Lübeck Amtsgericht
Sachverhalt
AZ 28 C 1581/11 Lübeck Amtsgericht
Einstweilige Verfügung wegen
wahrheitsgemässer Veröffentlichungen von Tatsachen (mutmasslich mit
Eidesstattlicher Falschaussage der RAin Klohs, ehemal. sog.Verfahrensbeiständin
meines Sohnes in einem Sorgerechtsverfahren mit Entzug der elterlichen Sorge
ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung nach !16 Jahren, um Anhörung zu
vermeiden), Annahme Richterin Schwede.
Ordnungsgelder,
Zwangsvollstreckungungen, OHNE Anhörung, "Empfehlung", die Mutter
über die Betreuungsabteilung von "amtswegen" nach Anregung RA Klohs
Lübeck "abzuwickeln“. Beteiligte: RichterINNEN Schmaltz, Schwede, Hamdorf,
Wilhelm (phon).
Haftbeschlüsse erstmal ohne
Begründung, danach fadenscheinig.
Dienstaufsichtsbeschwerden auch
zu diesem AZ wurden vom Amtspräses Stojan in Lübeck nicht beachtet. Kostenfestsetzungsanträge
und Bestrafungsanträge im „2 - Wochenrhythmus“ durch RAin Julia Klohs Lübeck.
Permanente Versuche durch Rechtspflegerin Nitschke mich ohne
rechtskräftigen Haft-Beschluss inhaftieren zu lassen (ca. 5x musste durch Arzt
nach 2 Fuss-OP´s unnötigerweise Haftunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt
werden).
Das Gericht (Richter Evora) beschreibt zum
selbigen AZ vom 16.05.2012 die vorläufige Rechtsauffassung,
die ich teile, dass es sich in meinem Schreiben vom 25.10.2011 um einen Widerspruch zur
Einstweiligen Verfügung handeln könnte.
Eine in diesem geforderte
„abschliessende Stellungnahme“, wurde hinreichend erbracht. Nach einem
Telefonat mit Richter Evora, der dieses Verfahren offensichtlich verschleppt
und hat liegenlassen, nach meiner Beschwerde gegen Haft und Einstweilige
Verfügung etc., teilte mir dieser mit, dass man wohl RAin Klohs Aussagen mehr
Bedeutung zugemessen und glauben geschenkt hat, als nötig.
- Es folgt: Versäumnisurteil (Richter
Giesen) ohne Versäumnis-Verhandlungsunfähigkeit nach Fuss-Op
erbracht.
- Anrufe
von Richter Giesen und
direkte Drohungen, es werde ein Versäumnisurteil mit weiteren 6 Wochen Haft
ergehen, sollte ich nicht zum Termin am nächsten Tag erscheinen. Anrufe
Richter Giesen bei meinem Hausarzt Dr.Otto, um die Verhandlungsunfähigkeit für
ungültig zu erklären. Erstellung eines Versäumnisurteiles, ohne Haft und ohne
Erwähnung der Verhandlungsunfähigkeit.Es war dem Gericht bekannt, dass ich
krank bin und gehunfähig(Schmerzmitteleinfluss). Ein Gerichtstermin wurde von
mir schon ein Jahr zuvor beantragt zu meinen Beschwerden, auch gegen den
Haftbeschluss. Nun musste es eilig vom Tisch wie es scheint. In dem Termin
ginge es darum, dass ich mich bei RAin Klohs Lübeck entschuldige, teilte mir
Richter Giesen telefonisch mit. Auch solle ich den Namen Klohs nicht mehr in
den Mund nehmen!
Freundlicherweise trug Richter Giesen Sorge dafür, dass die
Zahlung, die ich ebenfalls zum misslungenen Verleumdungsverfahren durch RAin
Julia Klohs nicht leisten konnte, aufgehoben wurde. Im Verleumdungsverfahren
wurde festgestellt, dass es sich bei meinen Veröffentlichungen um Tatsachen zum
unberechtigten Sorgerechtsentzug handelt.
Parallel
Beschwerdeabweisung durch Richterin
Kreuder-Sonnen zur Zwangsversteigerung meines Fahrzeuges, trotz
Berufsplanung und in Kenntnis der Sachlage. Frau Klohs versucht zeitgleich in
mein Haus zu pfänden. Mein Erbverpächter verhindert dies.
Verhaftung auf Grund eines
Haftbefehles (liegt RA Heinz Möhn vor), Ausstellung Rechtspflegerin Nitschke, Amtsgericht
Lübeck am 12.09.2012, 30 Tage Haft in JVA Lübeck-
12.09.2012-11.10.2012
Rückfrage durch Kripo bei Rechtspflegerin Frau Nitschke
über die Richtigkeit der Anordnung durch Kripobeamten Frau
Nitschke bestätigte und ordnete an, auch eine
Haftunfähigkeitsbescheinigung würde nicht mehr akzeptiert.-Festnahme.
Der Haftbeschluss und
Inhalt erweckte nicht nur in der JVA beim Personal den Eindruck der
„Unrechtmässigkeit“. Auch dort wurde der Begriff „Mobbingexzess“ durch RAin Klohs Lübeck und Nutzung des
Rechtssystems für eigene Zwecke gegen die verbürgte Meinungsfreiheit nach
erlittenem Unrecht und Familienzerstörung, benutzt.
Während der
30-tägigen Haft und nach Ankunft zu Hause wurden mir als „Vergünstigung“ Ratenzahlungen „angeboten“
von €50.- monatlich. 1. Rate bis zum 01.11.2012. Später dann €25.- / monatl. - Ersatzweise
weitere 70 Tage Haft oder Verrechnung (insgesamt 100 Tage Freiheitsentzug für
wahrheitsgemässe Meinungsäusserung, ohne rechtliches Gehör) – September bis
November 2012 durch Rechtspflegerin
Schneider.
Einstweilige
Verfügung, Beschlüsse zu Ordnungsgeldern und der Haftbeschluss
sind alle ohne Anhörung ergangen.
Auch dieses desaströse
Verfahren gegen mich wäre sicher nicht eröffnet worden, hätte Richterin Schwede
bei Antragstellung einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, hinreichend
geprüft, was RAin Klohs einreicht und zumindest eine Anhörung zur Klärung des
Sachverhaltes, anberaumt.
Für Frau RAin Julia Klohs
wurde zwischenzeitlich zum AZ eine Betreuung angeregt, da diese offensichtlich
und in sämtlichen Unterlagen für jederman ersichtlich ihre berufliche Kompetenz
missbraucht und private Problematik, auch in dieses Verfahren einbringt. Das
System nutzend, Kinder und Eltern den Garaus zu machen. Zudem auch Frau Klohs
Anschreiben immer fantasievoller und konfuser wirkten und die Chronologie nicht
mehr überblickte.
Aussage eines Kripobeamten
und anderen z.B. nach Eingang eines Strafantrages wegen Volksverhetzung in 2011
durch RAin Klohs und deren eingereichte Unterlagen: „Diese Anwältin mobbt und
stalked Sie, nehmen Sie sich in acht vor ihr Frau Trautmann- sie kämpft mit
allen (unlauteren Mitteln) um Ihr Kind, als wäre es ihr eigenes.
Genau das gibt auch die
Aktenlage massgeblich durch RAin Klohs, seit 2010 her. Über 30 Richter zu etwa
70 AZ wurden durch RA Julia Klohs aktiviert. Das Instrument des
Betreuungsverfahrens für mich, wurde laut Richterin Gschwendter AG Ratzeburg
offensichtlich von RAin Julia Klohs genutzt, um mich mundtot zu machen und mich
von wahrheitsgemässen Veröffentlichungen zum Kinderklau, abzubringen.
Haftunterbringung,
Autowegnahme, zuvor Rechnerbeschlagnahme (wegen Unverhältnismässigkeit retour)
und offensichtlicher Ruin meiner bürgerlichen Existenz, einschliesslich
beabsichtigte Hauspfändung der mir fremden Rechtsanwältin, scheinen Projekte
der Einschüchterung zu sein. Das Gericht wurde mehrfach darauf hingewiesen, auch
auf § 226
Schikaneverbot.
Eingaben meines Anwaltes
und von mir wurden auch hier beharrlich ignoriert, verdreht, falsch
interpretiert. In den Unterlagen ersichtlich lief es darauf hinaus, sämtliche
ergangenen Beschlüsse „irgendwie“ zu „rechtfertigen“. Das KFZ wurde während der
Beschwerdebearbeitung, vor einem anberaumten Gerichtstermin von RAin Klohs
abgeholt und versteigert für €3000.- . Wert des KFZ lt. Mercedes in 2011 rund €9000.-
Allen Richtern und
Rechtspflegern zu etlichen von RAin Klohs eröffneten AZ im Nachhall nach
erfolgtem systematischen Sorgerechtsentzug, ist bekannt, auch aus einem
Schreiben meines Anwaltes RA Möhn zu entnehmen, dass es hier einzig und allein
um die Vernichtung meiner bügerlichen Existenz geht.
Ich derzeit von €630.-
Jobcenter lebe, da ich auf Grund der Ereignisse nicht in der Lage bin, meine
Berufstätigkeit auszuführen. Ich lebe nach Abzug meiner Kosten von nachweislich €60.- im
Monat, da ich auch meine Tilgungsrate u.w. tragen muss.
Der komplette Sachverhalt nach stringent geführter
Aktenlage beim AG Lübeck zu o.g. AZ
Konfliktlöseangebote wurden
von RAin Julia Klohs und Gericht, ignoriert. RAin Julia Klohs wurde
aufgefordert, das Fahrzeug zurückzubringen.
Vorgeschichte
Im August 2009 verbrachte die
überforderte Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg,
meinen Sohn mit Arglist von einem Klassenkameraden in ein Heim des KJHV Lübeck
(„Deine Mutter
ist psychisch krank und will Dich
nicht mehr haben“, Aussage meines Sohnes im Krankenhaus nach Komasaufen beim
KJHV)
Mir erzählte Frau Hauschild , um die
Unterschrift für die Heimunterbringung abzunötigen, mein Sohn wolle ins Heim.
Das wollte er nie!
Alle Klärungsversuche wurden von
Frau Hauschild und dem KJHV Personal abgeblockt, mein Sohn brainwashed und von
mir isoliert.
Im Januar 2010 lag mein Sohn nach
vorangekündigter Körperverletzung durch Heike Hauschild und Jörg Böttcher im
alkoholischen Koma.
Daraufhin entzog Richter Socha mir
im Schnellverfahren innerhalb weniger Stunden durch Antragstellung mit weiteren
Lügen der Heike Hauschild das Auffenthaltsbestimmungsrecht. Ich wollte meinen
Sohn aus der Misshandlungssituation herausholen.
In Folge wurde mir innerhalb eines
Jahres im Dezember 2010 das Sorgerecht im Abstimmungsverfahren und im Wissen
Richter Ingo Sochas um die Kindeswohlgefährdungen im Jugendamtsmilieu, das
Sorgerecht komplett entzogen.
Dem fremden Erzeuger, zu dem Falko
bis heute keinen Bezug hat, übertragen.
Mein Sohn, dies ist Richter Socha
bekannt, stammt aus absolut intakten Verhältnissen. Zudem ist Richter Socha
bewusst, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte variantenreich in den Unterlagen
Unwahrheiten über mich verbreitet haben, mich verleumden, diskriminieren und
Falko mit einbinden.
Dieser dies seit Heimverbringung mit
übermässigem Alkoholkonsum bis heute versucht zu kompensieren.
Da das Sorgerecht der Eltern durch
Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt ist, kann es nur unter strengen
Voraussetzungen durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB).
Mir wurde das Sorgerecht ohne
Beweis der Kindeswohlgefährdung, ersichtlich in den Unterlagen, durch Richter
Socha entzogen. Die Methodik, siehe Zeugen/Tatsachenliste.
Richter Sochas Aufgabe, wie der aller anderen
Verfahrensbeteiligten wäre gewesen, auf Frau Hauschilds (JA Ratzeburg) Lügen
und Rechtsverstösse zum KJHG
entsprechend zu reagieren und wie alle anderen Verfahrensbeteiligten die Bühne
zu verlassen, nachdem frühzeitig (erster Verhandlungstag) auch im Hinblick auf
schriftlich erbrachte familiennahe Zeugenaussagen und der Aussage Dr.Ziemens
erkannt wurde, dass hier kein Hilfebedarf nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung oder § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden sind.
Auch ein für einen Laien ersichtlich falsches Gutachten von
Dr.Neuhauss, hätte einem abteilungsleitenden gut ausgebildeten Richter im
Familienrecht, auffallen müssen. Ebenso, dass man als Richter bei Kindern PAS
und Stockholm Syndrom und Umgangsverweigerung durch Verfahrensbeteiligte nicht
mitträgt. Zudem hätte ihm die falsche Anwendung des Begriffes Parental
Monitoring, welche RAin Klohs als Kontrollmassnahme von Eltern darstellte, ebenfalls
geläufig sein müssen. Auch andere dokumentierte Unwahrheiten und Behauptungen.
Ich war genötigt, mich permanent
gegen unwahre und realitätsferne ständig wechselnde falsche Verdächtigungen zu
wehren, wobei ich nicht beweispflichtig bin.
Zeugen wurden nicht zugelassen,
Eingebungen von mir zu med./wiss./Rechtssachen, beharrlich zum Nachteil meines
Sohnes und mir ignoriert.
Am 27.05.2012 habe ich das
Sorgerecht gut begründet zurückgefordert.
Richter Socha argumentiert weiter
mit dem ersichtlich gefälschten Gutachten des Dr.Neuhauss in Lübeck, welcher
mittlerweile in diversen Foren als behandlungsbedürftiger Psychiater gilt, der
Kinder und Familien vorsätzlich schädigt.
Aus dem Gutachten ist zu erlesen,
dass es ersichtlich nicht zum Verfahren, nicht zu den Personen passt und die
Aussagen nicht stimmen können und es eine erneute Variante der Kindesentziehung
hervorbringt.
Das Sorgerecht wurde mir durch
Richter Socha VOR Erstellung des Gutachtens ohne Begründung entzogen. Dies im
Dezember 2010 im Abstimmungsverfahren unter den familienfremden
Verfahrensbeteiligten. In den Unterlagen ist für NIEMANDEN ersichtlich, warum
ich das Sorgerecht verloren habe, jedoch, wie mein Sohn misshandelt und wie mit
mir bis heute verfahren wurde.
Mein Sohn ist zum Zeitpunkt dieses
Strafantrages immer noch minderjährig und seit fast 3 Jahren verschwunden.
Richter Socha hat mir alle Rechte an meinem Sohn entzogen, im Wissen, dass
niemals und zu keiner Zeit von mir aus eine Kindeswohlgefährdung in der
Vergangenheit und in der Zukunft (wer kann das schon vorhersehen) vorliegt.
Ganz im Gegenteil!
Von Juni bis August 2011 lässt
Richter Socha meinen massiv PAS geschädigten Sohn, mit Wahrnehmungsproblematik
und in der pubertären Phase, verbracht in eine Heim ohne Hab und Gut, gerichtlich gegen die eigene Mutter antreten.
Veröffentlicht wurde von mir ein
Foto nach Komasaufen, um darzustellen, wie hier mit meinem Sohn umgegangen
wird, von Richter Socha gefördert.
Herr Socha nahm eine falsche
Eidesstattliche Versicherung meines Sohnes entgegen, im Wissen , dass diese
falsch ist.
In Abwesenheit wurde ich zu €500.-
ersatzweise Haft verurteilt, weil…berücksichtigt wurde, dass die Schuldnerin
sich in den Sorgerechtsverfahren unkooperativ und unbeeindruckt von den
gerichtlichen Sorgerechtsverfahren gezeigt hat.. ???
AZ 123 F 155/11
Nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck, wäre
ersichtlich, dass ich die Einzige von allen Beteiligten war und bin, die sich
immer FÜR Falko eingesetzt hat. Und das sein Leben lang selbstverständlich! Auch
Falko konnte sich nie beklagen und hat es in den Verfahren nie getan.
Es ist davon auszugehen und in den Unterlagen ersichtlich,
dass Richter Socha erkannt haben muss, dass sämtliche familienfremde
Verfahrensbeteiligte mangelnde Kompetenz ungebremst und haltlos mit Lügen,
Verleumdungen, Beleidigungen und Fabulierungen kompensieren. Die Realitäten
wurden ignoriert.
Herr Socha hat sich vorsätzlich zum Schaden meines Sohnes
daran beteiligt.
Dies ist in sämtlichen Unterlagen ebenso ersichtlich.
Zum AZ 28 C 1581/11 beschreibt RAin Julia Klohs Lübeck, dass
sie sich mit Herrn Socha besprochen hätte und dieser es ausdrücklich für
notwendig hält, mich einer rechtlichen Betreuung zu unterstellen.
Bis dato hat noch niemand aus meinem doch recht
umfangreichen persönlichen Kreis, Nachbarschaft, Arbeitskollegen etc.
festgestellt, dass ich das Wohl meines Sohnes gefährde, noch dass ich nicht in
der Lage sei meine Sachen alleine zu regeln.
Dies geschieht erst durch fremde Verfahrensbeteiligte seit
Heimverbringung und induziertem Komasaufen beim KJHV und ich mich mit allen
rechtlichen Mitteln dagegen wehre. Die Eigendynamik einer mobbenden Gruppe, die
hilflos versucht eine „Massnahme“ nach der anderen zu rechtfertigen. Ebenso
wehre ich mich gegen den anschliessenden existentiellen Ruin durch die
vermutlich und ersichtlich psychisch kranke RA Klohs
(ehem.Verfahrensbeiständin), welche ihre Problematik seit 2010 versucht auf
mich zu projizieren und sich von dieser Gruppe im Mai 2011 isoliert hat.
(Auszug Strafantrag gegen Richter
Ingo Socha AG Lübeck u.w.)
Nach Prüfung und Intervention des Justizministeriums werden
die eingestellten Strafanträge seit 2010 in Schleswig weiterbearbeitet. Dazu
gehört auch die mutmasslich Eidesstattliche Falschaussage der RAin Julia Klohs
gegenüber Richterin Schwede zu Beginn des AZ, stalking etc.
Verfahren
gegen Mitarbeiter der KJHV Lübeck und des Jugendamtes Ratzeburg
Az. 731 Js 23369/10 StA Lübeck, Zs 1/11
GenStA
Verfahren
gegen Frau Rechtsanwältin Julia Klohs in Lübeck
Az: 714 Js 22427/12 und 714 Js 23921/12 StA
Lübeck
Verfahren
gegen Herrn Richter am Amtsgericht Ingo Socha in Lübeck
Az. 714 Js 26331/12 StA Lübeck, Zs 760/12
GenStA
Verfahren
gegen Herrn Dr. med. Martin Neuhaus in Lübeck
Az. 707 Js 24847/12 StA Lübeck, Zs 709/12
GenStA
(Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften 11/2012)