden. Im Gegenteil: Es ist sogar die Aufgabe des Volkes auf die Missstände hinzuweisen und gemeinsam mit den Regierungen und Zivilgesellschaften Menschenrechtsverletzungen aufzudecken anstelle sie unter den Tisch zu kehren.

Die Länder werden aufgerufen endlich die Demokratie walten zu lassen – denn Nationen wie Deutschland, Schweiz und Österreich werden auf Dauer keine Erfolge mehr verbuchen können wenn die Kräfte einiger Parteien durch Diktaturpolitik gedämmt werden. So rufen die Aktivisten der Drei Länder Demo zu einem souveränen Umgang mit den Bürgern und ihren Rechten auf. „Wir appellieren an unsere Regierungen – wir werden laut, weil man uns die Kinder klaut“.

Es bleibt ein wichtiges Anliegen, dass der UN-Charta in allen Ländern Geltung verschafft wird, in der es heißt, dass Verstöße gegen die Menschenrechte strafbar sind. Die Opfer und Betroffene der Familienjustiz und Jugendämter mahnen an: „Wir verteidigen die Freiheit unserer Rechte als Eltern, Großeltern und Kinder, umso mehr fordern wir, dass in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Menschenrechte geachtet werden“. Wer Familienrechte unterdrückt geht zurück in die Steinzeit. Wer Eltern und Kinder unter Druck setzt, verletzt die UN-Charta.

Wir beobachten weiterhin kritisch, wie die Toleranz der Bundesregierung konkret aussieht. Das betrifft im Übrigen auch die Länder in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, von der Schweiz bis nach Österreich und weiteren Ländern die durch verantwortungslose Kindesentzüge geprägt sind. Die Würde des Menschen bleibt unantastbar und schließt die Missachtung aus. Die Regierungen bleiben aufgefordert, hier nachdrücklich gegen Diskriminierungen von staatlichen Stellen vorzugehen und die Ansprüche der Familienrechte im eigenen Land zu achten und zu fördern, statt sie einzuschränken. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland für die Diskriminierung von Familienrechten und der schweren Vergehen von ungerechtfertigten Kindesinobhutnahmen und den damit verbundenen Folgen, vielfach verurteilt, gerügt und Änderungen verlangt.

Man kann über die Folgen des Klimawandels diskutieren, sich über die fehlenden Ansätze für eine Förderung der Landwirtschaft beklagen, aber es wird wirklich Zeit das die Regierungen einzelner Länder ihre eigenen familienpolitischen Misststände aufgreifen, denn wer Spannungen und eine latente Eskalation durch alltägliche Verletzungen der Menschenrechte verhindern will, der muss sich mit der Problematik schleunigst auseinandersetzen.

Die Staaten sind gefordert Mittel bereit zu stellen, um die Katastrophen durch Jugendämter und Familiengerichte abzumildern. Dennoch wird das alleine nicht reichen. Wir alle wissen, dass es keine einfachen Lösungen gibt - da tausende Arbeitsplätze davon abhängen, aber es müssen andere Wege gegangen werden, als nur auf Änderungen zu hoffen.
Viele der Elternbewegungen leisten einen Dienst der Menschlichkeit und appellieren im Namen aller geschädigten Opfer an die Staaten: „Helfen Sie allen die durch Jugendämter und korrupter Familienjustiz zu Schaden gekommen sind, helfen Sie unseren Kindern, euren eigenen Bürgerinnen und Bürger des Landes mit ein wenig Einsatz, damit „WIR als Familien“ wieder sorgenfrei in die Zukunft blicken können!

Reporter kämpfen für Bürger
Journalistin Sanja Welsch


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Sanja Welsch
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Web: http://www.axelsauerpresse.de


Autor:
Sanja Welsch
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http://www.live-pr.com/demonstration-in-lindau-am-bodensee-drei-r1050022662.htm

Auswirkungen psychischer Gewalt auf die Gesundheit



Auswirkungen psychischer Gewalt auf die Gesundheit


Bei dem Begriff "psychische Gewalt" kann dies sehr unterschiedliche Formen annehmen: Es kann hier die Rede sein von kontinuierlich erfolgenden verbalen Einschüchterungen eines Kindes, die von den Tätern als "Erziehungsmaßnahme" betrachtet und legitimiert werden. Dann natürlich um psychischen und subtilen Druck innerhalb einer Gruppe – und als Sonderformen hier "Mobbing" oder psychische Misshandlungen in der Ehe. Häufig und sichtbar geht es um Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit. Oder es ist symptomatisch für eine Verhaltensstörung des Täters (etwa Paranoia, Schizophrenie oder Angststörungen), Opfer(gruppe)n mit falschen Verdächtigungen zu bezichtigen.

Im Einzelnen sind dies Drohungen wie Androhungen physischer Gewalt, Verfolgen, bewaffnete Bedrohungen, Einschüchterungen, Demütigungen, Isolation, Unterstellungen (Untreuebezichtigungen), Eindringen in die Privatsphäre, Vertrauensmissbrauch, das Ausnutzen von geistigen, körperlichen oder wirtschaftlichen Benachteiligungen, oder auch von Angst- oder anderen Verhaltensstörungen der Opfer.
Bei Kindern können als Folgen seelischer Gewalt zunächst körperlich-kognitive Entwicklungsstörungen festgestellt werden, vor allem in der Sprachentwicklung: Ausspracheprobleme, Lispeln auf der einen Seite oder begrenzter Wortschatz oder ständige Wortwiederholungen auf der anderen Seite. Eine mangelhafte Schulleistung ist übergreifend als Folge von psychischem (auch sexuellem Missbrauch) zu beobachten.
Weiterhin lassen sich (als sozial-emotionale Störungen) Verhaltensprobleme, Zwangs-, Angst- und Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen, Niedergeschlagenheit, soziale Passivität, Gefühle der Hilflosigkeit, Kontrollverlust, auch Aggressionen benennen.

Aggressives Verhalten und Depression sowie Gefühlsstörungen und Selbstmordgedanken, Schlafstörungen, Magersucht, Versagensängste und auch körperliche Krankheiten (als psychosomatische Erscheinung) wie auch Arbeits- oder Berufsunfähigkeit als Folge betreffen alle Altersgruppen.
In jedem Fall schädigen psychische Misshandlungen Verhaltensprozesse beim Opfer, insbesondere, wenn es sich um gezielte und mit Vorkenntnis verübte Nötigung handelt – Schädigungen können hier erheblich sein, auch wenn es sich noch nicht einmal um Verwandte oder Bekannte als Täter im Sinne des Vertrauensmissbrauchs handelt.

http://www.violencestudy.org/Gewalt-Gesundheit/Auswirkung-psychische-Gewalt-Gesundheit.html 

Ordnungsgeld gegen Jugendamt – Vollstreckung gegen den Staat nicht ausgeschlossen -Familienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht





http://www.anwalt.de/rechtstipps/ordnungsgeld-gegen-jugendamt-vollstreckung-gegen-den-staat-nicht-ausgeschlossen_044546.html

Auch das Jugendamt kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies hat das OLG Frankfurt/M. mit Beschluss vom 28.11.2012 - 1 WF 294/12 entschieden.

Die Eltern, deren Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen worden waren, wünschten sich einen unbegleiteten Umgang mit ihren Kindern. Dem hat das Amtsgericht stattgegeben. Hiergegen legte das Jugendamt Beschwerde ein, da es die Beibehaltung des bisherigen begleiteten Umganges begehrte. In diesem Verfahren schlossen die Beteiligten vor dem OLG einen Vergleich über einen 7-stündigen begleiteten Umgang.

Das Jugendamt verweigerte jedoch später die Durchführung dieses 7-stündigen Umgangs mit der Begründung, dass die Kostentragung nur für einen 3-stündigen Umgang geklärt sei. Schließlich begründete das Jugendamt die Verweigerung ergänzend damit, dass der Umgang über sieben Stunden für das Kindeswohl massiv abträglich sei.

Wegen dieser Verweigerung setze das Amtsgericht gegen das Jugendamt ein Ordnungsgeld in Höhe von € 1.500,- fest. Das Jugendamt legte Beschwerde ein. Das OLG Frankfurt/M. bestätigte diese Entscheidung jedoch und stellte ebenfalls fest, dass der geschlossene Vergleich auch Wirkung für das Jugendamt entfalte. Das Jugendamt gelte als Beteiligter des Verfahrens und habe den geschlossenen Vergleich genehmigt. Damit habe es sich zur Förderung dieses Vergleiches verpflichtet.

Das OLG teilte auch nicht die Ansicht des Jugendamtes, dass die Vollstreckungsvorschriften durch den Verwaltungsrechtsweg verdrängt werden würden. Die Vollstreckung sei folglich auch gegen eine Behörde möglich.

Rechtsanwältin Christine Andrae
Fachanwältin für Familienrecht
www.scheidung-koeln.org

Laut Gutachterin leidet die Mutter an Wahnvorstellungen - Sorgerecht für Sohn entzogenMutter verprügelt Familienrichterin

Von Stephanie Lamprecht
Souad A. (48): Laut Gutachterin leidet die Mutter an Wahnvorstellungen. Ihr Sohn ist inzwischen zehn Jahre alt.
Souad A. (48): Laut Gutachterin leidet die Mutter an Wahnvorstellungen. Ihr Sohn ist inzwischen zehn Jahre alt.

Foto: Martin Brinckmann
 
 
Weil das Familiengericht ihr das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen hat, rastete Souad A. (48) aus, überfiel die Familienrichterin und zwei Behördenmitarbeiterinnen. Nun muss die Ägypterin sich wegen Körperverletzung verantworten.

Die Gewaltausbrüche ereigneten sich bereits Anfang 2010. Das Familiengericht Barmbek hatte Souad A. wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht für ihren damals siebenjährigen Sohn entzogen. Kurz darauf stürmte die Ägypterin in das Büro der zuständigen Familienrichterin, zerrte sie an den Haaren zu Boden, schlug ihren Kopf gegen die Wand, würgte die Juristin.
Am nächsten Tag suchte die gelernte Näherin das Kinderschutzhaus in Heimfeld auf, in dem sie ihren Sohn vermutete, schubste eine Mitarbeiterin die Treppe hinunter, zerrte sie an den Haaren, spuckte sie an und schlug sie mit einem Kabel. 

Wenige Tage später attackierte Souad A. ihre frühere Familienhelferin auf offener Straße, riss auch ihr Haare aus, schlug ihr so heftig ins Gesicht, dass die Frau zu Boden stürzte.
„Mein Kind war der Anker in meinem Leben“, erklärt die Angeklagte dem Gericht. Sie bestreitet die Angriffe, ruft plötzlich laut: „Ich habe gedacht, ich komme nach Deutschland in das Paradies, aber ich kam in das Feuer der Hölle!“ Die Scheidung von ihrem deutschen Ehemann habe bei Souad A. eine wahnhafte psychische Störung ausgelöst, sie ist vermindert schuldfähig, stellte eine Gutachterin fest.

Das Urteil: 220 Tagessätze à 10 Euro. Ihren inzwischen zehnjährigen Sohn darf Souad A. einmal im Monat sehen. Sie ist in Therapie.

TÜRKEI Kampf für Pflegekinder: Türkei will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen


Kampf für Pflegekinder: Türkei will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen

Der Fall des kleinen Yunus, der bei gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern in Holland lebt, hat nun zahlreiche weitere Eltern auf den Plan gerufen, die die Herausgabe ihrer Kinder fordern. Mittlerweile hat sich sogar das türkische Premierministerium eingeschaltet. Die Fälle sollen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übergeben werden.
  

Die türkische Mutter des inzwischen neunjährigen Yunus machte den Anfang. Im Fernsehen verlangte sie die Herausgabe ihres Sohnes, der ihr im Alter von sechs Monaten von den niederländischen Behörden entzogen wurde (mehr hier). Nun, so berichtet die türkische Zeitung Zaman, habe ihr Beispiel Schule gemacht. Gleich Dutzende türkische Familien, die in Europa lebten, hätten sich gemeldet und behauptet, ihre Kinder seien in Pflege- bzw. Adoptivfamilien gegeben worden, ohne dass ihrer Ansicht nach trifftige Gründe vorgelegen hätten. Mit diesen „rechtswidrigen“ Fällen solle sich nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen.

Unter den Fällen, so berichtet das Blatt weiter, sei auch der des kleinen Yunus (mehr hier). Seine Mutter Nurgül Azeroğlu hatte sich in einem öffentlichen TV-Appell an Premier Recep Tayyip Erdoğan gewandt. Dabei räumte sie allerdings auch ein, ihren Sohn als Baby in der Tat versehentlich fallen gelassen zu haben. Das hatten die Behörden seinerzeit unter anderem als Grund für die Inobhutnahme angeführt. In der vergangenen Woche stattete der Premier nun tatsächlich den Niederlanden einen Besuch ab, im Zuge dessen er das Thema zur Sprache brachte. Sein Amtskollege Mark Rutte lehnte eine Debatte auf Ministerialebene über diese Angelegenheit jedoch ab.


Angst vor Protesten: Frauen tauchen mit Yunus unter

Die Türkei will nun offenbar den nächsten Schritt gehen, um türkische Kinder aus ihren europäischen Pflegefamilien zu holen. (Foto:  storyvillegirl/flickr)
Die Türkei will nun offenbar den nächsten Schritt gehen, um türkische Kinder aus ihren europäischen Pflegefamilien zu 


holen. (Foto: storyvillegirl/flickr)

Die Türkei ist ein mehrheitlich muslimisches Land mit einer weitgehend säkularen politischen Geschichte, dennoch sind viele Türken hinsichtlich Themen wie Homosexualität konservativ eingestellt. Diese Einstellung bekamen schließlich auch die beiden Mütter von Yunus zu spüren. Auf Grund der zunehmenden Proteste mussten diese mittlerweile sogar den Wohnort wechseln. Zwar soll es bisher keine expliziten Drohungen gegen die Frauen und den Jungen gegeben haben, doch der Kleine sei seit dem Interview seiner leiblichen Mutter vorsorglich aus der Schule genommen worden.
Auch der stellvetretende Premier Bekir Bozdağ hatte sich eingeschaltet. Noch einmal stellte er heraus, dass die Türkei nicht grundsätzlich gegen eine Unterbringung in Pflegefamilien wäre, wenn dies im Interesse der Kinder geschehe. Allerdings habe man davon erfahren, dass die Gründe für eine Wegnahme nicht immer solide und objektiv gewesen wären. Genau gegen so etwas stelle man sich nun. Auf der anderen Seite fürchtete er vor einigen Wochen noch lautstark die Assimilation der Kleinen (mehr hier).

Lebensweisen der Eltern nicht mit Kindern vereinbar

Erst im vergangenen Februar trat Ayhan Sefer Üstün, Vorsitzender der Parlamentarischen Untersuchungskommission für Menschenrechte, auf den Plan. Drei Kinder türkischer Herkunft sollen vom hiesigen Jugendamt in die Obhut homosexueller Paare in Belgien gegeben worden sein. Für ihn stellt dieses Vorgehen ganz klar eine Verletzung der Menschenrechte dar. Der Grund: Deren Lebensweise und Überzeugungen wären seiner Ansicht nach mit denen der Kinder alles andere als vereinbar (mehr hier).


Mehr zum Thema:
Erdoğan greift Rutte an: Homosexualität ist gegen die islamische Kultur
Angst vor türkischen Behörden: Lesbisches Paar aus Holland taucht mit Pflegekind ab
Arınç appelliert an Landsleute: Mehr Türken in Deutschland müssen Pflegeeltern werden


Demo Nord Hannover - Sehr geehrter Abgeordneter.......,

 



 

Abgeordneter des Bundestages in Berlin

Unsere Antwort an den Abgeordneten am 30. Mai 2013

Sehr geehrter Abgeordneter.......,

wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 30. Mai 2013 in dieser Sie die Frage stellen, welchen Verfassungsauftrag wir verfolgen und wie viele Unrechtsfälle unserer Redaktion vorliegen?

Nun“ besorgniserregende Verfassungsbrüche, unrechtmäßige Kindesinobhutnahmen, unethische Erziehungsgutachten und Zwangseinweisungen von Kindern in Psychiatrien, lassen zu Recht Zweifel an einen sogenannten Rechtsstaat aufkommen“. Aber warum wenden Sie sich nicht selbst an das geschundene Volk, welches Ihr Auskommen finanziert? Es soll ja Abgeordnete geben welche bewusst von höheren Stellen geschönte Bilanzen vorgelegt bekommen um so, mit falschen Überzeugungen die Wahrheit zu attackieren. Da erhebt sich doch die Frage an Sie, „wie kann ich als Abgeordneter - Täter der Gesetzlosigkeit sein, selbst wenn ich der Auffassung bin für Recht und Wahrheit zu stehen“? Es hat ja noch niemandem geschadet über den vorgegeben Tellerrand zu schauen, oder besser noch, gehen Sie unter die Betroffenen und machen sie sich mit der Fülle der Rechtsbrüche durch Jugendämter und Familienjustiz vertraut und danach können sie uns gerne nochmalig an unsere Einsichtsfähigkeit, unser politisches Urteilsvermögen und unser Verantwortungsbewusstsein als Journalisten erinnern.

Gerne tragen wir dazu bei Ihren Horizont zu erweitern und senden Ihnen die aktuellen 8753 Fälle von Kindesinobhutnahmen und Rechtsbrüchen, die uns allein aus den Monaten Mai bis Juni 2013 vorliegen!

Wir als Journalisten müssen unsere Rolle und unsere Verantwortung in diesem Spannungsfeld weder diskutieren noch überdenken, die Fakten sprechen Bände.

Einsichtsfähigkeit ist für uns die Fähigkeit zu erkennen, dass die Handlungen die Länderübergreifend stattfinden nicht rechtens sind. Sind Sie einsichtsfähig?

Wir sehen unsere Aufgabe als Journalisten darin, der bundesweite Konflikt von Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren. Daher nehmen wir als Berichterstatter - als Multiplikatoren eine wichtige Rolle im öffentlichen Meinungsbildungsprozess ein. Und nur dann, wenn wir breit über die Fakten informiert sind und durch Diskussionen mit Vertretern unterschiedlicher Ansichten eine begründete Meinung entwickelt haben, können wir die Verantwortung für eine fundierte Berichterstattung wahrnehmen. Das ist der Fall!

"Wir brauchen daher keine ethische Appelle, Zurechtweisungen oder Belehrungen, ebenso wenig Debatten die zu nichts führen - das Maß ist bei weitem schon längst überschritten. Wir wollen über Möglichkeiten sprechen und eine Einigung im Hinblick auf die Problematik erreichen. Wir möchten dass der UN-Charta Geltung verschafft wird, in der es heißt, dass Verstöße gegen die Menschenrechte strafbar sind. Wir fordern ausgehandelte Lösungsvorschläge. Was wollen beide Seiten im Augenblick der Wahrheit tatsächlich als Lösung des Konfliktes? Die parlamentarischen Absichten sind doch bisher von taktischen Schritten geprägt, als dass wirklich offengelegt wird, wer zu welchen Zugeständnissen bereit ist. Dies ist nämlich einer der Gründe für das Scheitern der tausenden von eingereichten Petitionen gegen Menschenrechtsverletzungen, deren Verläufe bisher zum Teil fruchtlos verliefen.

Die Ereignisse überschlagen sich und die Breite der Aufgaben schärfen sehr wohl und sehr stark unser Urteilsvermögen. Menschen werter Herr.... werden nicht als politisches Wesen geboren, aber sie leben immer in politisch bestimmten Räumen. Deshalb ist ein politisches Urteilsvermögen, welches Sie hochfahrend anpreisen, eine Voraussetzung jeder humanen Gesellschaft. Was aber gibt den Ausschlag für politische Entscheidungen jedes einzelnen - ist es der Charakter, das Wissen, die Erfahrung? Oder ist es möglicherweise doch das Volk?

Die deutsche Verfassung definiert grundlegende Prinzipien der Ordnung in Deutschland und umfasst Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Achtung der Menschenrechte

In der deutschen Demokratie sollte die Macht auf ca. 80 Millionen Menschen verteilt sein. "Alle Bürger seien für den Staat verantwortlich". Demokratie heißt wörtlich "Herrschaft des Volkes". Über die eigene Regierung mitbestimmen, frei die eigene Meinung äußern. Wer wählt denn die Abgeordneten in Brüssel? Und wenn das Volk keinen in der dortigen Riege wählen kann, steuern wir dann nicht tatsächlich geradewegs auf eine Diktatur zu?

Das politische Leben in Deutschland werter Herr ….. ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen sollten Menschen die deutsche Demokratie mit Leben füllen. Wie aber soll das möglich sein, wenn der Staat das eigene Volk dezimiert, in dem er zulässt das haarsträubende Beschlüsse durch Gerichte und die subtilen Handlungen vieler Jugendämter unbeachtet lässt?

Im Hinblick der herrschenden katastrophalen Zustände, wäre es vielleicht ratsam die Jugendämter wieder dem Ministerium anzugliedern. Diese wurden doch in jüngster Vergangenheit ja nur vom Ministerium wieder abgekoppelt wegen der drohenden Reparationszahlung an Polen, weil das Jugendamt fast 200 000 polnische Kinder in der NS Zeit aus Polen nach Deutschland verschleppte um sie als brave Deutsche zu germanisieren.

Hat sich denn heute im Geschehen etwas geändert?

An der Basis, in den Kommunen, arbeiten Gemeinde- und Stadträte am Gelingen des Alltags vor Ort. In den Ländern streiten Abgeordnete um die richtige Bildungspolitik, um Umweltfragen und die Polizei. Und im Bund wirken nicht nur die rund 600 Abgeordneten des Bundestages an den Entscheidungen mit: Zahlreiche Mitarbeiter im Parlament und den Ministerien, Interessenvertreter, und oftmals auch der Bundesrat spielen eine Rolle, wenn Gesetze verfasst werden. Wohin aber führen die Gesetzesmäßigkeiten im Bezug unserer Jugendämter und Familienjustiz?

Die Demokratie lebt aber vor allem von den Bürgerinnen, Bürgern und Familien, sie sind die Basis der Staatsgewalt. In Wahlen und Bürgerentscheiden, durch gesellschaftliches und politisches Engagement, und durch ihr Interesse für die diskutierten Themen legen sie doch erst die Grundlage für einen funktionierenden Staat.

Im Volk formiert sich der Widerstand - Ihnen als Abgeordneter dürfte bekannt sein, das man unter Druck über sich hinaus wachsen kann?

Sind tausende von Kindesinobhutnahmen, haarsträubende Beschlüsse von Familienrichtern, Entrechtungen von Väter und Mütter, Großeltern, Zwangseinweisungen von Kindern in Psychiatrien und ausgestellte psychologische Erziehungsfähigkeits- Gutachten von unethisch handelnden Gutachtern wirklich noch zu rechtfertigen und als Einzelfälle zu degradieren? Sind wir in dieser Problematik noch auf Vermutungen angewiesen?

Gerne stellen wir Ihnen die oben genannte Anzahl von Fällen und viele weitere aus jüngster Vergangenheit - zur sofortigen Überprüfung bereit und erwarten zeitnah geeignete Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Redaktion Reporter kämpfen für Bürger

Reporter kämpfen für Bürger
Axel Sauer & Klaus Sauer

Demo Nord Hannover Doch, der macht kräftig GAS

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· Montag um 18:43

03.06.13

Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - 100 Tage Haft für Lübecker Mutter nach KinderKlau-Jugendamt Ratzeburg - AG Lübeck - OLG Schleswig














Lübeck Amtsgericht




Sachverhalt

AZ 28 C 1581/11 Lübeck Amtsgericht 
Einstweilige Verfügung wegen wahrheitsgemässer Veröffentlichungen von Tatsachen (mutmasslich mit Eidesstattlicher Falschaussage der RAin Klohs, ehemal. sog.Verfahrensbeiständin meines Sohnes in einem Sorgerechtsverfahren mit Entzug der elterlichen Sorge ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung nach !16 Jahren, um Anhörung zu vermeiden),  Annahme Richterin Schwede.

Ordnungsgelder, Zwangsvollstreckungungen, OHNE Anhörung, "Empfehlung", die Mutter über die Betreuungsabteilung von "amtswegen" nach Anregung RA Klohs Lübeck "abzuwickeln“. Beteiligte: RichterINNEN Schmaltz, Schwede, Hamdorf, Wilhelm (phon).
Haftbeschlüsse erstmal ohne Begründung, danach fadenscheinig.

Dienstaufsichtsbeschwerden auch zu diesem AZ wurden vom Amtspräses Stojan in Lübeck nicht beachtet. Kostenfestsetzungsanträge und Bestrafungsanträge im „2 - Wochenrhythmus“ durch RAin Julia Klohs Lübeck.
Permanente Versuche durch Rechtspflegerin Nitschke mich ohne rechtskräftigen Haft-Beschluss inhaftieren zu lassen (ca. 5x musste durch Arzt nach 2 Fuss-OP´s unnötigerweise Haftunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden). 

Das Gericht (Richter Evora) beschreibt zum selbigen AZ vom 16.05.2012 die vorläufige Rechtsauffassung, die ich teile, dass es sich in meinem Schreiben vom 25.10.2011 um einen Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung handeln könnte. 

Eine in diesem geforderte „abschliessende Stellungnahme“, wurde hinreichend erbracht. Nach einem Telefonat mit Richter Evora, der dieses Verfahren offensichtlich verschleppt und hat liegenlassen, nach meiner Beschwerde gegen Haft und Einstweilige Verfügung etc., teilte mir dieser mit, dass man wohl RAin Klohs Aussagen mehr Bedeutung zugemessen und glauben geschenkt hat, als nötig.


-        Es folgt: Versäumnisurteil (Richter Giesen) ohne Versäumnis-Verhandlungsunfähigkeit nach Fuss-Op erbracht.

-        Anrufe von Richter Giesen und direkte Drohungen, es werde ein Versäumnisurteil mit weiteren 6 Wochen Haft ergehen, sollte ich nicht zum Termin am nächsten Tag erscheinen.  Anrufe Richter Giesen bei meinem Hausarzt Dr.Otto, um die Verhandlungsunfähigkeit für ungültig zu erklären. Erstellung eines Versäumnisurteiles, ohne Haft und ohne Erwähnung der Verhandlungsunfähigkeit.Es war dem Gericht bekannt, dass ich krank bin und gehunfähig(Schmerzmitteleinfluss). Ein Gerichtstermin wurde von mir schon ein Jahr zuvor beantragt zu meinen Beschwerden, auch gegen den Haftbeschluss. Nun musste es eilig vom Tisch wie es scheint. In dem Termin ginge es darum, dass ich mich bei RAin Klohs Lübeck entschuldige, teilte mir Richter Giesen telefonisch mit. Auch solle ich den Namen Klohs nicht mehr in den Mund nehmen!


Freundlicherweise trug Richter Giesen Sorge dafür, dass die Zahlung, die ich ebenfalls zum misslungenen Verleumdungsverfahren durch RAin Julia Klohs nicht leisten konnte, aufgehoben wurde. Im Verleumdungsverfahren wurde festgestellt, dass es sich bei meinen Veröffentlichungen um Tatsachen zum unberechtigten Sorgerechtsentzug handelt.

Parallel Beschwerdeabweisung durch Richterin Kreuder-Sonnen zur Zwangsversteigerung meines Fahrzeuges, trotz Berufsplanung und in Kenntnis der Sachlage. Frau Klohs versucht zeitgleich in mein Haus zu pfänden. Mein Erbverpächter verhindert dies.

Verhaftung auf Grund eines Haftbefehles (liegt RA Heinz Möhn vor), Ausstellung Rechtspflegerin Nitschke, Amtsgericht Lübeck am 12.09.2012, 30 Tage Haft in JVA Lübeck- 12.09.2012-11.10.2012

Rückfrage durch Kripo bei Rechtspflegerin Frau Nitschke über die Richtigkeit der Anordnung durch Kripobeamten  Frau Nitschke bestätigte und ordnete an, auch eine Haftunfähigkeitsbescheinigung würde nicht mehr akzeptiert.-Festnahme. 

Der Haftbeschluss und Inhalt erweckte nicht nur in der JVA beim Personal den Eindruck der „Unrechtmässigkeit“. Auch dort wurde der Begriff „Mobbingexzess“ durch RAin Klohs Lübeck und Nutzung des Rechtssystems für eigene Zwecke gegen die verbürgte Meinungsfreiheit nach erlittenem Unrecht und Familienzerstörung, benutzt.


Während der 30-tägigen Haft und nach Ankunft zu Hause wurden mir  als „Vergünstigung“ Ratenzahlungen „angeboten“ von €50.- monatlich. 1. Rate bis zum 01.11.2012. Später dann €25.- / monatl. - Ersatzweise weitere 70 Tage Haft oder Verrechnung (insgesamt 100 Tage Freiheitsentzug für wahrheitsgemässe Meinungsäusserung, ohne rechtliches Gehör) – September bis November 2012 durch Rechtspflegerin Schneider.



Einstweilige Verfügung, Beschlüsse zu Ordnungsgeldern und der Haftbeschluss sind alle ohne Anhörung ergangen. 







Auch dieses desaströse Verfahren gegen mich wäre sicher nicht eröffnet worden, hätte Richterin Schwede bei Antragstellung einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, hinreichend geprüft, was RAin Klohs einreicht und zumindest eine Anhörung zur Klärung des Sachverhaltes, anberaumt.

Für Frau RAin Julia Klohs wurde zwischenzeitlich zum AZ eine Betreuung angeregt, da diese offensichtlich und in sämtlichen Unterlagen für jederman ersichtlich ihre berufliche Kompetenz missbraucht und private Problematik, auch in dieses Verfahren einbringt. Das System nutzend, Kinder und Eltern den Garaus zu machen. Zudem auch Frau Klohs Anschreiben immer fantasievoller und konfuser wirkten und die Chronologie nicht mehr überblickte.
Aussage eines Kripobeamten und anderen z.B. nach Eingang eines Strafantrages wegen Volksverhetzung in 2011 durch RAin Klohs und deren eingereichte Unterlagen: „Diese Anwältin mobbt und stalked Sie, nehmen Sie sich in acht vor ihr Frau Trautmann- sie kämpft mit allen (unlauteren Mitteln) um Ihr Kind, als wäre es ihr eigenes.

Genau das gibt auch die Aktenlage massgeblich durch RAin Klohs, seit 2010 her. Über 30 Richter zu etwa 70 AZ wurden durch RA Julia Klohs aktiviert. Das Instrument des Betreuungsverfahrens für mich, wurde laut Richterin Gschwendter AG Ratzeburg offensichtlich von RAin Julia Klohs genutzt, um mich mundtot zu machen und mich von wahrheitsgemässen Veröffentlichungen zum Kinderklau, abzubringen.

Haftunterbringung, Autowegnahme, zuvor Rechnerbeschlagnahme (wegen Unverhältnismässigkeit retour) und offensichtlicher Ruin meiner bürgerlichen Existenz, einschliesslich beabsichtigte Hauspfändung der mir fremden Rechtsanwältin, scheinen Projekte der Einschüchterung zu sein. Das Gericht wurde mehrfach darauf hingewiesen, auch auf § 226
Schikaneverbot.

 

 

 

Eingaben meines Anwaltes und von mir wurden auch hier beharrlich ignoriert, verdreht, falsch interpretiert. In den Unterlagen ersichtlich lief es darauf hinaus, sämtliche ergangenen Beschlüsse „irgendwie“ zu „rechtfertigen“. Das KFZ wurde während der Beschwerdebearbeitung, vor einem anberaumten Gerichtstermin von RAin Klohs abgeholt und versteigert für €3000.- . Wert des KFZ lt.  Mercedes in 2011  rund €9000.-

Allen Richtern und Rechtspflegern zu etlichen von RAin Klohs eröffneten AZ im Nachhall nach erfolgtem systematischen Sorgerechtsentzug, ist bekannt, auch aus einem Schreiben meines Anwaltes RA Möhn zu entnehmen, dass es hier einzig und allein um die Vernichtung meiner bügerlichen Existenz geht. 

Ich derzeit von €630.- Jobcenter lebe, da ich auf Grund der Ereignisse nicht in der Lage bin, meine Berufstätigkeit auszuführen. Ich lebe nach Abzug meiner Kosten von nachweislich €60.- im Monat, da ich auch meine Tilgungsrate u.w. tragen muss.

Der komplette Sachverhalt nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck zu o.g. AZ
Konfliktlöseangebote wurden von RAin Julia Klohs und Gericht, ignoriert. RAin Julia Klohs wurde aufgefordert, das Fahrzeug zurückzubringen.






Vorgeschichte


Im August 2009 verbrachte die überforderte Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg, meinen Sohn mit Arglist von einem Klassenkameraden in ein Heim des KJHV Lübeck („Deine Mutter

ist psychisch krank und will Dich nicht mehr haben“, Aussage meines Sohnes im Krankenhaus nach Komasaufen beim KJHV)

Mir erzählte Frau Hauschild , um die Unterschrift für die Heimunterbringung abzunötigen, mein Sohn wolle ins Heim.

Das wollte er nie!

Alle Klärungsversuche wurden von Frau Hauschild und dem KJHV Personal abgeblockt, mein Sohn brainwashed und von mir isoliert.

Im Januar 2010 lag mein Sohn nach vorangekündigter Körperverletzung durch Heike Hauschild und Jörg Böttcher im alkoholischen Koma.

Daraufhin entzog Richter Socha mir im Schnellverfahren innerhalb weniger Stunden durch Antragstellung mit weiteren Lügen der Heike Hauschild das Auffenthaltsbestimmungsrecht. Ich wollte meinen Sohn aus der Misshandlungssituation herausholen.




In Folge wurde mir innerhalb eines Jahres im Dezember 2010 das Sorgerecht im Abstimmungsverfahren und im Wissen Richter Ingo Sochas um die Kindeswohlgefährdungen im Jugendamtsmilieu, das Sorgerecht komplett entzogen.

Dem fremden Erzeuger, zu dem Falko bis heute keinen Bezug hat, übertragen.



Mein Sohn, dies ist Richter Socha bekannt, stammt aus absolut intakten Verhältnissen. Zudem ist Richter Socha bewusst, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte variantenreich in den Unterlagen Unwahrheiten über mich verbreitet haben, mich verleumden, diskriminieren und Falko mit einbinden.

Dieser dies seit Heimverbringung mit übermässigem Alkoholkonsum bis heute versucht zu kompensieren.



Da das Sorgerecht der Eltern durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt ist, kann es nur unter strengen Voraussetzungen durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB).



Mir wurde das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung, ersichtlich in den Unterlagen, durch Richter Socha entzogen. Die Methodik, siehe Zeugen/Tatsachenliste.

Richter Sochas Aufgabe, wie der aller anderen Verfahrensbeteiligten wäre gewesen, auf Frau Hauschilds (JA Ratzeburg) Lügen und Rechtsverstösse  zum KJHG entsprechend zu reagieren und wie alle anderen Verfahrensbeteiligten die Bühne zu verlassen, nachdem frühzeitig (erster Verhandlungstag) auch im Hinblick auf schriftlich erbrachte familiennahe Zeugenaussagen und der Aussage Dr.Ziemens erkannt wurde, dass hier kein Hilfebedarf nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden sind.

Auch ein für einen Laien ersichtlich falsches Gutachten von Dr.Neuhauss, hätte einem abteilungsleitenden gut ausgebildeten Richter im Familienrecht, auffallen müssen. Ebenso, dass man als Richter bei Kindern PAS und Stockholm Syndrom und Umgangsverweigerung durch Verfahrensbeteiligte nicht mitträgt. Zudem hätte ihm die falsche Anwendung des Begriffes Parental Monitoring, welche RAin Klohs als Kontrollmassnahme von Eltern darstellte, ebenfalls geläufig sein müssen. Auch andere dokumentierte Unwahrheiten und Behauptungen.
 

Ich war genötigt, mich permanent gegen unwahre und realitätsferne ständig wechselnde falsche Verdächtigungen zu wehren, wobei ich nicht beweispflichtig bin.

Zeugen wurden nicht zugelassen, Eingebungen von mir zu med./wiss./Rechtssachen, beharrlich zum Nachteil meines Sohnes und mir ignoriert.



Am 27.05.2012 habe ich das Sorgerecht gut begründet zurückgefordert.

Richter Socha argumentiert weiter mit dem ersichtlich gefälschten Gutachten des Dr.Neuhauss in Lübeck, welcher mittlerweile in diversen Foren als behandlungsbedürftiger Psychiater gilt, der Kinder und Familien vorsätzlich schädigt.

Aus dem Gutachten ist zu erlesen, dass es ersichtlich nicht zum Verfahren, nicht zu den Personen passt und die Aussagen nicht stimmen können und es eine erneute Variante der Kindesentziehung hervorbringt.





Das Sorgerecht wurde mir durch Richter Socha VOR Erstellung des Gutachtens ohne Begründung entzogen. Dies im Dezember 2010 im Abstimmungsverfahren unter den familienfremden Verfahrensbeteiligten. In den Unterlagen ist für NIEMANDEN ersichtlich, warum ich das Sorgerecht verloren habe, jedoch, wie mein Sohn misshandelt und wie mit mir bis heute verfahren wurde.



Mein Sohn ist zum Zeitpunkt dieses Strafantrages immer noch minderjährig und seit fast 3 Jahren verschwunden. Richter Socha hat mir alle Rechte an meinem Sohn entzogen, im Wissen, dass niemals und zu keiner Zeit von mir aus eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und in der Zukunft (wer kann das schon vorhersehen) vorliegt. Ganz im Gegenteil!



Von Juni bis August 2011 lässt Richter Socha meinen massiv PAS geschädigten Sohn, mit Wahrnehmungsproblematik und in der pubertären Phase, verbracht in eine Heim ohne Hab und Gut, gerichtlich  gegen die eigene Mutter antreten.

Veröffentlicht wurde von mir ein Foto nach Komasaufen, um darzustellen, wie hier mit meinem Sohn umgegangen wird, von Richter Socha gefördert.

Herr Socha nahm eine falsche Eidesstattliche Versicherung meines Sohnes entgegen, im Wissen , dass diese falsch ist.





In Abwesenheit wurde ich zu €500.- ersatzweise Haft verurteilt, weil…berücksichtigt wurde, dass die Schuldnerin sich in den Sorgerechtsverfahren unkooperativ und unbeeindruckt von den gerichtlichen Sorgerechtsverfahren gezeigt hat.. ???

AZ 123 F 155/11  

Nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck, wäre ersichtlich, dass ich die Einzige von allen Beteiligten war und bin, die sich immer FÜR Falko eingesetzt hat. Und das sein Leben lang selbstverständlich! Auch Falko konnte sich nie beklagen und hat es in den Verfahren nie getan.



Es ist davon auszugehen und in den Unterlagen ersichtlich, dass Richter Socha erkannt haben muss, dass sämtliche familienfremde Verfahrensbeteiligte mangelnde Kompetenz ungebremst und haltlos mit Lügen, Verleumdungen, Beleidigungen und Fabulierungen kompensieren. Die Realitäten wurden ignoriert.

Herr Socha hat sich vorsätzlich zum Schaden meines Sohnes daran beteiligt.

Dies ist in sämtlichen Unterlagen ebenso ersichtlich.





Zum AZ 28 C 1581/11 beschreibt RAin Julia Klohs Lübeck, dass sie sich mit Herrn Socha besprochen hätte und dieser es ausdrücklich für notwendig hält, mich einer rechtlichen Betreuung zu unterstellen.

Bis dato hat noch niemand aus meinem doch recht umfangreichen persönlichen Kreis, Nachbarschaft, Arbeitskollegen etc. festgestellt, dass ich das Wohl meines Sohnes gefährde, noch dass ich nicht in der Lage sei meine Sachen alleine zu regeln.

Dies geschieht erst durch fremde Verfahrensbeteiligte seit Heimverbringung und induziertem Komasaufen beim KJHV und ich mich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehre. Die Eigendynamik einer mobbenden Gruppe, die hilflos versucht eine „Massnahme“ nach der anderen zu rechtfertigen. Ebenso wehre ich mich gegen den anschliessenden existentiellen Ruin durch die vermutlich und ersichtlich psychisch kranke RA Klohs (ehem.Verfahrensbeiständin), welche ihre Problematik seit 2010 versucht auf mich zu projizieren und sich von dieser Gruppe im Mai 2011 isoliert hat.



(Auszug Strafantrag gegen Richter Ingo Socha AG Lübeck u.w.)







Nach Prüfung und Intervention des Justizministeriums werden die eingestellten Strafanträge seit 2010 in Schleswig weiterbearbeitet. Dazu gehört auch die mutmasslich Eidesstattliche Falschaussage der RAin Julia Klohs gegenüber Richterin Schwede zu Beginn des AZ, stalking etc.


Verfahren gegen Mitarbeiter der KJHV Lübeck und des Jugendamtes Ratzeburg
Az. 731 Js 23369/10 StA Lübeck, Zs 1/11 GenStA

Verfahren gegen Frau Rechtsanwältin Julia Klohs in Lübeck
Az: 714 Js 22427/12 und 714 Js 23921/12 StA Lübeck

Verfahren gegen Herrn Richter am Amtsgericht Ingo Socha in Lübeck
Az. 714 Js 26331/12 StA Lübeck, Zs 760/12 GenStA

Verfahren gegen Herrn Dr. med. Martin Neuhaus in Lübeck
Az. 707 Js 24847/12 StA Lübeck, Zs 709/12 GenStA
(Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften 11/2012)