31.12.13

Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

Der sächsischen Verfassungsgerichtshof sprach jetzt einem, zum Tatzeitpunkt einjährigen Kind Schmerzensgeld zu weil es Opfer eines schuldhaft pflichtwidrigen Handelns des Jugendamtes geworden war.
Das Jugendamt brachte das Kind rechtswidrig sechs Tage lang in einer Pflegefamilie unter und trennte es damit von seinen Eltern.
In seinem Urteil stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof fest (Az. : Vf. 68-IV-11), dass Jugendämter für pflichtwidriges Handeln haften, dass ein Kind ein Rechtssubjekt ist, dass eine (auch eine erzwungene) Trennung eines Kindes von seinen Eltern traumatisch ist, dass man das Ausmaß der Traumatisierung schwer abschätzen kann, aber dass sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet.

Das OLG Dresden verurteile jetzt das Jugendamt zu 7000 Euro Schadensersatz.

3 Kommentare:

  1. Das reicht nie mal, was sind € 7000,00 im Vergleich mit den psychische Schaden, die der Kinderseele zugefügt sind ? Und wenn dieses arme Kind nur 6 Tagen in einer Pflegefamilie gewesen ist, was soll ich mal tun, weil meine Enkelin schon ganze 4 Monaten bei zwei Pflegefamilien ist und das Jugendamt Aschaffenburg hat vor, meine Enkelin weiter zu vermitteln, obwohl ich nur 52 Jahre alt bin, habe geregeltes Einkommen und wohne in ca. 160 qm Wohnung, arbeite in Sicherheitsbereich und bin U1- Sicherheitsüberprüfung. Ich bin von Richtern und Jugendamt ignoriert und als aggressiv bezeichnet, obwohl ich eine Schusswaffe im Dienst trage. Meine Enkelin ist einfach von Jugendamt Aschaffenburg geklaut worden!!! Am 22.01.14 habe ich Umgang mit ihr und habe ich festgestellt, dass das Kind, jeder auf dem Mund küsst und zwar auf Kommando- " Gib mir ein Kuss"- und das Kind macht es gleich, egal wer das verlangt hat. Was machen die Pflegefamilie und das Jugendamt mit meiner Enkelin??? Im November hat uns die Sozialarbeiterin von Jugendamt in Anwesenheit von meinem Rechtsanwalt, meiner Tochter und noch 2 weiteren Sozialarbeiter, dass das Kind Angst vom großen Betten hat, besonders, wenn das Kind auf dem Bett gesetzt oder gelegt wird.
    Ich habe gleich gefragt, ob das Kind eigenes Kinderbett hat und was hat ein fremdes Kind in einem fremdes Ehebett zu suchen???? Seit 22.01.14 bin ich mich absolut sicher- MEINE ENKELIN IST MISSBRAUCH WORDEN UND ES GIBT KEINE ENDE!!!! SOLANGE DAS JUGENDAMT ASCHAFFENBURG DAS SAGEN HAT, WIRD MEINE ENKELIN WEITER MISSBRAUCHT UND MISSHANDELT!!!!
    Das Kind ist sehr traumatisiert. Es war nur 16 Monaten alt- 19.09.2013, kern gesund, ganz ruhig,so schön und immer lächelnd, jetzt bekommt das Kind psychologische Betreuung- 2 mal pro Woche. WARUM??????????????????
    Sogar die ganze Weltreichtum ist nicht genügend, das Schmerzensgeld für meine Enkelin auszuzahlen!!! Das Jugendamt Aschaffenburg haben das Leben meiner Enkelin endgültig zerstört!!!! Sie wird sich von diesen Schockzustand nie wieder
    erholen!!! Dafür werden Gerichten, Gutachter, Pflegeeltern, Jugendämter und alle mögliche korrumpierte Personen vom Staat ganz schön bezahlt und motiviert für weitere legale Kindesentführungen!!!
    € 7000,00- das ist doch ein Witz!!!!
    Die Täter sollen bestraft werden und zwar mit Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren und absolute Verbot für so eine Position als Sozialarbeiter!!!!
    Von wegen Demokratie!!!! Diktatur herrscht in Deutschland und zwar durch die Staatliche Willkür!!!!!

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    1. Anonym10:02

      Hallo,

      ich bin selbst Aschaffenburgerin und jetzt 24 Jahre alt. Ich bin ebenfalls nach einem kurzen Aufenthalt im Kinderheim recht zügig zu einer Pflegefamilie gekommen. Allerdings war ich bereits etwas älter als Ihre Enkelin, ich war damals 4 Jahre alt. Nach anfänglicher Eingewöhnungszeit habe ich auch meine Pflegeeltern gedrückt, auf den Mund geküsst (das tue ich auch heute noch) und sie Mama und Papa genannt. Wenn ich nachts nicht einschlafen konnte, bin ich auch zu den beiden ins Ehebett gklettert - eigentlich hat das in meinen Augen viel mehr etwas mit Liebe und Zuneigung zu tun und bin ehrlich gesagt froh, dass ich keine kalten oder abweisenden Zieheltern hatte, das wäre für mich weitaus schlimmer gewesen. So hatte und habe ich stets das Gefühl, es seien meine "biologischen" Eltern.

      Ich selbst bin mit dem Aschaffenburger Jugendamt auch sehr zufrieden, ebenso die anderen Heim- und Pflegekinder, zu denen ich heute noch Kontakt habe. Allerdings ist das bei mir ja schon etwas über 5 Jahre her und es mag sein, dass dort mittlerweile neue Sozialarbeiter beschäftigt sind. Jedenfalls wollte ich nur mal anmerken, dass ich vom Aschaffenburger Jugendamt stets gut behandelt wurde, sowohl von Sozialarbeitern als auch von meiner damaligen Sachbearbeiterin. Die hatten alle immer ein nettes Wort für mich und haben mir geholfen, wo sie nur konnten! Deswegen konnte ich Ihre Kritik an den Beamten dort so nicht unkommentiert stehen lassen.

      Ich kenne ihr soziale bzw. familiäre Situation ja nicht, aber vielleicht ist es auch so, dass nicht an Ihnen gezweifelt wird, sondern eher an Ihrer Tochter und dem Vater? Dass befürchtet wird, dass Ihre Enkelin auch wieder Umgang mit seinen leiblichen Eltern hat, wenn es bei Ihnen lebt? In meinem Fall waren sowohl meine Mutter als auch mein Vater in illegale Geschäfte verwickelt, sie waren polizeibekannt (wie ich vor kurzem erst erfuhr) und auch selbst abhängig, von Alkohol und auch anderen Dingen. Sie hatten damals auch gegen das Jugendamt geklagt, um mich weiter behalten zu dürfen. Zum Glück ohne Erfolg. Meine Großeltern wollten sich allerdings nicht um mich kümmern, die Eltern von meinem leiblichen Vater kenne ich auch gar nicht. So hat sich bei mir gar nicht die Frage gestellt, ob ich bei meiner Großmutter leben möchte oder kann. Heute habe ich Abitur, bin ich fast mit dem Studium fertig, sehe einem guten Abschluss entgegen und freue mich auf einen tollen Job. Wäre ich bei meiner leiblichen Familie geblieben, wäre ich wahrscheinlich entweder kriminell und selbst abhängig gewogen oder auf dem Strich gelandet.. und hätte wohl wirklich seelische Schäden

      Da Sie ja eine große Wohnung besitzen und einen scheinbar ganz guten Beruf haben, haben Sie doch sicherlich auch eine gute Rechtsschutzversicherung? Was sagt denn Ihr Anwalt dazu? Leben denn noch andere Pflegekinder bei der Familie und was sagen die zu ihrer Situation? Machen Sie sich auf jeden Fall auch selbst ein Bild von der Situation vor Ort, das ist wirklich wichtig! Sie könnten vielleicht auch selbst einen neutralen Gutachter beauftragen, der nicht vom Staat bezahlt wird, sondern von Ihnen? Damit wäre der Vorwurf von Korrumpiertheit doch aus der Welt geschafft und Sie könnten ein Gegengutachten vorweisen.

      Und zum Abschluss muss ich sagen, dass ich mit Deutschland auch nicht zufrieden bin, also politisch. Aber von einer Diktatur zu sprechen geht dann in meinen Augen doch ganz klar zu weit: Ich war ein halbes Jahr als Helferin in Angola und drei Monate in Zimbabwe - das sollte man mitgemacht haben, denn das sind ECHTE Diktaturen und dort leiden die Kinder wirklich unter der absoluten Willkür des Staates, Stichwörter sind Entführungen und Kindersoldaten und sonstige kaum vorstellbare Ausbeuterei der Kleinen. Dazu kommt noch kaum bzw. unzureichende medizinische Versorgung. Dann sieht man Deutschland mit anderen Augen.
      Das soll nicht heißen, dass hier alles toll ist im sogenannten Rechtsstaat - meiner Meinung nach gewinnt hier einfach der den Prozess, der den gewiefteren Anwalt besitzt. Und das finde ich auch nicht richtig.

      Hanna

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  2. Anonym03:07

    Die armen Kinder warum werden die so von ihren Eltern ferngehalten warum kümmert sich das Jugendamt nicht muss da immer erst was passiern was sind das für Menschen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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