Familie F.Bilder der auseinandergerissenen Familie
Eleni (76) und Georgios F. (77) stehen weinend im Kinderzimmer ihrer Enkel
Foto: Ralf Meier
Von MARKUS BREKENKAMP
Bielefeld – Man mag sich das Leid, das die
Eheleute Eleni (76) und Georgios F. (77) ertragen müssen, kaum
vorstellen: Ihr Sohn (43) wurde zum Mörder, erdrosselte im Streit seine Frau († 35). Seit dem Verbrechen 2009 leben die drei Kinder bei den Großeltern.
Nun nahm das Jugendamt den beiden alten Menschen das Letzte, was sie noch hatten: ihre Enkelkinder!
Vor
25 Tagen wurden die Halbwaisen Eleni (8), Georgios (4) und Konstantina
(3) einfach aus Schule und Kindergarten geholt und weggebracht.
„Wir wissen noch nicht mal, wo sie sind“, sagt der Großvater. Dabei hatten sie das Einverständnis des Jugendamtes, sich um ihre Enkel zu kümmern!
Die
Großeltern (1700 Euro Rente) nahmen sogar einen Kredit von 45 000 Euro
auf, um das Haus kindgerecht umzubauen. Sie richteten zwei Kinderzimmer
ein, kauften Plüschtiere, Betten, Möbel. „Die Kinder sollten glücklich
sein. Wir brachten sie zur Kita, zur Schule, zum Sport.“
Unterstützung vom Amt (z. B. Pflegegeld) gab es nicht. Wegen
des hohen Alters der Großeltern sollten die Kinder jetzt in
Pflegefamilien untergebracht werden. Damit waren Eleni und Georgios zum
Wohle der Kinder auch einverstanden. Doch
als die Behörde eine Pflegestelle auf einem 70 Kilometer entfernten
Bauernhof aussuchte, widersprachen sie, denn: „Wie sollen wir auf diese
Entfernung Kontakt halten?”
Diesen Widerspruch legte das
Amt als Kooperationsmangel aus! In Amtsdeutsch heißt das so: „Um eine
krisenhafte Abholsituation zu vermeiden, wurden die Kinder aus Schule und Kindergärten geholt.”
Klartext:
Die Großeltern durften sich noch nicht mal verabschieden! Ihnen bleibt
jetzt nur noch, wenigstens ein Besuchs- und Umgangsrecht einzuklagen.
Jedes Jahr werden massiv mehr Kinder von einem Elternteil in die Schweiz entführt. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Justiz
(BJ), die SonntagsBlick vorliegen: 2012 waren es 36 Fälle von Kindern,
die – meist von der Mutter – illegal in die Schweiz gebracht wurden. Das
sind dreimal so viele Fälle wie noch vor acht Jahren – und ein neuer
Rekord.
Umgekehrt hat die Schweiz 2012 in 42 Fällen die
Rückführung von Kindern verlangt, die aus der Schweiz ins Ausland
verschleppt wurden. Das sind fünf Fälle mehr als im Vorjahr, aber
weniger als im Rekordjahr 2008 mit 55 Fällen.
Das Gezerre um die
Kinder endet meist vor Gericht – und mit der Rückführung der Kinder. Wie
im Fall der Tessinerin Nevenka V.* (40) und ihrem Söhnchen Yamil (4),
die vergangene Woche ihre Heimat in Leontica TI verlassen und nach
Spanien ziehen mussten – in die Nähe des saufenden und gewalttätigen
Vaters von Yamil. Die Schweiz, heisst es beim BJ, sei über das
Haager Kindesentführungs- und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen
gebunden. Das bedeutet, die Schweizer Gerichte entschieden bisher
grundsätzlich und systematisch gegen den Elternteil, der das Kind
entführt hat, und ordneten die Rückkehr an. In der Regel ohne die
Sorgerechtsfrage zu klären.
Erst Strassburg sorgte fürs Kindswohl
Das
könnte sich nun allerdings ändern. Die Schweizerin Isabelle Neulinger
war 2005 mit ihrem Sohn Noam vor ihrem fanatisch-religiös gewordenen
Ex-Mann aus Israel nach Lausanne geflohen. Das Schweizer Bundesgericht
ordnete die Rückkehr nach Israel an, erst die Grosse Kammer des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg drehte die Sache
um und legalisierte die Kindesentführung – im Interesse des Kindes. Der
Fall schrieb Rechtsgeschichte, denn erstmals hat ein Gericht die
Entführung eines Kindes durch einen Elternteil gutgeheissen. Das
Urteil zugunsten der Schweizerin habe auch in anderen Vertragsstaaten
grosse Aufmerksamkeit erregt und werde in Urteilen und Fachartikeln
erwähnt, heisst es dazu beim BJ. Der Kindeswohlprüfung dürfte künftig
wohl mehr Gewicht gegeben werde.
*Name der Redaktion bekannt
Die abenteuerliche Geschichte von Isabelle Neulinger lesen Sie heute im SonntagsBlick Magazin.
Historiker ziehen über die Wiener Heimerziehung fürchterliche Bilanz: Das gesamte System habe versagt.
In Erziehungsheimen
waren keine schwer erziehbaren Kinder“, sagt der Sozialhistoriker
Reinhard Sieder. „Die Eltern haben versagt, teils aus wirtschaftlichen
Gründen.“ Vor allem alleinerziehenden Müttern, meist aus bildungsferner
Schicht, wurden Kinder von der Fürsorge abgenommen.
Sieder, Smioski: „Der Kindheit beraubt – Gewalt in den Erziehungsheimen der Stadt Wien“, Studienverlag
Sieder präsentierte am Dienstag gemeinsam mit seiner Co-Autorin Andrea
Smioski das Buch „Der Kindheit beraubt“. Es handelt sich um den von der
Stadt Wien in Auftrag gegebenen – und 2012 veröffentlichten –
Historikerbericht über die Fürsorgeerziehung in der Zeit von 1945 bis
etwa 1985.Dem Versagen der Eltern folgt, das wird in Sieders Buch deutlich, ein Versagen des gesamten Systems. Verwaltung, Politik, Ärzteschaft, Justiz, Polizei ... Die Heime wurden so gut wie nicht kontrolliert.
Sadisten
Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch seien in vielen
Wiener Heimen an der Tagesordnung gestanden. Bei der Buchpräsentation
schilderte eine Frau, wie sie als junges Mädchen im Kinderheim
Wilhelminenberg von einem Hausarbeiter sexuell missbraucht worden sei:
„Ich musste mich danach immer übergeben.“
Auch Kinderprostitution in Wiener Heimen ist wieder ein Thema.
Erstmals berichtete der KURIER am 16. Oktober 2011 über
Serienvergewaltigungen, die in den 1970er-Jahren auf dem Wilhelminenberg
stattgefunden haben sollen. Zwei Schwestern berichteten über Missbrauch
durch unbekannte Männer.
Nicht entkräftet
Die Untersuchungskommission von Barbara Helige, die die Vorkommnisse
in diesem Heim durchleuchtet, kann die Vorwürfe bisher nicht entkräften.
Beim KURIER haben sich mehrere Frauen gemeldet, die ebenfalls von
fremden Männern berichten, die sie im Heim vergewaltigt haben sollen.
Nach wie vor gibt es „nur“ Aussagen von Opfern, die den sexuellen
Missbrauch untermauern. Beweise, wie Kollegen von anderen Medien oft
einfordern, sind 40 Jahre nach den geschilderten Vorfällen nahezu
unmöglich zu erbringen.
Seit 25. Juli 2011 bangt Beth S. (28) um ihre Zwillinge Benjamin
und Samuel (3 Jahre). Eine Richterin am Bezirksgericht in
Wien-Leopoldstadt hat ihr aufgrund eines umstrittenen Gutachtens das
Sorgerecht entzogen.
Jeden Abend schüttelt Beth die Decken auf den Kinderbetten auf, legt
Pyjamas zurecht – doch die Betten ihrer Söhne bleiben leer. Die traurige
Geschichte: Eine Richterin urteilte aufgrund eines dubiosen Gutachtens,
welches Beth psychische Krankheit attestiert, nahm ihr die Kinder weg –
der Vater, ein Turnusarzt, ließ sie von der Polizei abholen.
Jetzt ergaben "Heute"-Recherchen: Seit Monaten wird bei der zuständigen
Richterin in der Leopoldstadt von einer Senatsrichterin (Name der
Redaktion bekannt) für den Vater der Zwillinge interveniert (die
Senatsrichterin ist eine gute Freundin des Mannes). Obwohl es
mittlerweile zwei neue Gutachten gibt, die bestätigen, dass die Mutter
völlig gesund ist, hat der Vater die alleinige Obsorge.
Auf die Anfrage, warum es für die Obsorge trotz Gegen-Gutachten bisher
keinen neuen Verhandlungstermin gibt, sagt Gerichtssprecherin Ingrid
Weigl: "Wir warten noch auf Berichte vom Jugendamt." Die Sachbearbeiter
lassen sich also Zeit.
Zeit, die die Zwillinge nicht haben. Mutter Beth sagt: "Meine Kinder
leiden, beim Vater geht es ihnen schlecht. Sie sind traumatisiert und
sprechen nicht." Der Papa der Zwillinge war trotz mehrerer Versuche für
eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Um Trennungskinder streiten Mütter und Väter oft bis aufs Blut. Nun hat
Karlsruhe die krasse Benachteiligung der Männer beim Sorgerecht beendet.
Es bleiben offene Unterhaltsrechnungen Von Miriam Hollstein und Matthias Kamann
Roger Lebien
setzte sich an den Computer, nachdem er die Neuigkeiten zum Sorgerecht
erfahren hatte. Sofort tippte er einen Antrag auf gemeinsame elterliche
Sorge. "Auf diesen Tag habe ich seit der Geburt meiner Tochter
gewartet", sagt der 36-Jährige. 2008 zerstritt er sich mit seiner
Partnerin - seither hat er keinen Kontakt mehr zu dem Kind.
Das kann sich nun ändern,
denn ledigen Vätern wie Lebien hat das Bundesverfassungsgericht mit
seinem Beschluss zum Sorgerecht den Rücken gestärkt. Die Karlsruher
Richter erklärten die bisherige Regelung, wonach ledige Väter nur mit
Zustimmung der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten können,
für verfassungswidrig. Darauf haben viele verzweifelte ledige Väter
lange warten müssen. Völlig rechtlos waren sie bis 1998. Erst dann
konnten sie die gemeinsame Sorge beantragen. Aber nur mit Zustimmung der
Mutter. Blieb die aus, konnte der Vater nicht einmal vor Gericht
ziehen.
Folglich durften
die ledigen Väter zwar zahlen, hatten aber keine Mitsprache bei
Entscheidungen über Bildungsweg, Wohnort oder sportliche Betätigungen
des Kindes. Die Väterforen im Internet sind voll mit Berichten, wie
Mütter fest vereinbarte Wochenendbesuche des Kindes beim Vater
kurzfristig absagen, wie sie das Kind nach einem Besuch ausfragen und
schon Ärger machen, wenn der Vater nicht das vorgeschriebene Essen
kochte.
Solche
Mütterherrschaft war politisch schwer zu überwinden. Zwar setzte sich
die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) seit 1998 für
mehr Väterrechte ein, scheiterte aber an Feministinnen in ihrer Partei.
Mehr noch: Diese, die Mütter gern in der Opferrolle sehen, verbündeten
sich in der großen Koalition mit konservativen Unionspolitikern, die
Rechte für ledige Väter als Angriff auf die Ehe empfinden. Diese
Koalition gibt es noch. So erhält derzeit die familienpolitisch
konservative CSU-Abgeordnete Dorothee Bär Unterstützung von der
frauenfreundlichen SPD-Rechtspolitikerin Christine Lambrecht, weil beide
nach dem Karlsruher Beschluss die von der FDP geforderte
Widerspruchslösung ablehnen, bei der ledige Väter nach der Geburt das
Sorgerecht automatisch erhalten, sofern die Mutter nicht widerspricht.
Mittlerweile
aber lockern sich die Lagerbindungen. Einer Widerspruchsregelung neigt
auch die Arbeitsgemeinschaft Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu.
Einziger Unterschied zum Modell der FDP: Der Mann muss nicht nur die
Vaterschaft anerkennen, sondern beim Jugendamt auch einen Antrag auf
gemeinsame Sorge stellen. Die Mutter kann dann innerhalb einer
bestimmten Frist widersprechen. "Wir sind der Ansicht, dass der Vater
aktiv werden muss - aber in einem sehr niedrigschwelligen Modell", sagt
dazu die Unions-Abgeordnete Ute Granold. Dass Parteifreunde in einem
neuen Sorgerecht den Zerfall der Ehe wittern, ärgert sie. "Dies taugt
nicht als Profilierungsdebatte für die Union. Hier geht es um das Wohl
des Kindes und um sonst nichts."
Aufs Kindeswohl
setzt auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP): "Das Karlsruher Urteil bestätigt mich in meiner Überzeugung, dass
zum Wohl des Kindes künftig viel häufiger beide Eltern das Sorgerecht
gemeinsam ausüben sollten", sagte die Ministerin der "Welt am Sonntag".
Ihr Ziel sei dabei "eine Lösung, die von einem breiten politischen und
gesellschaftlichen Konsens getragen ist". Sie sei "zuversichtlich, dass
vielleicht schon zur Hälfte des nächsten Jahres die neue Regelung in
Kraft treten kann".
Freilich müssen
mehr Rechte für Väter das Bewusstsein für deren Pflichten stärken.
Bisher gewährt der Staat bei knapp 500 000 Kindern jährlich
Unterhaltsvorschüsse von insgesamt 846 Millionen Euro, weil die Väter
zunächst nicht zahlen. Zwar können viele dieser Männer mangels Einkommen
tatsächlich nichts berappen, doch auch Wohlhabende verweigern sich. Das
zeigt die Quote der Rückgriffe, mit denen sich der Staat die
Unterhaltsvorschüsse wieder zurückholt. Die Quote beträgt 20 Prozent,
betrifft also 100 000 Kinder. Zigtausende Väter kommen ihren
Zahlungspflichten nur spät und unter Druck nach.
Manche entziehen
sich ganz. Sie reduzieren ihre Stundenzahl am Arbeitsplatz und somit
das Gehalt, um als arm zu gelten - arbeiten jedoch nebenher schwarz.
Simone Rohmer* wiederum, die 2002 während der Schwangerschaft vom Vater
ihres Jungen verlassen wurde, hielt der Mann damit hin, dass er einen
Vaterschaftstest verlangte. Den bekam er, zahlte aber immer noch nicht,
weil er als Freiberufler so schlecht verdiene. Einspringen darf der
Steuerzahler mit dem Unterhaltsvorschuss, von dem jährlich 680 Millionen
Euro verloren gehen, weil kein Rückgriff möglich ist.
Die Grünen
halten dies für untragbar: "Der Staat muss stärker darauf achten, dass
der Unterhaltsvorschuss von jenen Vätern zurückgezahlt wird, die den
Unterhalt tatsächlich leisten können", sagt Katja Dörner,
familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, im Gespräch
mit dieser Zeitung. "Väter müssen den Druck spüren, sich den
Unterhaltsleistungen, zu denen sie ja verpflichtet sind, nicht entziehen
zu können."
Hinzu kommt,
dass der Vorschuss in der Regel nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird.
Ist das Kind älter, kommt bei ausbleibenden Väter-Überweisungen gar
nichts. Zwar wollen Union und FDP laut Koalitionsvertrag das Höchstalter
auf 14 Jahre heraufsetzen, doch weil dies Mehrkosten von 230 Millionen
verursacht, hat man es auf Eis gelegt. Die SPD protestiert. Ihre
frauenpolitische Sprecherin im Bundestag, Caren Marks, sagte der "Welt
am Sonntag", die Situation der Alleinerziehenden sei "seit Jahren
prekär. Daher müssen wir den Unterhaltsvorschuss flexibler gestalten.
Eine Erhöhung der Altersgrenze auf 14 Jahre sollte auf jeden Fall
kommen." Denkbar sei auch eine Erhöhung auf 16 Jahre.
Freilich ist
der Vorschuss nur ein Notbehelf in einem elterlichen Streit, bei dem
tief verletzte Menschen zulasten der Kinder aufeinander losgehen, wobei
die Frauen meist zur Waffe des Sorge- und Umgangsrechts greifen, die
Männer zu der des Geldes. Es ist dieser Streit, der überwunden werden
muss. Darum bemüht man sich im rheinland-pfälzischen Cochem, wo seit
1992 Eltern nach der Trennung durch sanften Druck und Beteiligung von
Familiengericht und Jugendamt zu einer einvernehmlichen Lösung bewogen
werden - meist mit Erfolg.
Dass es ohne
Streit geht, zeigt sich an Horst Zaunegger. Der Musiker aus Pulheim
hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf gemeinsame
Sorge für seine Tochter geklagt. Als er in Straßburg 2009 recht bekam -
was ein wichtiger Anstoß für die neue Karlsruher Entscheidung war -,
lebte seine Tochter bereits bei ihm. Mit Zustimmung der getrennt
lebenden Mutter. Man hatte sich zum Wohle des Kindes geeinigt.
Hoffnung konzentriert sich jetzt auf Verfassungsgericht
Pünktlich zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 kippte ein schwedisches Berufungsgericht das vorinstanzliche Urteil zugunsten von Annie und Christer Johansson, den leidgeprüften Eltern eines einzelnen Jungen aus dem Raum Gotland, Schweden.
Annie Johansson mit Sohn Dominik – glücklichere Tage vor dem Kindesraub des Jugendamtes im Juni 2009.
Das Gericht erklärte die Elternrechte des Ehepaares gegenüber ihrem
Sohn Dominik für nichtig und gab damit einer Berufung durch das örtliche
Jugendamt statt, das vor einem halben Jahr juristisch unterlegen war:
Das Amtsgericht in Gotland hatte damals geurteilt, es sei unrecht
gewesen, das Sorgerecht aufzuheben, es dürfe nicht entzogen werden. Der damals sieben Jahre alte Dominik war den Eltern am 26. Juni 2009
kurz vor dem gemeinsamen Abflug in die Heimat der indischen Mutter bei
laufenden Flugmotoren entrissen worden. Seit Jahren hatte das Jugendamt
den Johanssons zugesetzt, so daß die Eltern schließlich entnervt die
Koffer gepackt hatten. Einen derartigen staatlichen Zugriff im letzten
Moment hätte niemand für möglich gehalten.
Der Grund, den die Behörde für ihren Kindesraub zunächst anführte, war der Hausunterricht,
den der Junge im Elternhaus genossen hatte. Er sollte nach Beamtensicht
zu erzieherischen Defiziten des Knaben geführt haben. Mehrere
medizinische Untersuchungen erbrachten daraufhin, Dominik habe einige
Impfungen versäumt und Karies – Grund genug für das Amt, ihn konsequent
einzubehalten. Die Eltern durften ihn von da an nur noch alle zwei bis
fünf Wochen sehen – seit 2010 verwehrt man ihnen jeden Besuch ihres
Sohnes.
Anlaß zu neuer Hoffnung war für die Eltern und deren Anwältin Ruby Harrold-Claesson
eine 23-seitige Urteilsbegründung des Amtsgericht in Gotland gewesen.
Darin führten die Richter im Juni 2012 aus, daß sie das übereinstimmende
und ausführliche Zeugnis von Freunden, Familienangehörigen und anderen
nicht ignorieren könnten. Aus erster Hand war ihnen berichtetet worden,
daß Dominik Johansson vor dem 2009er Behördenraub sehr wohl gut gepflegt
und erzogen worden sei – von den eigenen Eltern. Voller Hoffnung war
auch ein ständig wachsender Unterstützerkreis „Friends of Domenic Johansson“, daß das schmutzige Behördendrama doch noch ein gutes Ende finden würde.
Harrold-Claesson, die den Leidensweg der Familie Johansson auf der internationalen Bildungskonferenz im November in Berlin
eindrucksvoll schilderte, bezeichnete in einer ersten Stellungnahme das
Urteil als “grauenhaft”. „Das ist eine verabscheuungswürdige Tat. Ich
weiß nicht, wie diese Richter das tun konnten. Der Vorsitzende Richter
hat ein starkes abweichendes Votum abgegeben, von dem ich hoffe, daß es
das schwedische Verfassungsgericht positiv beeinflussen wird. Gegen
dieses schreckliche Urteil werden wir Berufung einlegen.“ Die in Jamaika
geborene Anwältin aus dem schwedischen Gothenburg steht dem Nordischen
Kommittee für Menschenrechte vor und arbeitet eng mit Anwälten aus
Europa und den USA in Fällen von Menschenrechtsverletzungen zusammen.
Internationale Zusammenarbeit gegen Menschenrechtsverletzungen
Rechtsanwalt Michael Donnelly,
der die internationale Sektion der amerikanischen
Rechtsschutzorganisation für Hausunterricht (HSLDA) leitet, betonte in
einer Stellungnahme, daß das US-Verfassungsgericht den Entzug des
elterlichen Sorgerechts mit der Todesstrafe gleichsetzt: „Nach dem
juristischen Sieg in Gotland hofften wir, daß das Ende dieses Albtraumes
in Sicht ist. Im jetzigen Moment können wir nur hoffen, daß das
schwedische Verfassungsgericht dieses gravierende Unrecht korrigieren
wird.
Die Tatsachen belegen, daß Annie und Christer Johansson gute
Eltern sind. Der Schmerz, das Leid und der Schaden, die dieser Familie
zugefügt werden, sind unermeßlich.“
Dominik Johansson (Archivbild)
Der Fall Johansson macht deutlich, was passiert, wenn Familien nicht
mehr als Kernbestandteil und Keimzelle des Staates von diesem geschützt
und respektiert werden. Die Justiz nimmt so gut wie immer die Seite des
Jugendamtes gegen die Rechte der Eltern ein. Das Kindeswohl spielt beim
Machtmißbrauch einer Bürokratie, die das Elternrecht mit Füßen tritt,
keine Rolle.
Davon ist zumindest die Rechtsanwältin der geschundenen Familie
überzeugt: „Es ist unerträglich zusehen zu müssen”, so
Harrold-Claessen, “wie die Überheblichkeit von Regierungsbeamten das
Leben der Johanssons und anderer wie sie ruiniert. Diese Leute brechen
das Gesetz, indem sie den Jungen ohne Rechtfertigung den Eltern
entwenden und dreieinhalb Jahre einbehalten. Es ist barbarisch.“ Sollte
das schwedische Verfassungsgericht kein Einsehen haben, könnte diese
Barbarei bis zu Dominiks Volljährigkeit andauern.
Bethlehem / Scheinvater – Kuckuckskind – Josef und Maria – Jesus / FAZ – Bibel -
In einem am Heiligen Abend in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
erschienenen Artikel geht die Autorin Julia Schaaf der Frage nach, wer
denn dieser Josef eigentlich war. Er, der sich um Maria und ihr Kind
kümmerte, aber stets im Hintergrund stand und in der Bibel nie zu Wort
kommt. Er, dessen Geschichte über die Jahrhunderte von der Kirche, immer
den gesellschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit angepasst, ein
wenig abgewandelt erzählt wurde. Er, dessen Geschichte sich nüchtern
betrachtet am Anfang genauso liest, wie die unzähligen Geschichten von heutigen Scheinvätern:
PAS - Langzeitschädigung bei Scheidungskinder: Ein Erwachsener erzählt von der Entfremdung seines Vaters als Kind.
Unter diesen Folgen der Entfremdung (PAS) hat er heute noch immer massiv zu leiden. Die
Folgen der Entfremdung seines Vaters als Kind wirken sich auch später
auf seine Beziehung aus, es handelt sich also um eine Langzeitschädigung
eines Scheidungskindes. Parental Alienation Syndrome = psychischer Gewalt Lagzeitfolgen von Entfremdung PAS Scheidungskinder: schwere Traumatisierung, psychische Störungen, Depressionen, Essstörungen, Angststörungen, Identitätsörungen; In späteren Partnerschaften wiederholen sich die Symptome: Es
kommt auch hier zu Problemen, weil die Kinder in der Kindheit von einem
Elternteil vereinnammt wurden kommt es später zu Angst vor Nähe und
Intimität, . .
In
diesem dritten Teil der Reportage zum “Fall” Gustl Mollath, des
staatlichen Vergehens gegen den Vater Prof. Christidis und seine Kinder,
und über die Entfernung von Beamten durch Mobbing, als sie (wohl die falschen?)
Steuerhinterzieher jagten, beurteilt Frau Andrea Jacob in diesem
Artikel das übliche Vorgehen von Jugendamt und Justiz bei der Trennung
von Eltern und Kindern.
In den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, welche die Jugendämter
kontrollieren und über Maßnahmen und Mittel entscheiden sollen, sitzen
u.a. auch Mitglieder, deren persönliche Interessen eng mit Amt und
Mandat verknüpft sind: Familienrichter, Verfahrenspfleger und
Vertreter freier Träger, die aufgrund ihrer beruflichen Belange in
einen nicht zu verantwortenden Interessenskonflikt geraten,
gestalten maßgeblich die dort zu treffenden Entscheidungen mit.
Der
Dienst am Kindeswohl, um den es lt. Kinder- und Jugendhilfegesetz
geht, muss mithin wegen der zahlreichen wirtschaftlichen Interessen des
„Jugendamtsystems“ stark in Zweifel gezogen werden. Hierfür
sei ein Beispiel genannt: Eine Diplom-Psychologin wurde vom Amtsgericht
Celle mit einem Sachverständigengutachten zur Frage des Umgangsrechts
einer Kindesmutter mit ihren beiden Kindern beauftragt. Offensichtlich
aus Sorge, nicht auch weiterhin mit zahlreichen Aufträgen versorgt zu
werden, kommt die Gutachterin zu folgender Aussage in ihrem Gutachten: „Sollten aus finanziellen oder organisatorischen Gründen
solche von Fachkräften begleitete Besuchskontakte nicht möglich sein,
müssten zum Wohle der Kinder die Zusammentreffen ausgesetzt werden“ (Hervorhebung durch die Autorin).
Auch das Jugendamt gerät häufig in den Strudel konkurrierender Interessen (Kindeswohl vs. Kommunaler Haushalt, vs. finanzielle Absicherung der
Heime, vs. Wahlversprechen des zuständigen Sozialdezernenten,
Landrats etc.), die ihm zur Zerreißprobe werden, zumal es juristisch,
psychologisch, medizinisch schlecht ausgestattet ist. Es bewegt
sich daher in einem rechtsfreien (genauer: in einem rechtlich
unklaren) Raum, und eine Fachaufsicht, die dem entgegen wirken könnte,
ist weder vorhanden, noch vorgesehen.
Die fehlende Spezialisierung der Jugendamtsmitarbeiter
und die personelle Unterbesetzung führen zudem nicht selten zu
vermeidbaren Familiendramen und damit zu massiven
Traumatisierungen von Familien. Daneben gibt es das
Bestreben der Richter, ihre Beschlüsse „beschwerdesicher“ zu fassen.
Deshalb werden gesteigert Sachverständige und Verfahrenspfleger in
Familienstreitigkeiten von den Gerichten beauftragt. Das hat
wiederum dazu geführt, dass sich ganze Gutachter- und „Anwalt des
Kindes“ -Industrien herausgebildet haben, die nicht nur ihre Dienste,
sondern auch das Ergebnis ihrer Expertisen an den Bedürfnissen
einflussreicher Interessensgruppen ausrichten; das können
ausgeschöpfte oder noch unangetastete Budgets, überlastete oder nicht
ausgelastete Jugendheime, richterliche Vorurteile oder (im
schlimmsten, aber durchaus vorkommenden Fall) die eilends nachgeholte
Absolution für Fehlentscheidungen kommunaler Beamter sein.
Seit geraumer Zeit müssen sich zahlreiche Psychologen mit
Rechtsfällen befassen, in denen unqualifizierte Jugendamtsmitarbeiter
psychologische und psychiatrische Diagnosen gestellt hatten, die sie
später per Gefälligkeitsgutachten bestätigt bekamen. Die damit
begründeten Gerichtsbeschlüsse wurden häufig wiederum, bei
Beschwerde, durch weitere Gutachter und Richter „kollegial“ bestätigt.
Die Zahl der Herausnahmen von Kindern aus Familien durch
staatliche Institutionen ist in den letzten Jahren gravierend gestiegen.
Ein Grund dafür ist die reißerisch publizierende Boulevardpresse, die
in der jüngsten Vergangenheit die in Deutschland beklagten
Kindstötungen für höhere Auflagen benutzte und das einträgliche
Geschäft für die freien Träger der Familienhilfe. Die
sensationslüsterne und oftmals tendenziöse Berichterstattung führte
zu eilends herbeigeführten und wenig durchdachten neuen Gesetzen,
welche die Aufgaben und die Verantwortung der Jugendämter neu
regelten. Das Ergebnis war eine Zunahme nicht nur der Macht, sondern
auch der Verantwortung der Jugendämter, denen eine neue Rolle, die des
Wächters über das Wohl aller Kinder, zugewiesen wurde (1). Dies ging
wiederum mit einer wachsenden Komplexität ihrer Aufgaben einher, bis hin
zur Überforderung. Denn die Jugendämter sind dafür weder mit der
passenden Infrastruktur, noch mit ausreichender Personaldecke, noch
mit allen notwendigen Qualifikationen, noch mit den zur Deckung dieser
Defizite benötigten Mitteln ausgestattet worden. Ab dem 1. September
diesen Jahres tritt nun nach zahlreichen Gesetzesnovellierungen seit der
umfassenden Kindschaftsrechtsreform 1998, das Gesetz zur
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Kindeswohlgefährdung in Kraft.
Auf grundlegende Mängel familienpsychologischer Gutachten
hat bereits eine wissenschaftliche Studie hingewiesen, die Mitte
der 1980er Jahre im Auftrag zweier Bundesministerien (Justiz,
Familie) [2] erstellt wurde. Dort heißt es in der Zusammenfassung (S.
112):
„Misst man die Qualität des Gutachtens an den in den
beteiligten Fachwissenschaften und der Rechtsprechung aufgestellten
fachlichen Anforderungen, schneiden die meisten Gutachten schlecht
ab. Häufig sind die Erhebungen nicht vollständig, schlecht
dokumentiert und die Empfehlung nicht nachvollziehbar begründet.”
Auf sehr häufig mangelhafte Gutachten für Familiengerichte machte
auch die Gesellschaft für Psychologie auf ihrem 40. Kongress 1996
aufmerksam [3].
Ernst Elmar Bergmann, Richter am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt führt hierzu aus (“Auswahl und Rolle des Gutachters im familiengerichtlichen Verfahren” Referat, Tagung “Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugendämter”,
Ev. Akademie Bad Boll, 4. – 6. November 1996 (erschienen in der
Tagungsdokumentation Nr. 6/97 vom 3. Februar 1997 des Evangelischen
Pressedienstes, Frankfurt/M.):
„Ein weiteres Problem, das zur Einschaltung von
psychologischen Sachverständigen in den familiengerichtlichen Verfahren
führt, ist das Bestreben der Richter, die Entscheidung
“beschwerdesicher” zu machen. Wir leben in einer Zeit, wo die Meinung
vorherrscht, ein Sachverständiger könne alles besser und sei eine
Wunderwaffe für alle Gelegenheiten. Dieser Irrglaube feiert
insbesondere im Betreuungsrecht Urstände, wo sogar in völlig
eindeutigen Fällen, bei denen jedermann sofort auf den ersten Blick
erkennt, dass dieser Mensch nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ein
Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.“
(1) § 8a, SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (2005) [2] Schlussbericht des Projekts Psychologische Gutachten in Prozessen
vor dem Familiengericht, vorgelegt von Christoph Werst / Dr.
Hans-Jörg Hemminger; Projektleiter: Dr. Peter Dietrich; Universität
Freiburg; 112 SS. + Anhang (Typoskript, ohne Jahresangabe, wohl 1985)
Ausgewertet wurden insgesamt 118 Gutachten, die von 70 über das gesamte
Bundesgebiet verteilten Gerichten in Auftrag gegeben waren [3] so berichtet Jochen Paulus in ‚Die Zeit‘ Nr. 41 vom 4.10.96; nach Bergmann aaO (FN 10)
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